Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ich habe ja bereits die Röder-Club-Versicherung, aber im Nachhinein bin ich jetzt wohl doppelt versichert. Wenn das zutrifft, kann ich bei Röder das Sonderkündigungsrecht geltend machen.
     
  2. Hallo Leute,
    sagt mal, ist es auch möglich den Schein nur für Kat F2 Feuerwerk zu beantragen? Wenn ja, hat das schon jemand gemacht? Mir reicht eigentlich das was Kat2 bietet. Der große Vorteil für mich wäre Anzeigen anstatt Ausnahmegenehmigung sowie eben vor dem 28.12. bestellen.
     
  3. rein theoretisch ist ein Kat F2-Schein ja nur mit Fachkenntnissen erlaubt (wie hier oft diskutiert wurde), d.h. man kriegt F2 nur dann eingetragen, wenn die Beamten es nicht besser wissen.
     
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  4. auch ohne die §20 Artikel (F2+)? An Silvester hat ja auch keiner Fachkunde...
     
  5. ein 27er ist nur für F3 von der Sachkunde befreit, Silvester ist ja die zeitlich begrenzte Ausnahme, für den Zeitraum brauchste ja keinen Schein für F2.
     
  6. Mach doch einfach F2 und F3. Ist einfacher, wirft nicht so viel Fragen auf und du musst ja nicht gezwungenermaßen F3 kaufen. Aber du könntest :)
     
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  7. Ich bin beim BVPK.
     
  8. Es gibt so keine Erlaubnis für F2, somit kann es auch keinen reinen F2-27er geben. Beantrage doch einfach ganz normal die Erlaubnis mit F3. Damit kannst du ja F2 ganzjährig erwerben.
     
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  9. Nicht bei allen, aber bei einigen Händlern...
    Danke euch für eure Anworten!
     
  10. Nicht mit der §20 Abs. 4 Problematik verwechseln... Da gibt es strittige Meinungen, da würde ich mich als Händler auch absichern.
    Aber normales F2 sollte kein Problem sein, wenn doch, ist man ja frei den Shop nicht mehr zu nutzen....
     
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  11. So mein Schein war eben im Briefkasten :). Die Freude ist gerade riesig ^^. DSC_0087.JPG DSC_0088.JPG DSC_0089.JPG
     
    schnix, PyroMirko, swener und 11 anderen gefällt das.
  12. @Skymaster ich gratuliere dir. Ja es ist schon ein geiles Gefühl,war bei mir auch so. Und auch Behördentypisch zum Ende der Woche abgeschickt.
     
    Stoney91 und Skymaster gefällt das.
  13. So könnten sie alle aussehen...da weiß jemand bei der Behörde, was er tut.
    Viel Spaß dabei, und schön aufpassen ;)
    :)
     
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  14. @Skymaster
    Gratuliere -aber auf die Zink 905 wirst du wohl-komischerweise-verzichten müssen.
     
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  15. 002 du warst dann bestimmt die 001 oder? :p Gratuliere ebenfalls :)

    Grüße Andy
     
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  16. Danke Danke.
    Und ja ich hab die 001 bekommen. :cool: Wann hattest du deinen Antrag gestellt? Gern auch weiter per PN.
     
  17. Werde mich dieses Jahr auch mal um den 27er bemühen. Werde hier dann meinen Erfahrungsbericht posten.
     
  18. Muss nicht zwangsläufig sein. Hat ja keine explizite Beschränkung drin.
    Mit diesem Schein dürfte F2 und F3 gar kein Problem sein und die PTGs nach §20 Abs.4 sollten auch gehen...
    Einfach mal bei Röder und Co. freischalten lassen, und sich überraschen lassen...
     
    Matze85 gefällt das.
  19. Korrekt! :good:
    So lange keine Beschränkungen eingetragen sind, ist F2, "F2+" und F3 frei.

    @Skymaster
    Glückwunsch und viel Spaß damit :)
    Und immer die Kleinmengenregelung im Auge behalten ;)
     
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  20. Hallo erstmal. Ich hätte da auch mal eine frage zum 27,er. Und ich hab leider null ahnung aber schon mega viel gelesen. Also folgendes. Bei uns heißt es immer F2 und F3. Darf ich mit dem Schein CE-F2, CE-F3, CE-P1, Kat 2 und Kat 3 als Privatperson nun in natürlich beschränken Mengen mitbringen bzw von Polen mit nach Deutschland nehmen oder nicht ? Was ist mit dem normalen Feuerwerk aus Belgien ? Die Böller dort enthalten ja ich glaub bis 2 Gramm BKS. Ich hab den Schein schon beantragt und ich denke soweit korrekt ausgefüllt. Ich weiß ich brauch eine Versicherung usw. Aber dennoch bei all der leserei weiß ich trozdem noch nicht ob ich für zb mein Geburstag 1 Schinken Funke Thunder D aus Polen mitnehmen darf und diesen nach Anzeigen des Feuerwerkes auch zünden darf auf privaten Grund oder nicht. Ich möchte mich rein beruflich bedingt schon definitiv nicht Strafbar machen. Deshalb hoffe ich ich bekomme jetzt mal fakten auf den Tisch.
     
  21. #2047 KohleGold, 21. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 21. Januar 2019
    Funke Thunder D darfst du mitnehmen weil P1. Das hat aber nichts mit deinem Schein zu tun. Das darf jeder. Böller mit BKS die In f2 eingestuft sind wiederum darfst du nicht so einfach verbringen. Achte aber ob Schein oder nicht darauf ordentlich zu verbringen. Dazu gibt es auch einen Thread hier im Forum. Verbringen aus EU Mitgliedstaaten heißt der glaube ich.

    Also P1 ohne Schein kein Problem solange richtig verbracht. F3 mit CE Zeichen kein Problem solange Schein und richtig verbracht. Wenn du dich nicht strafbar machen willst, so kannst du F3 auch einfach in Deutschland kaufen. Es gibt genug Läden, die diese anbieten. :)

    Edit weil wirklich undurchsichtig:
    P1 ist aber auch nicht immer P1... Pyroknallpatronen also Vogelschreck und alles was aus eine Schreckschusswaffe geschossen wird und nicht ausdrücklich PM1 ist und so auch in Deutschland verkauft wird, fallen in Deutschland direkt wieder unter PM2 also strafbar ohne Erlaubnis.

    Dann gibt es F2+: Sonderkategorie... Die Zink 905 ist in dieser Kategorie. Kommt drauf an ob es bei dir im Schein explizit untersagt ist oder nicht ob du die Produkte der Kategorie kaufen kannst.

    F2 BKS: Hier bin ich mir nicht sicher. Entweder fallen diese Böller in F3 in Deutschland oder sie sind schlichtweg verboten hier. Oder auch F2+??

    Wenn du also verbringen möchtest, dann schau dir die Thematik der ADR und der 1000 Punkte Regel bitte an!

    Viel Erfolg und Berichte gerne!
     
  22. Hach du bist Goldwert :).. Ich könnte dich Knutschen. Vielen dank :). Es hieß ja sonst immer alles was Blitzknallsatz enthält wäre verboten. Und da bin ich dann halt lieber vorsichtig. Aber in Funke hab ich mich auch bisschen verliebt. Und ja ich weiß ich hab schon bei sämtlichen Shops, Röder und Vitrine und und geschaut. Ich glaub irgendwann mach ich auch noch Helfer und Lehrgänge. Meine Knallermacke geht auch eh nicht mehr weg.
     
  23. Ich werde gerade bei Röder freigeschaltet, heute im laufe des Tages soll es dann soweit sein. Kann ja dann mal berichten :).

    Ja das werde ich tun, obwohl es schwer fällt :D:p
     
    PyroWolle gefällt das.
  24. Beim verbringen ist das korrekt, bei der Verwendung sieht es wieder anders aus:
    Verwendung von P1 bei Nicht-Scheininhabern ist nicht klar geregelt, P1 frei ab 18.... Wenn auf eigenem Gründstück spricht da erstmal nichts dagegen. (Auf Ruhestörung achten)
    Scheininhaber haben auch P1 anzuzeigen. Sehr komisch wie ich finde, ist aber so.

    Es gibt keine Kategorie F2+. Die wird nur oft so umgangssprachlich genannt. Genau genommen sind das PTGs der Kat. F2 nach §20 Abs. 4 1. SprengV.

    Es ist einfach ein Irrglaube, dass BKS in F2 verboten ist. Faktisch gibt es F2-BKS Böller, die fallen aber unter o.g. Beschränkung. Wenn du eine Erlaubnis hast, die diese PTGs nicht beschränken, kannst du diese erwerben und verwenden.

    Es ist ja auch wirklich Schwachsinn, den 0,5g BKS Böller in F2 zu verbieten, aber den 5g F3 Böller zu erlauben!? Oder die 75g Rakete in F2 (905er) und die 200g Rakete in F3....

    Das ist aber wieder eine andere Debatte...
     
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