Bestimmung Lagerung/Mengen Privat

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Unvirtual, 8. Dezember 2018.

  1. Du schaust vermutlich in der falschen Zeile... was du suchst, steht in Zeile 9 (das Kleingedruckte ist da wichtig).
    Alles im grünen Bereich
     
    GHPP und Unvirtual gefällt das.
  2. Punkt 10 "für den Einbau in Fahrzeugen".
    Punkt 9 "kleingedruckt von a bis h".

    Okay jetzt habe ich es, ich Danke dir Vielmals. ;):)
    Habe vorhin ein Schock bekommen:eek:

    Euch anderen auch Vielen Dank für eure Geduld, Ich trinke noch ein Kaffee, dann ist die Welt wieder gut:rolleyes:
     
    Unvirtual gefällt das.
  3. Aber 5 in einem nicht bewohnten Gebäude oder?
    Dazu müsste doch auch ein Gartenhaus zählen.
    Und dann darf man auch 15 kg 1.4 aufbewahren und ich weiß nicht, ob sogar noch zusätzlich 10kg im Raum des unbewohnten Wohnhauses.
     
  4. Gartenhaus ist ok wenn es ein Gebäude ist also z.B. gemauert. So ein einfacher Holzschuppen reich nicht.

    Was auch viele vergessen in bewohnten Räumen ist die Aufbewahrung von 1.3 generell nicht zulässig und 1.4 nur bis 1kg.

    Btw. Überschreitungen der kleinen Menge Regel sind Straftaten und haben die selbe Strafandrohung wie der Umgang mit F4 ohne Erlaubnis.

    Die Behörde kann euch aber andere Formen der Aufbewahrung genehmigen. Wenn ihr euch also bescheinigen lasst, dass es ok ist für die 3 Tage 100kg 1.4G im Keller aufzubewahren, dann ist das kein Problem.
     
  5. Jo.
    Vor allem dieses Jahr ist bei mir heftig weil letztes Silvester das Wetter Mist war, muss dieses Silvester alles weg egal ob's regnet oder nicht ... dann hol ich mir halt einen nassen Hintern ... was solls.
    Eigentlich vertüddel ich ja die Batterien und Verbünde zu Brettern so das ich eine kleine Show habe. Aber das ist mir - falls es dieses Jahr wieder schlechtes Wetter geben sollte - mittlerweile egal, dann wird halt alles einzeln weggeballert.
     
  6. Auch innerhalb von einem Lager wird aufbewahrt. :)

    Les nochmal nach.
     
  7. Minos gefällt das.
  8. Etwas kurz, aber ansonsten sollte jetzt keine Einwände geben.

    Wenn es so Mal mit den aktuellen Medien so wäre.
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  9. Ich habe mal überlegt, dass im Prinzip jemand der zur
    Miete wohnt und keinen Keller oder Garage hat, keinen Verbund 1.4 kaufen kann. Die haben oft uber 1kg NEM. D.h. wenn ich vom Einkaufen zurück komme und die President Piro auf den Küchentisch Stelle, illegal! Da wird doch schon der normale Silvesterzündler kriminalisiert. Die gesetzlichen Regelungen sind fern jeglicher Realität.
     
  10. das Bad ist kein bewohnter Raum, da kann man also ein paar Kilo mehr drin aufbewahren.

    Das Problem: Wenn der Nachbar bei sich die Menge ausnutzt und im gleichen Brandabschnitt ist, kann ich bei mir kein einziges Gramm mehr legal aufbewahren, außer ich versteh da die Regelung falsch. Da muss man dann im Brandfall auf Kulanz der Versicherung hoffen, das ist ja das Szenario, bei dem die ganze Geschichte erst relevant wird (außer man kriegt aus irgendeinem Grund ne Hausdurchsuchung ab, die sind ja in der letzten Zeit immer mehr geworden, vor allem bei Netzpolitisch engagierten)
     
    Pyroopa1971 gefällt das.
  11. Das mit den 3 Verkaufstagen ist einfach Mist ...

    Wenn ich hier so mitbekomme was manch einer (mich inklusive) für Shows schießen ... das packst du nie in 3 Tagen, sofern du überhaupt deine Lieferung am ersten Tag erhälst. Hier sollte dringend nachgebessert werden ..
     
    smoker1990 gefällt das.
  12. Richtig, bin auch dafür dass man bei Versand schon früher die Ware bekommen darf. Das würde die Speditionen enorm entlasten. Dieses Jahr ist ja auch enorm schlecht, der 28 ist ein Samstag und da ja nur 3 Tage verkauft werden darf wird das sicher interessant werden.... Ich weiß ja nicht ob Go, Emons und Hellmann auch Samstags zustellen, wenn nicht bekommt man erst am 30.12 die Ware was ziemlicher Stress ist. Denn am 27.12 wird es wohl kaum gehen wegen den blöden Regeln, auch wenn es hier sinnvoll wäre.
     
    ViSa gefällt das.
  13. Blindgänger bitte liegen lassen, für die Kinder am nächsten Morgen, damit wenn was passiert, nur den Kindern schaden zugefügt wird.
     
    rummms, SirBorbarad, piefke und 3 anderen gefällt das.
  14. Ich habe dafür meine "persönliche Lösung" gefunden ..
     
    smoker1990 gefällt das.
  15. Gibt es dazu eine Übersetzung oder Zusammenfassung?
    Er wurde von einem Shopbetreiber angezinkt weil er zuviel bestellt/gelagert hatte?

    Ich kann solchen "oder so / und ich dann so"-Schilderungen nie wirklich lang folgen. :crash:
     
    Jack-Beauregard und Snajdan gefällt das.
  16. Ja, irgendein Shop-Betreiber hat ihn angezeigt, dann hat er ständig Bief mit irgendwelchen Leuten und musste wohl nur einen Erste Hilfe Kurs machen, sein Feuerwerk wurde eingezogen und er musste keine Strafe zahlen. Unglaublich wie wenig Inhalt in dem 13 Minuten Gelalle stecken. Achja, und er würde keinen Nachbar anzeigen, der 500 Kugelbombem in seiner Bude hat.
     
    Saul.Goodman, Snajdan und Jack-Beauregard gefällt das.
  17. Aber mal ehrlich die meisten Leute wissen doch garnicht bzw machen sich keine Gedanken darüber wieviel man lagern darf.Das steht ja auch nirgends in den Discountern oder Abholshops.
    Und schon garnicht das es nur 1kg nem in bewohnten Räumen sind.

    Ich wusste es auch nicht.
    Echt übertrieben da fragt man sich doch wohin mit dem Verbund, dem Raketenset und der ein oder anderen einzelnen Batterie,und dann kommt ja noch der Schinken böller dazu,was ein Schwachsinn.

    Aber was will man machen,dran halten tut sich eh keiner.
     
  18. #44 Jack-Beauregard, 14. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2019
    Ähhhmmm .... Doch, ich.
    Ich bemühe mich, mein Hobby so Gesetzeskonform wie möglich zu betreiben.
    Selbst an Silvester kommt kein Feuerwerk in die Wohnung. In der Garage bewahre ich Böller mit etwa 5kg NEM auf. Deshalb habe ich die Hälfte meiner Silvester-Verbünde beim Nachbarn in der gegenüber liegenden Garage bis zur Zündung aufbewahrt. Einen weiteren Teil (Raketen und Vulkane) hatte ich vorläufig mit in den Keller gepackt. (dort habe ich sonst nur meine PM1 Munition und Platzpatronen zur Aufbewahrung)
    Ich habe sogar eine Info mit Orts- und Gegenstandsangabe bzw. NEM und Klassifizierung an der Keller Tür angebracht, damit im Falle eines Feuers, die Feuerwehr informiert ist und sich entsprechend vorbereiten kann. Die
    Sicherheit in Bezug auf Aufbewahrung und Anwendung steht bei mir an Erster Stelle, weshalb ich auch alle PtG in Bundeswehr Munitionskisten aufbewahre.
    So bringe ich es auch ausnahmslos meinen Kindern bei.
    Aber jeder soll es so machen, wie er es für Richtig hält.
     
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  19. Angenommen ich Lager als Privatperson in einem gewerblich genutzten Gebäude. (Feuerwiderstandsklasse F30)
    Trifft in dem Fall Anlage 6 §2 der 2. SprengV zu oder ist es als nicht gewerblich zu betrachten?
     
  20. Welche Anlage gilt, hängt primär vom Aufbewahrenden ab. Wenn du ein Gewerbe angemeldet und deine Tätigkeit angezeigt hast (§14 SprengG), darfst du an einem Standort, den du bei der zuständigen Behörde bekannt geben musst, die in Anlage 6 der 2. SprengV genannten Mengen aufbewahren.
     
    Saul.Goodman und Jack-Beauregard gefällt das.
  21. Kühl und trocken lagern und vor Wärme schützen und was soll man im Sommer machen? :eek:
     
  22. bisschen Crush-Eis von der Tanke holen und dazu legen
     
  23. #49 Galaxy-Max, 14. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2019
    Das funktioniert aber nur bei PTG's die Vakuumverpackt sind ;)
    Sonst steigt die Schimmel/ Moder-Gefahr... und riecht nach M*** :confused:
     
    wgriller und Jack-Beauregard gefällt das.
  24. Ach und Gragen sind jetzt geeignete Räume?
     
    Jack-Beauregard gefällt das.
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