Bestimmung Lagerung/Mengen Privat

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Unvirtual, 8. Dezember 2018.

  1. Bitte mal wieder in der Garagenverordnung nachlesen, was in die Garage gehört. Oder ist die Garage als Lagerraum genehmigt worden. Wenn nicht wird dich Adnan schon anzeigen.:D
     
  2. Mir ist schon klar, daß in einer "KFZ genutzten Garage" noch nicht mal Reiniger oder Spraydosen, geschweige denn Feuerwerk oder anderweitige brennbare Gegenstände gelagert bzw. aufbewahrt werden dürfen. Aber lieber habe ich das Zeug in einer ungenutzten Garage als im Haus.
     
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  3. Ehm ohne dich jetzt direkt angreifen zu wollen, du schreibst du hast die NEM die im Keller lagert an der Kellertür stehen. Woher hast du die NEM der Platzpatronen? In der Regel ist die ja nicht angegeben. Und bei PM I Effekten solange sie keine CE P1 Klassifizierung haben auch nicht....
     
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  4. Wieso angreifen? Ich bin nicht so schnell nachtragend. Das ist eine berechtigte Frage.
    Die Patronen habe ich nicht als NEM Angabe drauf sondern nur die Pyrotechnischen Gegenstände. Die Patronen sind als Anzahl geführt. Ich habe alle PM1 Artikel als Vorgänger Ausführung ohne NEM Angabe und ebenfalls als CE Ausführung. Somit weiß ich in Summe, wieviel es bei den Effekten sind. Natürlich ist der Gesamtwert als Angabe großzügig nach oben geschätzt, weil der Bestand ja immer etwas variiert.

    Gruß Andy
     
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  5. Deshalb immer schön wenig kaufen was komplett verballert wird :p
    Ich selbst hatte genau die Lagerung komplett Gesetz konform . Man könnte glatt meinen alles richtig gemacht :D hätte auch ehrlich gesagt keine Lust auf einem pulverfass zu schlafen...
     
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  6. Naja ganz ohne Aufbewahrung geht es ja bei manchen Artikeln nicht. Gerade bei Pyromuniton kaufe ich nur alle paar Jahre etwas und dann auch etwas mehr, damit sich die Versandkosten auf die Jahre relativieren. Einen Waffenladen vor Ort haben wir schon lange nicht mehr.
    Und die Funke Böller sind ja auch immer so schwer zu bekommt, weshalb man sich ja ein paar davon aufhebt. Ansonsten wird alles gekaufte auch an Silvester verballert.
    Meine ganzen Bilder in meinen Alben sind ja keine Bestandsaufnahmen sondern Erinnerungen an bessere Zeiten.
     
    tribun77, MurphYz und Pyroopa1971 gefällt das.
  7. mal ne kleine andere frage stimmt das das in faller einer Hausdurchsuchung Raritäten die man als spezielles Sammelobjekt bezieht einem dann Weggenommen werden könnte???
     
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  8. Nicht zulässiges und wenn die nem überschritten ist auf jeden Fall , deshalb haben viele Sammler auch nur lose/Leere Schachteln oder dummys in einer Vitrine
     
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  9. danke für die Information...da mir damals etwas anderes gesagt wurden war..
     
  10. Kein Problem sehr gerne , ich hatte da auch mal was gehört aber glaube nicht das man Feuerwerk als sammelobjekt sieht im Fall einer Durchsuchung, vielleicht äussert sich nochmal ein richtiger Fachmann dazu !?
     
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