Firmen & Shops Pyro Fix - Neuer Shop in Österreich

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Mr.Kanonenschlag, 14. Januar 2019.

  1. Ja Nord DE natürlich auch zum bestimmten grad
     
  2. #127 pyrocrackxxl05, 25. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2019
    Wie ich es in meinem Beitrag bereits geschrieben habe, die Kaufabwicklung und die erste Abgabe, bzw. Überlassung findet in Österreich statt, die Frage ist einfach wer dann entsprechend dem Kunde die Ware überlässt, da ihr das über eine Spedition oder einen Logistikdienstleister abwickelt, wird die Verantwortung übertragen. Du solltest dich was EU und Nationales Recht angeht bitte nochmal erkundigen. EU Recht greift wie in vielen Rechtsgebieten in nationales Recht ein oder definiert nationales Recht neu, der Marktzugang und die Harmonisierung der Produkte sind entsprechende Beispiele, die Abgabe und das Überlassen ist in Deutschland aber verboten, wenn nicht wie im Beitrag von mir aufgeführt gewisse Kriterien erfüllt werden.

    F1 und P1 Abgabe und Überlassen legal jederzeit möglich

    F2, ausgenommen reglementierte pyrotechnische Gegenstände Überlassen und Abgabe unter dem Jahr nur bei Nachweis eines Gewerbes, Vorliegen und Nachweis einer Erlaubnis nach dem SprenG oder Vorliegen einer Ausnahmegenemigung. Ansonsten Abgabe und Überlassen ab dem 29 Alternativ 28. bis 31 Dez legal möglich.

    F2 mit Beschränkung, bsp. Raketen mit mehr als 20Gr, Knallkörper mit BKS usw. F3 sowie F4,
    Abgabe nur bei Vorliegen und Nachweis einer Erlaubnis respektive der Befähigung nach dem Spreng
    Hier wäre die Abgabe dann zeitlich nicht limitiert.

    Bezüglich deines Verweises auf gewisse Shops aus dem europäischen primär Osteuropäischen Raum sei gesagt, da solltest du nochmal überlegen ob diese als Vorbild taugen können.
     
  3. Da beisst sich der Hund in den Schwanz - wenn ihr nach DE liefert müsst ihr euch auch an deutsches Recht halten.
    Sonst hätten wir in Österreich ja nicht das Problem mit dem Versandverbot an Endkunden welches ja auch für deutsche Shops gilt, hier greift auch mein „EU-Recht“ (was auch immer damit konkret gemeint ist).

    Ausserdem: Wenn ihr der Meinung seit, für einen Kunden aus Deutschland gilt das österr. Recht - dann dürft ihr mittels Spedition nicht versenden da ja Versadverbot an Endkunden lt. österr. Gewerbeordnung (ich geh jetzt mal davon aus es würde sich um eine Fremdspedition habdeln da du vorher von einer "Übergabe an ein Spedition“ gesprochen habt).

    Wenn ihr aber der Meinung seit, für einen Kunden aus Deutschland gilt das deutsche Recht, auch wenn er in Österreich bestellt, ja dann müsst ihr euch auch daran halten sprich bestätigte Genehmigung eines F2 Feuerwerkes einverlangen oder nur an den letzten 3 Tagen ausliefern.

    Die zum größten Teil illegalen und nixht deklarierten Lieferung aus PL und CZ mitzuvergleichen ist unpassend.

    Es wäre schön wenn man sich von 2 Gesetzen immer nur die Rosinen rauspicken könnte.

    Lg
     
  4. Laut Ministerium ist es so warum Liefern dann deute Shops nach AT ?
    Darauf hon bei der WKO und dem innenministerium Abgeklärt
     
  5. Wie unten bereits berichtet findet der kauf in Österreich statt somit gild Österreichisches Recht es Liefern ja auch Deutsche Shops trotz Versandhandelsverbot in AT
     
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  6. Tun ja viele mittlerweile nicht mehr weils eben gemerkt haben dass sie dabei Mist bauen.

    Dann hast du ein anderes Ministerium und eine andere Wirtschaftskammer als ich^^ Wie schon mal erwähnt ergab eine Anfrage Ende letzten Jahres, dass es mittlerweile bekannt ist, dass diverse Onlineshops aus DE sich nicht rechtsgemäß verhalten da diese sich an die österr. GewO zu halten haben wenn sie dort hin liefern (macht ja auch Sinn, sonst wäre so ein Gesetz zum „Schutz der Bürger“ ja hinfällig wenn man dann einfach im Nachbarland bestellt). Ev. Konsequenzen werden aktuell geprüft und seit kurzer Zeit liefern viele deutsche Shops nicht mehr nach AT.

    Im Umkehrschluss ist klar, dass man sich auch an die deutschen Gesetze zu halten hat wenn man dort hin liefern will.
    Nur weils irgendwer anders auch macht, wirds noch lange nicht legal - da bewegst du dich auf sehr dünnem Eis.

    LG
     
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  7. Ergänzung, weil gerade gesehen:

    Neue Versandinfo Röder:
    Quelle: Feuerwerk Versand Kosten für den Versand der Feuerwerkskörper

    Röder hat sich meines Wissens nach lange gewehrt den Versand an Endkunden in AT einzustellen, mittlerweile mussten aber offenbar auch die nachziehen - wegen der österr. GewO
     
  8. #133 pyrocrackxxl05, 25. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2019
    Folgendes ist nicht böse gemeint.

    Man hat den Eindruck, dass du dich insgesamt mit der Materie allgemein nicht sonderlich auskennst, und man hat den Eindruck basierend auf den Eindrücken bezüglich Rechtschreibung und Argumentation, dass man hier mit einem sehr jungen Teenager schreibt.

    Ganz ehrlich, ich habe mich doch bemüht sehr ausführlich die Sachlage zu schildern, entweder hast du nichts verstanden oder die Beiträge nicht richtig gelesen. Ich habe es mehrfach geschrieben, die Kaufabwicklung selbst, der Verkauf ist nicht das Problem, das ist juristisch nur ein formaler Akt, der ansich ist Legal und basiert überwiegend tatsächlich, da der rechtliche Sitz in AT wäre, auf österreichischem Recht und europäischem Recht. Das Problem IST DIE ABGABE, DASS ÜBERLASSEN, das findet beim Versand in Deutschland statt. DIESE ABGABE DAS ÜBERLASSEN IST NUR UNTER BESTIMMTEN BEDINGUNGEN LEGAL. Siehe vorherige Beiträge. Das heißt, du selbst überlässt, oder überträgst die Verantwortung auf den Logistikdienstleister, welcher dann überlässt. Das ist deutsches Recht hier ändert auch EU Recht nichts und auch in anderen Fällen weicht das deutsche Sprengstoffrecht von EU Regelungen ab.

    Vereinfacht, gewisse Elemente des Handelsrechtes sind EU Recht, das Sprengstoffrecht ist national, ist aber durch EU Recht beeinflusst.

    Deine Argumentation irritiert mich auch etwas, nicht nur das Sie relativ abwegig oder nicht belastbar ist, sondern Sie zeugt irgendwie von einigen falschen Grundhaltungen.

    Was jemand macht, oder kann, ist nicht gleichzusetzen was jemand soll oder rechtlich darf.

    Weiterhin solltest du beachten, was Saibot dir schrieb, denn das hatte ich vergessen. Das mit dem Versandverbot ist wiederum eine Besonderheit eures Rechts.
     
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  9. Es bleibt spannend...
     
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  10. Nun unterm Auto fahren ist es leider nicht sehr einfach was zu schreiben .
    So in Österreich gibt es das Versandhandelsverbot seit Jahren nun die FRAGE warum Versenden den die Deutschen dann?

    Wir haben unseren Anwalt beauftrag die Sache anzusehen und es ist einfach so dass der Versand von Pyro in DE nicht Verboten ist
    Die Deutschen Shops nutzen es aus dass Sie Juristisch nicht greifbar sind so also können wir Ösis es auch nutzen.
    Solte es nicht Rechtens sein werden wir auf jedenfall den Versand zum 30Dez machen
     
  11. Ich habe nicht Heiko gemeint es gibt ja sehr viele die nach AT senden
     
  12. Jetzt nicht mehr leider...anscheinend hat saibot seine "Anfrage" Früchte getragen ;)
     
  13. Sind sie aber, oder denkst du es kommt von irgendwo dass der Versand nach AT von Röder etc. eingestellt worden ist.
    Und genauso bist auch du für die deutsche Justiz greifbar.

    Aber jetzt genug der gut gemeinten Ratschläge, dein Anwalt wirds wissen

    LG
     
  14. Hm, langsam kann man den Eindruck gewinnen, es ist Satire lol

    Ähm, lol ich gebe es auf. Irgendwie scheint dir, egal wie sehr man sich bemüht, nicht klar zu werden um welchen Punkt es da genau geht, weiterhin argumentierst du ständig andere machen illegales wieso darf ich das nicht. Das doch ein völlig falscher Ansatz. Die Frage muss sein, was ist legal und wie kann ich das Business gesetzeskonform umsetzen.
     
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  15. Solche Anfragen wurde von mehreren Pyrotechnikern gestellt, meine beinhaltete lediglich die Frage, ob sich deutsche Shops an die österr. GewO halten zu haben oder nicht (aus reiner Interesse).
    Das wurde mit Ja beantwortet, das Restliche (dass es bekannt ist, dass div. Shops gegen das Verbot verstossen, etc.) wurde damals von denen selbstständig ergänzt mit dem Hinweis, dass es da schon mehrere Anfragen gibt

    LG
     
  16. Laut Wirtschaftsministerium ist es so wen angenommen xy Pyro nach AT versendet darf er das laut GewO nicht aber es gibt kein Abkommen und somit könne man den Deutschen Shops nichts machen anderst bei Verkehrsverstößen dort gibt es ein Abkommen darüber ausserdem kenne ich ebenfalls genug Shops wo nach DE liefern
     
  17. #142 saibot_100, 25. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2019
    Dann wärs interessant zu wissen warum immer mehr Shops den Versand nach AT einstellen wenn sie angeblich eh nichts zu befürchten zu haben - ich kann mir nicht vorstelken dass die freiwillig Umsatz herschenken.
    Und das sogar Röder einstellt hat m.M.n. ordentlich Gewicht, gabs doch vor einigen Monaten mal irgendwo ein Posting von denen, dass man nicht vorhabe den Versand nach AT zu beenden.

    LG
     
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  18. Hey keine Ahnung mir kommt es so vor als ob die WKO und die Regierung selbst kein Plan haben
    Wir werden dass nochmals Prüfen auf jeden fall werden wir in den letzten 3 Tagen nach DE liefern
     
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  19. Mich würde einmal der Grund dafür interessieren warum man in DE einen Gewerbeschein
    bzw Erlaubnis benödigt um unterm Jahr F2 zu kaufen.Ebenfalls die Verwendung
    unterm Jahr außerhalb des Ortsgebietes.:confused:Könnte man doch zb. wie jetzt im
    Schnee problemlos einige Luftheuler oder Raketen zünden.
    Klappt hier in AT doch auch.
    Was ist da so schlimm daran?Blick da nicht ganz durch.Werden doch meines Wissens
    ja auch Funke P1 Böller in DE unterm Jahr versendet.(Mit Erlaubnis???)
     
  20. Die Beantwortung dieser Frage stellt sich nicht als eine besondere Herausforderung dar, man kann die genau beantworten. Weil das Gesetz in Deutschland es so vorschreibt. LOL

    P1, ist so ne Sache, da wurde relativ geschickt eine unzureichende gesetzliche Definition völlig legitim genutzt, denn obwohl im Gesetzestext steht, das diese Gruppierungen sonstigen Pyrotechnischen Gegenstände vorbehalten sind ausgenommen Silvesterfeuerwerk, lässt das einen gewissen Spielraum. So kannst du relativ leicht Umwidmen. Knallkörper sind ein Schallerzeuger, Raketen oder Fontänen, sind LIchterzeuger usw. LOL Da gibt es viele Möglichkeiten.

    P1 hat zudem den Vorteil, dass es in D auch unter dem Jahr überlassen werden darf, dafür ist kein Gewerbeschein, keine Erlaubnis und auch keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    PS: Kann es sein, dass hier jemand unter mehreren Accounts in diesem Thread schreibt, die Rechtschreibschwächen sind auffällig überschneidend.
     
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  21. Vielen Dank !
    Nunja.. Schallerzeuger, Lichterzeuger....;) Stimmt auch...
    Würde für eine vorschriftsgemäße Verwendung in DE auch unterm Jahr keine Probleme
    sehen zb. nicht bei großer Trockenheit, Ruhezeiten einhalten etc.
    Gesetz ist nunmal Gesetz, wobei ich bei einer leisen Fontäne oder Rölis
    weniger Probleme hätte als mit einem Funke P1 Böller unterm Jahr.:)
     
  22. Rechstswissenschaft Studiert?
    Ne Spaß T1P1 F1 ist eh kein Problem.
     
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  23. Interessant wären vermutlich die Böller von Funke..da muss man immer schnell sein. Mittlerweile sind leider einige Shops unattraktiv aufgrund ihrer Preise oder Limitierungen.
     
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  24. Die könnt ihr euch ruhig bei uns bestellen, da habe ich kein Problem damit :D
     
  25. Wobei ich hier sagen muss das Funke auch Thunder Cracker mit BKS in P1 und
    andere P1 Böller (keine oldshool) im Sortiment hat die es ja nicht in DE zu kaufen gibt.
    Hab selbst aber noch nie einen Funke Böller gehabt.Kenn sie leider nur von Bildern.:(
     
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