Handhabung & Technik F3 an Silvester

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von .:Mirco:., 31. Januar 2019.

  1. Hallo Forum :D
    Da ich demnächst meinen 27er in den Händen halte stellt sich mir eine Frage.
    Darf ich an Silvester ohne Anzeige des Feuerwerk's f3 schiessen oder muss ich auch an Silvester eine ortsgebundene Anzeige machen?

    Kommt jetzt etwas ''DUMM'' aber, wenn es angezeigt werden muss, kann ich beim Amt einfach meine Adresse angeben und dann wie üblich an der Straße schiessen?
    Oder sollten wir eher das Feuerwerk in den Garten eines Kollegen verlegen?

    Ich danke euch schon im voraus für die Hilfe und eure Antworten :D

    Grüße aus NMS
     
  2. Servus :)
    Erstmal willkommen im Forum!

    Du musst Feuerwerk der Kategorie F3 selbstverständlich anzeigen. Es reicht auch nicht einfach Deine Adresse anzugeben da du hier die Sicherheitsabstände sehr wahrscheinlich nicht einhalten kannst, genauso wenig wie in den meisten Gärten ;)

    Zudem musst du ein Luftbild incl. des markierten Sicherheitsbereichs des geplanten Feuerwerks mit dazu senden!

    Viele Grüße,
    Chris
     
  3. §23 der 1. SprengV hilft weiter.

    Absatz 3 sagt dir, was man wann anzeigen muss, Absatz 4 sagt dir, wie du anzeigen musst.
     
    wgriller und Feuer_und_Flamme! gefällt das.
  4. Nach § 23 Abs. 4 1. SprengV sind in der Anzeige folgende Angaben erforderlich:

    1 Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Person sowie Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7, 20, oder 27 des Gesetzes (Kopie des Bescheides).

    2 Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks

    3 Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes.

    4 Die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
     

    Anhänge:

    Feuer_und_Flamme! und wgriller gefällt das.
  5. Finde diese Regelung wie es Sie bei euch in DE gibt sowieso hirnrissig,einerseits alles mögliche verbieten oder reduzieren aber anderseits F3 mehr oder weniger für jedermann frei geben!
    Bei uns gibts F2 ab 16 Jahren aber für F3 braucht man Sachkunde in Form eines Kurses,finde ich persönlich viel besser geregelt!
    BG
     
    lotusXback, Fibricus, ViSa und 5 anderen gefällt das.
  6. ich möchte unserem neuen Mitglied nicht zu nahe treten und meine Antwort bezieht sich generell auf die F2, F3 27er Thematik, denn diese taucht hier immer wiederkehrend auf:

    Ich kann es einfach nicht verstehen das man einerseits in der Lage ist einen 27er für F2, F3 zu beantragen, aber andererseits sich nicht im geringsten mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut gemacht hat.
    Ein einfacher Blick in die 1. SprengV hätte gereicht um alle Unklarheiten auszuräumen. Ich habe so ganz langsam Verständnis für Behörden, welche bei der Ausstellung solcher Erlaubnisse Probleme haben.

    Ich bekomme doch auch keinen Führerschein ausgehändigt ohne jegliche Kenntnis der Verkehrsregelno_O.

    Wenn ich solch eine Erlaubnis beantrage, oder spätestens wenn ich sie in den Händen halte, sollte ich meine Rechte und insbesondere Pflichten diesbezüglich schon parat haben.
    Fragen dazu sind natürlich immer willkommen, wenn sie z.B. so gestellt wären:
    Da ich demnächst meinen 27er in den Händen halte stellt sich mir eine Frage. ich weiß das ich ein Feuerwerk ganzjährig nach §23 der 1. SprengV anzeigen muss. Ebenso ist mir bekannt das ich Sicherungsmaßnahmen (Absperrung, Schutzabstand..) durchführen muss und für einen ausreichenden Brandschutz zu sorgen habe. Da ich diesbezüglich noch recht unerfahren bin bitte ich um Tipps wie eine solche Anzeige gestellt werden sollte und welche Anprechpartner ich suchen muss, etc.

    So würde ich mir eine Frage eines "Neu 27er" der sich schon vorab mit der Thematik beschäftigt hat vorstellen.
    Dennoch herzlich willkommen im Forum .:Mirco.::)
     
  7. Danke für die Antworten.
    Frage ist beantwortet.
    Entschuldigt bitte die falsche fomrulierung...
    Kenne bereits auch den §23 war eine reine Verständnisfrage...
    Werde nun keine weiteren Fragen mehr stellen (bezüglichst Anzeige oder Vorraussetzung eines Abbrennplatzes uä.), werde mich dann lieber direkt mit dem Amt auseinandersetzen, bevor ich wieder inkompetent rüber komme und als unfähig erscheine eine Erlaubniss nach §27 zu besitzen.

    Beitrag kann geschlossen werden :)
     
  8. Zu welchem Schluss sollen die Personen im Amt sonst kommen?
    Alle deine Fragen werden dir hier kompetent beantwortet, wenn du lediglich die Suchfunktion verwenden würdest.....
     
  9. #9 Rippenbruch, 2. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2019
    Genau so meine ich das eben nicht!
    Fragen sind immer erlaubt und erwünscht. Es gibt hier genügend erfahrene User und kompetente Pyrotechniker Kollegen, welche gerne bei Fragen nett und hilfreich zur Seite stehen.
    Als Inhaber einer Erlaubnins kann ich aber doch voraussetzen das die Fragen einigermassen "Substanz" haben und das man sich darüber in Klaren sein sollte, das F3 natürlich nicht an Silvester einfach an die Straße geschleppt werden kann. Der Mittelstreifen einer jeweils 3 spurigen Autobahn würde sich natürlich anbieten, hier könnte man die Schutzabstände locker einhalten.
    Eine Erlaubnis nach §27 ist Fluch und Segen zu gleich, einerseits hat man die Möglichkeit sich an mehr Klasse und Masse zu erfreuen, anderseits sollte man es tunlichst vermeiden sich grobe Schnitzer zu erlauben. Also wie früher die Silvesterreste mal eben bis zum nächsten Jahr unters Bett schieben kann man vergessen. Eine unangemeldete Nachschau und schon ist das schicke grüne Heftchen weg.
    Also meine Bitte: Immer gerne Fragen, gute und fundiert gestellte Fragen werden auch gut und (hoffentlich) kompetent beantwortet!
     
    ViSa und wgriller gefällt das.
  10. Naja,

    die Frage ist doch, ob derjenige der fragt sich schon tief eingearbeitet hat oder - was wohl bei den allermeisten so ist - einfach der Wunsch nach "Mehr" vorhanden ist.

    Da finde ich solche Fragen nicht schlimm.
    Sind ja schnell stichpunktartig abgearbeitet.
    Kurzfassung wäre dann in etwa:
    - Anzeigepflicht -> man muss ein Feuerwerk F3 mit definierten Artikeln bei zuständigem Amt anzeigen. Voraussetzungen (Abbrennplatz inkl. ausreichender SIcherheitsabstände, ZWEI Personen, ausreichender Brandschutz, Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorhanden)
    - Versicherungsschutz -> der F3-Feuerwerker muss eine ausreichende und gültige Versicherung haben (m.W. nach 3 Mio EUR Deckungsbeitrag für Personenschäden)
    - Lagerbefähigung (also entweder man hat einen Bunkerplatz oder es geht nach der Kleinmengenregelung)...

    Ergo: Wer F3 zünden will findet viele tolle Produkte, die Handhabung ist aber wesentlich "komplizierter", die Verantwortung deutlich größer als bei Otto-Normalo der an Silvester vor die Tür tritt.

    Oder einfach gesagt: Mit mehr Möglichkeiten wächst auch die Verantwortung dafür.
     
  11. Da bin ich völlig Deiner Meinung Adnan.
    Alles gut....ich möchte .:Mirco.: auch weiterhin ausdrücklich dazu ermutigen seine Fragen zu stellen.
    Aber ich hatte diese Woche auch einen Thread verfolgt (finde es gerade nicht..) in dem Kollege Mr. Botte einem Neu Mitglied wirklich mit Engelszungen und sehr anschaulich versucht hat den Unterschied zwischen 27/7 und 20 zu erklären. Leider erfolglos:dontthinkso:
    Köstlich! Ich dachte ich befinde mich in einem Loriot-Sketch :cool:
    Nichts für ungut Mirco, weitermachen und sich in das Thema einarbeiten!
     
  12. Hi,

    ich glaube ich weiss was Du meinst. War das der Troll der dann auch noch mal eben die Unschuldsvermutung negiert hatte? Solche Typen kann man rasch aussortieren...

    aber hier sind ja echte Fragen gestellt worden, ohne diese unwissende Arroganz. Daher Daumen hoch für den Fragesteller...
     
  13. Ja der Thread war schon sehr amüsant, wurde aber leider von Pyro wegen aufbrausender Gefühlsduselei gelöscht :rolleyes:
     
  14. Danke für euer Verständnis :)

    Ich habe auch Lagerauflagen bekommen usw musste mich deshalb zwangsläufig in das ein odere andere des PrengG und der SprengV inkl der SrengLV einlesen.
    Gibt halt trotzdem Sachen die mir nicht eindeutig klar sind deshalb lieber einmal die Nachfrage :p

    Werde mir in Zukunft mehr Mühe geben bei der Fragestellung :)

    Habe einfach nicht mit solchen Antworten gerechnet :D
     
    Rippenbruch gefällt das.
  15. Moin Leute,

    ich hole das Thema mal wieder hoch. ;)

    Mal die Frage in die Runde. Wie macht ihr das mit der Anzeige von F3 an Silvester? Anzeigepflicht von F3 ist klar, aber wenn ich es richtig gelesen habe, muss ein angezeigtes FW im Dezember doch eigentlich bis 22 Uhr beendet sein?

    Welche Zeiträume zeigt ihr bei der Verwendung an Silvester an?
     
  16. Silvester ist das anders. Wäre ja blöd wenn du um 22 Uhr fertig sein müsstest und dann um 0uhr alle anderen loslegen. Deswegen zeige ich bei F3 von 23:30 bis 01:00 an.
     
    ViSa und glock-shooter gefällt das.
  17. #17 Zelfi, 20. November 2022
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2022
    Die frage die sich mir immer wiederstellt? Ist F3 Von nöten zu Silvester? Ich Persöhnlich hab den 27ger nur fürs kaufen unterdem jahr oder für feuerwerke außerhalb von silvester aber selbst da greife ich nur auf F2 zurück da die Sicherheitsabstände bei F3 bei einer Garten geburstagsfeier oder der gleichen nur schwer einzuhalten sind und dabei reden wir von 8 meter in F2 und mindestens 15 metern in F3 dann ist es bei uns auch noch pflicht ein abbrandplan einzureichen in dem Drinnen steht welche klasse welcher Durchmesser steighöhe abschuss winkel schuss anzahl und so weiter! Wozu den ganzen aufwand wenn es wirklich nur zur silvester ist, wie gesagt ich selbst mache das nur für geburstag hochzeit und co. Für silvester lohnt sich das nicht besonders da ich dann auch meistens nur alleine mit der Famile und ein paar freunden. Die Kosten dann noch dazu da F3 oftmals deutlich teurer ist dann noch extra versandkosten wegen der transport und lagergruppen oder du bist auf selbst abholung gezwungen das lohnt halt alles nicht.

    Wie gesagt wenn jetzt jemand aus meinem Freundeskreis mich um den gefallen bitte für ihn an seinem Geburstag oder seiner Hochzeit ein feuerwerk abzubrennen und er das Feuerwerk bereitstellt dann mache ich mir den Aufwand mit der anmeldung etc: ausgefälligkeit.

    Btw: Winterzeit muss abgebrannt werden bis 22 uhr sommerzeit bis 23 uhr Sonstigbesondere gründe wie Hochzeits oder Geburstasfeiern ist mit genehmigung bis 24 uhr möglich. Zwischen 31.12 00:00 Uhr und 02.01 00:00 Uhr gibt es keine vorgeschriebene zeit soweit ich weiß
     
  18. Kommst du zugällig aus NRW oder Sachsen? Von da hört man öfter, dass die Behörden alles sehr genau haben wollen.

    Ich hab mir einen einfachen Vordruck für die Anzeigen erstellt. Ich geb beispielsweise bei meinen Anzeigen nur den Artikeltyp an z.B. Bodenfeuerwerk oder Batteriefeuerwerk, das Kaliber gebe ich als "bis zu" an, genauso die Steighöhe. Dazu die Anzahl und den Sicherheitsabstand bei F3 aufm Papier 15m, wie auf dem Artikel vermerkt.

    Liest sich dann wie folgt:
    Bodenfeuerwerk, Kat F3, Anzahl 3x, Steighöhe 7m
    Batteriefeuerwerk, Kat F2, Kaliber bis 30mm, Steighöhe 30m, Anzahl X-Stück
    usw

    Früher hab ich es auch genauer gemacht, aber man lernt mit der Zeit auch welche Infos wichtig sind und welche Unsinn sind. Ob das angezeigte Feuerwerk nun 500 Schuss hat oder 1000 ist doch völlig Bratei. Interessant ist maximal die NEM und da rate ich jedem die nicht anzugeben um keine schlafenden Hunde zu wecken.
     
    Niklaspyro0203, ViSa, KohleGold und 3 anderen gefällt das.
  19. Ich zeig tatsächlich für 48h an. Hab meinen zuständigen Sachbearbeiter ganz einfach gefragt, wie er es haben möchte. Ob ich für alle 30 Minuten eine Anzeige schreiben soll, da eine Feuerwerk nach SprengVwV ja auch zeitlich begrenzt ist oder ob ihm ein Vermerk in der Anzeige reicht, dass nicht durchgängig gezündet wird. Letzteres reicht ihm.

    Beste Grüße
     
    Niklaspyro0203, Ate und glock-shooter gefällt das.
  20. Nope Niedersachsen Landkreis Göttingen. Leider sind die bei mir im amt öffters mal Penibel gerade wenn es um gefächerte artikel geht oder noch schlimmer Raketen. Raketen sind immer ein Horror besonders dann wenn du nicht gewehrleisten kannst das die rakete innerhalb desgrundstückes bleiben das du angezeigt hast. Oder auch nervige dinge wie bei uns auf dem Bauern hof unsere Äcker haben keine eigenen post adressen wozu auch^^ Also dann den lageplan mittel Drohne und gps oder googlemaps verlinken und wenn sie dann aber deine Adresse suchen dann sehen sie das der acker 200 meter entfernt vom Hof ist..... dann gibbet dann auch wieder fragen und hin her. Das Nimmt mir selbst dann halt die freude am feuerwerk.
     
  21. So mal ne Frage weil mir Via PN die SCHWARZARBEIT UNTERSTELLT WIRD!

    Ist es Schwarzarbeit wenn ich ohne geld zunehmen oder eine sonstige gegenleistung für jemand in Privaten zwecken ein Feuerwerk schieße. Jetzt sind die ganzen Hobby anwälte aus dem forum gefragt und die Zoll beamten so wie die Hobby Polizisten!.

    So und hier haben wir auch gleichzeitig den Passenden Gesetztes auszug.
    § 1 SchwarzArbG - Einzelnorm


    INTERESSANT IST AN DER STELLE! FÜR ALLE KLUGSCHEISSER!
    (4) Die Absätze 2 und 3 finden keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
    1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,

    2. aus Gefälligkeit,

    3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder

    4. im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 und 4 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137) oder als Selbsthilfe im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076),
    erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.

    SO UND DA ES KEIN ENDGELD GIBT! IST ES KEINE SCHWARZARBEIT! ICH TUE ES UNENDGELDLICH AUS GEFÄLLIGKEIT AUS FREUNDSCHAFT ZU EINE FREUND! ICH BRENNE LEDIGLICH EIN FEUERWERK UNTERDEM JAHR MIT SEINEM FEUERWERK AB. DA NATÜRLICH ANGEZEIGT IST!
     
    Niklaspyro0203 gefällt das.
  22. Was hier nicht alles unterwegs ist. Ich bin mittlerweile echt bedient. Könnt ihr alleine weiter machen.
     
  23. Ne Jemand hat Akute langweile^^ und wollte es Umbedint öffentlich diskutieren!
     
  24. letztes Jahr gab ich an: „31.12.2021 23:00 Uhr - 01.01.2022 01:00 Uhr“.

    Hat aber sowieso niemanden interessiert , da nicht mal eine Bestätigung kam :D
     
    Zelfi gefällt das.
  25. Wenn du das Feuerwerk anzeigst bekommst du in der Regel kein Okay! Da du nur der behörde bescheid geben musst das es dann und dann boom macht^^ Die Behörden melden sich in der regel bei dir nur wenn sie einwende und rückfragen haben.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden