Bestimmung Taginn Airsoft Granaten

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Wumbaba, 18. Februar 2019.

Schlagworte:
  1. #1 Wumbaba, 18. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2019
    Juhu, das Thema P1 und Lagergruppen mal wieder! Sorry, wenn ich damit einigen auf den Senkel gehe! :D Ich hab zu diesem Produkt aber einfach nichts gefunden und steh ein bisschen auf dem Schlauch.

    Es geht um folgendes:

    Paintball Flashbang Granate - Taginn FBG-6 hier kaufen

    Die sind (wie die von TLSFX) in P1 zugelassen und werden so in Deutschland verkauft. Jetzt finde ich aber nirgendwo irgendwas zur Lagergruppenzuordnung, auch nicht in der BAM-Liste (ist langsam echt nervig das Thema :().

    Jetzt bitte nicht anfangen mit Sachen wie „BÄH P1, du willst doch nur BKS Böller...“ ich bin Pyrotechniker, hab meinen 27er und meinen 20er und komm an ganz andere Sachen! :D Da ich beim Paintball aber besser nicht mit Bodenblitzen um mich schmeiß, find ich die Kat P1 für solche Zwecke doch recht sinnvoll!

    Jetzt hab ich aber eben die Scheine und möchte bloß nicht wegen fehlender LGZ oder sowas Ärger kriegen, weswegen ich 100% sicher sein will, bevor ich sowas bestell! (Wäre irgendwie bitter, legal 901 besitzen, aber wegen den Dingern dann eins auf die Finger zu kriegen :D). Deswegen dachte ich, ich frag mal in die Runde, vielleicht weis ja jemand was und kann zur Klärung beitragen!
     
  2. #4 firepowerfranken, 19. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2019
    Also bei 130 dB würde ich dir auf jeden Fall etwas erzählen, wenn das Teil näher als 20 m von mir hoch geht. Denk bitte daran, weil das für die Mitspieler extrem laut wird, nicht dass es zu Gehöhrschäden kommt. Gehöhrschutz werden wahrscheinlich nur die Tippmann-Spieler haben.

    Ansonsten denke ich mal, dass die Teile 1.3G sind, da die Zulassung in P1. Wobei eine NEM von 55 Gramm eigentlich 1.1G sein müsste. Du kannst auch den Händler/Shop direkt anrufen
     
  3. Sowas wird natürlich nur eingesetzt, wenn alle Beteiligten einverstanden sind und am besten Gehörschutz getragen wird!

    Warum sind hier immer nur alle so einfach zu triggern? Ich wollte nur eure Meinung hören, da ich das Thema LGZ mittlerweile total absurd finde!
    Aber so wie’s aussieht, wird man hier noch eine Zeit lang im Dunkeln bleiben, wenn nicht einmal die Funke P1 - D Böller in der BAM Liste zu finden sind...
     
  4. Bitte verstehe uns nicht falsch. Von vielen wird P1 aus den verschiedensten Gründen des Missbrauchs falsch angesehen. Aber aus meiner Sicht, ist Airsoft eine absolut zweckgebundene Verwendung für P1. Alles gut :)

    Mal eine Frage, aus persönlichem Interesse: habt ihr ein privates Spielfeld oder ein offizielles? Weil der Veranstalter, bei dem man Pyrotechnik in Form von Simulatoren zur Schallerzeugung verwenden darauf würde mich sehr interessieren :)
     
  5. Sowas geht meines Erachtens nach nur privat :D. Mir ist jetzt auch kein Veranstalter bekannt, der das zulässt.
    Hab mich aber vielleicht auch noch nicht intensiv genug damit beschäftigt...

    Bisher ist ja alles blanke Theorie, da ich sowas bei unklarer Rechtslage gar nicht erwerben würde.

    Noch zur Anmerkung der NEM: die haben 0,55g pro Stück, weshalb 1.1G doch sehr heftig wäre... Aber da ist den deutschen Behörden leider alles zu zutrauen.
     
  6. Frag doch mal bei JGWB an die haben sowas auch im Programm und sollten eigentlich Deine Frage beantworten können.
    M-Serie
     
  7. Da widerspricht sich aber was. P1 und dann 55g, das klappt nicht. 55g wäre auch bisschen heftig, soviel ist bei weitem nichtmal in richtigen Blendgranaten. Du liegst da um Faktor 100 zu hoch, es sind nur 0,55g.
     
  8. @Vegas Ja, habe auch gemerkt, dass ich mich verlesen hatte. Deswegen ja meine vorherige Verwunderung.
     
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