Besucher Feuerwerkskörper privat aufbewahren

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von StefanWunder, 27. April 2019.

  1. Hallo.

    Ich habe seit gefühlten Stunden das Internet um Antwort durchsucht, aber keine Antwort gefunden. Ich hoffe, dass mir hier im Forum geholfen werden kann:

    Macht sich eine Person strafbar, wenn Sie privat / nicht-gewerblich Feuerwerk in zu großen Mengen (also z.B. 10 kg NEM in der eigenen Wohnung) aufbewahrt / lagert (das Thema "Lagerung" will ich nicht zu sehr vertiefen)?
    Gegen welche Vorschrift verstößt jemand denn genau?

    Falls keine Straftat vorliegt: Verstößt man dann gegen eine Ordnungswidrigkeit?

    Mir ist klar, dass man laut Anlage VII der Sprengverordnung für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Lagergruppe 1.4) nur ein 1kg in einem bewohnten Raum lagern kann. Ich sehe aber nirgends, was einem droht, wenn man sich nicht daran hält, außer dass die Polizei die Feuerwerkskörper sicherstellt.

    Wenn man gewerblich die Feuerwerkskörper aufbewahrt/lagert, sieht das anders aus. Aber für rein private Zwecke? Also für den "Eigenbedarf" sozusagen?

    Ich danke euch im Vorwege für eure Einschätzung bzw. euren Wissensstand oder eure Erfahrungen.

    Gruß

    Stefan
     
  2. Die Antwort findest du in §40 Absatz 2, Nummer 2 SprengG, denn wenn du die in Anlage 7 zur 2. SprengV genannten Mengen zur Aufbewahrung im nicht-gewerblichen Bereich überschreitest, betreibst du rechtlich gesehen ein nicht genehmigtes Lager - das ist eine Straftat.

    Der Strafrahmen geht im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wenn man wissentlich Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, bei fahrlässigem Handeln ist noch eine Freiheitsstrafe bis hin zu einem Jahr möglich. Alternativ können auch Geldstrafen verhängt werden, die - wenn man sich an den Sätzen für Ordnungswidrigkeiten in §41 orientiert - im mittleren fünfstelligen Bereich liegen können.
     
  3. Also ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine mal gehört zu haben, dass man in einem unbewohnten Raum mehr lagern darf, leider weiß ich nicht mehr die genaue Menge.
     
  4. Bei nichtgewerblicher Aufbewahrung:
    nicht bewohnter Raum max 10kg NEM 1.4 ( 3kg NEM 1.3)
    Gebäude ohne Wohnraum max 15kg NEM 1.4 ( 5kg NEM 1.3)
    Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
  5. In unbewohnten Räumen dürfen 10kg NEM der Gruppe 1.4 oder 3kg der Gruppe 1.3 aufbewahrt werden.
    Sobald Feuerwerk der Gruppe 1.3 dabei ist, dürfen es insgesamt (1.4 + 1.3) nur 3kg sein. Also nicht 10kg 1.4 und nochmal 3kg 1.3 obendrauf.
    In bewohnten Räumen dürfen 1kg der Gruppe 1.4 aufbewahrt werden. Die Gruppe 1.3 darf in bewohnten Räumen nicht aufbewahrt werden.
     
  6. Hallo nochmal und danke für deine schnelle Antwort!
    Bei § 40 Abs. 2 Nr. 2 SprengG bin ich auch angekommen, aber dieser bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Nr. 1 SprengG. Danach wäre eine Genehmigung für "die Errichtung und der Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe zu gewerblichen Zwecken" notwendig. Aber was, wenn eine Person gar keine gewerblichen Zwecke im Sinn hat und die Feuerwerkskörper nur für sich nutzen möchte?
    Ich sehe vermutlich den Wald vor lauter Bäumen einfach nicht. Ich habe bisher nur den Eindruck, dass der Fall, dass jemand erlaubnisfreie Feuerwerkskörper (Kat. 2, 1.4) in großen Mengen nur für sich selber in seiner Wohnung lagert/aufbewahrt, keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht. Anlage 7 der 2. Sprengverordnung ist natürlich verletzt, aber was folgt für den Besitzer?

    Oder deckt -wie du sagst- § 40 Abs. 2 Nr. 2 SprengG diesen Fall ab?
    Der Bezug auf "zu gewerblichen Zwecken" aus §17 SprengG wäre dabei nicht mehr zu beachten?
     
    Voogelschreck gefällt das.
  7. Laut §28 SprengG ist §17 auch für den nicht-gewerblichen Umgang anwendbar. Diese Konstellation ergibt sich meines Wissens daraus, dass früher der gewerbliche und nicht-gewerbliche Umgang in getrennten Gesetzen geregelt waren, bevor man beides im SprengG vereinigt hat.
     
  8. Nochmal vielen Dank.
    Wäre ja auch fatal, wenn dem Gewerbetreibenden Strafen auferlegt werden und der Nicht-Gewerbetreibende straffrei bleibt, aber beide die gleiche Gefahr durch ein zu großes unsachgemäßes Lager schaffen.
    Eine Lücke scheint also nicht zu existieren.

    Euch noch einen schönen Sonntag!
     
  9. ...mal ganz ehrlich, Das ist doch auch vernünftig. Wenn es einmal brennt, ist es für die Feuerwehr bestimmt nicht lustig, wenn die Bewohner große Mengen Schwarzpulver in ihren Wohnungen gehortet haben.
    Aber auch ohne Brand ist es mir selbst recht, wenn ich in meiner Wohnung/Keller nichts nennenswertes an Feuerwerk habe. Es ist Sprengstoff, und ich bin froh, dass wir Normalos damit Silvester umgehen dürfen. Den Respekt davor habe ich all die Jahre nicht verloren.
     
  10. <BW-Modus>
    Nicht im eigentlichen Sinne. Explosivstoff passt.
    </ BW-Modus>
     
  11. Hatte auch noch 10kg für einen unbewohnten Raum im Kopf aber wollte mal lieber nix falsches sagen
     
  12. Gesunde Einstellung.

    Was aber ein echtes Problem ist - in Mehrfamilienhäusern mit Kellerräume (Holzlattenabschnitten) zählen halt alle zu einem Brandabschnitt, d.h. die maximale Menge gilt dann PRO Brandabschnitt, nicht pro einzelnem Keller. Da sind theoretisch hunderttausende in den 3 Tagen vor Silvester Kriminelle, wobei halt die Frage ist WER WANN einstellt.
    Bist Du der erste, erreichst die erlaubte Menge bist Du sauber. Der zweite hat EINE Batterie mit 375g NEM, ist aber schon drüber... da sollte man mal den Gesetzgeber ermuntern das zu ändern, quasi ein Gesetz welches bis z.B. 15.10.2020 die Hauseigentümergemeinschaften ZWINGT das gesetzlich zu regeln.

    Würde aber dann natürlich auch bedeuten dass die Leute die Materialien nicht mehr erwerben da nicht unterbringen können.
    Schwierig...
     
    lotusXback und Jenny gefällt das.
  13. Badezimmer oder Gästeklo dürfen als unbewohnter Raum für die Aufbewahrung benutzt werden. Unbewohnter Raum heißt, dass er nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen darf.
    Ich hatte mein Material vor Silvester bisher immer im Gästeklo aufbewahrt. Nachdem ich dieses Jahr aber deutlich über 1kg Reste hatte, hab ich mir einfach einen Stahlschrank für den Keller gekauft und jetzt ist das dort gut aufgehoben.
     
  14. Warum Probleme schaffen wo keine sind....
     
  15. Du wirst lachen, aber ich hatte letztes Silvester kurz überlegt, wie ich heraus bekomme, wer bei uns im Haus wie viel NEM gekauft hat.
    Ich habe den Gedanken aber wieder verworfen, denn da hätte ich auch eine Umfrage über den Einfluss von Quantensingularitäten auf den Weihnachtsbraten von nachhaltig aufgezogener Gänsen machen können. Vielleicht sollte der der Gesetzgeber NEM-Zertifikate verteilen, und wer kein Feuerwerk zündet, kann seine Zertifikate an der NEM-Börse verkaufen.
    Scherz! Der Gesetzgeber sollte alles so lassen wie es ist, denn es ist gut so.
     
    Tornado Blitzschlag gefällt das.
  16. Ich verweise nur auf die rechtliche Lage. Ich glaube nicht dass die Behörden das nicht wissen. Sie gehen davon aus dass das Risiko vernachläßigbar ist.

    Da wir aber das "haben wir es übertrieben"-Thema hatten - ein abgebranntes Mehrfamilienhaus, sagen wir 20 Tote, wegen zu viel gelagertem Feuerwerk (jedenfalls laut "Experten in den Medien) dürfte unserem Hobby deutlich größeren Schaden zufügen als legal angezeigte und ordentlich abgebrannte Feuerwerke.

    Aber der Hinweis mit Gästetoilette oder ein abgeschlossenes Gästezimmer ist hilfreich!
    Der Stahlschrank hilft nicht wirklich weiter... der müsste ja entsprechend (STRENGE) Regularien erfüllen. Wenn dies so ist, okay... aber der Aufwand dafür ist sehr hoch.
     
  17. Mir ist beim Durchlesen die Frage aufgekommen, was als ein Brandabschnitt zählt. Kann mir da einer weiterhelfen?
     
  18. Brandabschnitt – Wikipedia
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  19. Ansonsten zum Thema Brandabschnitt: Die Feuerwehr hilft dort gerne weiter.
    Die können euch auch auf den Grundstücken sagen wo der nächste Abschnitt ist.
    Vorbeugung ist diesbezüglich besser als Nachsitzen und Probleme bekämpfen.

    Grüße aus Duisburg
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  20. Auch wenn ich mich jetzt hier maximal unbeliebt mache:
    Wenn ich mir die ganzen Videos von Einkaufsexzessen und die ganzen Restevideos anschaue, verstoßen dann nicht viele Leute da draußen gegen die Kleinstmengenregel? An sich reicht ja ein 1.3g Artikel und der ist ja mit so einer kleine Blue oder Red Thunder bzw. wahrscheinlich allen Salutartikeln da draußen gefunden. Die überschreiten ja teilweise locker die 10kg NEM und die 3kg wenn eine "popelige" Salutrakete noch als Rest in irgendeiner Kiste rumfliegt.
    Was machen dann die 27er-Inhaber? Die könnten dann theoretisch nur einen F3-Verbund mit wenig Kleinkram zu hause aufbewahren.
    (Wahrscheinlich bekomme ich hier gleich Haue, weil ich a) eine dumme Frage stelle und b) einen Thread wiederbelebe :unsure:)
     
    Matthias Meyer und Silverstar gefällt das.
  21. Haue bekommst Du von mir nicht.

    Aber wer bewusst so provokan auf einen 4-Jahre alten Thread antwortet, der läuft bei mir unter dem Sammelbegriff: Provokateur und Stunkmacher.

    Zum Thema: Die meisten 27er in meinem Umfeld haben sich in einem gewerblichen Lager eingemietet (Palettenstellplatz). Damit ist alles gesagt.
     
    ThommyZink, DoppelBlitz, Disher und 7 anderen gefällt das.
  22. Das. Und schwarze Schafe gibt's natürlich trotzdem. Immer und überall, egal wo. Sollte am Ende einen gesunden Geist auch nicht überraschen. Danke.
     
  23. #23 SHorty, 16. Januar 2024
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2024
    Dafür macht man doch eine Inventur nach Silvester. Die Artikel inkl. NEM werden in einer Excel Tabelle geführt. So weiß man immer ob man im zugelassenen Bereich ist oder ob man noch einen anderen Aufbewahrungsort benötigt.

    Gruß
     
    _bsvag_, Tolomir, grify und 5 anderen gefällt das.
  24. Wir müssten so einen allgemeinen und rechtssicheren Antwortkatalog für diese Fragen haben.
    So, daß nicht immer 10 Leue antworten.
     
    SchwarzeWolke gefällt das.
  25. ich behaupte mal die meisten 27er haben das eher nicht ;) - sprich eher wird LR410 die Regel sein als die Ausnahme mangels Palettenstellplatz / Bunker
     
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