Böller & Pfeifen Funke Italy Reiber

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Hoodlum90, 7. Mai 2019.

  1. Kommen denn jetzt auch SP Reiber aus Italien :D
     
  2. Oh je, was ein Kindergarten. Glaube an Sylvester sollte nur noch Standböller geschossen werden, da können sie mich mal mit Ihrer dB Begrenzung und der ganze Ort hat was davon :D
     
  3. Ich finde die neue Regelung eigentlich gar nicht so schlimm. 120 dB @ 15 m sind schon recht ordentlich.
     
  4. Geschmäcker sind zwar verschieden, aber mir reichen auch die 120 Db auf 15 Meter. Ist dann dasselbe wie in F3.

    Es wäre meiner Meinung nach eher eine komische Gesetzgebung wenn es weiterhin Böller in P1 gäbe, die jeder ab 18 ohne Erlaubnis das ganze Jahr über erwerben und zum entsprechenden Zweck als z.B Schallerzeuger zünden dürfte, die dann lauter sind als Böller in F3 für die man einen 27er braucht.
     
  5. Deutschland könnte den Erwerb einschränken. Das wäre kein Problem. So ist die gesetztes Lage. Was ist daran komisch? Jeder kann so auch P1 Artikel in F3 Stärke erwerben, wobei es hier nur um ein paar poplige schallerzeuger geht.
     
  6. #56 Farben im Himmel, 8. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2019
    Ja gleich auf finde ich noch ok.
    Da ich die 27er Regelung für den Erwerb von kleineren Blitzböllern sowieso für zu streng halte. Zumindest die in F2 könnte man frei geben.
    Auch den ganzjährigen Erwerb der bei P1 möglich ist finde ich ok.

    Aber das Thema zünden halte ich für einen Zwiespalt.
    In diesem Fall macht meiner Meinung nach, zumindest für innerorts, die 27er Regel wie sie für F2 und F3 mit dem anzeigen außerhalb von Silvester nötig ist einen Sinn.
    Was man bei P1 aber nicht machen muss. Und da kommt der Haken.
    Außerorts ist es sicher auch mit der P1 Regel, als Schallerzeuger z.B auf Paintballfelder, oder zu einem anderen bestimmten Verwendungszweck legitim.
    Aber im dichten Wohngebiet sollte man einen Schalltest / eine Schallerzeugung unter dem Jahr ohne das andere eine Info darüber haben meiner Meinung nach eher unterlassen.
    Wenn die Dinger dann noch scheppern wie die Sau, macht man sich sicher keine Freunde.
    Von daher ist die Abstufung der Lautstärkeregel meiner Meinung nach nicht mal soo schlimm.

    Letzten Endes ist es wahrscheinlich so wie Funke gesagt hat, denen zu verdanken die dachten 5g Blitzböller in P1 wären ok...
    Das sowas hierzulande nicht lange gut geht war absehbar.
     
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  7. Lautstärke ist nicht alles :lol:
     
  8. Also kann man davon ausgehen, daß P1 auf F3 Level gestutzt wird hinsichtlich Lautstärke ( und evtl. Satzmenge?).

    Ich frage mich allerdings gerade, für welche Pyrotechniker - respektive Scheininhaber mit Sachkundeprüfung - denn diese "Schallerzeuger" in welchem Szenario interessant sein sollen.
    Ich befürchte mal, das wird ein Ladenhüter par excellence.
     
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  9. Daß man für F3 'nen 27er braucht ist ja nur in DE so, In anderen Ländern frei erwerb- und verwendbar ab 18.

    Richtig ist aber, daß in F3 nur 120db @ 15m erlaubt sind (und 2g BKS), in P1 war es bislang "ohne" Bergrenzung, z.B. 120dB @ 40m und bis zu 10g BKS, damit wären sie eigentlich schon F4.
    (witzig finde ich halt, daß in Östereich und Italien die Cobra 1 bis zur Harmonisierung noch die alte Klasse 2 waren)
     
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  10. Um mal ein wenig Historie einzubringen.
    Wecos legendäre 1309 (orginal) hätten in P1 gebracht werden können, Weco verzichtete seinerzeit freiwillig darauf.
    War das gut oder schlecht?
    Diskutiert dies doch mal aus
    (duck und weg)
    ;)
     
  11. Ich verstehe das nicht, kannst Du das erläutern?
    Wieso ist das so?
    Warum nicht anders?
    Wer freut sich nicht über scheppernde Knaller und warum sollte dies jemanden stören?

    Was hat das alles mit dem Thema (Reiber aus Italien) zu tun?
     
  12. Wieso ist der Adnan schon wieder im Trigger-Mode?

    Ich verstehe das nicht, kannst Du das erläutern?
    Wieso ist das so?
    Warum nicht anders?
     
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  13. Meine Vermutung ist, dass man die schon für den deutschen Markt in P1 zulassen könnte. (Siehe Cobra P1) Ich denke, dass hier die Packungsgröße das Problem ist und man die vermutlich wie die Cobra P1 in 50/20 VEs verschicken müsste
     
  14. Laut eigener Aussage von @Funke war die Neuregelung in P1 (max. 120dB auf 15m) das Problem.
     
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  15. Waren es in F3 nicht max. 5g Perchlorat- bzw. 10g Nitrat-BKS?
     
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  16.  
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  17. Naja, kann ich mit leben. So ist es eben wenn man mit zuviel in anderen Ländern zu tun hat, da schleichen sich solche Fehler ein.
    Den französischen Kollegen wäre es nicht aufgefallen. ;)

    .... oder hab ich etwa wieder an unseren Stallone gedacht .... oder an Tweety ...
     
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  18. Deswegen schrieb ich ja "bis zu" ;)
     
  19. Sei mir nicht böse, aber... nope :p

    Da ich jetzt nochmal im Wiki nachgeschaut habe zur Klarstellung: In F3 sind bis zu 5g Perchlorat-BKS oder 10g Nitrat-BKS erlaubt, nicht 2g. Wie sinnvoll das bei einer Begrenzung auf max. 120db auf 15m allerdings ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich denke jeder Böller mit 5g Perchlorat Flash dürfte deutlich lauter sein.
     
  20. Ist diese geplante Novelle also EU-weit und nicht nur für Deutschland geplant, verstehe ich das richtig?
     
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  21. Wenn "wir" schon was kaputt machen, dann direkt richtig! Und für alle!
     
  22. Änderung in den CE Richtlinien betreffen immer alle Mitgliedstaaten.
     
  23. Das ist mir schon bewusst, ich war mir nur nicht sicher, ob es sich um eine CE Richtlinien Änderung handelt oder um ein geändertes Nationales Gesetz.
    Funke hat zwar von CE Richtlinien geschrieben, aber das könnte ja auch nur eine Ungenauigkeit sein.
     
  24. Nationale Änderungen an den Klassen sind nicht erlaubt. War eventuell von mir nicht genau ausgedrückt.
     
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  25. Nein, eine Veränderung der Klasse geht nicht, das stimmt. Da es sich aber um keine Verordnung, sondern um eine Richtlinie handelt, die immer erst in nationales Recht überführt werden muss und in der dem nationalen Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum eingeräumt wird, ist da natürlich einiges möglich.

    Man könnte z.B. in das deutsche SprengG aufnehmen, dass Schallerzeuger der Kategorie P1 mit Blitzknallsatz nur noch an Erlaubnisinhaber mit Sachkunde abgegeben werden dürfen. Dann wären nur wir davon betroffen, die entsprechenden Produkte dürften aber z.B. in Polen und Tschechien weiter an jedermann vertrieben werden.
     
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