Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Dann gleich auch das 1. SprengVO in 1. SprengV ändern.....

    Absoluter Käse. Du zeigst an und fertig. Im Gesetz wird noch nicht mal zwischen privat und gewerbliche Anzeigen unterschieden. Folglich müssen bei dir die gleichen Bedingungen gelten.
     
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  2. Was ihr hier euch über die Auflagen aufregt. Leute, ich erinnere mich daran als ich meinen Schein bekam. Damals hieß es vom Bearbeiter aus, das es irgendein schreiben geben wird, indem einheitlich die Auflagen geregelt werden sollen. Ich kann mich aber auch noch dran erinnern, das mein Bearbeiter gesagt hat, das er feuerwerke in der Kreisstadt aufgrund des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Krankenhaus nicht genehmigt. Also wohl doch nix mit einfach nur "anzeigen". Zumal es hier genug Leute gab die extra Lagepläne etc an die Bearbeiter schickten
     
  3. Es ist leider so, dass die meisten Behörden mit dem §27 überhaupt nichts anfangen können. In den Ämtern sollen/ müssen Sachbearbeiter über einen Antrag entscheiden, von dem sie vorher noch nie gehört haben, weil ihr Fachbereich die Hundesteuer oder die Gewerbeordnung umfasst. Deshalb finde ich es wichtig, wenn der Antragsteller mit genügend eigenem Wissen persönlich beim Amt vorstellig wird. Damit ist beiden Seiten geholfen.
    Es ist richtig, dass der 27er ein Fw nur anzeigen muss. Das Amt nimmt die Anzeige entgegen und sollte diese dann in Kopie an z.B. Polizei und Feuerwehr weiter leiten. Wenn, aus irgendwelchen Gründen auch immer, das Amt (oder eine andere Behörde), das Fw nicht genehmigt, oder mit kuriosen Auflagen belegt und dies dem 27er schriftlich mitteilt, kann man wenig, bis nix dagegen tun.
    Anders sieht es aus, wenn ein Erlaubnisinhaber nach §7 ein Fw anzeigt. Eine Versagung würde u.U. ein Berufsausübungsverbot bedeuten hätte einen Vermögensschaden zur Folge. Die trifft aber nicht auf einen 27er zu, der ja "nur" sein Hobby ausübt.
    Um es nochmal deutlich zu sagen. Für die meisten Behörden ist der 27er ein Freibrief, um drauf los zu ballern.
    Deshalb, seid froh, wenn ihr dieses grüne Heftchen habt. Wer weiß, wie lange es noch ausgestellt wird. GUT SCHUSS;)
     
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  4. Ich habe meinen F2+F3 27er damals problemloser bekommen, als den 27er mit Fachkunde....
    Als ich dann zusätzlich noch den 20er beantragt habe, ist das einfach strukturierte Gedankengerüst meines Sachbearbeiters mangels Fachwissen vollends über ihn zusammengebrochen!
    Traurig, dass es dann scheinbar dem Antragsteller obliegt, mit Engelsgeduld die fachlichen Defizite und hanebüchenen Behauptungen seines Gegenübers (für ihn) gesichtswahrend zu widerlegen....
    Dazu sei erwähnt, dass ich den Antrag nicht in irgendeiner Dorfbehörde gestellt habe, sondern in einer Landeshauptstadt!
     
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  5. Naja, die gängige Praxis in den Ämtern sieht sicher so aus. Allerdings hab ich persönlich immer ein Problem mit, dann zu sagen "Ist halt so, kann man nichts gegen machen, wir sollten froh sein, wenn das Amt überhaupt sowas ausstellt". Ja, die jetzige rechtliche Situation ist unbefriedigend. Das sehe ich selbst auch so. Ein "kleiner Pyrotechnikschein", der zumindest ein Grundsatzseminar über den Umgang mit PtG voraussetzt, wäre sicher die deutlich bessere Lösung.

    Nun ist die Rechtslage im Moment aber so, wie sie ist. Die Behörde hat die Aufgabe das geltende Recht umzusetzen und nicht, es so zu interpretieren und zu beugen, wie sie es für richtig hält. Wenn ich also ein Feuerwerk anzeige und die zuständige Behörde untersagt mir das Feuerwerk ohne entsprechende Rechtsgrundlage, dann sollte man dagegen eigentlich juristisch vorgehen. Egal ob es jetzt nur um die Ausübung eines Hobbys geht oder ob man das beruflich macht. Das Berufsausübungsverbot ist natürlich immer ein gutes Argument, besonders was eine evtl. anstehende Dringlichkeitsentscheidung angeht. Das ändert aber nichts daran, dass man gegen einen Verwaltungsakt ohne ausreichende Ermächtigungsgrundlage vorgehen kann und auch sollte.
     
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  6. Du hast vollkommen recht, nur leider sieht die Praxis anders aus. Wenn ein 27er sein Hobby-Fw anzeigt und die Behörde ist "schräg drauf", dann kann sie ihm Auflagen machen, die den geplanten Kostenrahmen deutlich überschreiten.
    Vielfach ist auch ein Hobby-Fw an einen festen Termin gebunden. Es gab schon reichlich Fälle, in denen ein Fw erstmal untersagt (teilweise aus völlig hirnrissigen Gründen) und dann großzügig auf den Rechtsweg hingewiesen wurde.
    So etwas kann sich ewig hinziehen und man wirft gutes Geld dem schlechten hinterher. Gerade, weil die Ämter etwas machen müssen, was sie eigentlich gar nicht wollen, lassen sie sich immer wieder was Unangenehmes einfallen.
     
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  7. Mein F3-27er sah damals exakt aus, wie heute. Nur stand unten ungefähr 'PtG der Kat. F3, mit Ausnahme F2+...' 20190326_115039.jpg
     
  8. Was mir dazu einfällt. Wenn ich als nicht-Scheininhaber ein Feuerwerk beantrage ist das ja eine Ausnahmegenehmigung, die mit Auflagen erteilt werden kann. Je nach Ort des geplanten feuerwerks soll/mussan ja auch unter Umständen bei der Flugsicherung das ganze melden wenn man im fluggebiet eines Flughafens ist. Wie ist es dann als Scheininhaber ?
     
  9. Genauso. Man ruft vorher in Langen bei der Flugsicherung Langen oder beim Tower des im Bereich des Fw liegenden FH an und bekommt häufig ein Zeitfenster genannt, in dem abgebrannt werden kann. Alles ganz easy.
     
  10. Könnte man nicht auch “einfach“ eine Ag für F3 bekommen? ^^

    In dem Fall speziell für Silvester...

    Muss ja in dem Fall kein 27er von nöten sein.....
     
  11. Nein, das geht nicht, da das dem §22 Abs. 2 der 1. SprengV widersprechen würde:

     
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  12. Ja, da hast Du wohl Recht. Ich müsste auch wirklich überlegen, ob ich für sowas meine Rechtsschutzversicherung bemühen würde. Wenn die für sowas überhaupt ne Deckungszusage geben :D
     
  13. Wie kommst du denn auf so einen Quatsch:
    §4 Abs 4. 1. SprengV
    "Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden."

    Abgesehen davon kann man Vernichten sowieso vergessen, weil das nur in zugelassenen Vernichtungsbetrieben erlaubt ist, weil es sonst eine Umweltstraftat ist. Hat aber nix mit dem Sprengstoffrecht zu tun.
     
  14. Wirklich ist?
    Oder vielleicht nur, sein könnte?
     
  15. Frohe Ostern,

    Ich weiß ich weiß schon tausend mal gefragt und beantwortet, aber es sind zu viele Beiträge :unsure:.
    In Kassel wird auf die Website (Stadtverwaltung Kassel - Sprengstoff) als Unterlage eine
    • Lehrgangsbescheinigung
    Aufgezählt. Kann dies beim reinen 27er vorausgesetzt werden?

    Gruß Alex

    PS: Ein einfaches Ja oder nein reicht mir von den Experten. Brauchen hier keine Grundsatz Diskussion :) :good:
     
  16. Nein kann es nicht , da für f3 keine fachkunde nötig ist
     
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  17. Hallo Alex, i.d.R. wird die 27er für Wiederlader oder Böllerschützen ausgestellt. Und die brauchen beide eine Lehrgangsbescheinigung über die Teilnahme an einem Fachkundekurs.
     
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  18. Er fragt aber ja nicht explizit nach F3 :rolleyes:
    Er könnte ja evtl. :confused:, je nachdem :eek:, unter Umständen :unsure:, unwahrscheinlich aber nicht unmöglich :sneaky: auch einen 27er mit F4 meinen und dann benötigt man natürlich eine Lehrgangsbescheinigung bzw. Befähigung ;)
    Wenn es aber um den "kleinen" 27er ohne F4 und ohne Böllern (Schwarzpulver) geht, benötigt man keine Lehrgangsbescheinigung :)
     
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  19. Haudi,

    nur eine kurze Frage: Wenn ich ein Feuerwerk auf öffentlichem Grund Angezeigt habe und keine Rückmeldung bekomme, bin ich dann berechtigt das Feuerwerk zu Zünden?

    Hatte diese Situation bisher noch nicht gehabt und die Zeit eilt ein wenig.
    (Anzeige wurde Fristgerecht an die dafür zuständige Behörde per Email geschickt und ich habe mich mehrmals Telefonisch um den Stand der Dinge erkundigt -noch in Bearbeitung-)
     
  20. Nein. Mit der Anzeige zeigst du das Abbrennen eines Feuerwerkes an. Du benötigst zwingend aber das Einverständnis des Grundstückseigentümers. Sonst machst du dich unter Umständen wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Auf die Anzeige an sich braucht die Behörde in der Regel nicht zu antworten. Ich würde daraus aber auf keinen Fall schließen, dass du damit auch das Einverständnis zum Nutzen des Grundstücks erhalten hast. Zumal das Einverständnis eigentlich vor Anzeige des Feuerwerkes vorliegen sollte.
     
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  21. Danke für die Schnelle Antwort. Die Gemeinde hatte ich schon vorher Kontaktiertund wurde dann entsprechend weiter geleitet.

    Also heißt es Zittern :/
     
  22. Jemand aus den Raum Leipzig hier. Anscheinend gib es hier nur 27er für Böllerschießen laden und wiederladen für Patronenhülsen und Vorderladerschießen. In den 27er für nicht gewerbliche Nutzung Anträgen steht nirgend etwas von Pyrotechnik bzw. Feuerwerk F2 und F3.
     
  23. In der Anzeige musst du in der Regel auch das OK des Grundstückseigentümers als Anhang einfügen. Wenn du das gemacht hast und alles fristgerecht angezeigt hast heißt es "Feuer frei". Ich habe fast noch nie eine Rückmeldung der Behörde bekommen :)
     
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  24. Das ist leider üblich so, die meisten dieser Formulare sind nicht für das gedacht, was wir beantragen möchten. Ich habe mir das so zurechtgebogen, bis es gepasst hat (es gab einige "Sonstiges"-Felder bzw. Felder für Bemerkungen). Falls das bei Dir nicht geht, am besten vorab erstmal eine Mail an die Behörde und Dein Anliegen schildern oder anrufen.
     
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  25. Ja E-Mail hilft. Lässt aber manchmal auch auf sich warten. Habe bei meinem Antrag den Vordruck genommen, nur ausgefüllt was ausgefüllt werden muss. Dann eine Absage bekommen und dann nochmal geschrieben und erklärt, was gewollt ist. Da kannst du dann auch auf die Rechtslage freundlich hinweisen, damit nicht gleich wieder die nächste Absage nach 4 Wochen ins Haus flattert. Am Anfang und gerade bei diesen Vordrucken ist weniger meist mehr.
    Vorausgesetzt du hast die Zeit. Habe auf meine Antwort 3 Monate warten müssen. Die war dann jedoch sehr freundlich. Die Bearbeiter haben meist keine Ahnung was du möchtest und deren "Bürokrateninstinkt" spricht auch meist erst mal gegen deine Behauptungen...
    (Nicht böse gemeint :D)
     
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