Besucher §27 Schein F3 und F2

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von ICE, 13. Juni 2019.

  1. Hallo,

    Ich finde in den Gesetzen keine richtige Erklärung.

    Ich habe den 27 er Schein mit der Erlaubnis, Feuerwerk der Kategorie F3 zu erwerben und abzubrennen.
    Schließt das automatisch auch den Erwerb von normalen Kategorie F2 Batterien ein? Ausgenommen Gegenstände nach §20. Oder muss das ausdrücklich im Schein mit drin stehen, dass auch F2 Artikel erworben werden dürfen.
    Einige Shops geben einem F2 und F3 Batterien, andere verweigern die Ausgabe von F2 Batterien.
    Bundesland ist Bayern.

    Grüße
     
  2. Es kommt meines Wissens nach darauf an, wie es geschrieben steht. Wenn F2 mit eingetragen ist, 2 mit eingetragen ist, darfst du das auch erwerben/verwenden.

    Vorsicht ist jedoch mit der Kategorie 'F2 +' geboten. Sprich Raketen mit einer MEM von über 20 g oder Blitzknallern in F2. Diese sind nur mit Befähigungsschein erhältlich. Es ist ein Irrglaube, dass das mit dem kleinen 27er legal möglich ist. Das stand unter anderem damals bei mir in meinem kleinen 27er

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  3. ICE, 4m@ru und Pyro tha dragon gefällt das.
  4. Zunächst mal vielen Dank für die Antworten.

    @ firepowerfranken
    Da du schreibst, es kommt darauf an wie es geschrieben ist, dürftest du ja eigentlich keine F2 Artikel erwerben,
    da in deinem Schein auch nur F3 eingetragen ist und nicht F2.
    Das mit dem §20 Abs. 4 ist klar. Dafür braucht man einen Fachkundenachweis.

    [​IMG]

    So sieht meiner aus.


    @ Matze85

    ich hab ich mir alles durchgelesen und sehe das auch so. Aber das muss man sich schon 3 x duchlesen um das zu kapieren.
    Ich habe halt einen Versandhändler, der sich weigert, normale F2 Artikel (Außer §20 Abs. 4) unter dem Jahr auszuliefern. Der besteht darauf, dass auch F2 in den Schein eingetragen werden muss.
    Ich war dann beim Gewerbeaufsichtsamt, die mir den Schein ausgestellt haben und die haben mir erklärt, dass F2 nie eingetragen wird, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Ich könnte mit dem Erlaubnisschein automatisch F2 unter dem Jahr erwerben. Nun steh ich in der Zwickmühle. Gewerbeaussichtsamt sagt ja ich darf, Händler sagt nein ich darf nicht.
     
  5. F2 ist - mit Ausnahme der Artikel in §20 Abs. 4 der 1. SprengV genannten Artikel - gemäß §4 Abs. 1 der 1. SprengV nicht scheinpflichtig (u.a. §7, §20, §27 sind auf F2 nicht anzuwenden). Daher muss F2 in keinen Schein eingetragen werden, man darf es aber nach §22 Abs. 1 der 1. SprengV dennoch mit einer Erlaubnis ganzjährig erwerben.
     
    ICE, Pyro tha dragon und Matze85 gefällt das.
  6. In meinem Schein wurde auf Anraten der BezReg. F2 mit eingetragen obwohl ich nur F3 beantragt hatte, mit der Begründung damit es beim Einkauf keine Probleme gibt.
    Geht nochmal zum Amt und lass F2 nachträglich eintragen. Wenn Sie nett sind tragen sie es schnell mit Kugelschreiber nach und machen einen Änderungsstempel drauf ohne zusätzliche Kosten. Eventuell must du aber auch eine Gebühr für einen Änderungsbescheid bezahlen. Macht das Leben aber devinitiv leichter. In meinem Schein ist auch mittlerweile soooooo viel rumgekritzelt worden ..........:whistling::lol::rofl:
     

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  7. Genau so siehts aus. Vollkommen richtig!:good:
     
  8. Wie kommen die auf 333Kg?
    Das ist passenderweise die Menge die man ohne ADR Schein an 1.4G transportieren darf. Sehr merkwürdig der Zufall. Schaut irgendwie nach Zusammenschmiss von Gesetzen aus.
     
  9. Genau das war meine Argumentation. Die 1000 Punke nach ADR. Mein netter Herr vom Amt ließ sich partout nicht von einem Eintrag in der Gesamtmenge abbringen. Dafür habe ich ihn dann so lange belatschert bis ich die 333kg drinn stehen hatte. Da gings mir nachher auch nur noch ums Prinzip. Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen ;)
    Das ausschlaggebende Schreiben ist unten. Vielleich kanns ja jemand brauchen :D
     

    Anhänge:

    Fireblader und Unicorn27 gefällt das.
  10. Hallo zusammen,

    ich habe heute zu dem Thema, F2 unter dem Jahr mit §27 Schein, nochmal eine präzise Erläuterung von meiner Sachbearbeiterin vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen.
    Ich denke, dass es nun geklärt ist. Zumindest hier in Bayern.

    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

    es ist wirklich sehr schade, dass Ihnen Ihr Händler keine F2-Artikel (ausgenommen die nach §20 Abs. 4 S. 1 beschränkten) verkaufen will und die Rechtslage anders sieht.

    Ich versuche, die korrekte rechtliche Lage nochmal zu erläutern:

    Im Rahmen der gesetzlichen Freistellung nach § 4 Abs. 2 der 1. SprengV kann ein F3-Erlaubnisinhaber mit Feuerwerk der Kategorien 1, 2 und T1 bereits Umgang und Verkehr betreiben. Aufgrund der Freistellung ist die Aufnahme dieser Kategorien in die Erlaubnis nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll.

    Mit Vorliegen der F3-Erlaubnis werden die Voraussetzungen

    - nach § 22 Abs. 1 der 1. SprengV (ganzjähriger Erwerb von Feuerwerk, auch Kategorie 2, durch den Erlaubnisinhaber, anstelle der Ausnahmegenehmigung durch die Gemeinde),

    - nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV (ganzjähriges Abbrennen, auch Kategorie 2, als Erlaubnisinhaber) und

    - nach § 23 Abs. 3 der 1. SprengV (Anzeigeverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt, auch Kategorie 2, anstelle einer Genehmigung durch die Gemeinde) als erfüllt angesehen.


    D.h. mit der §27 F3- Erlaubnis kann der Erlaubnisinhaber, nach fristgerechter Anzeige beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, ganzjährig überall Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 2 und 3 zu privaten Zwecken abbrennen.

    Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 die in § 20 Abs. 4 der 1. SprengV genannt sind, ist (wie besprochen) ausgeschlossen.

    Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, die Eintragung der Kategorie F2 in Ihre Erlaubnis bei uns zu beantragen und dann gegen den entsprechenden Ablehnungsbescheid zu klagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich werde natürlich keine F2 Eintragung beantragen. :D
    Aber ich habe es nun schwarz auf weiß.
     
    Pyro tha dragon und TIE Fighter gefällt das.
  11. Wenn es denn so unproblematisch ist, frage ich mich warum sich deine Behörde so wehrt F2 (mit Ausnahme der Artikel die unter § 20 fallen) einzutragen. Davon mal abzusehen wird es einen Shop nicht sonderlich interessieren was deine zuständige Behörde so meint, wenn der Shop die Gefahr sieht, Ärger zu bekommen. Und wenn sich der Shop noch zusätzlich nicht in Bayern befindet, ist es ihm eh wurscht was irgendeine bayrische Behörde meint.
    Beim 27er der auch F4 darf, wird sicher auch nicht nur F4 drinstehn. Oder sehe ich das falsch?
     
  12. Ob 20er oder 27er is ja wurscht und in meinem 20er sind tatsächlich alle Kategorien einzeln aufgeführt.
     
    tribun77 und TIE Fighter gefällt das.
  13. Da es hier speziell um den 27er ging, habe ich auch nur diesen aufgeführt. :)
     
    T.o.1 gefällt das.
  14. Tja, stimmt schon irgendwie. Solange das nicht schwarz auf weiß in einem Paragraphen aufgenommen wird, dass auch F2 eintragungpflichtig ist oder F3 die unteren Kategorien mit einschließt, wird es immer Diskussionen darüber geben.
     
  15. Ja schon klar, das „Wurscht“ war nicht auf deine Ausführungen bezogen oder Klugscheissern.
    Aber da ich keinen 27er habe, musste ich kurz einwerfen, dass das in dem Fall keinen Unterschied macht (...Hauptsache Fachkunde), bevor sich jemand beschwert.
     
  16. Das habe ich auch keinesfalls so aufgefasst. Und letztendlich ist deine Aussage ja auch vollkommen richtig. Von daher... alles gut. :):good:
     
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