Sicherheit Frage: Lagergenehmigung möglich? (erdüberschütteter Bunker)

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von pingufreak83, 24. November 2015.

  1. Gute Idee! Danke!
     
  2. Hallo zusammen,

    ich habe über das Besucherberwerk in Fell bei Trier erfahren, dass sich dort im Wald ein Sprengstoffbunker von Dynamit und Nobel befindet. Der soll wohl leer stehen. Über Google habe ich sogar ein Bild davon gefunden:

    http://www.panoramio.com/photo/66283193

    Weiß jemand etwas genaueres darüber?

    Das Teil steht bei Flur 5 2/3 in Fell.

    Über das Forstamt und Katasteramt konnte mir niemand eine Auskunft geben. Irgendwie sind die Grundbucheinträge dort ganz komisch.

    Wäre ja ein Ding, wenn das Teil noch frei wäre! :)

    Danke!

    LG

    Martin
     
  3. Hat sich erledigt, der Bunker ist schon vergeben an eine andere Feuerwerks-Firma.:grummel:
     
  4. #29 LoveKingdom, 2. Mai 2016
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2016
    Hallo, ich interessiere mich ebenfalls für die Lagerung in einem erdüberschütteten Bunker.
    Beziehungsweise konkret das Errichten eigener Lagerräume.

    Ich hab mal die Sicherheitsabstände überschlagen:

    300kg NEM:
    150m zu betriebsfremden Gebäuden,
    100m zu öffentlichen Verkehrsflächen,
    5.36m zu anderen erdüberschütteten Bunkern.

    500kg NEM:
    175m zu betriebsfremden Gebäuden,
    120m zu öffentlichen Verkehrsflächen,
    6.35m zu anderen erdüberschütteten Bunkern.

    700kg NEM:
    195m zu betriebsfremden Gebäuden,
    135m zu öffentlichen Verkehrsflächen,
    7.10m zu anderen Erdbunkern.

    1000kg NEM:
    220m zu betriebsfremden Gebäuden,
    150m zu öffentlichen Verkehrsflächen,
    8.00m zu anderen erdüberschütteten Bunkern.

    Im Umkreis befinden sich lediglich 2-3 Häuser, zwei davon in über 220m Abstand. Das Dritte muss ich mir einmal genauer ansehen. Bezieht sich das eigentlich auch auf Wochenendhütten/Freizeitgrundstücke?

    Es befindet sich eine Straße in der Nähe. Ich habe gelesen, dass öffentliche Verkehrsflächen für jeden zugänglich sein müssen, also gehe ich davon aus, dass "Anlieger frei" / Feld-/Landwirtschaftsweg möglicherweise garkeine öffentliche Verkehrsfläche sind?

    Ich muss natürlich auch mal sehen wie viel Platz sinnvoll ist. Mir fehlen da ganz klar Erfahrungswerte. Aber ich denke 2m*2m mit 5 Schwerlastregalen und 500kg NEM sind realistisch. Für Kugelbomben fast zu wenig NEM und für Kat. 2 wohl schon viel zu wenig Platz aber man muss ja auch nicht alles bis obenhin zustellen. Ich denke ich versuchs mit 2-3x 700kg in Einheiten mit jeweils mindestens 2m*2m Innenmaß und 5 Regalen.

    Liebe Grüße,
    Tim
     
  5. Kommt drauf an :) du kannst mir gerne eine PM schreiben.
     
  6. @pingufreak83 Kann dir leider keine schreiben.. darfst mich aber gerne anschreiben
     
  7. #33 Gast 31678, 25. Juni 2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Juni 2019
    Ich habe mal eine Frage zu Lagergenehmigung

    Bis 9999 KG brauch man ja keine „Große Genehmigung“ nach dem BImSchG. Wie sieht das eigentlich bei mehren Bunkern mit 9999 KG aus? Reicht da auch die „Kleine“ Genehmigung?
     
  8. Kommt natürlich auch auf den Abstand an und was auf dem Gelände noch gelagert wird aber das wird dann der Gutachter entscheiden.
     
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