Sonstiges P1 Böller in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von PyroRobin25, 9. August 2019.

  1. Moin Jungs, Moin Mädels,

    da die heiße Phase langsam wieder beginnt und schon bestellt und eingekauft wird, frage ich mich immer noch wie es mit dem Thema Böller in P1 aussieht. Ich hab mich schon halb tot gesucht, allerdings finde ich nirgendswo eine 100% Antwort auf meine Frage. Und zwar: da es ja immer mehr Böller in P1 gibt, wollte ich mal fragen ob mir hier jemand beantworten kann ob diese legal sind. Wie z.B. die Funke Nebelschlag, Mixed Flowers, Tropic Exploder 4 und und und... Da in den Böllern ja auch ziemlich viel BKS drin ist, kann ich mir eig. garnicht vorstellen das diese legal sind. Aber Klasse P1 heißt ja: Ganze Jahr frei für über 18-Jährige erhältlich und darf das ganze Jahr über verwendet werden. Kann mich da mal jemand richtig aufklären? Also die genaue Frage ist: Darf ich P1 Böller (Nebelschlag, Exploder 4 etc) erwerben und diese mit nach Deutschland nehmen bzw bestellen, ohne dafür irgendeine Strafe zu bekommen? Jetzt schreibt bitte nicht :,,Les dir das Sprengstoffgesetz durch." oder ähnliches. Habe schon so oft geguckt, trotzdem beantwortet mir es nicht meine Frage. Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir das mal jemand genau erklären kann!

    Danke im Voraus :D
     
  2. Du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet mit deiner Erklärung zu P1. Solange du dich an den Verwendungszweck hältst bewegst du dich im legalen Bereich! Trotzdem sind solche Sachen wie korrekter Transport und vorallem Lagerung bzw. Aufbewahrung genaustens zu beachten!
     
  3. Das ist doch schonmal eine gute Nachricht. Habe ich da noch etwas zu beachten? Also P1 bis 10g z.B.?
     
  4. Wenn ein Gegenstand in P1 eingestuft ist dann hat er sowieso maximal die in dieser Kategorie erlaubten 10g Blitzknallsatz.
     
  5. Okay, danke schon mal!
    Jetzt kannst du mir bitte nur noch mal erklären wieso es z.B. einen Böller in P1 gibt mir 9g BKS der legal ist, aber z.B. ein Fp3 mit ca 3g in F3 für den normalverbraucher illegal ist?
     
  6. Deine Fragestellung ist sehr zielgerichtet. Was du hören möchtest ist „Logo, kein Problem.“
    Shops die P1 Artikel ohne deutsche LGZ nach Deutschland versenden wälzen die Verantwortung an den Empfänger ab. Selbe vorgehensweise wie vorher bei Shops die F3 nach Deutschland versendet haben.

    Mir persönlich wäre es zu heikel.
     
    Mathau gefällt das.
  7. Eine Erklärung dafür gibt es nicht... oder zumindest keine, die wirklich Sinn macht.
    Es ist halt so, dass es in Deutschland eigentlich nicht gewünscht ist, dass BKS in den Händen von Otto Normal gelangt. In Europa sieht man das allerdings nicht annähernd so eng... kombiniert mit cleveren Herstellern/Importeuren, die die deutlich großzügigeren Beschränkungen von P1 gegenüber F2 auszunutzen wissen, ergibt das in Deutschland ein relativ unübersichtliches Chaos wo es diverse offene Fragen gibt. Insbesondere, weil die "Wunschvorstellung" der Behörden und die aktuelle Rechtslage deutlich auseinandergehen. Die of genannte Lagergruppenzuordnung der BAM ist aktuell eines der letzten Mittel, derartige Knallkörper in Deutschland weitgehend aus dem Verkehr zu halten.

    Fakt ist, dass die Behörden in Deutschland mit der aktuellen Situation bezüglich Böller Schallerzeuger in P1 nicht wirklich glücklich sind... was da eventuell noch an Änderungen kommt, wird sich aber erst noch zeigen.
     
    Athlon 63 und Mathau gefällt das.
  8. 1. Du verwechselst P1 Schallerzeuger mit Feuerwerk.
    2."Böller" bzw. Feuerwerk sind in den Klassen F1-F4 eingeteilt,nicht in P1.
    3.In Schallerzeugern ist BKS zur "Schallerzeugung" legal.In normalem Feuerwerk nicht,zumindest nicht in Deutschland.
    Deswegen immer korrekt Schallerzeuger von Feuerwerk trennen,sonst entsteht totale Verwirrung.

    Also nochmal:
    Du kannst P1 Schallerzeuger als Feuerwerk "missbrauchen" und hast somit (il)"legale" BKS "Böller".
    Das ist aber natürlich nie im Sinne des Erfinders gewesen,die Menschen nutzen solche Gesetzeslücken natürlich Maßlos aus.

    Zu Deiner Antwort gibt es einige Threads ;) In der Suchfunktion sind diese aber etwas schwierig zu finden.
     
    progres99 und wgriller gefällt das.
  9. Seit langem endlich wieder eine Frage zu P1, wie schön:ignore:

    Also P1 darfst du europaweit erwerben sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast. In Deutschland wirst du bis auf die Cobra P1 von Di Blasio Elio und die Megatresk Explo von Privatex Pyro keine Schallerzeuger mit Blitzknallsatz finden, da der Verkauf in Deutschland eine LGZ vorraussetzt, die die meisten Schallerzeuger nicht haben.

    Verbringen aus dem Ausland ist möglich, aber nur wenn die ADR-Vorschriften zum Transport von Gefahrgut eingehalten werden.

    Die Verwendung von P1 Artikeln ist Zweckgebunden, nicht zum Vergnügen wie Feuerwerk.

    P1 Knallpatronen/Vogelschreck fällt in Deutschland unter das Waffengesetz, nicht wie im Ausland unter die Gesetze für Pyrotechnik. Ohne MES für Pyrotechnische Munition geht da nix.

    All das steht aber auch in den diversen P1 Threads hier im Forum...

    Beste Grüße
     
    wgriller gefällt das.
  10. Christoph gefällt das.
  11. Da steht explizit man ist von den ADR-Vorschriften befreit, natürlich gibt es dennoch Höchstmengen. Steht da doch...
     
  12. ADR gilt für alle - auch Privatpersonen!
    Es gibt allerdings eine ganze Reihe von möglichen Freistellungen, die man in Anspruch nehmen kann (und sollte - die machen das Thema nämlich sehr viel angenehmer)

    Wenn man die Grenzen dieser Freistellungen allerdings nicht einhält (sei es nun die paar Kilo der GGVSEB, oder die schon recht großzügigen Mengen der 1000-Punkte-Regel), dann gilt ADR mit allen Regeln (und Strafen)...
     
  13. Sag mal wassn da so schwer...in dem Merkblatt der Polizei steht doch genau drin was man beachten muss. Finde das richtig gut, ist eindeutig.
     
  14. Also 3kg NEM gesat maximal, jedoch gilt auch bei weniger NEM in 1.3 maximal 5kg incl. Verpackung, in 1,4 50 kg

    Hält man das ein ist alles okay.
     
  15. Was meinst du denn genau?
    Den wo drinsteht, dass man unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen von allen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen befreit wird?

    Das ist eine Regelung aus ADR!
    In ADR ist geregelt, dass unter Einhaltung gewisser Grenzen (in Deutschland die GGVSEB) sämtliche ADR-Vorschriften entfallen.
    An anderer Stelle in ADR ist geregelt, dass unter Berücksichtigung der 1000-Punkte Regel fast alle Vorschriften von ADR entfallen.

    ADR hebelt sich da quasi selbst aus... dennoch ist es Bestandteil von ADR.

    Ist das so schwer zu verstehen, dass ADR dennoch erst einmal für jeden gilt?
    Natürlich inklusive der Ausnahmen, mit denen man sich im Idealfall das ganze Drumherum sparen kann und nichtmal kennen muss...
     
  16. Im Gegensatz zu dem Blabla hat die Polizei netter Weise einfach auf den Punkt gebracht wieviel man im Auto mitnehmen darf. Einfach daran halten und man muss nichts weiter wissen.
    Warum komplizierter machen als es ist?
    1.4S/G 50 kg, 1.3 5 kg Gesamtmasse bei maximal 3 kg NEM insgesamt. Mehr muss kein Privatmann wissen.
     
    Feuerspucker gefällt das.
  17. Ja, ist ne gute Zusammenfassung. Einzelhandelsgerecht verpackt (1.4 und 1.3), Freistellung vom ADR greift, 1000 Punkte, auch privat.
    Nach rechtlicher Auskunft an mich privat braucht man bei einem solchen privaten Transport auch keinen Feuerlöscher und auch keine Beförderungspapiere. Ich rate allerdings trotzdem dazu, macht die Sache bei einer Kontrolle sicher leichter, und vor allem muß man unbedingt die Ladungssicherung bewerkstelligen!
     
  18. Weil die Aussage "ADR gilt ganz explizit nicht für Privat!" in meinen Augen viel zu kurz gegriffen und zu allgemein ist.

    Solange man sich an die Mengen der GGVSEB hält ist sie natürlich korrekt.
    So wie man darüber hinauskommt (und das geht inzwischen zu Silvester sehr schnell) bekommt man schnell ein Problem wenn man mit dem Leitsatz "ADR gilt für mich eh nicht" durch die Gegend fährt.

    Solange man nicht kontrolliert wird interessiert es eh niemanden...
     
  19. Deswegen habe ich direkt das Schreiben verlinkt. Da steht was man beachten muss und damit gut. Ganz einfach.
    Wer halt mehr transportiert weiß eben das es nicht so einfach möglich ist, aber es geht ja nur darum das ich mich in diesem Mengen um nichts sonst kümmern muss.
     
  20. Also: Wenn ich jetzt nach Polen/Tschechien fahre und mir 5 Packungen Funke Nebelschlag ins Auto Kloppe und nach Deutschland fahre, habe ich mich nicht strafbar gemacht??? Oder verstehe ich das immernoch falsch? Solange ich also die Auflagen zum mitnehmen beachte, ist alles okay?
     
  21. Es gilt eben die Freistellung vom ADR auch für privat. Das ist der Unterschied. Der Bereich mit den 5 bzw. 50kg zieht bei Freistellung nicht. Der gehört da auch nicht mehr rein. Das stammt aus Zeiten vor der 1000 Punkte Regel. Und die ist eingeführt worden, als auch die NEM Angabe auf den Produkten verbindlich wurde. Texte in Gesetzen hinzufügen, darin sind die Experten gut, aber die Materie konsequent bearbeiten, das wurde noch nie gemacht. Deswegen wird ja auch alles immer komplizierter, siehe Brüssel. Daß da einige inzwischen nicht mehr mitspielen wollen, wundert nicht.
     
  22. #23 BMW-Freak, 9. August 2019
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2019
    1. Seite der Suche:

    Verbringen von P1

    Besucher - Verbringen aus Polen - Aktueller Stand?

    Bestimmung - Verbringen aus Polen

    Bestimmung - Verbringen aus EU-Mitgliedstaaten

    In besagten Threads sind auch ausführliche Infos zum Verbringen von P1.
    Übrigens 1 Anruf beim Zoll gibt Dir durchaus Rechtssicherheit (Namen aufschreiben).
    Die Leute dort sind alle Auskunftsfreudig und relativ höflich (meine Erfahrung).
     
    progres99 gefällt das.
  23. Politisch ist das ja wohl (indirekt) so gewollt…:unsure: Da man den Verkauf der „SP Tonerdewürste“ bereits zwei mal untersagt hat, provoziert man (im positiven Fall) quasi den Kauf von BKS-Schallerzeugern.
    ‚Wer Wind sät, wird Sturm ernten!‘ ;)
     
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