Handhabung & Technik Verwendung von Zink 905 an Silvester

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von dr.pyro, 12. August 2019.

  1. Hallo,

    ich diskutiere momentan mit ein paar Kollegen über folgende Frage:

    Bekanntlich ist der Erwerb von Zink 905 Raketen erlaubnispflichtig (§7/27) in DE.

    Muss ich aber die Verwendung an Silvester anzeigen? Ist ja nun mal Kat. 2 !

    Und §23 Abs. 2 und 3 1. SprengV sagt ja dass an Silvester für Kat. 2 keine Anzeige erforderlich ist.

    Gruss
    Lars
     
  2. Meiner Meinung nach nicht, da es eben F2 ist.
     
  3. Ist F2 kannst du ganz normal zu Silvester benutzen.
     
  4. Gibt bei den Raketen ja nur eine Abgabebeschränkung aber keine Einschränkung bezüglich der Verwendung, da F2....meine Meinung
     
  5. Jup so ist mir das auch erklärt wurden es handelt sich nur um eine abgabebeschränkung.
     
  6. Dann kann doch jeder der eine 905 „findet“ diese Besitzen/zünden? Kommt mir komisch vor...
     
  7. Nein, da er die ja garnicht besitzen darf. Er darf die natürlich auch nicht verwenden.
     
  8. 1. SprengV § 20 (4) sagt:
    Also nichts mit "finden" und dann verwenden...
     
    Stoney91 und tribun77 gefällt das.
  9. Okay okay nicht richtig gelesen :oops:
     
    tribun77 gefällt das.
  10. Schwierige Frage. Mir wurde von meinem Amt gesagt, ich müsste sie Anzeigen, da die Artikel erlaubnisscheinpflichtig sind.

    Selber vertrette ich die Auffassung das F2 an Silvester nicht anzeigt werden muss.

    Beste Grüße
     
  11. Man muss sie nicht anzeigen am silvester da es um ein f2 Artikel handelt die sind befreit von der anzeige am silvester.
     
  12. Das ist ja das Übel sprich die Bauchschmerzen der Beamten. F3 musste anzeigen man schiesst bis 200 gr. Und da machen viele herum als 75 gr bedenklicher wären.
     
    Vakarian gefällt das.
  13. Also ich fasse mal zusammen:

    • Erwerb und Verwendung nur durch Erlaubnisinhaber §7/27
    • Verwendung außerhalb Silvester nur mit Anzeige wie bei F3/F4
    • Verwendung an Silvester ohne Anzeige da F2 (aber nur durch Erlaubnisinhaber s.o.)!
    Das ist auch der letzte Stand der Kollege TokTok von der Bezirksregierung mitgeteilt worden ist
     
    Mathau gefällt das.
  14. Nur gibt es für den Sachverhalt der scheinlosen Verwendung keine Möglichkeit, diesen zu ahnden.
    Beispiel: Die Rakete wird gezündet, dann isse: weg.
    Wer will jetzt beweisen, was das war?
    Soo leicht isses dann doch nicht.

    Ich warte ja auch jetzt schon seit Jahren darauf, daß mir das erste rechtskräftige Gerichtsurteil einer Verurteilung bekannt wird...
    So ähnlich wurde die Diskussion ja auch wieder und immer wieder beim Thema Verbringen geführt...aus dieser Perspektive ist das ganze vollkommen absurd. Sicher, wenn was passiert, und alles wird bis ins letzte Detail aufgerollt, und es kann wirklich zweifelsfrei bewiesen werden...das möchte ich nicht ausschließen. Möge man mir mitteilen, wenn das mal so durchexerziert worden ist.
    In Berlin steht die vermummte Staatsgewalt jedenfalls in Hundertschaft daneben, wenn hunderte Blitzböller fliegen, und unternimmt dagegen: nichts (das soll hier jetzt auch nur mal als Beispiel dienen). Es ist und bleibt: absurd. Deswegen kann ich auch nachvollziehen, warum versucht wird, in den Städten diese Szenarien jetzt endgültig zu beenden.
     
    Stoney91 und Snajdan gefällt das.
  15. Genauso würde ich es auch sehen.
    @Blitzcracker
    Darum ging es ja aber eigentlich nicht. Die Frage war ja ob die Verwendung der 905er an Silvester angezeigt werden muss, unter der logischen Voraussetzung, dass der Besitz legal ist im Sinne Erlaubnisinhaber §7/§27.
     
  16. Wenn man das SprengG wortwörtlich befolgt, wie es viele Behörden ja auch mit der Einschränkung von "F2+" tun, obwohl sie F3 erlauben (also dieses unsinnige Verbot, Zink 905, oder auch andere Raketen aus F2 mit mehr als 20g NEM zu verbieten für den Scheininhaber), dann muss kein F2 angezeigt werden, auch dann nicht, wenn es sich um Artikel aus §20 Abs. 4 der 1. SprengV handelt. Alles, was F2 ist und du du besitzen, verbringen und verwenden darfst, muss an Silvester nicht angezeigt werden. Wenn deine Erlaubnis also Zink 905 Raketen einschließt, dann viel Spaß an Silvester, ohne Papierkram.
     
  17. Davon sehe ich in Beitrag 7 und 8 allerdings nichts. Dort steht, daß man sie ohne entsprechenden Schein nichtmal besitzen darf.
    Und das sehe ich erheblich anders.
     
  18. Hauptsache diese Spinner kommen dann nicht zu uns aufs Dorf. Auf Silvester Touristen kann ich gerne verzichten, egal welcher Art. Wenn ich Silvester in der Stadt sehe, vergeht mir sofort die Lust. Das wäre das letzte......Stadt mag ich aber auch nicht, könnte mir auch nicht vorstellen dort eng an eng zu leben mit vielen anderen in einem Haus.

    Zink 905 meine ich gelesen zu haben, darf Silvester verwendet werden da F2+. Die dürfen ja nur aufgrund der Deutschen 20 Gramm Regelung nicht an jeden verkauft werden.

    Viele Youtuber scheinen gar nichts zu Silvester anzuzeigen, ansonsten frage ich mich wie die Beamten zum Teil dort zustimmen konnten. F3 ist in Deutschland eh fragwürdig, da man lediglich Geld abdrücken muss, aber kein wissen braucht. Wird Zeit für eine Änderung, zumindest einen 2 tägigen Lehrgang sollte man machen müssen. Ansonsten kann man F3 auch gleich an jeden verkaufen und mit Anzeigepflicht verknüpfen.
     
    Sandy gefällt das.
  19. Bzgl. der Verwendung habe ich mich bereits abschließend geäußert. Zum Thema Besitz genügt es an dieser Stelle (wieder einmal mehr) eigentlich auch. F2 darf ich verbringen, alo darf ich es auch besitzen. Vielleicht sollte man sich darauf mal endgültig verständigen, und nicht jedesmal ein neues Faß mit immer demselben Halbwissen aufmachen.
     
  20. Der Einzige der gerade ein Faß aufmacht bist Du!
    Es ging doch garnicht um Besitz und Erwerb! Es ging ausschließlich darum ob 905er an Silvester angezeigt werden müssen. Das andere waren eher Randbemerkungen. Und von mir aus ersetze in meinem Beitrag "Besitz" mit "Erwerb in Deutschland"... meine Güte...
    Zumal es nicht sonderlich Sinn macht die 905er in D besitzen zu dürfen, aber dann doch nicht verwenden zu dürfen. Ich weiß, jetzt kommen wahrscheinlich wieder ein paar Beispiele wo dies vielleicht Sinn macht. Aber in 99% der Fälle eben nicht.
     
  21. Ach so, weil es Randbemerkungen sind, ging es darum nicht...interessant.
    Damit ist die Diskussion nun endgültig beendet. Und ich warte noch immer auf das erste Gerichtsurteil...
    Gute Nacht. Vielleicht sollte man das Forum einfach schließen. Also ich bin inzwischen dafür, Privatfeuerwerk abschaffen, dann gibts ne ganz klare Regel, an die sich jeder zu halten hat, und fertig :)
     
  22. #22 tribun77, 14. August 2019
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2019
    Und nein, darauf verständige ich mich erstmal nicht, da ich hierfür schlichtweg keine gesetzliche Grundlage sehe. Weder auf das Verbringen noch auf das Besitzen. (bezogen auf Personen ohne entsprechende Erlaubnis und PtG's der Kat. F2 die dem §20 der 1. SprengV unterliegen)
     
  23. Hm, welche gesetzliche Grundlage steht denn dem Verbringen von F2 entgegen? Solange ich da keine Paragraphen habe, verständige ich mich nicht darauf, daß es nicht erlaubt ist.
    Und so geht das ja jetzt schon, seitdem das Gesetz in Kraft trat. Es gibt hier sicher zwanzig Themen, oder noch mehr, nur darüber.
    Und das meinte ich damit, wieder dazu ein neues Faß aufzumachen. Scheint ja nicht so einfach zu sein, zu beweisen, daß das Verbringen und/oder das besitzen verboten ist. ? Nun?
     
  24. Für mich ist der §20 Absatz 4 ausreichend, wenn Du das anders siehst, bitte schön. Ich sehe es nun mal so. Davon mal abzusehen, sieht es der Zoll wohl auch so. Aber Du kannst natürlich tun und lassen was Du möchtest...
     
  25. Ausreichend für ein Besitzverbot? Es dreht sich im Kreis, wenn ich jetzt wieder mit dem Verbringen ankomme.
    Zumindest sollte man mal einsehen, daß in dieser Hinsicht ein großer Widerspruch herrscht, der bisher anscheinend nicht rechtssicher geklärt wurde.
    Und noch dazu, von überlassen steht da im Gesetz auch nichts! Weiter oben (deine Randbemerkungen) ist von "finden" die Rede.
    Ob das jetzt unter überlassen definiert werden kann...sei es drum, jedenfalls kann ich mir die Dinger von jemandem überlassen lassen, zumindest finde ich nichts im Gesetz, was dem entgegensteht.
    Und an dieser Stelle komme ich wieder zu meinem Punkt, daß ein Besitzverbot eben nicht existiert.
    Was soll also geschehen, in folgendem Szenario: Bei einer Kontrolle entscheidet sich ein dazu Befugter, mir F2 Material abzunehmen (konfiszieren), weil er meint, verboten, dürfe ich nicht besitzen. Dann soll Strafantrag gestellt werden, spätestens dann werden aber mal die einschlägigen Paragraphen fällig, welche da wären? Ich bleibe dabei, in einem solchen Fall wird man die Sachen wohl wieder ausgehändigt bekommen.
    So, und nur so, funktioniert ein Rechtstaat. Deine Meinung hin, oder her.
     
    Stoney91 gefällt das.
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