Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Hier nun die Antwort des zuständigen Sachbearbeiters. Aus meiner Sicht nicht wirklich schlüssig und sehr unbefriedigend:

    „Sehr geehrter Herr ...,

    bitte beachten Sie, dass es sich bei den von Ihnen beanstandeten Auflagen nicht um eine bloße Wiederholung der gesetzlichen Regelungen des § 16 Abs. 1 SprengG handelt, sondern um eigenständige Auflagen nach § 27 Abs. 2 SprengG und somit der § 16 Abs. 1a Nr. 3 SprengG nicht anwendbar ist. Die Voraussetzungen dafür liegen aus meiner Sicht vor, daher halte ich weiter daran fest und kann Sie an dieser Stelle nur auf den Klageweg verweisen.“
     
  2. Oh man, das ich echt bitter :wall:

    §27 SprengG (2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

    Das heißt du kannst/musst vor Gericht und klären lassen inwiefern diese Auflage zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter beiträgt oder zur Vermeidung von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte sinnvoll ist. Ich sehe nicht wie eine Dokumentationspflich zur Sicherheit oder gegen Belästigungen beitragen soll.

    Ich sehe hier nur eine Gängelung. Aber offensichtlich weiß der nette Herr ganz genau was er da macht :eek:

    Sag noch mal einer NRW währe schlimm :confused:
    Ich würde die Herausforderung annehmen und diesem Herren jedes Quartal eine 27seitige Dokumentation zukommen lassen :rules:

    Irgendwann ist deine Akte sooooooo dick das sie nicht mehr in den Schrank passt und er zur Besinnung kommt.
    Sieh´s sportlich, anders macht´s keinen Sinn :shok:
     
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  3. Ich würde dagegen klagen...
     
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  4. So,heute habe ich endlich auf Nachfrage meine Versicherungsbestätigung von der Württembergischen bekommen. Hat nur ein paar Tage gedauert. Insgesamt sind es 4 Blätter, allerdings wird nur auf dieser Seite auf das F3 Feuerwerk eingegangen.
     

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  5. #2230 Erwin_Lindemann, 22. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2019
    Bei mir (in Sachsen-Anhalt...) ging die Beantragung und Bewilligung 2015 innerhalb 1 Woche durch - das ganze am 7.12(!) und am 20.12 hatte ich schon meine Ware von Neumann ;-))) damals noch per Spedition - später hatte er es dann persönlich ausgeliefert... war schon witzig, ihn mal in live kennenzulernen. Hatte vor dem F3-Schein aber auch schon beim Fachdienst für Waffenrecht / bzw. Ordnungsamt den kleinen Waffenschein beantragt u. bewilligt bekommen. Vielleicht gings deßhalb so schnell. Habe seitdem schon 3 schöne Silvester (eins davon gesponsert von der Fa. Neumann!!) erleben dürfen! Feuerwerk der Klasse F3 und F2+ schießen zu können ist einfach unglaublich gut. Einfach nur genial, wenn man mal eine Rakete mit 160gramm, wie zb Klasek Deutschland Rocket, zünden kann... Die grüne Pappe kam damals 120€. Auflagen habe ich kein drinstehen. Irgendeine Rückmeldung oder Nachfrage kam auch nie wieder. Letztes Jahr habe ich sogar bei einem gewerblichen Pyrotechniker vor Ort gekauft ;-) Inkl. privatem Testschiessen und kleiner Einweisung & Smalltalk - F4 gabs auch, war sehr schön, mal einen Dumbum 50 in "Echt" zu erleben. Mal sehen was 2019/2020 noch geht - dann sind leider 5 Jahre rum.... Mfg & noch maximale Erfolge beim Beantragen und Abbrennen von F3 Pyrotechnik Euch allen
     
  6. Moin an alle!
    Seit ein paar Wochen überlege ich auch den 27er zu machen .... hat sich aber momentan auf den kleinen §27 F2+F3 reduziert.
    Ich habe nun nicht alles hier gelesen (die ersten 3 Seiten und dann etwa bei Seite 75 weiter), wegen der zeitlichen Aktualität.
    Leider habe ich jetzt nichts an Erfahrungen gefunden was aus dem Raum Niedersachsen / Süd Hannover wäre und ob es aus diesem Raum Erfahrungen im allgemeinen gibt (was Kosten, Anträge, Problematiken bezüglich Bundesland etc.).
    Desweiteren hätte ich noch eine Frage.
    Ich bin Eigentümer eines 150 Jahre alten Fachwerkhauses und mitten in Renovierung / Sanierung je nach Raum, Nutzung, Bereich etc.
    Die Möglichkeit eines nicht bewohnten Raumes wären gegeben
    - zum nächsten bewohnten Raum würden 2 weitere nicht bewohnte Räume dazwischen liegen. Der Raum hätte 2 Aussenwände und ich würde eine Brandschutztüre (ehemalige Heizraumtüre) einsetzen.
    Da in den Wänden Holzbalken sind (klar, bei Fachwerk) - würden die betroffenen Wände erst mal verputzt werden.

    Kennt sich jemand mit den entsprechenden Richtlinien btr. Bausicherheit, Statik, Brandschutz für PtG im privaten Bereich aus,
    • Damit ich den Raum beispielsweise zusätzlich mit einer vollständigen Ytong-Innenverkleidung zum Brandschutz versehen könnte oder ob zusätzliche Öffnungen zur Ausblasung (im Notfall) verlangt werden. Im Zuge der Renovierung wäre das also kein Problem.
    • Gibt es Richtlinien was außerhalb der Außenwände sein darf/muss?
    • Der Raum dann abschließbar wäre (Schlüssel wäre nur für meine Frau und mich zugänglich) - reichen Holzregale (wegen antistatik) oder müssen es Abschließbare "Schränke" sein?
    • So wie ich es gelesen habe (ähnlich eines Heizraumes) muss ein Feuerlöscher vorhanden sein. Hat der einen bestimmten Platz zu haben oder reicht es wenn (ca. 7m weiter) ein Löscher in der Werkstatt ist und ob für PtG eine bestimmte Art von Löscher vorgeschrieben ist.
    Hier wurde ja oft bemängelt, dass allein für das normale Sylvesterfeuerwerk die Aufbewahrung mangelhaft ist.
    Dem muss ich voll und ganz Recht geben, wenn man bedenkt wo viele ihre dicken Dinger ggf. mehrere Tage rumstehen haben (ehrlich gesagt will ich gar nicht wissen, wo auch die normalsten Mitbürger ihren Ballerkram hin schmeißen bis sie ihn brauchen).
    Da meine Feuerwerke jährlich etwas größer werden, wird es mir so langsam doch etwas mulmig zu mute ne Minibombe neben an zu haben, da mir seit kleinster Kindheit schmerzhaft klar wurde was der Kram kann.

    Mit mit ner Packung "Knallteufel in der hinteren Jeanstasche auf den Ar*** gefallen ...... mir ist nix passiert - aber die Hose hatte mehr als nur ein Loch wo zuvor die Tasche war. Später dann die Böllerspielereien und dann Bund mit entsprechenden Lehrgängen btr Sprengmitteln.
    Ich bin kein Sicherheitsfanatiker, aber mir ist bewusst (auch ohne 27er etc) was FW anrichten könnte.
    Ich hab grade die Möglichkeit was sicher zu machen und mich interessiert, ob das Sinn macht oder nicht auch im Bezug auf denn eventuell zukünftigen kleinen 27er und irgendwann eventuell auch den großen).
    Danke vorab für Ideen, Kritik oder bessere Lösungen ....

    Liebe Grüße aus Süd Niedersachsen - Kreis Hameln-Pyrmont
    Patric
     
  7. Zu diesem 27er Schein F3 kann man schreiben und schreiben und...
    Die Paragraphenreiter werden es nicht müde, dir den den Weg steinig zu machen. Und dabei entscheiden sie nicht nach Sachkenntnis und Gesetz, sondern nach Nase. Wer ihnen nicht gefällt, wo keine Empathie besteht, der kann schmoren und sich die Hacken wund laufen. Ich habe den Quatsch satt und bin deshalb bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte zum Großfeuerwerker in der Ausbildung und beantrage danach den 27er Schein für Kat F4. Wenn sie mir den streitig machen wollen, verklage ich sie auf Behinderung der Ausübung einer erwerbsmäßigen Tätigkeit (Berufsverbot). Ich weiß, dass der 27er für die Ausübung eines Hobbys gedacht ist, aber die Aufwandserstattung bei Feuerwerken zu Familienfeiern ist erlaubt.
     
  8. Ich weiß, dass die Branche teil stark umkämpft ist was das Gewerbliche betrifft.
    Nur denke ich, dass der Beruf mit dem Hobby-Pyromanen herzlich wenig zu tun hat. Was als Hobby noch Spass macht, ist im Beruf oft nur noch eine Last.
    Ich bin seit je her so ein Hobby-Zündler zu Sylvester. Die Feuerwerke werden jählich immer etwas aufwändiger - Mehr mit Stepper und Single-Shots, mal nen kleines Lichtbild .... einfach Sachen, die man nicht fertig im Discounter bekommt.
    Klar wären die "dicken Dinger" >4" als Finale ne Geile Sache, aber das ist gesetzlich mangels entsprechender Qualys halt grade nicht machbar (und Bekannte die das könnten will man ja auch nicht von der eignen Familie wegholen nur wegen nen paar Schuss Mehrzöller!)
    .
    Also wollte ich mal so langsam "aufrüsten" und mich in die Materie weiter einarbeiten wie es das Leben und vor allen Dingen die Schichten der Arbeit eben zulassen. Daher erst mal der §27 F3, um auch mal etwas größeres einbauen zu können. Was die Aufbewahrung und Lagerung angeht wenn ich über die NEM-Grenzen komme, daran arbeite ich noch mittels externer Lagerung in Bunkern. Muss mich aber erst mal informieren was das preisliche angeht.

    Dann allmählich die Helferscheine, Prüfung, dann die Bürokratie und der große 27er.
    Ob man dann auch gewerblich was macht ist jetzt noch nicht Spruchreif.

    Allerdings hatte ich vor ca einer Woche im Gespräch nach einem Großfeuerwerk das Angebot von einem alten Pyrotechniker (82 - und noch aktiv) seine Firma zu übernehmen ... :D.
     
  9. Es wird nicht möglich sein, mit einer 27er Erlaubnis auf Berufsverbot zu klagen.
     
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  10. 27er = privat
    7er und / oder 20er = Gewerbe
    (Grob und einfach gesagt wie ich das bisher verstanden habe)
     
  11. Nicht ganz richtig.
    27er privat
    7er gewerblich
    20er ist nur die Befähigung im Auftrag eines 7ers.
    Der 20er kann mit einer eigenen 7er gewerblich für einen anderen 7er tätig sein. Er arbeitet zB als Freelancer und stellt seine Leistung in Rechnung. Das bedeutet, dass er gegen ein Berufsverbot klagen kann.
    Hat der 20er aber nur den 27er, kann er nur privat damit Fw schiessen.
     
  12. Ist richtig, aber .... (ja, ich nun wieder ... hihi)
    Da der 20er "im Auftrag vom 7ner etwas tut und mit höchster Wahrscheinlichkeit dafür dann "entlohnt wird" ist es auch nicht mehr privat.
    Naja - ausser (wie oft hier als Beispiel gebracht)
    meine Oma hat den 7ner und ich als 20er soll ihr zum Geburtstag was zusammenballern ....
    ohne Entlohnung ist es wieder privat und damit reicht der 27er
    Hoffe dass das so passt ....

    Kack Paragraphenreiterei :wall::crash:
     
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  13. Sich da durchzuwurschteln kann schon dein einen oder anderen Nerven kosten:ignore:
     
  14. Ich gebs auf, sonst wird das hier wieder mal eine never ending Story.
     
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  15. Wieder falsch? ... ich doof ....

    Also muss ich alles nochmal durchlesen bis ich es gerafft habe - kann doch nicht so schwer sein.
    Aber den Gesetzes-kram zu kapieren ist auch nicht so leicht weil da noch ein Gesetz und noch eins mit rein spielt und man mehr querliest wie kapiert. Sonst wüßten auch mehr Ämter was Sache ist.

    Bestes Beispiel gab es schon viel früher .....

     
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  16. Ja ist das denn falsch? Wenn ich mich als Inhaber des 27er für Kat F4 bei Feuerwerksveranstaltern als Helfer verdinge, darf ich dafür auch entlohnt werden. Und ich habe nebenbei auch noch die Chance, das zum Privatvergnügen zu betreiben (Erwerben und Schießen).
    Wenn man mir das versagt, gleicht das einem Berufsverbot.
    Oder nicht?
     
  17. Dein 27er spielt doch keine Rolle als Helfer. Ob mit oder ohne, Helfer ist Helfer.
    Es hat nur einer den Hut auf und ist der verantwortliche Pyrotechniker und dieser muss bei gewerblichen Feuerwerken nunmal einen 20er inne haben.
    Und da du keinen 27er benötigst um als Helfer tätig zu sein, seh ich da auch keinen Klagegrund.
     
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  18. #2243 Mannermau, 5. September 2019
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2019
    Also mal folgendes dazu:

    Der 7er kann selbst nur Feuerwerke schießen wenn er auch den 20er hat, d.H für gewerbliches abbrennen befähigt ist. Ein reiner 7er an sich darf nichts außer für vorhandene Aufträge 20er zu beauftragen/anzustellen. (Fachkunde ist also nicht zwingend nötig)

    Der Schein--> 20er ist wie oben gesagt die Befähigung (ausschließlich!) im Auftrag eines 7ers Feuerwerke abzubrennen, nichts privat etc.!

    Dann gibt es den 27er, dieser ist nur für privaten gebrauch, nichts mit gewerblich.

    Jetzt dazu folgendes, jeder 7er oder 20er kann privat den 27er haben, das bringt ihm beruflich aber nichts, selbst jemand mit 7er und Fachkunde aber keinem Eintrag bzw, ner richtigen 20er Befähigung dazu ist beim 7er nicht handlungsfähig, nur privat falls er den 27er hat.

    (Info am Rande, wer das Feuerwerk ausführt hat den Hut auf, dann sind alle anderen die nicht eingetragen sind als ausführender Feuerwerker auch bei Besitz einer Befähigung technisch gesehen Helfer...)

    So die etwas runtergebrochene Kurzform.


    Grüße
     
  19. War mir zwar schon so bekannt, aber trotzdem super verständlich erklärt. Lob wem Lob gebührt;)

    Beste Grüße
     
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  20. Der 7er (gewerblich) oder 27er (privat) sagt, dass du feuerwerken darfst - Stichwort Erlaubnis

    Der 20er sagt, dass du feuerwerken kannst - Stichwort Befähigung
     
  21. Das ist ja nun auch wieder nicht ganz richtig.
    Du kannst bei deiner Auflistung ja nun nicht den 7er und den 27er in eine Zeile werfen.
    Für den 27er Kat 4 brauchst Du auch die gleiche Fachkenntnis wie der 20er, welche der 7er hingegen nicht zwingend braucht.
    Der 27er hingegen braucht die Fachkenntnis mit Zeugnis, ohne Zeugnis wird kein 27er Kat 4 ausgeschrieben.
    Also, warum soll der 27er nicht auch "können".
     
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  22. Das ist so falsch

    der 7er ist derjenige, der Verträge mit Kunden vereinbart, mit der Gewinnabsicht Feuerwerke abbrennen zu lassen
    der 20er brennt FÜR den 7er das Feuerwerk ab, ist also dessen "Angestellter".
    Viele Kleinunternehmen sind personenbezogene Unternehmen, in denen der 7er "Max Mustermann GbR" eben auch die Befähigung (20er) hat... also Personalunion.
    Wenn Weco als gewerbetreibendes Unternehmen und NICHT natürliche Person (7er) Vertragspartner ist, wird eben ein angestellter 20er des Unternehmens das Feuerwerk abbrennen.

    Im privaten Umfeld gibt es keine Angestellten 20er...
    da ist der 7er und der 20er in einem Paragraphen zusammengeschmolzen (daher 27er)... der ist Auftraggeber und ausführende Person in einem, es kann ergo KEINE nicht natürlichen Unternehmung 27er sein.

    Ich bin 20er - kann also für einen 7er ein Feuerwerk abbrennen, dieser trägt die Versicherungspflicht für mich, ist im Schadensfall rechtlich Ansprechpartner für die "Gegenseite"
    Ich bin 27er - ich kann für mich ein Feuerwerk anzeigen und abbrennen, trage die Verantwortung, muss mich selbst versichern usw.
    Ich bin 7er - ich kann mit ptG handeln, in Gewinnabsicht Verträge mit Kunden abschliessen, muss meine Mitarbeiter versichern, usw. Ich darf NICHT, niemals, ein Feuerwerk selbst abbrennen, da mir die Befähigung fehlt.

    Nur wenn ich neben dem 7er den 20er habe geht das.

    Sorry, wer sich mit der Materie befasst sollte das eigentlich wissen... also jeder 27er oder am 27er interessiere Mensch.. 7er müssen das nicht wissen, da es ihnen egal ist.

    Problem:
    Ein 7/20er möchte an Silvester für sich Feuerwerk abbrennen. Streng genommen geht das nicht.
     
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  23. Doch das geht.
    Nach dem SprengG, gibt es da ja eh keine Probleme, die BezRegierungen in NRW begrüßen und empfehlen dieses Vorgehen sogar, da man nicht noch zusätzlich 27er ausstellen möchte.
    Und steuerrechtlich muss ein Unternehmen natürlich Gewinn erzielen um nicht die Liebhaberei unterstellt zu bekommen, aber der Gewinn muss am Ende der Jahresbilanz da sein, also nicht jedes Feuerwerk muss zwingend Gewinn abwerfen.
    Man ist dann quasi sein eigener Kunde.

    Oder übersehe ich ein Problem, dass Du ansprechen wolltest?
     
  24. Das dürfte nicht gehen, weil ja die Gewinnabsicht fehlt.
    Man kann ja nicht sagen "ich will zwar Gewinn erzielen, aber Hobby mach ich auch damit"...
    ob man damit je Probleme bekommt weiss ich natürlich nicht. Aber wenn einer wirklich einen Fehler finden will dann wäre dies eine offene Flanke.
    Denn - wenn ein Pyro (gewerblich) ein Feuerwerk am 31.12. anmeldet OHNE einen Kunden zu haben (da er es für sich selbst abbrennt) könnte man ihm "Schwarzarbeit" unterstellen... er zeigt Feuerwerk an ohne Rechnung usw. zu haben. Ja - gesunder Menschenverstand sagt "der hat halt für sich angezeigt"... aber vor dem Finanzamt braucht man damit ja nicht wirklich zu rechnen.

    Bei einem privaten F4-Feuerwerk fehlt ja IMMER die Gewinnabsicht...
    möchte da keine schlafenden Hunde wecken, man könnte böswillig da einem 7/20er einen reindrücken.
     
  25. Da sind wir sind wir nicht der gleichen Meinung.
    Für mich ist das ein Gewerbe wie viele andere. Jeder Inhaber einer Handwerksfirma der in seinem Eigenheim etwas macht, nimmt genauso sein Material, gleicht das Geschäftskonto wieder aus und arbeitet für sich selbst auch ohne sich selbst zu bezahlen...und das würdest Du als Schwarzarbeit bezeichnen?
    Du sprichst von „er zeigt Feuerwerk an ohne Rechnung ohne Rechnung usw. zu haben“. Dabei hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
    Vorschießen, Materialtests, „Resteschießen“, alles ohne „Kunden“ und ohne direkte Gewinnabsicht.
    Nochmals, es braucht nicht für jedes Handeln eines Unternehmens eine direkte Gewinnerzielung, wichtig ist was am Ende des Jahres unterm Strich steht!

    Nebenbei:
    Auch als Feuerwerker kann ich bei privaten Feuerwerken von Marketing reden, denn wie wir alle wissen sind gute Feuerwerke die beste Werbung für jeden Pyrotechniker und Mundpropaganda besser als so manche Werbemaßnahme.
    Das ist weniger weit hergeholt als es erstmal klingt, wenn man sieht wie viele Folgeaufträge man bekommt oder wie oft man nach einem durchgeführten Feuerwerk darauf angesprochen wird, da sind Visitenkarten oder Flyer einfach Pflicht.
     
    Mathau und Strobe gefällt das.
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