Besucher Feuerwerk in Mönchengladbach anzünden

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Pyrofox_Huffels, 9. September 2019.

  1. This year, I will spend New Year's Eve with my friend from Mönchengladbach, but I do not know when will fireworks be able to light.

    When can fireworks be lit in Mönchengladbach on New Year's Eve?
    I know from 31.12 to 01.01, but from what time until what time?

    best regards,
    a pyro from the Netherlands.
     
  2. Dear "Pyrofox_Huffels",

    I found this information on the offical website by the city of Mönchengladbach:
    Feuerwerke
    So I think, it will mean you can set of fireworks from 0:00h of the 31th December until 24:00h on the 1st of January, without an extra permission.

    Groeten en veel plezier
    "Pyro Mäcces"
     
    Derik und PeonyMontana gefällt das.
  3. But you should still respect the silent nighttime which would mean:

    from 6:00h of the 31th December until 22:00h on the 1st of January ;)
     
    Saul.Goodman und Fireblader gefällt das.
  4. In Mönchengladbach ist Feuerwerk abbrennen den gesamten 31.12 und 01.01. Erlaubt.
    Ruhezeiten fallen an beiden Tagen weg.
    Der reine knallkörper Einsatz ist auf beide Tage ab 18 Uhr begrenzt .
     
    PeonyMontana gefällt das.
  5. Thanks everyone for the information!
     
  6. Die Nachtruhe vom 30.-31. ist sicher nicht aufgehoben.
     
  7. ...umd somit greift § 117 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)
     
  8. Also ich entnehme dem zuständigen Bezirksbeamten da was ganz anderes!

    Sehr geehrter Herr .....



    grundsätzlich darf an diesen beiden Tagen zu jeder Zeit Feuerwerk abgebrannt werden.

    Die sonst geltenden Zeiten für Nachtruhe sind aus dem gegebenen Anlass aufgehoben.



    Einzige Ausnahme stellen hier die Sprengkörper mit ausschließlicher Knallwirkung dar, die typischen Böller.

    Diese dürfen an beiden Tagen erst nach 18 Uhr gezündet werden.



    Es wird Ihnen also niemand verbieten können schon etwas früher anzufangen, damit Ihre Kinder auch etwas davon haben.



    Mit freundlichen Grüßen



    Im Auftrag



    Max Jendrasch



    Stadt Mönchengladbach

    Ordnungsamt

    Hauptstraße 162-168
     
    Kooikerfreund gefällt das.
  9. Die Fragestellung bzw. Antwort zielte wohl Richtung Kleinst- oder Jugendfeuerwerk!? :D
     

  10. Definitiv Nein!!!
     
  11. Mir dem Schrifttstück bist Du sicherlich vor einer Anzeige "Geschützt". Nicht aber vor Platzverweisen und Ärger mit dem Ordnungsamt und der Polizei. Die wissen zwar auch meist nichts genaues. Auf jeden Fall eine ganz andere Sichtweise, wie allgemein bekannt.

    Sprengkörper gefällt mir nicht, naja, was will man machen.
     
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