Besucher Wer darf P1 zünden?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von MaxS07, 12. Februar 2018.

Schlagworte:
  1. z.B. Wehrsport, Softair, Paintball, ... Diorama, Zombie Apokalypse...Die Liste lässt sich ellenlang weiterführen:D
     
  2. Brauchtumspflege und das Nachstellen von Silvesterfeuerwerk aus vergangenen Zeiten :p
     
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  3. #78 Christoph, 7. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2019
    Machen wir uns doch nix vor, dieses ganze Konstrukt um die sog. Schallerzeuger mit ihrer bescheuerten "Zweckgebundenheit" ist doch eh der reinste Blödsinn, typisch für unsere völlig übertriebene Bürokratie. Nicht mehr und nicht weniger... :)

    Und Hand aufs Herz, wer bitteschön benutzt die P1 Sachen ernsthaft weil er einen "Schall erzeugen" will? ;) Man benutzt sie weil sie tierisch scheppern, irre viel Spaß machen und man sonst keine Möglichkeit hat hierzulande ohne Erlaubnis solche Knallerchen zu zünden! ;)
     
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  4. Die P1 Sachen sind doch nur der Persilschein für die Ordnungshüter.
    Es werden immer mehr P1 Artikel wie die Funke Böller oder dieses Jahr Cobra unters knallende Sylvestervolk gebracht. Fast überall in den Städten wird P1 aus reinem Vergnügen illegal gezündet. Vor der P1 Ära hatten die Ordnungshüter an Sylvester kaum Möglichkeiten das Feuerwerk zu unterbinden.... jetzt sehen sie „oh AHA P1“ und zack- alles wird erst Mal eingesackt und zur Protokollierung mitgenommen = Knallerei erfolgreich beendet!




    (Nachzulesen als Verschwörungstheorie 137 )
     
  5. Für Silvester wirst du vielleicht Recht haben können .Das Jahr über sehe ich das genau andersrum , leider .
     
  6. Die P1 Böller von Funke sind 1.4S
    Auf den VE‘s steht 1.4G weil Funke dort einen Druckfehler hatte.
    So kam mal die Aussage von Funke

    Und ja wer die Böller haben will muss 1.4G Versand zahlen (der ja gewöhnlich teurer ist) So wirtschaften die Shops
     
  7. Das sollte eigentlich n Witz sein
     
    bottzi gefällt das.
  8. Ich will mal kurz auf die eigentliche Frage antworten: Ich! Nur ich darf P1 Artikel zünden!
    So kann man auch zu machen den Thread jetzt...
    ;)
     
  9. Ich habe ein gutes Zitat gefunden. Ich habe es aus Diskretionsgründen stellenweise zensiert und gekürzt. Vielleicht wird das ja unsere "Superformel"?

    "Es ist im Grunde ganz einfach: P1 Schallerzeuger sind legal in der gesamten EU. Deutschland versucht mit der Lagergruppe hier einen Riegel vorzuschieben, somit verstoße z.B. ich als Händler gegen das deutsche Gesetz, wenn ich P1 ohne LGZ verkaufe.
    jedoch toleriert die BAm solche Verkäufe stillschweigend, und ich und andere, wir sind hier ganz kleine Fische, denn es werden große Mengen von F2 Cakes ohne LGZ verkauft, da geht es nicht nur um P1 Böller. Die BAM greift nicht ein, weil dann der EUGH (Europäische Gerichtshof) vermutlich ein Urteil fällen würde, dass die deutsche LGZ gegen EU Recht verstößt und Deutschland das sofort bleiben lassen muss.
    Also: es gibt keine Ordnungswidrigkeit in dieser Sache.

    ABER es gibt eine Handvoll (bezogen auf alle deutschen Feuerwerkskörper Käufer) Spezialisten, die sich den ganzen Tag lang über LGZ und Aufbewahrung vs. Lagerung und Gesetze den Kopf zerbrechen. "Das ist illegal", oder "Du musst die Einfuhr aus Polen anmelden" usw.
    Und es geht hier um "das ist illegal". Auch wenn es nicht stimmt. Das läst sich aus den Köpfen der Pyro-Superspezialisten nicht entfernen, glaube ich.
    Ich verstehe nicht, warum nicht Pyroweb oder Röder ganz offiziell diese Artikel anbieten. Ich bin da im Vergleich superwinzig klein. Ich möchte nicht vor dem EUGH das LGZ Urteil durchziehen, das könnten aus meiner Sicht die großen Shops tun."


    Was ich glaube rausgelesen zu haben:
    Die BAM hat die LGZ Sache den Böllern auferlegt, um die P1 Knallerei (frei verkäuflich und unterm Jahr verwendbar für Hinz und Kunz etc.) zu unterbinden - somit wäre die Lagerung davon "illegal", jedoch ist das was die BAM dort betreibt nicht ganz rechtens, da es gegen das Recht einer höheren Instanz verstößt.

    Wie ein Richter, der jemanden verurteilt und dann später rauskommt, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, da dieser Richter noch nicht einmal offiziell in dieses Amt berufen wurde. Sehe ich das so richtig?
     
    Pyro tha dragon, Mathau und Mofafreund gefällt das.
  10. Die Frage ist nur, ob das den Shops wirklich etwas bringen würde? Schießlich soll der 1.4G-Versand auch für diese sehr teuer sein (wobei angesichts der Versandpolitik von z.B. Pyroweb durchaus Zweifel daran aufkommen können).
     
  11. Haben eigentlich die Funke P1 (PS3,
    Nebelschlag etc.) eine ADR Zulassung?
     
  12. Sonst dürften sie wohl kaum in die EU eingeführt werden.
     

  13. Wen der Schallerzeuger durch seine fehlende LGZ jetzt automatisch in 1.1G fällt darf eine Privatperson ohne Fachkunde 1kg 1.1G lagern ?
     
  14. Was bin ich froh, dass Du so gut Bescheid weißt. Ich transportiere fast täglich Böller und die sind erstaunlicherweise alle in 1.4G eingestuft.
     
    matzeW und saibot_100 gefällt das.
  15. Ja, darfst du. Die Menge, die du nicht gewerblich, also privat, aufbewahren kannst, hängt nicht von einer Fachkunde ab: Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
  16. Ist das Mal wieder geil hier, gerade Bier und Chips geholt.
    Das wird wieder ein unterhaltsamer Abend.
     
    matzeW, vronex und Elroh gefällt das.
  17. Da Du der Fachmann bist, stimmt das sicherlich.

    Aber warum sind eigentlich nur die Funke-Böller 1.4G? (Fast?) alle anderen Schwarzpulverböller sind ja tatsächlich als 1.4S eingestuft. Die NEM ist ja (bis auf die SB2) nicht außergewöhnlich hoch. Lag es evtl. an der Gipsproblematik (wobei es da ja schlimmere Kandidaten gibt, die trotzdem 1.4S sind)? Und nun wäre eine Neueinstufung zu aufwändig?
     
  18. #93 Rippenbruch, 11. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2019
    das sehe ich etwas anders: pyrotechnische Gegenstände/Sätze/SP welche in Lagergruppe 1.1, sowie in Verträglickeitsgruppe D ode G eingruppiert sind, sind immer Erlaubnisscheinpflichtig (Fachkunde!) Die Anlage 7, 2. SprengV differenziert das nicht in Fachkunde, weil es anderorts geklärt ist. Anlage 7 geht selbstverständlich davon aus, das du die Erlaubnis und Fachkunde bei Aufbewahrung von 1.1 G/D hast
     
  19. G = Pyrotechnischer Satz oder Gegenstand mit pyrotechnischem Satz
    S = Explosivstoff, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, ausser das Versandstück würde durch Brand beschädigt. In diesem Falle müssen die Luftdruck- und die Splitterwirkung auf ein Mass beschränlt bleiben, so dass Feuerbekämpfungs- oder andere Notmassnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden.

    Auf den Verkaufsverpackungen wirst Du nur in den seltesten Fällen eine LGZ finden. Die interessiert auch den Endverbraucher nicht.
    Allerdings steht sie grundsätzlich und zwingend auf dem UN-Versandstück.
    Man kann pauschal sagen, dass unter S alles an F1 eingestuft wird.
    Und die Behauptung, Funke hätte gesagt, dass es ein Druckfehler war, halte ich für eine dreiste Lüge.
    Allein die Frage, ob Funke Böller eine ADR Zulassung haben:rolleyes:
     
    matzeW gefällt das.
  20. Aufzählungen, auch in Gesetzestexten, sind nicht zwingend vollständig und abschließend. Das heißt, auch wenn nicht explizit genannt, kann Kategorie P1 durchaus in LGZ 1.1G bei der Aufbewahrung fallen, was Artikel ohne Prüfung durch die BAM auch laut BAM tun. Dass die BAM hierzu eine andere Meinung hat (P1 wird bei den Aufbewahrungsmengen nicht explizit genannt in LGZ 1.1, daher ist die Aufbewahrung grundsätzlich nicht erlaubt), ist rechtlich aber nicht zwingend korrekt (genauso wie auch meine Ansicht, da nehme ich mich nicht aus, bin ja auch kein Jurist!). Es gibt hierzu keine eindeutige Rechtssprechung bisher.

    Meine Auffassung: P1 in LGZ 1.1 gehört zu der Zeile "pyrotechnische Gegenstände" im Anhang 7, da die Aufzählung nicht zwingend abschließend ist (Gesetzgeber hat halt nie erwartet, dass P1 in 1.1 eingestuft werden könnte, weil die Mengen an Explosivstoff eigentlich immer für 1.3 reichen würden)

    Auffassung der BAM (und wohl auch @Rippenbruch ): Aufbewahrung von P1 in LGZ 1.1 nicht möglich, da nicht extra in Anhang 7 in der Kombination genannt.

    Aber die Aussage der BAM bestätigt grundsätzlich: Es gibt ohne Fachkunde erhältliche ptG in LGZ 1.1, nämlich alle von der BAM ohne LGZ versehenen pyrotechnischen Gegenstände. Ob man sie jedoch aufbewahren darf oder nicht, ist Ansichtssache und von den Gerichten aktuell noch nie geklärt worden. Und ich bin persönlich auch auf den ersten Typen vom Ordnungsamt gespannt, der mir nachweisen will, dass meine aufbewahrten Gegenstände eine andere LGZ haben, als die, die ich ihm angebe, oder ob sie aufbewahrt werden dürfen oder nicht. Die vollständigen BAM-Listen zu mir zu schleppen, wird wahrscheinlich das BRUTTOgewicht meiner ptGs überschreiten :p
     
  21. #96 Mathau, 11. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2019
    Dann frage ich mich aber, warum Schwarzpulverböller in den allermeisten Shops als 1.4S gelistet sind und auch das große pinke "W" dies auf seiner Homepage so angibt?

    Beispiele:
    China-Böller D | Knallartikel | Produkte | WECO Feuerwerk
    Kubische Kanonenschläge | Knallartikel | Produkte | WECO Feuerwerk

    Edit
    Und noch was von der BAM "höchstpersönlich":
    2019-11-11 21_01_52-.png
    Quelle: von Feuerwerk der Kategorie F2
     
    Brakelmann gefällt das.
  22. Lt. Anlage 7, 2. SprengV können Artikel Kat. P1 nicht in 1.1 eingeordnet werden, dann wäre es P2, also Fachkundepflichtig. P1 und 1.1 gibt es einfach nicht
     
  23. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass bis jetzt alle F2-China-Böller die ich geliefert bekommen habe (Xplode, Pyrotrade, Lesli) immer mit 1.4G deklariert waren - so wie 99% alle F2-Artikel.
    Lg
     
  24. Und da ist sogar die BAM anderer Meinung als du. Die BAM sagt, gibt es sehr wohl! Nur lassen sie sich nicht aufbewahren, weil sie in Anlage 7 nicht genannt werden.

    Deiner Logik nach wären alle P1-Artikel dann automatisch höchstens 1.3. Auch in Ordnung, bewahre ich halt noch mehr davon auf ;)
    Es gibt nämlich genau so wenig fachkundepflichtige P1-Artikel laut SprengG (pyrotechnische Munition, die bei uns ins WaffenG fällt, nehmen wir mal aus).
     
  25. #100 Mathau, 11. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2019
    Vermutlich gibt's einfach beides. Vielleicht sind die Hürden für 1.4S so hoch, dass viele es erst gar nicht versuchen.

    Edit
    Ich habe jetzt noch etwas in der BAM-Liste gestöbert und wie es scheint, sind 1.4S und 1.4G in etwa gleich häufig zu finden, wenn man nach "Knallkörper" sucht.
     
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