Handhabung & Technik Grauzonen: Der Preis für ein paar Knaller

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von saibot_100, 7. November 2019.

  1. @Dexter
    Die Artikel selbst finde ich sonst gar nicht so "schlimm".Ist ja "nur" P1 und F3.
    Das gabs früher ganz andere Videos, Stichwort F4. Nur die Menge finde ich doch mehr als bedenklich..... Legal wird er das Zeug ganz sicher nicht erworben haben.
    Könnte mir gut vorstellen das der das an irgendwelche Pyrokiddis bei
    Facebook und co. weiterverkauft. Bin gespannt wie lang es dauert bis
    sein Kanal geschlossen wird....
     
    Mofafreund gefällt das.
  2. Es geht um den Verwendungszweck und nicht Erwerb. Wenn man es gross als Konsumer Feuerwerk angibt.
     
    saibot_100 gefällt das.
  3. Ich denke mal dem Typen ist das egal und für ihn ist Pyrotechnik automatisch Silvesterfeuerwerk egal ob F1,2,3,4 oder P1. F3 wird ja auch schon Jahrelang als Silvesterfeuerwerk bezeichnet, als wenn es ganz normal dazu gehört und für jeden ist, genau wie auch F4. Wüsste aber dennoch nicht warum man den als Referenz nehmen sollte. Weder aus Sicht von uns, noch aus Sicht von Behörden. Ist für mich jemand der illegales macht und so dumm ist dies noch zu filmen, aber sicher niemand für dem die P1 Lücke dienen sollte.
     
  4. Bitte was? Seit wann musst Du bei 20 Großfeuerwerken für den F3-Schein dabei sein? Meinst Du den F4-Schein?
     
  5. Es gibt keine Knallpatronen in P1. Es gibt die Munition welche mit Berechtigungsschein erworben werden kann (Weinbauern), dazu dann die F4-Teile als Verladeartikel.
    Falls es P1-Knallpatronen gibt (wirklich?) dann wäre dies schon ein arger Mißbrauch der Möglichkeiten... das sollte m.E. nach komplett und sofort verboten werden.
     
  6. Natürlich gibt es P1 Knallpatronen und diese stellen auch keinen Missbrauch dar, weil sie den Anforderungen von P1 entsprechen. In Deutschland darf man sie aber nicht verwenden, da sie hier als Munition eingestuft werden würden. Gleiches gilt übrigens auch für Kaliber 4 Signalmunition. In Italien wird diese neuerdings wie auch andere Signalmittel in p1 zugelassen.
     
    Raketenwahnsinniger und PyrokauzAT gefällt das.
  7. P1 Knallpatronen werden in Deutschland unter PM2 geführt/eingestuft und somit erwerbsscheinpflichtig
     
  8. Er hat selbst schon "gebeichtet", er gibt ja nur das wieder, was er hier und da mitbekommen hat.. :rolleyes:
     
  9. Die sogenannten Vogelschreck sind MES pflichtig und fallen unters Waffengesetz. Das Thema gab es damals schon bei den Jorge Knallpatronen. Beim Waffengesetz versteht der Gesetzgeber keinen Spass mehr.
     
    PyrokauzAT gefällt das.
  10. In dem Fall habe ich mich aber nicht auf den 27er ohne Fachkunde "F3 Schein" bezogen, sondern auf den mit ("F4 Schein"). Und für den braucht man eben die 20 Feuerwerke und den Lehrgang --> sollte nur zeigen, dass man den von jedem Amt bekommt, weil die den kennen. Und somit jeder darüber auch an F3 kommt, und an mehr. Ergibt sich aber auch aus meinem Satz, Adnan hat einfach nicht richtig gelesen. Denn den 20er, den ich ja erwähne, gibts ja, zumindest meines Wissens nach, nicht für F3. Und danach erwähne ich den 27er ohne Fachkunde "F3 Schein" ja gegenteilig, zu dem mit Fachkunde "F4 Schein" von dem ich davor gesprochen habe.
     
  11. Jetzt gibt es den Donnerschlag von JGWB. Der enthält fünf Gramm BKS, in einer starken Papphülse. Und, er ist Kat F3 zertifiziert.
    Also maximal 120dB auf 15 Meter. Das sollen die Funke Papierböller mit SP noch übertreffen? Naaaja...:D
     
    PyrokauzAT und Mathau gefällt das.
  12. BKS ist doch in Östereich weiterhin erlaubt soweit ich weis, da man die Eu Richtlinie umgesetzt hat
    Von einer Einschränkung in F2 wie in Deutschland (unser sogenanntes F2+) lese ich hier zum ersten mal.

    Es wurden halt die früher von jedermann in Östereich erwerbbaren Cobra 1 in F4 eingestuft
     
  13. @Adnan Meschuggi

    Wie @Mofafreund schon sagt, es gibt hier Knallpatronen in P1!
    Hatte sie schon selbst in der Hand !

    @Dexter
    Steht was drauf (kann es jetzt nicht genau sagen was) das sie in Deutschland nur
    mit Pyroschein/Munitionserwerbschein zu kaufen sind.Hier für alle ab 18 frei zu kaufen.


    Das wundert mich auch. Verarbeitung ist traumhaft, und 5 Gramm BKS. Der hört sich deutlich
    lauter als 120db in 15m an, schon eher wie die Crazy Robots.
    Da zweifel ich selbst schon an den 120db in 15m in P1....

    Nein, wurde leider ebenfalls in F2 Bodenknallkörpern verboten.Gibt sie aber immer
    wieder zu kaufen.;) (Megatresk F2, Panta Pirat F2....)
    Raketen gibts es bis 75g in F2. (Zink905)
     
  14. Nein, BKS-Knaller in F2 sind wie bereits erwähnt seit 2013 verboten - und zwar absolut. Ein F2+ gibt es hier nicht.
     
  15. man kann P1 sehrwohl als Feuerwerk verwenden, einfach nach §23 der 1. SprengV anzeigen.;)

    §23
    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
     
    Mathau gefällt das.
  16. Hat den jemand schon Erfahrungen mit dem Zoll gemacht? P1 einführen ist ja legal,wenn CE-P1 drauf steht.
    LGZ braucht man ja nicht als Privatperson.man sollte sich bloß an die kleinmengen halten.
     
  17. warum begebt Ihr Euch immer auf so dünnes Eis :eek:? Es gibt doch weiß Gott genug gutes Feuerwerk ...
     
    DirtyHenri, Mr. Botte, Snajdan und 2 anderen gefällt das.
  18. Das stimmt, allerdings gibt es z.B. von Zink die gleichen VS mit anderem Aufdruck, der besagt, dass der Artikel in F4 eingestuft ist und nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis erworben werden kann.
    Hier wird ein identischer ptG einmal nach dem WaffG und einmal nach dem SpStG deklariert.
     
  19. Was hat das mit dünnem es eis zu tun? Habe bloß gefragt,was der zoll dazu sagt
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  20. und das ist in F4 deutlich günstiger:cool:, natürlich nur zum Verladen:good:
     
  21. Dazu gibt es bereits mehrere Threads. Einfach mal die Suchfunktion nutzen
     
  22. Allerdings ist die Verpackung bei PM2 auch deutlich aufwändiger um eine andere LGZ erreichen zu können.
    Die F4-Verpackung würde den Weinbauern ansonsten vor ungeahnte Herausforderungen stellen, wenn er den auf der richtigen Seite des Gesetzes stehen bleiben möchte.
     
    Wischmob und Mathau gefällt das.
  23. Für den nicht so versierten Kunden finde ich es schon etwas irreführend.
    Es gibt Artikel, die in Deutschland aufgrund „eigener Gesetze“ anders eingeordnet werden als in manchen EU Ländern. Verwendet man sie hier kann man schnell eine Straftat begehen wie bei den Knallpatronen.
    Ich hatte mal bei der Polizei gefragt- da kam sinngemäss auch nur die Aussage „Sie dürfen an Sylvester alles zünden was Sie hier in Deutschland zu Sylvester erwerben können.... „ auf meine Nachfrage wie es denn zB mit den DiBlasio P1 aussieht, die auch Bestandteil meiner Sylvesterbestellung sind und ob man die nur zweckgebunden zünden darf kam nur ein Schulterzucken und „was glauben Sie was hier zu Sylvester alles gezündet wird“
    Hat jetzt nicht direkt mit dem Zoll zu tun aber zeigt wie unübersichtlich einiges ist.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  24. Naja bei den Knallpatronen ist es halt so, dass alles was bei uns aus einer Schreckschusswaffe verschossen werden soll, als Munition zugelassen sein muss. Was den reinen Besitz dieser Patronen angeht, gehen die Meinungen aber auseinander.
     
  25. Den Wunsch nach einem ptG mit richtig Bumms kann ich durchaus verstehen, aber bei alledem wird vergessen, dass bei nicht zweckgebundener Anwendung (gerade zu Silvester), die Versicherungen alles tun werden, um im Schadensfall keine Leistung erbringen zu müssen. Wie @Rippenbruch schreibt....es gibt genug gutes Fw bei uns und es ist tatsächlich "dünnes Eis".
    Und wer meint, es lauter und bunter haben zu wollen, der soll den 20er machen. Spätestens dann wird er einige Dinge realistischer und kritischer beurteilen...sollte er zumindest:rolleyes:
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden