Handhabung & Technik Grauzonen: Der Preis für ein paar Knaller

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von saibot_100, 7. November 2019.


  1. Ja das ja sowieso - ich meine auch generell den P1 Bereich. Was bringen die Cobra P1 wenn man die an Sylvester nicht zum VErgnügen zünden darf? Ich tippe 90% der Käufer wissen gar nichts von den verschiedenen Klassen. Man sieht die im shop - kauft die neben Raketen und anderem Kram aus F1 und F2 und hat unbemerkt da so kleine Schätzchen am Start, die einem n Menge Ärger einbringen könnten.
     
  2. Als Verladeartikel......
     
    saibot_100 gefällt das.
  3. Hier sind P1-Artikel imSinne von Anzündmittel etc. gemeint und keine Knallkörper
     
  4. gemeint ist das, was drinsteht.
     
    Mathau gefällt das.
  5. Wer einen F3 oder F4-Schein hat benötigt keine Pseudo-P1-BKS-Knaller.
     
  6. Warum hast du eigentlich diesen Thread gestartet?
     
    Brakelmann gefällt das.
  7. Was genau meinst du?
     
  8. Was ist an Schallerzeugern Pseudo-P1? Dein persönlicher Feldzug ist irgendwie nervig. Wenn ein Scheininhaber eben in P1 zugelassene PtG verwenden will, kann er das machen. Jeder nicht-Scheini kann sie sachgemäß verwenden. Damit ist das Thema gegessen.
     
    DirtyHenri, smoker1990, fisch und 4 anderen gefällt das.
  9. Wenn du dir die letzten 5 Seiten durchgelesen hast wirst du merken, dass das Thema offenbar nicht gegessen ist.
    Und das hat nichts mit einem „persönlichen Feldzug“ zu tun, ich hinterfrage einfach die Sinnhaftigkeit dieser Artikel (so wie viele andere auch) und höre mir gerne die Meinungen der Anderen an.
    Wenn du dich von diesem Thema gestört fühlst lade ich dich herzlichst dazu ein in einen anderen Thread zu wechseln ;-)
    Lg
     
  10. Weil das Thema P1 so langsam nervig wird, ob YouTube oder hier mit diesem Shop. Und das es nur Fachkundig bekommen ist auch ein Irrglaube. Bei Funke kann ich es noch verstehen, aber jetzt drückt oder versucht man zig Knaller. In die P1 Spalte zu bekommen für was einen Nebelschlag oder sonstige Vorbrenner. Hätte es einen wirklichen Sinn wären die Verpackungen (Inhalt) kleiner. Und der Preis nicht so billig eben Komsumer Feuerwerk.
     
    saibot_100 gefällt das.
  11. Wie soll ich denn bitte ein Feuerwerk mit Anzündmitteln macheno_O:cool:???, oder vielleicht doch eins mit Gurtstraffern?
    Es steht in §23 ganz klar P1 und Schallerzeuger sind nun mal P1.
     
    Mofafreund gefällt das.
  12. Eine ernst gemeinte Frage? Wie wäre es mit Feuerwerkskörper der Kategorie F1-F4 zusammen mit P1-Anzündmitteln?
    Mit Ausnahme du planst ein professionelles Feuerwerk zu militärischen Übungszwecken, zu Jagdzweckem oder sonst was - dann lade mich gerne ein, sowas würde ich mir gerne ansehen.

    Aber ich weiß schon worauf du hinaus willst, der Gesetzgeber hat bei der Verfassung nunmal (zurecht) nicht damit gerechnet, dass plötzlich Böller in dieser Kategorie auftauchen und jetzt hat er nunmal Pech.
    Ob man sich und der Branche aber einen Gefallen macht wenn man das auf Biegen & Brechen ausnutzt, ist fragwürdig.
    Lg
     
    Dobi gefällt das.
  13. Wer entscheidet eigentlich bei den knallpatronen, ob diese als verladeartikel in F4 oder zum Abschuss aus SSWs in PM2 eingestuft werden?
    Bei P1 besteht ja für den Verwendungszweck relativ viel Spielraum. Wieso stuft man die Dinger also nicht einfach in P1 als Verladeartikel ein, somit kann die PM2 Klassifizierung ja garnicht mehr greifen. Oder wenn verladeartikel in P1 nicht zulässig sind, dann halt einfach auch als Schallerzeuger. P1 Wird ja eh schon von den firmen als auch von den Verbrauchern zweckentfremdet, wieso dann nicht auch bei den Knallpatronen?
    Wie der Verbraucher die am Ende dann verwendet und ober sich damit in einen illegalen Bereich bewegt, ist ja ihm überlassen.
    Versteht ihr was ich meine?
     
  14. Ja, eine ernst gemeinte Frage-definitiv. Wer von Euch hat bitte schon einmal die Anzündmittel bei einem Feuerwerk mit angezeigt:cool:? Pyrotechniker haben nun einmal die Freiteit pyrotechnische Gegenstände zu "Zweckentfremden", sofern sich daraus keine erhöhte Gefahr ergibt. Und ich kann durchaus auch ein Feuerwerk nur mit T1/T2 machen ohne mich an den ursprünglichen Verwendungszweck zu halten.
     
  15. Wenn Knallpatronen in P1 zugelassen werden würden, wären sie für die Allgemeinheit erhältlich - und das soll ja verhindert werden.
    Wer die Knallpatronen braucht hat auch die notwendigen Bedingungen um diese zu erhalten.
    Der Pyrotechniker hat seinen Schein um die F4-Artikel zu erhalten und die anderen benötigen eben entsprechende „Lizenz“. Somit wird sichergestellt dass nur diejenigen diese Artikel erhalten, die sie auch besitzen dürfen.
    Lg
     
  16. Wie bei dir oder anderen die Praxis im Vergleich zur Theorie aussieht, sind immer 2 verschiedene Paare.
    Bei uns werden Anzündmittel standardgemäß immer mit angezeigt, da es ansonsten zu Problemen mit der Versicherung kommen kann - einem Kollegen wurde wegen dementsprechendem Fehler auch schon die Berechtigung entzogen.

    Ob in DE ein Pyrotechniker einen Artikel zweckentfremdet verwenden darf weiß ich nicht, bei uns ist das nicht der Fall.
    Singleshots etc. der Kategorie T1 sind technisches Feuerwerk zu Unterhaltungszwecken bzw. gibt es meines Wissens nach nicht einmal eine gebundene Zweckangabe - wäre mir zumindest noch auf keinem Artikel aufgefallen.
     

  17. Wie aber bereits geschrieben wurde, gibt es ja Knallpatronen mit P1 Zulassung. Und da es die PM2 Regelung ja nur in De gibt, war meine Frage wer eigentlich festlegt, dass es sich bei diesen Artikeln um Knallpatronen handelt.
    Es könnte ja auch ein Böller sein, bei dem man die zündschnur selbst anbringen muss. Ein normaler Schallerzeuger in P1 darf ja auch nicht einfach so in PM2 eingestuft werden
     
  18. Die sind doch bereits in P1 zugelassen...Meine Güte....Was für eine sinnfreie Diskussion...
     
    smoker1990 und PyrokauzAT gefällt das.
  19. Ich wusste nicht das Du in Österreich ansässig bist, bei uns in D ist es so geregelt:

    §20 1. SprengV​
    (3) Ein Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder eine verantwortliche Person nach § 20 des Sprengstoffgesetzes mit der Befähigung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände für Bühne und Theater der Kategorie T2 darf pyrotechnische Gegenstände, die als pyrotechnischer Gegenstand für Bühne und Theater der Kategorie T1 oder als pyrotechnischer Gegenstand für Bühne und Theater der Kategorie T1 mit der Angabe „nur zur Verwendung im Freien“ gekennzeichnet sind, in einer von der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanleitung abweichenden Art und Weise verwenden, wenn er dabei die mit diesem Gebrauch verbundenen Gefahren gebührend berücksichtigt.
     
  20. Genau das wurde doch vor wenigen Seiten schon von wem anderen thematisiert, dass Knallpatronen nichts in dieser Kategorie zu suchen haben - sie werden dementsprechend auch bald wieder verschwinden, da trau ich mir zu wetten.
    Und P1 Knaller zum selber zusammenzubauen?
     
  21. Danke für diesen Hinweis, solch ein Paragraph fehlt bei uns tatsächlich völlig - hier wird einfach nur thematisiert, dass T1/T2 technisches Feuerwerk ist + die entsprechenden Abgabehinweise.
    Mir fällt aber zugegebenerweise auf den ersten Blick auch kein Beispiel ein wie ich T1-Feuerwerk zweckentfremden könnte.
     
  22. Wohl war....

    Und warum sollten sie das?
    Wie wäre es sie mit dem Zweck zu versehen sie als "Schadvogelabwehrgeschoss"
    zu verkaufen?? - ganz einfach.
    Dann sehe ich gar kein Problem für Knallpatronen in P1.
    F4 ist eben F4 - Verladeartikel für Pyrotechniker, ist ja ok.

    Finde die ganze Diskussion hier über ein paar lächerliche Knaller langsam
    schon etwas nervig.:confused:
    Würde P1 als DAS Unwort des Jahres 2019 hier im Forum vorschlagen.
     
  23. Wozu? Wer sie dazu benötigt holt sich einfach eine entsprechende Bescheinigung für PM1, dazu gibt es die Vogelschreck in PM1 ja?
    Und zeitgleich wird sichergestellt, dass niemand diese Artikel erhält der sie nicht braucht - ist doch ganz einfach
     
  24. Stimmt, aber die Vogelschreck die ich hatte waren alle PM2 bzw. P1 - Ratter, Pfeif und Leuchteffekte
    sind doch PM1, wenn ich mich da nicht irre?:confused::confused:
    Hab PM2 wie PM1 hier in Österreich ohne Berechtigung und ohne einen Schein bekommen.
    Bin aber eher der Ratter und Pfeifpatronenfan als der von Knallpatronen.
     
  25. Was passiert hier?! P1 scheint eindeutig für Pyromunition da zu sein. Alle neuen Deutschen Artikel werden auch in P1 zugelassen (auch Ratter und Pfeiffartikel). In Deutschland fallen sie allerdings unters Waffengesetz. Und mal ehrlich, in welche Kat sollte Pyromuni denn sonst? Klar, Sterne, Ratter etc. gibt es auch in F4 aber nur wenn sie zum verladen sind weil man nun mal nur als "F4er" verladen darf...
     
    PyrokauzAT und Mofafreund gefällt das.
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