Besucher Wer darf P1 zünden?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von MaxS07, 12. Februar 2018.

Schlagworte:
  1. Dabei handelt es sich um die vorläufige Höchste Gefahren Klassifikation. Das ist bei allen Artikeln so bis eine Prüfung oder die LGZ vergeben worden ist.
     
  2. In der Zeit, bis zur Vergabe, muss man ja auch in der Lage sein, aufzubewahren.
     
  3. Das stimmt, die BAM ist aber der Auffassung, dass die Angaben in der Anlage 7 2. SprengV abschließend sind. Und dort ist eine Aufbewahrung für pyrotechnische Gegenstände der Lagergruppe 1.1 nur möglich, wenn Sie in Kategorie 3, 4, P2 oder T2 fallen. Da dort P1 nicht explizit genannt wird, geht die BAM davon aus, dass eine Aufbewahrung grundsätzlich nicht möglich ist, weil der Gesetzgeber dort die Kombination "Kategorie P1 mit LGZ 1.1G" nicht angegeben hat.

    Ich hingegen bin weiterhin der Auffassung, dass die Aufzählung nicht abschließend ist und vom Gesetzgeber einfach nie gedacht war, dass es diese Kombination geben könnte. Aber die BAM sagt eben, wie @skydancer ja abgeklärt hat, dass es die Kombination geben kann, wenn keine LGZ bei der BAM beantragt bzw. erteilt wurde.

    Solange das kein Gericht final geklärt hat, bleibt das durch die schwammige Gesetzgebung eine Grauzone. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte keine Artikel ohne LGZ in Deutschland aufbewahren (das war ja quasi aber schon immer die Aussage der BAM). Aber, wie ebenfalls von @skydancer beschrieben, wo kein Kläger, da kein Richter. Oder man lässt es eben darauf ankommen, falls man davon ausgeht, dass man kontrolliert wird, auch eine Option, dann haben wir alle endlich rechtliche Klarheit, jedenfalls hinterher :D
     
    Mathau und H3ISENB3RG gefällt das.
  4. Dann trifft diese Aussage also für alle Kategorien zu, denn man kann ja nicht für P1 eine Ausnahme machen.

    Schade das man das nirgends schriftlich findet, denn das suche ich schon lange.

    Und falls Du noch einmal mit Herrn Kurth von der Bam in Kontakt kommst, dann frage ihn doch bitte einmal, wie ich als Privatperson erkennen kann, ob ein pyrotechnischer Gegenstand eine LGZ hat.
     
    Mofafreund, buuii, smoker1990 und 2 anderen gefällt das.
  5. Nur eben nicht außerhalb eines genehmigten Lagers ("Kleinmengenregelung"), und erst recht nicht nicht-kommerziell. Für Röder gilt ja auch nicht die Regelung mit maximal 15kg NEM :D
     
  6. Auch das hat er bereits, er hat aber auch nur diese Liste verlinkt.
    von technischer Pyrotechnik der Klasse PT1
     
  7. In der Liste ist genau ein P1 Artikel :D
     
  8. Wo stehen denn die Cobra P1 oder die Funke China Böller? Also ich sehe da nichts und bin ggf. als Kunde ohne die Liste weiterhin im dunkeln... Außerdem wird kein Kunde der Welt diese Liste haben um zu gucken das was eine LGZ hat.
     
    Mofafreund gefällt das.
  9. Das ja auch eine PT1 Liste und keine P1 Liste :dontthinkso:
     

  10. Richtig Holger , das betrifft alle Kategorien .
     
    Scherzartikel gefällt das.
  11. außerdem stehen dort nur von der BAM geprüfte ptgs drinnen....
     
  12. Oh , die Liste hab ich mir noch überhaupt nicht angesehen :D Ja , da scheint er wohl ne falsche verlinkt zu haben .

    Kann aber ja jeder selber erfragen , für mich ist diese Liste nicht wichtig , weil da nur die paar Artikel drauf stehen die auch in DE erhältlich sind .
     
    Scherzartikel gefällt das.

  13. Ach ne .....:rolleyes:
     
  14. Du meinst wahrscheinlich diese Liste:
    von technischer Pyrotechnik der Kategorie P1


    Auch diese Liste enthält nur einen Schallerzeuger (Funke Piraten LOL) um die Liste übersichtlicher zu gestallten hat die BAM vor einiger Zeit auch noch den Firmennamen aus der Liste entfernt :D great work!

    Die ganze BAM Lagergruppe ist einfach die größte Lachnummer und dient ausschließlich der Arbeitsplatzerhaltung bei der BAM
     

  15. Nicht nur das , ich vermute da eine ganz klare Verschleierung und absichtlich mangelnde Informationen zu dem Thema , weil die Schallerzeuger einfach nicht geduldet werden sollen . Diese ganze LGZ Geschichte ist im Prinzip überholt und verstößt vielleicht sogar gegen Europäisches Gesetzt .
     
  16. ist schon hier bekannt dieses pdf ;-)
     
  17. Ich bezweifel allerdings, das es einer Privatperson zugemutet werden kann, sich Anhand solcher schwer durchschaubarer Listen (F2 / F3),
    sich bestimmte Artikel herauszusuchen zu müssen, die eine LGZ haben.

    Bisher hatte ich auch noch nirgends davon gelesen, das explizit darauf hingewiesen wird, das die LGZ Voraussetzung für das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen ist, denn es wird immer nur auf gültigem CE Zeichen hingewiesen und vielleicht auch noch die CE-Ident NR. als Beispiel gezeigt.

    Ich sehe hier die Plicht beim Gesetzgeber, denn alle pyrotechnischen Gegenstände müssten eine einheitliche LGZ Kennzeichnung haben, denn ich denke es kann wirklich keiner verlangen, selbst wenn diese Listen wieder so einschaubar wären, wie sie vor einiger Zeit noch waren, das ich mich hier durch ellenlange Listen suchen muss, nur um herauszufinden ob ein pyrotechnischer Gegenstand die LGZ besitzt.

    Und man hat ja auch grundsätzlich die Listen überall dabei, oder liegen überall in Polen etc. öffentlich aus.:rolleyes:

    Auch wen die LGZ seinen Ursprung wegen dem Unglück in Enschede gefunden hat, ist das Thema nie wirklich durchdacht worden, wie es auch richtig umgesetzt , bzw. vielleicht auch genauso gewollt worden, denn für mich ist es immer noch eine "versteckte BAM Nummer", da es einfach nicht gewollt ist, das diese Artikel in D-Land von "jedermann" benutzt werden könnten.


    Sorry Jens, aber Du kannst nichts dafür.;)
     

  18. Die LGZ ist nicht notwendig für das Verbringen Holger sondern nur für die Aufbewahrung . Zum verbringen ist die Richtlinie 2013/29/EU ausreichend .

    Aufgewirbelt wird das nur durch die P1 Schallerzeuger , ansonsten wirst du keine Hinweise auf eine LGZ bei Produkten für den deutschen Markt finden . Es geht hier einfach um Artikel aus der EU und die benötigen nun mal keine LGZ da diese nicht für den deutschen Markt bestimmt sind .
     
    Scherzartikel gefällt das.
  19. Wenn ich als Privatperson aus den Nachbar EU-Länder pyrotechnische Gegenstände ohne LGZ, z.B. jetzt im November käuflich erwerbe und es nach D-land verbringe, wie bennent man es denn, wenn die verbrachten Artikel erst Silvester zum Einsatz kommen, also ich diese unter Beachtung der Lagermengenbegranzung zu Hause bis Silvester habe?

    1) Aufbewahren
    2) Bereitstellen
    3) Lagern
    4) Ganz anders :D
     
  20. Per Gesetz ist das ein "Aufbewahren" (was man innerhalb eines genehmigten Lagers, oder auch außerhalb mithilfe der Kleinmengenregelung tun kann)
     
    Deleted member 23426 gefällt das.

  21. Korrekt, leider wird di


    Mach dir da nicht so viele Gedanken . Wie das Aufbewahren im Sinne der 2. SprengV genau definiert wird bleibt wohl ein weiteres Rätsel .

    Fakt ist nur wenn man damit Straftaten begeht , oder sich die Ämter durch bestellen in illegalen Shops oder unsachgemäßen Transport ins Haus holt könnte bei einem Fund größerer Mengen von 1.1G Artikeln ( also PTG´s ohne LGZ ) der Tatbestand des Errichtens eines nicht nach §17 SprengG genehmigten Lagers herangezogen werden . Ich denke das ist mit Einzug der Artikel dann nicht getan sondern könnte als Straftat nach §40 SprengG bewertet werden .

    Alle gängigen Dum Bum Artikel ( oder andere begehrte schöne Sachen:D) die auch von Händlern oder Pyrotechnikern angeboten werden kannst du solange ein Konformitätsnachweis vorliegt doch bedenkenlos verbringen und in den zulässigen Mengen aufbewahren . Da sollte definitiv eine LGZ vorliegen , ich kann mir nicht vorstellen das durch sowas einer seine Existenz aufs Spiel setzt . Ich denke P1 ist da die einzige große Ausnahme . Die BAM versucht natürlich jetzt die Menge zu verunsichern und somit ein Verbringen zu verhindern und die fehlende LGZ die nun mal im SprengG verlangt wird ist das einzige Mittel für die BAM das bleibt .

    Hol dir deine F3 Sachen die auch sonst für Pyrotechniker in Deutschland durch Shops verfügbar sind und du bist auf der sicheren Seite .

    Die andere Seite der Medaille und da kann ich die Behörden und die BAM auch verstehen , nicht jeder geht mit den Artikeln aus dem Ausland so um wie die Jungs hier aus dem Forum , es gibt genug geistig umnachtete Personen die diese Lücke sicher nutzen um die Artikel an Silvester vom Balkon oder in Menschenmengen zu zünden , und da haben Böller mit so hohem BKS Anteil nun mal nichts verloren .

    Also Holger , besorg dir deine F3 Artikel und zauber uns wieder so ein schönes Feuerwerk wie die letzten Jahre .
     
    Scherzartikel gefällt das.
  22. Ich hatte mir wirklich erhofft, das man dieses Rätsel nun endlich mal genau auflösen kann.;)

    Und dazu kommt noch, das es immer irgendwelche Leute in seiner "Gegend" geben wird, die anderen ihr Hobby nicht gönnen, fast schon egal in welche Richtung das Hobby geht.
    Und es muss ja nicht immer nur der "böse Nachbar" sein.
    Hier kann es auch mal ganz blöde kommen, wenn einem mal die Polizei (oder Zoll) auf Verdacht von illegaler Pyrotechnik ins Haus geschickt wird und die Beamten sich dann auch noch auskennen (ja solche soll es geben :D).
    Ich selber werde wohl nie etwas verbringen, mir geht es hauptsächlich darum, das dieses Thema "LGZ" mal zu Ende gebracht wird.
    Denn ich bestelle bei Händlern denen ich vertraue. ;)

    Allerdings würde ich das nicht unterschreiben wollen, das es nicht doch Händlern oder Pyrotechniker in D-Land gibt, die auch Artikel ohne LGZ anbieten, ja sogar online.

    Auch wenn man hier schon etwas "stärker" dagegen unternimmt, kann ich nur sagen, wenn es wirklich gewollt ist, das hier keine "verbotene Pyrotechnik" z.B ohne LGZ, oder aber sogar völlig illegales für nicht Scheininhaber verbracht werden soll, dann sollte man dieses auch mal besser, härter, scharfer kontrollieren und auch vor allem dementsprechend bestraft werden.
    Mir schweben immer noch die Bilder von den ganze Videos vor den Augen herum, wo Polizei Beamte mit Pyrotechnik beworfen / beschossen werden und die Täter laufen wohl immer noch frei herum, das kann es einfach nicht sein.
    Ebenso zu Fußballspielen......
    Aber das alles ist ein ganz anders Thema....

    In diesem Jahr ist ein heftiges F1 Feuerwerk geplant, wir haben schon für über 65€ bestellt und dazu kommt noch der Ladenverkauf, wo wir mindestens noch einmal drölf Euro investieren werden. :rolleyes:
     
    skydancer gefällt das.
  23. Nochmal, der Endverbraucher lagert nichts
     
  24. Nochmal, das Sprengstoffgesetz kennt kein Lagern. Es gibt zero Unterschied zwischen Lagern und Aufbewahren. Die LGZ ist also auch für Privatpersonen notwendig.
     
    makikatze und H3ISENB3RG gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden