Bestimmung Absage zum 27er

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von goldini303, 18. November 2019.

  1. Hat mir der von der oberen bezirkstegierung gesagt,,obs stimmt würde ich hier gerne erfahren,,erstmal in nrw,später im ganzen land
     
  2. #27 since89, 18. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2019

    Wer sagt sowas ? Gibt es Belege dafür ? Dass hat er warscheinlich nur gesagt um dir den Schein nicht ausstellen zu müssen...
     
  3. Da könnte was dran sein,,, ich werd dran bleiben und euch berichten.
     
  4. Herzlich Willkommen in NRW.
    Bei mir wollte man "nur" Helferscheine sehen... lassen sich immer neuen Irrsinn einfallen. :confused:
     
  5. Helferscheine für den 27er,, ist ja völliger mumpitz
     
  6. Jap,
    als NRW´ler kann man sich da besser vorübergehend in einem anderen Bundesland anmelden und es dort beantragen. :confused:
     
  7. Mir wurde gesagt in Bottrop siehts besser aus
     
  8. Sieht so aus als ob sie dir unterstellen, dass du gewerbsmäßig handeln wirst, wenn sie ihn dir ausstellen, obwohl die grundsätzliche Idee des 27ers ist, dass man privat handelt.

    Das heißt mit ihrer Rechtsauffassung, die Quatsch ist, stellen sie sich quasi über das Gesetz. Entweder man kann es so mit denen kären (Missverständnis) oder man müsste wirklich Klage einreichen. Aber ob eine Klage den Aufwand lohnt...

    Die Aussage mit lohnt sich eh nicht ist ja auch Schwachsinn, das braucht ihn ja nicht zu interessieren.
     
    goldini303 und DirtyHenri gefällt das.
  9. #34 Erwin_Lindemann, 22. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2019
    Was ein Schwachsinn mit "in 2 Jahren gibt es keine F3-Erlaubnis mehr"...

    Die F3-Erlaubnis beruft sich auf das Bundesdeutsche Sprengstoffgesetz - da wären ja alle F3-Erlaubnisscheininhaber (inkl. meiner Person :)) in Deutschland davon betroffen und der Deutsche Bundestag & Bundesrat (der die Gesetze verabschiedet) müsste darüber entschieden haben, das das jetzt in naher Zukunft abgeschafft wird. Wäre mir neu. Manchmal frage ich mich wirklich, was in den Köpfen dieser Bearbeiter vorgeht, solche Lügenmärchen zu verbreiten.

    Zitat aus deinem Antwortbrief:

    "...es ist uns untersagt worden, 27er Erlaubnisse auszustellen - die Zuordnung sei "schwierig", da dies vermutlich gewerbsmäßig abläuft" .....

    Wow!

    Diesen geballten Schwachsinn müßte man eigentlich Öffentlich machen und an die BILD schreiben... hier merkt man gleich wie der Hase läuft: die wollen nicht!

    Ein 27er ist niemals Gewerblich! Guten Morgen! :eek: Danach schreibt er nur noch Bockmist, was überhaupt nicht im Zusammenhang mit deinem Ansinnen zu tun hat.


    Punkt 2:

    Dein "Antwortschreiben" klingt für mich wie oben geschrieben wie ein "abwimmeln"....

    Du brauchst einen richtigen (Ablehnungs)Bescheid vom Amt - nur wenn man einen Bescheid hat, kann man auch Widerspruch einlegen. Gegen dieses Mickey-Maus-Schreiben kann man erstmal so keinen Widerspruch machen.

    Und das ist auch der springende Punkt: nur wenn die Behörde eine Ablehnung formuliert, wahrscheinlich noch eine falsche - mit Fadenscheinigen Begründungen drin (ala^ 27er und gegen Geld...) - kannst du die damit dann auch Schlussendlich an den Eiern kriegen. Die werden natürlich erstmal nur so "Antwortbriefe" rausschicken.... die wissen schon ganz genau, was "Gerichtsfest" ist und was nicht.

    Dann mal den Vorgesetzten dieses Bearbeiters rausfinden. Meistens sind das Dezernenten oder (Fach)Bereichsleiter. Zur Not den Anschreiben und da deinen Antrag stellen. Warum sich ewig im Kreis drehen und mit einer Person rumärgern - dann einfach die nächst höhere Stelle anschreiben.

    Die Chance steht immer noch 50/50.

    Aber wenn du schon nach Führungszeugnis fragst, klingt das alles nicht sehr schlau von dir. ggf. ist das auch deiner nicht vorhandenen Lebenserfahrung geschuldet oder du bist noch sehr jung.

    Nach meinem Kenntnisstand wird das Führungszeugnis und auch eine Einsicht bei der Polizei direkt vom Bearbeiter abgefragt - und dann auch mit in Rechnung gestellt. Du musst da gar nix machen. Denn wie oben geschrieben, ist die "F3-Pappe" (Scherz) stark mit dem Waffen- und Sprengstoffrecht verbunden. Nur wer Zuverlässig ist und abgeprüft wurde, wie bei Sportschützen etc. pp, kriegt auch die Erlaubnis.

    Ich würde zudem auch immer nur das nötigste sagen und schriftlich einreichen. Sollen die sich doch einen "Kopf machen" - oder bekommst du jetzt auch deren Gehalt mit??! Das wäre ja noch schöner.

    Das mit der Rechtsschutz & Anwalt klingt erstmal sehr toll - aber kostet auch ein Vermögen. Zumal man einen speziellen Anwalt für Verwaltungsrecht bräuchte und die wenigsten eine Rechtsschutzversicherung haben.......
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  10. Wow danke für den ausführlichen Beitrag.Natürlich habe ich bei diesem Antrag erstmal meine Fälle Schwimmen sehen..Der Bearbeiter ist wirklich man vom Fach,,der hat das Sprengstoffgesetz quasi gefressen.Ich gehe davon aus ,das er achauen will ob ich mich auch damit beschäftigt habe.
    Habe mit Ihm telefoniert,,und ihm auch weiss gemacht,,das bei mir die ernsthaftigkeit der gesetzeseinhaltung eine grosse rolle spielt,,und ich nicht nur der 0815 hauptstrassentündler sein will .

    Ich konnte ihn sehr schnell überzeugen sich nochmal privat mit mir zu treffen. Habe jetzt für nächtes Jahr ein termin bekommen.
    Ein kleiner vorteil,hoffe ich ist.

    Werde am 27.12 helfen den mitternachtsverkauf aufzustellen,der gute mann der diesen brief erfasst hat wird vor ort sein,um diesen abzunehmen.da wird er mich persönlich das erste Mal kennenlernen.Und im Januar bin ich dann in der höhle der Löwen..
     
  11. Na dann viel Glück!
     
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