Batterien & Rohre Gaoo Hammer Artikel ausgelistet?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von PeonyMontana, 22. November 2019.

  1. dieser quatsch hält sich hier ewig. Nochmal: Wenn du gewerblich einführst, bist du verpflichtet, ne LGZ zu beantragen. Wenn du privat einführst, nicht.

    Das ändert nichts daran, dass man sie zur privaten AUFBEWAHRUNG braucht. Mit dem Einführen hat das nichts zu tun
     
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  2. hätte die lgz für den privaten Bereich Relevanz, wären die Händler verpflichtet diese bei zu legen.
    Edit: die BAM hätte auch die Pflicht alle zu veröffentlichen.
     
  3. Ich bin thematisch raus, mir schwirrt der Kopf.

    Jeder sagt irgendwie was anderes, und interpretiert diese - selbst für mich als Juristen - verwirrenden Verordnungstexte auf seine Art.

    Ich warte und hoffe auf eine eindeutige Auflösung, aber bitte, falls möglich, in einem neuen, gesonderten Thema.

    Das hier weiter zu verfolgen ist mir einfach zu anstrengend.

    Grüße

    sureshot
     
  4. Das habe ich auch überlegt, wer sich nicht mit dem Thema auseinander setzt, der hat doch keine Ahnung? Wahrscheinlich gilt auch hier die Ausnahme Silvester.

    Am Ende kann es nur ein Gericht klären, wer sich wie oder wo strafbar macht oder nicht. Und selbst da kann man noch etliche Male gegen an gehen.

    Die 2 Sprengv. ist von 2003...

    Wird Zeit, dass Deutschland diese überarbeitet, nach eu recht. Aber das wird wohl erst bei Klage passieren...
     
  5. wenn die LGZ für nicht-gewerbliche Aufbewahrung irrelevant wäre, gäbe es die Tabelle 7: Aufbewahrung im nicht gewerblichen Bereich nicht, bzw. wären da dann keine Lagergruppen als Vorraussetzung.

    Mach was du willst, aber wenn was schief geht und die Versicherung nicht zahlt, ist es dein Problem. Oder wenn die Polizei vorbeischaut und alles einkassiert.

    Der Händler darf nur Sachen mit LGZ verkaufen, er versichert dir also beim Verkauf, dass alles in Ordnung ist, und gibt an, um welche Lagergruppe es sich handelt. All das passiert heute so.
     
  6. Das heißt theoretisch müsste jeder Verkäufer dir mitteilen welche Lagergruppe du gerade kaufst?
    Ich meine nicht jeder weiß welche Batterie in 1.3 oder 1.4 ist?
     
  7. Kein Gesetz verpflichtet den Händler dazu, dir zu sagen, was für eine LGZ ein Artikel hat, den du kaufst. Aber das Gesetz verpflichtet dich bei der Aufbewahrung indirekt dazu, diese zu kennen, weil du ja sonst nicht weißt, ob du richtig aufbewahrst.

    So ist der aktuelle Stand dazu. Wo du deine Infos zur LGZ herbekommst, Händler, BAM, Hersteller, Importeur, das bleibt am Ende dir überlassen.
     
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  8. Ich bin auch raus und fahre lieber zu Rossmann.....:D
     
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  9. #534 xPyro, 25. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2019
    Ist wieder völlig entgleist, jetzt ist hier die selbe Diskussion wie in x anderen Threads zur Lgz.

    Mich würde interessieren, ob es von Seiten der Behörde überhaupt Druck gab oder wirklich alles nur vorsorglich abläuft.
     
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  10. Angeblich soll es ne Anzeige gegen einen Händler gegeben haben (Quelle Feuerwerkshop Stream)
    Mich macht das alles recht stutzig, vor allem dass Röder alle Gaoo Artikel auf Rot gestellt hat. Röder hat ja auch eigene Produkte in Kooperation mit Gaoo. Irgendwie ne zu große Welle für nur vorsorglich.
     
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  11. Da ist nichts vorsorglich,es wurde von Importeur XY bei der Bam nachgefragt ob Importeur YZ überhaupt eine gültige LGZ hat,dadurch kam der Stein ins rollen!
    Derzeit müssen im Hintergrund alle Importeure den Shops die gültige LGZ zukommen lassen sonst ist Schicht im Schacht,das ist keine Spekulation sondern Tatsache und es fehleln noch einige (auch "große") Importeure!
    BG Ferl
     
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  12. Nö, es hat Person XY Shop AB bei den Behörden angeschwärzt, dass er Artikel on LGZ vertreiben würde.
     
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  13. Ok dann lass es so sein!
    BG
     
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  14. Ich denke aber mal, dass Röder dafür selbst die Papiere für die LGZ hat, da ja überall ihr Logo drauf ist. Wäre schon doof, wenn ich gewerblich Feuerwerk einführe und dann keine LGZ dazu habe
     
  15. Vorschlaghammer und Blau! sind zumindest auch auf rot.

    Ja moin! Pyrofactory beim Shop meines Vertrauens jetzt auch komplett verschwunden :(
     
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  16. #541 BlizZ, 25. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2019
    Hach ja die Neverending Story, LGZ
    Es ist eben nach wie vor so, dass die EU, welche ja die übergeordnete gesetzgebende Instanz für ALLE
    EU-Mitglieder darstellt, von Deutschland mit dieser LGZ-Regelung in vielen Augen rechtswidrig torpediert wird.
    Ok, dies mal dahin gestellt, ist es auch noch so und das haben uns mehrere Importeure im persönlichen Gespräch
    versichert, dass man teilweise bereits im Mai diesen Jahres die Anträge für die Vergabe der Lagergruppen der
    einzelnen Artikel gestellt hat und die BAM auf Grund von offensichtlicher Personalknappheit es nicht schafft innerhalb
    eines halben Jahres diesen reinen Verwaltungsakt, also die LGZ zu erteilen, hinbekommt. Es sind aber eben auch sehr
    sehr viele Artikel in der Pipeline der Importeure.
    Ja nun kann man wieder herrlich sinieren..., "noch" nicht erteilt und wenn das 3 Jahre dauert, bedeutet eben
    keine LGZ und somit kein Handel. ätsch bätsch.
    Es zeigt aber eigentlich nur die Unsinnsigkeit einer bürokratischen deutschen Hürde auf und wird über kurz
    oder lang, so manchen Importeur wieder aus Deutschland vertreiben. (gewollt?)

    Hat eigentlich schonmal jemand versucht mit den BAM-Lagergruppen Listen zu arbeiten?
    Gönnt euch mal nen Blick...
    Link: von Feuerwerk der Kategorie F2

    Am Ende wollen wir doch alle nur eines, attraktives Feuerwerk für Silvester, als Händler verkaufen und als Kunde zünden.
    Meine Bitte wäre ohnehin, dass von außen durch Geisterhand herangetragene Thema nicht weiter zu befeuern, mit immer
    weiteren Beiträgen und Mutmaßungen aus zweiter Hand.
     
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  17. Was ich nicht verstehe, warum tun sich dann einige größere Importeure nicht einfach zusammen um vor den EUGH zu ziehen?
    Ich mein so wie ich das mitbekommen habe, hat Lesli ja wohl im alleingang das mit der Bam ID zu Fall gebracht (berichtigt mich wenn ich falsch liege).
    Klar gibt es unter vielen Importeuren teils krasse Rivalitäten, aber am Ende betrifft die lgz doch jeden.
    Und wenn ein einzelner die BAM ID abschaffen kann, sollte es doch für eine Handvoll großer Importeure eine Kleinigkeit sein sich eine gute, spezialisierte Kanzlei zu Rate zu ziehen?
     
  18. Wieso Lesli? Es war doch die Europäische Kommission, die geklagt hat.

    CURIA - Documents
     
  19. Ich lese hier nun mit (von Anfang an).
    Was mir auffällt, ist dass viele hier den Begriff "kleine Mann" und Privat" entweder mit falschen Augen sehen oder falsch einkalagogisieren (nenne ich jetzt einfach mal so).
    Wein ein Normalo Feuerwerk kauft, wird das heut zu Tage im Bereich von 10,- bis 300,- € liegen. Alles darüber ist dann entweder ein größerer Anlass für das FW, ein "Sammeleinkauf" oder wie man es auch immer nennen will. Egal wie ich rechne .... mit 1.4G komme ich mit den Beträgen nicht (oder nur kaum) an die private Grenze der Lagermenge.

    Dann kommt ein ganz anderer Punkt hinzu, den hier viele einfach durch (soll nun keinen Beleidigen) "Fachblindheit" ignorieren.
    Die Unwissenheit des einfachen kleinen Mannes;
    Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist richtig.
    Mal ein kleines Beispiel:
    Irgendwann hat wer beschlossen, dass im KFZ-Verbandskasten eine Rettungsdecke sein muss. Wer nicht gerade in der Branche Tätig war, entsprechende Literatur hatte (ADAC-Heft etc.) oder anderweitig was gesagt bekam, schlitterte irgendwann in eine Kontrolle und durfte zahlen (auch wenn es nur ein geringer Betrag war.
    oder
    Momentan pendelt der Spritpreis (einaches Super) um die 1,40€. Angenommen (warum auch immer) kostet der Sprit plötzlich 1,19€.
    Was passiert? Ein Run auf die Tankstelle/n. Jeder wird mit Kanistern, kommen und tanken wie doof und was ins Auto passt. Dass es auch hier eine Begrenzung gibt interessiert entweder nicht oder die wenigsten wissen es überhaupt. Der "Tankwart" wird nichts sagen, da es schließlich sein Umsatz ist.
    Auch bei Produkten wie Haarspray, Sprühlacke, Verdünnung etc. werden Kunden seltenst von den Verkäufern auf eine Mindestmenge btr. ADR hingewiesen.

    Irgend wer schrieb, dass sich auch der Endverbraucher kundig machen muss was er darf und was nicht.

    Jetzt lese ich hier in einem Forum mit sehr vielen Usern die doch dieses Fachwissen angeblich haben sollten. Warum legt also der eine etwas so aus und der andere das gleiche ganz anderst?
    Muss ich jetzt als Endkunde, egal was ich nun erwerben möchte erst mal die Gesetze der EU, dann die der BRD, dann die des Bundeslandes und danach die des Landkreises lesen? Schließlich sind viele Dinge ja auch Gemeinde, Kreis oder Landesgebunden?
    Muss Tante Hildegard nun erst ein Rechtsstudium machen vor sie für ihre drei Nachbarinnen und sich selbst das Haarspray bei ALDI im Angebot kauft?

    Ich möchte wiederholen, dass die Sachlage der Strafe klar ist. Aber welcher Normalo weis schon was ADR ist wenn er nichts damit zu tun hat?
    Wie kauft Onkel Otto Feuerwerk? - Rein in Baumarkt, kaufen, heimbringen, aufbewahren, zünden .....
    Kaum einer weiß was die BAM, die LGZ oder was Kat 4, Kat 3, T1 bedeutet. Sie kaufen, weil sie es können.
    Theoretisch macht sich nach ADR schon jeder beim Transport strafbar und bei der Lagerung/Aufbewahrung erst recht (unabhängig von den Mengen).
    Auf jedem Böller steht was drauf? - Sollte hier doch jeder wissen .... oder doch nicht? Macht das jeder von euch richtig mit dem hinlegen, anzünden und wegrennen? Oder zündet ihr doch in der Hand an und schmeisst dann weg? -

    Der größte Teil hier hat mit dem Normalbürger NICHTS zu tun was das Fachwissen, Gefahren etc betrifft.

    Ich bin der Meinung, dass sich grundsätzlich der Händler "strafbar" macht, wenn er Artikel ohne gültige Zulassung vertreibt (auch wenn es in dem Moment nicht sein eigenes direktes Verschulden ist).

    So ... genug OT und kleiner Mann-gereede .....

    Gibt es denn schon genauere Aussagen welche Hersteller und Artikel betroffen sind?
     
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  20. Da hatte ich hier im Thread was anderes gelesen gehabt?
     
  21. Bigone89 und Pyro tha dragon gefällt das.
  22. Okay, ne öffentliche Urteilsverkündung ist natürlich deutlich stichhaltiger als ne wage Aussage in einem Forum.
     
  23. Oh man ey, komme von der Arbeit und hatte gehofft mal ein paar nützliche Infos zu erhalten. Stattdessen LGZ hier, LGZ da, das hat doch langsam nichtsmehr mit dem Thema zu tun. Wer jetzt recht hat oder nicht, ändert doch nichts an der aktuellen Situation.
     
    FlashTheSky, Amonshie, Kintaro87 und 3 anderen gefällt das.
  24. ich glaube, da kannst du erstmal etwas länger warten. Wenn ein Verfahren läuft, wird sich niemand so schnell äußern, außer es wird schnell geklärt.
     
    Mofafreund gefällt das.
  25. Mal eine frage in den Raum.
    Ich habe jetzt im Thread die ganze Zeit gaoo oder auch pyrocentury gelesen. Und immer wieder auch die Geisterblitz. Nur ist die meines Wissens nach doch von Rubro/geisha?
     
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