Bestimmung Sicherheitsabstände

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von goldini303, 27. Nov. 2019.

  1. Schönen Guten Tag ,kann mir bitte einer einen link aus dem forum schicken wo auf sicherheitsabstände und deren erfahrungen bei einem angezeigten f3 feuerwerk eingegangen wird??

    Habe die Suchfunktionen genutzt aber noch nix ensprechendes gefunden.

    Besten dank
     
  2. Generell gilt bei F3 15m Mindestabstand, wenn man ganz sicher gehen will, hält man soviel Abstand wie der Artikel aufsteigen kann.

    Der richtige Weg liegt meistens in der Mitte denke ich. Eine weitere Option ist z.B. ein Prellbock, der ggfs. Schüsse aufhält.
     
  3. Wird da explizit in eim gesetz drin eingegangen??

    Will bei mir im relativ grossen aber doch grenzwertigen Garten zünden..

    Da ist auch alles abgezeunt ,da kommt keiner drauf,, muss ich da trotzdem absperren??
     
  4. Absperren müsstest du in deinem eigenen Garten nicht, die 15m Abstand muss man aber trotzdem einhalten (so wie 8m bei F2 z.B.). Der Mindestabstand steht auf jeden Fall auf dem PtG, wo im Gesetz eine entsprechende Regelung zu finden wäre, fällt mir grade nicht ein.

    Edit: Zu brandempf. Gebäuden, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen muss man meine ich 200m Abstand einhalten
     
  5. Ja rechtlich ist f1,f2 und f3 Konsumentenfeuerwerk ...
    Wo bei f2 die 8m und f3 die 15m als Minimum vorgegeben sind.

    Mitunter stehen aber auf den Produkten auch höhere Werte drauf die dann zu beachten sind....

    Die Behörde kann aber auch höhere Abstände vorschreiben .

    Bei f4 ware wird dann der Abstand selbst berechnet aus steighöhe und kaliber. . :)
    Wobei auch hier die Behörde mehr Abstand vorschreiben kann
     
  6. Gilt der abstand nur für menschen oder auch für normale wohngebäude,,
     
  7. Hab weder alterheime kirchen kindergärten oder friedhöfe in der Nähe,,auch keine gasbehälter oder brandförderne gebäude oder gerätschaften
     
  8. "Hart" gedeckte Bauwerke mit geschlossenen Fenstern sind kein Problem...
    Also normale Häuser

    Dann sollte es kein Problem sein in deinem Fall ....
     
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  9. Wo genau muss ich im Gesetz nachschauen um das zu finden??

    Aber besten dank für deine info
     
  10. Schau dir mal die Anlage 1 der SprengVwV an, da geht es um die Sicherheitsmaßnahmen.

    Die SprengVwV ist eig. nur für die Behörden, daher nicht bindend für dich. Bei mir im Schein steht aber z.B. dass ich den ersten Teil der Anlage einhalten soll. Der Teil mit den Schutzabständen ist dann in dem Fall(und ich denke generell) nur für F4.
     
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