Hallo, wie viele Meter Schutzabstand muss man zu anderen Häusern, Bäumen, Bauwerken etc. einhalten? Gibt es da eine Liste oder hängt das mit der Steighöhe zusammen? Wie viele M Schutzabstand muss man zu empfindlichen Objekten wie Krankenhäusern, Bahnanlagen, Brandempfindlichen Objekten einhalten? Und wie sieht es auf dem eigenen Grundstück aus? Gibt es da auch Schutzabstände? Oder kann man da auch die Reketen direkt neben dem Haus zünden? Die Anzeige die man in Thüringen machen muss, ist ziemlich unverständlich. Da steht: Schutzabstand senkrechter Abschuss, Neigungswinkel, Schutzabstand in neigungsrichtung, entgegen Neigungsrichtung... Keine Ahnung was man da eintragen soll.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes: 15m Radius vom Zündort des PtGs. Du solltest aber deutlich weiträumiger Absperren und anzeigen, 15m sind für F3-Raketen mit 200g ja ein schlechter Witz. Die ganzen Details sind für F4-Anzeigen, da waren bis vor kurzem keine genauen Sicherheitsabstände auf den Artikeln verzeichnet, und es muss bei gewinkeltem Abschuss rumgerechnet werden, siehe z.B. Anlage 6 1. SprengV (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8 ) Schutzabstände für das Verwenden von Zu brandempfindlichen Gebäuden, Kirchen usw. ist 200m Abstand oder die Steighöhe der Effekte empfohlen.
Ok, die Schutzabstände, mal abgesehen von brandempfindlichen Objekten, da geht es nur um den Abstand zu anderen Menschen richtig? Nicht um Gebäude oder Genstände auf dem eigenen Grundstück? Oder muss ich zum eigenen Haus trotzdem so und so viele Meter Abstand einhalten, sofern sich da keine Zuschauer befinden?
Also bei einer F3 Anzeige würde ich vorsorglich schonmal den doppelten Sicherheitsabstand angeben, da hat der Sachbearbeiter dann auch weniger Angriffsfläche. 15 Meter ist selbst bei F2 schonmal manchmal sehr kritisch, grad bei einigen Drahtkäfig Verbünden will ich nicht auf 8m Entfernung stehen wenn da was am Boden Platzt.
Bei F3 beziehen sich die 15m aber nur auf den, der den Artikel zündet. Zu sonstigen Personen oder brandempfindlichen Objekten ist ein Schutzabstand von 25m einzuhalten. Mir ist zumindest noch kein F3-Gegenstand in die Hände gekommen, bei dem das nicht so war. Zum Glück muss es ja drauf stehen... Also ich halte bei F3 alles unter 40m Abstand für fahrlässig. Muss jeder für sich entscheiden. In der Anzeige würde ich bei dem PTG die 25m angeben.
15m Sicherheitsabstand bei F3?! Was kann man da schon zünden? Ich habe letzte Silvester nur 25mm-Cakes geschossen und habe am nächsten Tag einen steinharten Gipspfropfen in 20m Entfernung zum Abbrenner gefunden! Nicht auszudenken, wenn der jemand im Auge getroffen hätte=
Hatte ich in "meinen" ganzen 4 Jahren Kat.3 abbrennen noch nicht einmal. Was ich persönlich gefährlicher finde, sind BKS Bodenknallkörper / Böller ... die auf der Straße gezündet - irgendwo mit Kies drauf - sehr gefährlich! Nicht nur den Gipspfropfen selber am Böller, sondern auch durch kleine Steinchen, die dann wie Geschosse wirken. 2. "Crackling"-Cake's in F3 das saut einen sehr großen Radius mit "Dreck" ein (parkende Autos etc.) auch bei wenig Wind... sowas wie Jorge JW408 ... Ohje
Ich hab meinen Sachbearbeiter ein nettes luftbildchen mit eingezeichneten sicherheitsbereich (200m Durchmesser) geschickt, war innerhalb von 2 Tagen durchgewunken