Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ist das nicht der Teil für Böllerschützen?
     
  2. Bei uns steht in dem Teil (Zweck) das die Beantwortung bei pyrotechnischen Gegenständen entfällt....was steht denn bei dir auf Seite 2 ?
     
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  3. Das ist Seite 2, auf Seite 1 geht es nur um die Art der Erlaubnis (also wiederlader, explosionsgefährlichen Stoffe, ptG's und andere)
    Und auf Seite 2 dann um die Mengenangaben, was ja bei PtG's wegfällt, und eben um die Aufbewahrung.

    Auf Seite 3 dann nur noch die persönliche Eignung und das wars.
     
  4. #2304 Fietje, 13. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2019
    Moin,

    also eigentlich ist das doch ganz einfach. Da Du ja eine Erlaubnis beantragst ist damit auch in Deinem Fall eine klare Absicht der Aufbewahrung verbunden. Du wirst ja kaum beabsichtigen Dir die Ware liefern zu lassen und direkt zu verbrauchen. Selbst in diesem Fall ist das schwer glaubhaft zu machen, da die Behörde dann gern mit Rückfragen kommt, was Du denn für einen Lösungsansatz hast wenn Dein Plan ausfällt (z.B. bei schlechtem Wetter).

    Somit würde ich an Deiner Stelle einfach beschreiben wie die Realität aussieht, also wo Du die Aufbewahrung kleiner Mengen (für §27 somit im nicht-gewerblichen Bereich nach Anlage 7 der 2. SprengV) realisieren möchtest. Falls Du dazu Anregungen brauchst was zulässig ist und wie die Bedingungen sind verweise ich gern auf die SprengLR 410 "Aufbewahrung kleiner Mengen".

    Edit/Nachtrag: Ich sehe gerade, dass Du aus Berlin kommst und habe mir auch gerade das Formular von LAGetSi noch einmal in der Gesamtheit angeschaut. Dein zweifelhafter Satz bezieht sich auf die Seite 2 bei der Frage nach einer bestehenden Erlaubnis. Wenn sich also die Aufbewahrung nicht ändert wäre das hier anzukreuzen. Ist in Deinem Fall also nicht zutreffend.

    Gruß,
    Fietje
     
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  5. Habe damals nix dergleichen angegeben.... nach dem Motto: Antwort gebe ich gerne, nachdem ich zu etwas gefragt wurde...

    Bei meiner Erlaubnis steht unter II. drin "...es erfolgt keine längerfristige Lagerung" ... was auch immer damit gemeint ist. Mir ist es aber auch - um es deutlich zu sagen - Wurscht! Im "Rechtsdeutsch" kann das wahrscheinlich 2 Tage oder 2 Jahre bedeuten :)

    Nächstes Jahr darf ich nochmal F3 Consumer Feuerwerk abbrennen, dann sind die ersten 5 Jahre rum. Mal sehen was dann kommt.... Ich bin gespannt :)

    Mfg
     
  6. In meinem Antrag (Berlin) wird ja aber explizit danach gefragt, ich glaube nicht, dass ich das dann einfach frei lassen kann, ohne das Rückfragen kommen.
    Oder wie war das bei dir?
     
  7. Ich wohne in Schleswig-Holstein, bin 18 Jahre alt und würde gerne den 27er beantragen. Manche sagen, es geht erst ab 21. Dann kenne ich einen, der ist 18 und hat ihn schon. Kann ich einfach zur örtlichen Behörde hin und nach einem Antrag fragen? Wäre nett wenn mich da jemand etwas aufklären kann.
     
  8. Rein rechtlich gesehen, darf man erst ab 18 F2 zünden. Somit hätte man keinerlei Erfahrung im Umgang mit F2. Wieso also sollte man mit 18 direkt F3 bescheinigt bekommen?
    Vielleicht wenn man eine Ausbildung als SFXler macht. Sonst klingt das aber weit hergeholt. Wenn du ja jemanden kennst. Kannst du den ja fragen.
     
  9. #2309 Erwin_Lindemann, 14. November 2019
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2019
    Keine Nachfrage bezgl. Bunker, Aufbewahrung oder Haftpflicht. Entbindet einen aber ja trotzdem nicht von gesetzlichen Pflichten. Das ist klar. Mal noch ne' Frage: in Berlin dauert das wie lange? Und wie teuer? Meine Erlaubnis kam 120€ und dauerte ganze 5(!) Tage - 1 Woche. Montag per Mail - Freitag war der Brief drin mit Gebührenbescheid. Und das ganze am 01.12.2015 - konnte ich noch bei Neumann bestellen :p Ich hatte allerdings schon vorher den kleinen Waffenschein beantragt und da lag schon alles zu meiner Person vor.

    ... schöner Nickname, für einen 18-jährigen LOL

    Gibt (nach meiner persönlichen Meinung) nur zwei Möglichkeiten:

    1. du füllst den Antrag "Frei Schnauze" bei deiner Gemeinde aus..... - Fragen nach Antrag ?! Nö, im Internet ausdrucken oder einen auf der Amtsstube verlangen. Du bist immerhin Bürger dieses Landes und kein Bittsteller...

    2. du ließt dich mind. 6 Monate hier in diesem Faden/Forum ein, bis du Gebetsmühlenartig sämtliche 1000-Punkte Regeln für's "Verbringen nach ADR" und alle Paragrafen aus dem SprengG auswendig aufsagen kannst .... ;-)

    In beiden Fällen wäre die Chance auf eine 27er Pappe - so glaube ich - bei 50 / 50

    Mfg
     
  10. Ich verfolge das Thema rund um den 27er für Kat 3 nun schon länger, laut meinem Wissensstand müsste man den Wohl bekommen , wenn man über 21 ist, Geistig und Körperlich geeignet (Attest?) und Zuverlässig ist ( Die Letzten 5 oder 10 Jahre nichts angestellt ).Lieg ich da falsch oder stimmt das so ?
     
  11. grundsätzlich gibt's den 27er erst ab 21, allerdings kann die Behörde ne Ausnahme machen, wenn das öffentliche Interesse dem nicht entgegensteht. Kurz: Die chancen sind gering bis aussichtslos.
    Ein Attest brauchst du nicht, du musst aber eventuell einschränkende Krankheiten bei der Antragstellung angeben (Ich glaube stark vermindertes Sehvermögen wäre eine dieser Krankheiten) bzw. versichern, dass da nichts hinderndes vorliegt.

    Die wichtigste Bedienung dafür, nen 27er zu bekommen, ist eine gewisse Menge wohlwollen des Amtes
     
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  12. Dann kann ich mir das ja so gut wie abschminken..
     
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  13. du darfst dir grade zum ersten Mal selbst F2 kaufen, warte mal ein paar Jährchen, dann hast du auch mehr Budget für die Dicken F3-Teile.
     
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  14. Also wenn du deinen Sachbearbeiter durch das nötige Wissen überzeugen kannst wird das mit viel Glück was.

    Ich habe meinen Schein auch 2015 bekommen, zudem war ich der erste hier, der ihn beantragt hat. Der Sachbearbeiter wusste garnicht, dass es den Schein überhaupt gibt.

    Ich musste ihm denn erstmal alles erklären und er sich wohl erstmal etwas mit der Sache beschäftigen, daher hat es bei von der Antragstellung bis zum Schein denn ca 10 Monate gedauert und ganze 200 (€_€) gekostet... Letztes Jahr habe ich ihn etwas vorzeitig verlängern lassen, 40€ waren für die Verlängerung fällig.
     
  15. Ich schicke diese Woche mal einen Antrag raus . Die Mitarbeiterin am Gewerbeaufsichtsamt war sehr freundlich und kompetent. Bei Interesse kann ich ja berichten.
     
  16. Das ist nicht ganz richtig. Auf Verlangen des Amtes muss man sich das ganze von einem Arzt auch attestieren lassen, dass man gesund ist. War bei mir auch der Fall. Gab ein DIN A4-Blatt als Word-Dokument vom liebevollen Sachbearbeiter per Mail zugesandt, das habe ich meinen Arzt ausfüllen lassen (steht halt drin, dass ich meine Sehschwäche mit einer Brille voll ausgleiche, das wars).
     
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  17. Sehr schön.

    Wenn ich sowas lese, wie 10 Monate, frage ich mich immer ob die noch alles Geschirr im Küchenschrank beisamen haben oder ist das schon als "Realsatire" auf den Ämtern zu werten...

    zu @tommihommi1:

    warum zur Hölle sollte man in F3 die "dicke" Kohle ausgeben?!

    F3 Cake von Tropic (Exploder Serie) mit 15 "Schuss" und mehr BKS drin gibt es schon ab ne' 10er Euro Schein..... tztztz.
     
  18. Einfach hinfahren und mit dem Sachbearbeiter schnacken. Das sind auch nur Menschen und grade Norddeutschen sind was das angeht oft etwas anders. Da macht sowas immer einen guten ersten Eindruck.
    Nein!

    Ich komme auch aus SH. Ich habe meinen 27er mit 19 beantragt und ihn ohne Probleme bekommen. F2 und F3, Keine Einschränkungen. Ich kann mich nicht beschwehren.

    Na toll der Zerleger ist dann etwas kräftiger, ja und? Der Effekt ist meistens auch nicht besser als in F2.
    Wenn man jetzt aber einen 1000g Cake oder 50mm Cake haben möchte muss man doch schon etwas tiefer ins Portemonnaie greifen. Du kennst doch die Preise von Neumann, da bist du doch auch Kunde;) Die sind schon sehr fair.

    Beste Grüße
     
  19. Hat jemand Erfahrung mit der Beantragung in Berlin?

    Hab vor 2 Wochen Meinen Antrag abgeschickt und warte jetzt natürlich ganz gespannt auf eine Antwort.

    Wie Lange hat es bei euch so gedauert bis was vom Amt zurück kam?

    Ich denke ja mal nicht das es vor Silvester noch was wird, aber ich hoffe halt auch das es nicht mehrere Monate dauert, so wie es hier einige geschrieben haben.
     
  20. Moin.
    Kann locker 8-10 Wochen dauern.
    Dieses Jahr wirste den also nicht mehr bekommen
     
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  21. Bei mir haben sie damals bewusst mit der Bearbeitung bis januar gewartet :)
    Hat insgesamt dann auch ca 6 Wochen gedauert
     
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  22. Hatte meinen im März beantragt und nach einem Telefonat zwei Tage nach Antragsstellung, wieso weshalb warum ich das möchte, musste ich kurz zum Arzt für ein Attest und zwei Wochen nach Attesteinreichung im Amt kam dann schon der Lappen :)

    Aber es kommt halt immer auf den Sachbearbeiter, die Größe des Amts, deren aktuellen Stresspegel (also Arbeitsaufkommen) und den Kenntnisstand des Bearbeiters an (der bei mir relativ hoch war, der kannte sogar den Röder Feuerwerk-Club bereits, als ich meinte, dass das als Versicherung ja ausreichen sollte).
     
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  23. Brauchst du nicht du solltest einfach damit argumentieren das man F3 ab 18 Jahren benutzten/besitzen darf. Darum ist das Mindestalter von 21 Jahren auch irgendwie hinfällig.

    Abschnitt V
    Vertrieb, Überlassen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände

    § 20
    (1) Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der einzelnen Kategorien ist Personen nur dann gestattet, wenn sie das folgende Lebensalter haben:
    Kategorie F1: 12 Jahre,
    Kategorie F2: 18 Jahre,
    Kategorie F3: 18 Jahre,
    Kategorie F4: 21 Jahre,
    Kategorie P1: 18 Jahre,
    Kategorie P2: 21 Jahre,
    Kategorie T1: 18 Jahre,
    Kategorie T2: 21 Jahre.
     
  24. Und? In § 27 SprengG wird aufgeführt, dass die Erlaubnis zu versagen ist, wenn beim Antragssteller Versagensgründe nach § 8 Abs 1. vorliegen. In § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c SprengG wird dann explizit aufgeführt, dass das 21. Lebensjahr vollendet sein muss, und andernfalls ein Versagensgrund vorliegt. Wenn das als Argumentation vom Amt verwendet wird, kann man sich noch so quer stellen wie man möchte.
     
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  25. Das Stimmt ist doch aber trotzdem ein Widerspruch wieso der Umgang und Verkehr ab 18 Jahren ist die Erlaubnis aber erst ab 21 Jahren. In Österreich darf man mit 18 Jahren, wie die EU Norm vorsieht, hantieren.
     
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