Bestimmung F2 und Blitzknallsatz

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Ritonli, 28. Nov. 2019.

Schlagworte:
  1. #1 Ritonli, 28. Nov. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 28. Nov. 2019
    HI,
    da ich so gut wie nicht mehr hier lese erschlagt mich bitte nicht direkt wenn das schon mal irgendwo diskutiert wurde, sondern verlinkt die Diskussion einfach :).

    In dem Merkblatt für den Verkauf von Feuerwerk in Niedersachsen gibt es folgende seltsame Stelle, die mich verwirrt und um eine detailliertere Erklärung (der Gesetzes Seite und was es bedeutet) wäre ich dankbar.

    Auszug:

    Achtung! Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 20 Absatz 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz und Schwärmer nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 SprengG oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG abgegeben werden dürfen. Das bedeutet, dass diese Gegenstände auch zu Silvester von der Abgabe an den privaten Endverbraucher auch dann ausgenommen sind, wenn sie in Kategorie F2 eingestuft sind! Beachte: Die englische und auch in Deutschland für solche Gegenstände oftmals verwendete Produktbezeichnung lautet: „Flash Banger“. Die englische Bezeichnung für „Blitzknallsatz“ ist „Flash Composition“.)

    In der Verordnung steht wirklich:
    (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:
    1.Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2.Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3.Schwärmer und
    4.pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.
    Satz 1 gilt nicht für das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes.

    Die Online Shops verkaufen aber wohl diese Artikel noch .... was ist denn hier jetzt aktuell Sache ?

    Ist z.B. in dem Nico Flash Bang(84590) Blitzknallsatz enthalten? Würde die 1.3G Einstufung erklären! Was ist mit diesem Artikel?

    Danke im voraus
     
  2. #2 Ritonli, 28. Nov. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 29. Nov. 2019
    OK, Nachtrag, Lösung, Info:

    Z.b. der Flash Bang ist eine "Feuerwerksrohrbatterie" und kein "Knallkörper und Knallkörperbatterie" und damit nicht in der Verordnung aufgezählt und damit erlaubt.

    Und mal wieder muss dem Kind nur der richtige Name gegeben werden :)

    Das allerdings muss man erst mal wissen, falls jemand einem mit dieser Verordnung kommt.

    Die Frage die noch über ist, was ist mit der Lagergruppe. Die Lagergruppe 1.3 wird irgendwie bei den Infoblättern für den Verkauf nicht erwähnt, vielleicht kann mir da noch wer weiterhelfen!


    Danke
     
  3. Mit Knallkörpern sind ausschließlich Bodenknallkörper, umgangssprachlich "Böller", gemeint. Knallkörperbatterien sind Knallketten, explizit sind hier wohl die Celebration Cracker Ketten gemeint, die in der Regel Blitzknallsatz enthalten. Raketen mit mehr als 20g NEM sollten selbsterklärend sein. Schwärmer sind PtG, die zunächst unkontrolliert am Boden umher"schwärmen" und dann explodieren/knallen. Unter 4 sind Luftheuler gemeint, die auch als solche zugelassen sind. Die Variante von Funke (und natürlich auch die F1-Varianten mit Stab diverser Importeure) sind als Fontäne zugelassen und fallen nicht darunter.

    Die dort aufgeführten Artikel dürfen also nur an Scheininhaber (§7, §27 oder §20) herausgegeben werden, obwohl die Gegenstände in F2 zugelassen sind und somit, würde es diesen Paragraphen in der 1. SPrengV nicht geben, eigentlich an jeden über 18 zu Silvester verkauft werden dürften. Genau dort ist also die deutsche Sonderregelung bezüglich BKS-Knallern und Raketen über 20g geregelt.
     
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  4. Die Lagergruppe 1.3 sagt dit eigentlich nur, dass es ein gefährlicherer Stoff ist, der anders gelagert werden muss.

    Es gibt auch F2 Artikel, die in Lagerg. 1.3 eingestuft sind.
     
  5. Und wohl die Ausnahmen bei Bodenknallkörpern wie DiBlasio Cobra mit BKS- aber die sind ja auch nicht F2
     
  6. Danke an PyroMirko, wenigstens noch ein wenig Wissen hier.

    Ansonsten, falls noch wer hier ist den es interessiert, durch das beilegen der Flash Bangs in die Verkaufsauslage werden alle Artikel in der Auslage als 1.3 eingestuft, damit reduziert sich die NEM Menge, die dort liegen darf von 70kg auf 14kg!
    Das gleiche gilt fürs Nebenraum Lager, Reduzierug von 100kg auf 20kg.
    Also wird der Verkauf von Feuerwerk in einem Ladengeschäft durch den Verkauf von z.B. Flash Bangs ziemlich eingeschränkt!
    Das ist auch der Punkt wo man durch behördliche Kontrollen schnell angreifbar wird, wenn man nicht drauf achtet.
     
    PyroMirko gefällt das.
  7. Stimmt. Daher findet man z.B. in Discountern auch keine 1.3G Artikel. Die müssten sonst immer 1-2 Angestellte abstellen, die vom Container ins Nebenraumlager bringen, und von da in den Verkaufsraum. Die deutschen Bestimmungen sind da sehr streng.

    Beste Grüße
     
  8. Die Discounter sind da sehr streng, ja.
    Aber mancher Fachhandel sieht das nicht so ernst :D
     
    Excalibur75 und H3ISENB3RG gefällt das.
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