Sonstiges Import/Einfuhr/Verbringen*edit 23:24Uhr von F2 + F3 Feuerwerk aus Tschechien

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von ArneKoe84, 2. Dez. 2019.

  1. Sachkunde :D Quasi Lach und Sachgeschichten. :p
     
  2. Ich hab ja auch die Ausbildung und muss schon sagen, durchgefallen ist da bis dato noch keiner :rolleyes:, daher wundert es mich nicht wieso so viel Leichtsinn von den frischen 27 gemacht wird aber Gott sei dank habe ich nur mit den 7 und 20 zu tun und dort sind die Randbedingungen um einigen besser.
     
  3. :good::good:
    Guten Morgen,
    vielen Dank, jetzt bin ich auch besser drauf und auch wach sowie am PC und nicht über Handy.
    Sachlich hätte ich es nicht besser schreiben können :good:
    Beruflich bin ich da schon besser unterwegs im Gegensatz zu meinen vorherigen Antworten.
    Mit der Thematik Einfuhr/Verbringen hatte ich bis dato auch nur mal ganz kurz im Lehrgang zu tun
    und daher eher das leihen hafte Wissen :whistling: Beruflich mussten wir das Verbringen noch nicht so beleuchten.

    Und ich muss auch akzeptieren das in der jetzigen Zeit (kurz vor dem Jahreswechsel) die Gefühle etwas angespannt sind, da jeder kommt und fragt und wissen will, kann ich verstehen.

    Für die die ich mit meinem Schreibstil angegriffen habe, entschuldige ich mich hiermit.

    Besten Dank noch mal an alle!

    Ich gehe jetzt mal meinem Tagesgeschäft nach und bereite mich auf die Kontrollen des Silvesterverkaufes vor :nerd:
     
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  4. Moin Moin , das finde ich jetzt aber interessant . Kannst du das bitte noch mal erklären , welche Randbedingungen du da konkret besser findest ? Gerade beim 20er. interessiert mich das doch sehr !
     
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  5. @ArneKoe84 das 'Verbringen von Feuerwerk (auch mittels ADR) aus dem (EU-)Ausland in ein EU-Zielland' in sich birgt nicht nur Auflagen zum Transport selbst, sondern auch - wie hier bereits zum Thema Pyroco Batterien zitiert - geltendes Länder(-Bundes)recht mit sich:

    Ich würde gerne wissen, ob die Batterie über eine aufgedruckte, deutschsprachige Gebrauchsanleitung verfügt ;)
     
  6. @Vash Der Aufdruck der Hinweise ist nur in der Landessprache des Verkaufslandes notwendig. Es ist nicht notwendig, wenn ich den Artikel in Tschechien kaufe und nach Deutschland verbringe, dass die Hinweise auf Deutsch vorhanden sind, wohl aber in Tschechisch, weil der Artikel dort verkauft wurde.
     
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  7. Danke @makikatze das Gesetz verlangt tatsächlich nur für den Importeur, dass er eine, in der Landessprache ausreichende, Kennzeichnung zur Verfügung stellt :)

    Die NEM würde dir als Privater bei den größeren tschechischen Batterien Probleme bereiten...
     
  8. Ich habe bei den 20/7 mehr Handhabe im Vergleich zum 27 da komme ich erst ins Spiel wenn der gegen das SprengG verstößt, aber selbst da kommen die Fälle auf unseren Tisch von nicht Erlaubnis-/Befähigungsschein Inhabern auf den Tisch, also auch die Ottonormalo wenn der einen Verboten Böller oder zu viel zu Hause hat
    Ansonsten ist ja der 27 so gut wie Vogelfrei und seine Feuerwerke zeigt er ja i.d.r. eh bei der Gemeinde, KV.... an und nicht bei der GA wie die Gewerblichen und die bei den Gemeinden haben meist nicht den Dunst davon.... Bei der GA ist es sogar Pflicht eine Ausbildung im Bereich Klein-/Groß und Bühnenfeuerwerk zu machen
    So habe ich das mit den Randbedingungen gemeint.
     
  9. #36 firepowerfranken, 4. Dez. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dez. 2019
    Um den Kollegen @ArneKoe84 in Schutz zu nehmen:

    Soweit ich mich erinnern kann, ist die (fachkundige) Behörde, welche für die Umsetzung des Sprengstoffrechts zuständig ist, nicht für die Umsetzung des ADR-Rechts zuständig. Das ADR-Recht regelt von was wieviel ect. verbracht werden darf, es geht grundsätzlich um das Gefahrgut an sich. Wir sind hier auf der Straße, nicht in der Betriebsstätte oder Abbrenner.

    Deswegen kann der Kollege fachkundig sein, muss sich mit dem ADR-Recht aber nicht auskennen. Bei einer Kontrolle des Abbrenners als Kontrollorgan bringt einem die Fachkunde gewisse Vorteile, aber das Grundsätzliche Verbringen kann (meines Wissens nach) dem Behördenvertreter am A**** vorbei gehen
     
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  10. Dankeschön
    Tatsächlich haben wir mit ADR nix zu tun und will ich auch nicht. Dafür sind andere Organe zuständig
     
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