Bestimmung Frage an alle Shop Betreiber wegen 27'er bei Online Bestellung

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Phantom, 3. Dezember 2019.

  1. Hallo zusammen,
    darf ich fragen wie euer vorgehen ist, bei einer z.B. Kat. F3 Bestellung ?

    Lasst ihr euch bei jeder Bestellung die Erlaubnis zukommen ?

    Mir ist schon klar, wenn man einmal eine Kopie auf dem Rechner hat, ist es kein Problem diese einfach per Mail zu senden.
    Und genau genommen eigentlich Unmöglich genau Kontrollen durch zuführen.
    Ich will jetzt auch nichts lostreten, aber vielleicht gibt es ja zu denken.

    Grund für die Frage ist, ein Gespräch heute, mit einem Sachbearbeiter bei einem Vorort Termin. Mein Sohn hat ebenfalls seinen 27'er beantragt ( bekommt ihn nächste Woche ):) .
    Für die Genehmigung, wollte er nur noch die Aufbew. Gegebenheiten inspizieren und da sind wir halt so ins Gespräch gekommen. Da ging es dann auch um meine schriftl. Nachweispflicht, die ich bei meinem Schein habe. ob es wohl reiche wenn ich die Lieferscheine vorlegen würde. Er sagte mir dann, das der Verkäufer hinten im Schein alles eintragen könne. Ich dann wieder, wie soll das bei einer Online Bestellung funktionieren ? Er dann, Lieferscheine würden in dem Fall reichen.

    Und jetzt kommt das, worüber ich selbst noch nie nachgedacht habe. Er fragte mich, wie es denn die Shops so handhaben? Ich, man muss sich freischalten lassen, in dem man seine Dokumente hin sendet und nach Prüfung erhält man dann Zugang zu F3. Er wiederum, bei jeder Bestellung? Ich wieder, eigentlich nicht, gilt ja theor. 5 Jahre der Schein. Er wiederum, und was wenn der Schein aus diversen Gründen vorher eingezogen wurde?
    Da ist es mir dann bewusst geworden, das es da Dinge gibt wo man sich noch gar keine Gedanken gemacht hat.
    Er hat auch gesagt, das schon einige 27'er wieder eingezogen wurden sind und er es deshalb mal in den Raum geworfen hat, weil es ja strafrechtl. Folgen hat, für beide Seiten.

    LG
     
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  2. Bis jetzt musste man das Erwerbspflichtige Feuerwerk abholen. Ergo musste man den Schein vorzeigen. Und das gilt auch beim Versand, zumindestens bei den Shop wo ich kenne.
     
  3. Wie kontrollieren sie es denn beim Versand? Glaube nicht das der Spediteur danach fragt
     
  4. Wenn Du z.b eine 18er Produkt bestellst, bekommst du es erst gegen Vorlage. Selbst wenn man deutlich erkennt das man volljährig ist. Normal sollte der Fahrer die Berechtigung einsehen.
     
  5. Kann ich mir kaum vorstellen das der Fahrer die Erlaubnis sehen...
    Das kann uns wohl nur ein Spediteur beantworten,ob die Fahrer dazu verpflichtet sind
     
  6. Ich dachte bei Pyrotechnik gibt es keine Nachweispflicht. Ich meine es jedenfalls so gelesen zu haben.
    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

    Da ich mein Feuerwerk abhole, ist es mir relativ hupe:p. Da ich nicht an den Verkaufstagen zusammen mit den Ottos mein Feuerwerk abhole, habe ich den 27er einfach dabei.

    Beste Grüße
     
  7. #7 Erwin_Lindemann, 3. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2019
    Es wird nichts eingetragen oder irgendwelche Listen "hinten angehongen".

    Erlaubniskopie hat der Shop/Händler .... und dann wird zum Termin ausgeliefert oder selber abgeholt. Fertig ist die Laube!

    So war es die letzen 4 Jahre bei mir. Seit 2015...

    Ganz am Anfang kam noch eine Spedition (Shopname sage ich nicht) - das hatte sogar meine Frau angenommen!!! Der Speditionsfahrer hatte Zeitdruck - dem war's offensichtlich egal, wohin er die halbe Europalette Kat.3 abstellt..... meine Frau hat für mich unterschrieben!!!

    Und dann dieses Jahr: an der Deutsch-Polnischen Grenze eine Kontrolle. Da wurde der Schein sehr gut und ausführlich kontrolliert. Mit Taschenlampe durchleuchtet. Müssen wohl irgendwo Markings sein.
    Und das war's.

    That's Life .... wenn ich irgendwo Paketfahrer bin und meinen Führerschein verliere, müßte ich wohl auch selbstständig zu meinem Chef gehen und diesen "aufklären".... ansonsten würde ich mich strafbar machen.
    Dann kann ich auch keine Post mehr ausfahren. Und wenn ich keinen Erlaubnisschein mehr habe, kann ich (oder sollte ich ^^) auch nichts mehr kaufen.


    Unmöglich?! ... Gewerblicher Shophändler nimmt sich ein Telefon und ruft bei der zuständigen Sachbehörde an, die im Schein steht (Stempel/Unterschrift läßt grüßen) und fragt da nach.... Denke nicht, dass es "unmöglich" ist. Eher das Gegenteil.

    Meine 2cent dazu:
    Der gute Sachbearbeiter sollte sich nicht so viele Gedanken über dieses und jenes machen.....
     
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  8. Würde mich nicht wundern wenn dies nach aufmerksamem lesen mancher Beiträge der Ex - Inhaber in diesem Forum geschehen wäre.
     
  9. Also ob hier irgend jemand einer Behörde mit ließt .. und sich dann entschließt "...So! Den Schein von Herrn/Frau XY ziehe ich jetzt wieder ein..."

    Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob man es hier wirklich immer mit Erwachsenen Menschen zu tun hat.
     
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  10. Na hören sie mal "Mitglied"! Man liest hier ständig wenn irgendwas nicht mehr zugelassen oder verboten wird, das es ganz bestimmt am Geschwätz darüber im Forum liegt! Erst heute wieder irgendwo. Also! :ignore:
     
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  11. #11 Phantom, 4. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dezember 2019
    @Erwin_Lindemann
    Steht bei mir so im Schein drin unter Auflagen, das ich Nachweisen muss, Wo, Wann, von Wem, Wieviel, zu Was, u.s w. aber das ist ja kein Problem steht ja dann alles auf den Lieferschein dann drauf.
    Und auf den Bestätigungen vom Amt für die Anmeldung des Feuerwerks.
    Dies müsste ich dann bei einer Kontrolle vorweisen oder spätestens bei einer Verlängerung des Scheins.

    Er hat das ja auch nicht mit erhoben Zeigefinger gesagt, und nicht bloß aufs Feuerwerk bezogen.

    LG
     
  12. Es gibt ein zentrales Register, wo Verlust/Entzug des Scheines gemeldet wird das ist zu mindestens für die 7/20 und das ganz kostet sogar noch Geld :( da der 27 über die kommunale Ebene geht weis ich nicht ob das da auch so ist.
     
  13. da habe ich andere Erfahrungen ... mein Feuerwerk hab ich letztes Jahr ohne vorzeigen des Personalausweises vom Spediteur erhalten ;-)
     
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  14. Ebenfalls so
     
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