Besucher Kat 1 in der adventzeit erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Yuno Gasai, 3. Dezember 2019.

  1. Hallo :) war gerade bischel F1 zünden und wollte einfach mal wissen ob das erlaubt is in der adventszeit ... Weil viele sagen wir man macht sowas einfach nich in der adventszeit
     
  2. Klar ist es erlaubt, warum nicht? F1 ist ganzjährig erlaubt. Und ich finde man sollte es gerade in der Adventszeit machen, denn da ist es am schönsten...
     
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  3. Um es kurz zu fassen...

    KAT F1 ist ganzjährig erlaubt und von Personen ab 12 Jahren frei verwendbar. Einziges Manko.....Die allgemeinen Ruhezeiten sollte man beachten! (22 Uhr - 6 Uhr). Außerdem die Einhaltung von 200m Abstand zu Altenheimen, Krankenhäusern, Reet- und Fachwerkhäusern, Kirchen.

    Zwar ist es fraglich wie man mit F1 bei 200m Entfernung irgendwo etwas treffen sollte, aber egal.
     
    Lexxx gefällt das.
  4. Nur muss man leider heute auch dazu sagen, dass nicht alles was erlaubt ist auch allgemein erwünscht ist. Viele Leute stören sich leider schon an F1 und meckern rum.

    Um unerwünschte Konflikte zu vermeiden, würde ich mir z.B. ein abgelegenes Plätzchen suchen wo mich Niemand nervt. Würde ich hier jetzt z.B. Knatterbälle vor der Haustür zünden, dauerte es wahrscheinlich keine 10 Minuten bis die Polizei kommt...
     
  5. Persönlich würde ich keine Riesenshow in der Nähe von bewohnten Häusern mit F1 veranstalten. Mittlerweile gibt es F1 Artikel, insbesondere Crackling, mit max. NEM. Das ist bei einzelnen Artikeln oder auch kumuliert schon echt F2 verdächtig und macht 'ne Menge Lärm.

    Der gesunde Menschenverstand sollte hier obligatorisch sein, mit Rücksicht auf die Nachbarn.

    Alles was laut ist, zünde ich auch in F1 nicht unter dem Jahr, sondern nur wenn's bunt ist und schön leuchtet, ohne Crackling. Das nervt sowieso schon zu Silvester :D
     
  6. nicht in 200m, sondern in "unmittelbarer Nähe" zu den genannten Gebäuden ist es verboten.
     
    motorbreath und PyronautGruzi gefällt das.
  7. Waren das nicht immer 200m???:lol:. Unmittelbare Nähe.....Was zum Henker ist denn schon unmittelbar:rofl:
     
  8. § 23 1. SprengV - Einzelnorm

    (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

    Die 200m kommen daher, dass viele Gemeinden an Silvester Schutzzonen mit 200m Radius um Reetdachgebäude festlegen, in denen man kein Feuerwerk zünden darf. Ob F1 davon auch betroffen ist, ist schwer zu sagen. Theoretisch wäre von einem F1-Verbot dann auch die Tischbombe auf deinem Esstisch betroffen, wenn ne Kirche weniger als 200m entfernt steht.

    Wegen solchen Sachen steht im Gesetz "unmittelbare Nähe". Gesunden Menschenverstand anwenden, großzügig Abstand halten.

    Ich würde sagen, in F1 und bei Bodenfeuerwerk generell ist man auf der sicheren Seite, wenn keine Sichtlinie zu betroffenen Gebäuden da ist.
     
  9. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und somit Auslegungssache. Auch seitens der Behörden/Beamten.
    Aber bei F1 dürfte kein Polizist auf die 200m - die es so definiert als Schutzabstand eh nicht gibt - bestehen.
     
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