Pläne & Erlebnisse F2+ / F3 Verkauf Raum Hamburg?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von knaller-fan, 18. Dezember 2019.

  1. Ich habe gestern die freudige Nachricht erhalten, daß meine §27 Erlaubnis ausgestellt wurde und mir in den kommenden Tagen per Einschreiben zugestellt wird.
    Das freut mich natürlich sehr, nur leider sind alle Shops mit Bestellmöglichkeit für F2+/F3 schon geschlossen. Ich suche nun eine Möglichkeit noch irgendwo im Raum Hamburg etwas im Ladenverkauf zu bekommen, oder irgendwo vorzubestellen und dann abzuholen.
    Bis jetzt habe ich nur Neumann Feuerwerk in Heide ausfindig gemacht, wäre zur Not machbar, etwas näher aber schöner.
    Kennt noch Jemand eine Möglichkeit? Hoops Pyrotechnik (Feuerwerksdiscounter) hat nichts auf der Seite, tauchte aber mal irgendwann in einer Liste mit F3 Händlern auf, wenn ich nicht irre.

    Und kann wer was zu Neumann sagen, haben die F2+/F3 einfach im Ladenverkauf, oder geht das grundsätzlich nur mit Vorbestellung?

    Ich hoffe auf Hilfe.....
     
  2. Ja, den Feuerwerksverkauf Hamburg Nord-Ost kann ich auch empfehlen. ... Hat so einiges da ...
     
  3. Mich auch - Glückwunsch von mir :)
    Ich hab mir auch kürzlich überlegt, den zu beantragen. Dann habe ich mir die Voraussetzungen angeschaut und die Sache war für mich gegessen.
     
  4. Hoops
    Feuerwerksverkauf Hamburg Nord-Ost
    und Neumann haben wir hier schreib denen eine e-mail oder auf facebook der rest ergibt sich dann
     
  5. Fürs nächste Silvester kannst du dann z.B. auch bei Feuerwerkshop.de bestellen und dir das nach Hamburg zum abholen für 5€ liefern lassen, wenn du bis zum ende des Jahres warten kannst. Unterm Jahr kostet es dann 100€ egal wie groß die Bestellung ist.
     
  6. Wann genau möchtest Du denn Dein F3-Feuerwerk abbrennen? Für Silvester/Neujahr dürfte die Frist für eine Anzeige des Feuerwerks nicht mehr ausreichend sein. (Ich setze mal voraus, dass Du nicht vorhast, das Material illegal zu verwenden.) :unsure:
     
  7. Um F3 geht es mir aktuell eher am Rande, primär interessieren mich z.B. die Zink Raketen über 20 Gramm, also die F2+ Artikel.
    Das mit der Frist für F3 hatte ich aber tatsächlich gar nicht mehr bedacht. Hatte auch gar nicht mehr mit der Erlaubnis im Dezember gerechnet.
     
  8. Vielleicht hast du ja auch die beschränkung,nach Paragraph 20 Abs.4 der ersten SprengV drin. Dann kannst du F2+ Raketen vergessen
     
  9. Selbstverständlich kann er noch anzeigen. Er könnte mit der Anzeige eine Ausnahme nach §23Abs.3 Satz3 der 1.SprengV anfragen und mit dem verspäteten Erhalt der Erlaubnis begründen. Viele Behördem sind da kulant. Unter Umständen geht das auch mal einen Tag vorher. Im gewerblichen Bereich kommt es häufiger vor das man die Frist verkürzen muss bzw. Um eine Ausnahme bittet .
     
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