Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. November 2017.

  1. "Theoretisch" wären Batterien ja demnach überhaupt nicht betroffen, denn der Knall dient dort ja nur zur Verteilung des Effektes, jedoch nicht als Haupteffekt, was bei Böllern ja aber der Fall ist.

    Praktisch wird es dennoch zu Problemen führen. Ich finde auch die Ämter sollten eventuell die Textpassage "Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung" in etwas passenderes umändern, wie etwa dass man in der Zeit vor 18 Uhr z.B. nur Leuchtfeuerwerk zünden darf bzw. "leise" Batterien, also sowas wie Falling Leaves, Fishes oder z.B. Schütt Raketen. So würden auch die Artikel mal wieder "Bedeutung" erlangen, nicht nur bei den Liebhabern. Ab 18 Uhr gehen die ja sowieso unter... zumindest hier.

    Und ganz ehrlich: Wer sich morgens um 8 Uhr am 31. schon hinstellen will und die ersten Salute Batterien zünden möchte, der hat wie ich finde irgendwie den "Knall" nicht gehört und verstanden worum es bei Feuerwerk geht. Es sei denn er wohnt auf einer einsamen Insel oder hat Nachbarn die selbiges tun, was ich doch stark bezweifle. Die Personen sollten eher mal in Richtung Sprengstoff-Experten eine Karriere anstreben, denn Feuerwerk ist für mich in erster Linie Kunst und nicht einfach nur laut.

    Ansonsten ist es echt kein Wunder wenn, wie Phantomsirup schon meinte, einige es bald hinbekommen unser Hobby zu beschränken.
     
    motorbreath und Phantomsirup gefällt das.
  2. Stimmt, darüber habe ich noch nie nachgedacht :eek:
    Nur Amorces sind mittlerweile eine andere Baustelle, meine ich... Die fallen m.W. unter irgendeine EU-Spielzeugrichtlinie (zumindest bzgl. Schallpegelgrenze).
     
  3. Hab bei mir diese Antwort bekommen..
    weder das Landesimmissionsschutzgesetz, noch die Sprengstoffverordnung geben zeitliche Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse 2 am 31.12. und 01.01. eines Jahres vor. Feuerwerke sollten jedoch gemäß Ihrer Zweckbestimmung abgebrannt werden und dies ist nicht während der Tageslichtstunden.

    Und ich habe lieber drauf verzichtet was mit tagesfeuerwerk ist bzgl. Tageslichtstunden
     
    tommihommi1 gefällt das.
  4. Und genau das ist ja die Irreführung in Verbindung mit Hetze. Auch wenn das die Latten nicht kapieren, was "ausschließliche Knallwirkung" bedeutet. Rücksicht ist vollkommen klar, darf aber nicht bedeuten, das man nach jedem gezündeten Knallkörper, erst einmal in den Himmel schauen muß und Abbitte leisten soll.
     
  5. F 1 ist ja vom Thema garnicht betroffen da eh ganzjährig erlaubt und nur weil da bei manchen Artikeln im Namen das Wort "Knall -" vorkommt da irgendwelche Vergleiche ziehen zu wollen... genau wie "da steht ja nichts von Knallkörpern". Was ist denn wohl ein Artikel mit "ausschliesslicher Knallwirkung"? Genau! Und (nur um mal bei dem Beispiel zu bleiben) werden Xp 3 neurdings als "Leuchtartikel mit Knall" verkauft? Es ist doch offensichtlich wie es gemeint ist: Knaller, Böller, Knallraketen, Salutbatterien & Co. (im Falle einer Einschränkung) erst ab 1800 Uhr oder welche Zeit auch immer bei euch in den von der Zivilisation noch verschonten Gebieten angesagt ist. Bis dahin bei Leuchtfeuerwerk nackt ums Feuer tanzen und den gefangenen Forscher am Spiess regelmässig drehen.

    "Herr, kiek dich dein Volk an und tue mir nich so wie ihnen!"

    (Dieter Hallervorden)
     
  6. "Hauptfunktion" war sinnbildlich gemeint und im Gesetzestext geht es nunmal auch darum, was ein pyrotechnischer Gegenstand "macht", oder besser: Welches Ereignis er erzeugt.

    Aber wie genau da nun unterschieden wird, ist offensichtlich nicht ganz so schlüssig. Das man es nicht 100%ig ausnutzen sollte, weil eventuell Grauzone, stimme ich dir zu.
     
  7. Es war hier seit jeher Konsens, dass "ausschließliche Knallwirkung" auch "ausschließlich" meint. Und davon ist ein xp3 genauso wenig betroffen, wie Raketen oder Salutbatterien. Die muss man ja nicht "um 8 Uhr" zünden, das ist gar nicht die Alternative. Aber, dass es Silvester erst ab 18 Uhr knallt, ist eine fürchterliche Vorstellung.

    Ich bin froh, dass es bei mir keine Einschränkung gibt. Ansonsten müsste ich Silvester in einer anderen Stadt feiern.
     
    Mathau gefällt das.
  8. Polizei Bremerhaven hat wieder ihre Info rausgehauen.

    Regeln für die Silvesterknallerei 2018/2019 - Ortspolizeibehörde Bremerhaven

    Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie II (Klasse II) nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 01. Januar, 01:00 Uhr erlaubt.
    Das Abschießen von Raketen und Bodenfeuerwerk ist dagegen am 31.12.2017 und am 01.01.2018 ganztägig erlaubt.
    So wie im letzten Jahr, bin gespannt ob die 2. Zeile bei unserer Veröffentlichung in Bremen wieder weggelassen wird.
     
  9. volle 24h?
    eher von 31.12. 00:00 bis 01.01 21:59
     
  10. Na sicher. Volle 24 Std + weitere 22 Std :D
     
  11. #311 Brakelmann, 27. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2018
    Nein, es gibt durchaus leises Feuerwerk, welches man auch am 1.1 bis 24 Uhr zünden kann oder man zündet lautes Feuerwerk einfach so weit weg, dass es keiner hören kann.
     
  12. Sowas in A5 sollte bei jedem Händler vor Ort ausliegen zum mitnehmen. Ich habs mir erstmal zwei mal in A4 ausgedruckt zum mitnehmen. Wenn mir das einer so basteln könnte, dass die Seite doppelt quer auf A4 ist, damit man einfach zwei mal A5 mit einmal A4 drucken kann, würde ich mir die als Handzettel für Silvester noch paar mal ausdrucken und zurecht schneiden.
     
  13. Perfekt, genau sowas hab ich gesucht.
    Danke fürs posten.
     
    Lexxx gefällt das.
  14. Also verstehe ich das richtig, wenn von meinem zuständigen Rathaus keine Informationen/Einschränkungen vorliegen, dann gilt das allgemeine Recht vom 31.12 0:00 bis bis 01.01 (Uhrzeit interessiert mich nicht, scheisse eh nie länger als max 02 Uhr)?

    Bin erst umgezogen, in meiner alten Stadt waren klare Zeiten definiert auf der Homepage.
     
  15. Ja, dann kannst du 48h lang Feuerwerk machen. Du musst nur am 31.12. von 0-6 Uhr und am 1.1. ab 22 Uhr die Nachtruhe beachten.
     

  16. Hihi :narr:
     
  17. Das ist trotzdem kein Freifahrtsschein, wie mir das letzte Jahr gezeigt hat. Ein kleines Bombenrohr gezündet, wohlgemerkt mit Effekt, und prompt stand die Polizei vor uns, dass wir dass doch bitte unterlassen sollen. Erst ab 18 Uhr!
    Ich wollte ihm dann genau diesen Wisch zeigen, da er die Regelungen scheinbar nicht kannte, hat ihn nicht interessiert. Sein Kommentar: „Seid froh dass ich euch nicht durchsuche und irgendwas verbotenes bei euch finde“
    Danke Freund und Helfer. Gesetze sollten in beide Richtungen eingehalten werden. Das gilt sowohl für Verbote als auch für Regelungen, die Dinge erlauben. Wie in unserem Fall..
     
  18. Das kann man üblicherweise auf jedem Drucker einstellen, zweiseitiger Druck... fertig :)
     
  19. na ja, das würde bei mir genau eine Anzeige wegen Unterstellung/Drohung bedeuten, inkl. dem ganzen Programm.

    Diese Aussagen von den ach so bösen Polizisten die da so drohen höre ich öfters. Meine Erfahrung mit der Polizei (nur positiv) ist komplett gegenläufig. Da kam auch schon mal ne Streife, BAT darum doch hier aufzuhören, obwohl man es DÜRFE. Es ist eben etwas anderes ob man von der Polizei gefragt wird ob man 100m woanders hingehen könnte oder die obige Formulierung. Wer nix "illegales" dabei hat wird doch auch jederzeit "gegenhalten" können. Insbesondere wenn man Zeugen hat.
     
  20. Ich für meinen Teil hätte da auch nicht klein bei gegeben. Wir haben nur diese 2 Tage im Jahr. Diese sind uns gesetzlich zugesprochen und da kann auch kein Polizist was gegen machen. Wenn dieser dem Schreiben keinen Glauben schenken möchte, dann soll er doch bitte in der Leitstelle anrufen. Dennoch interessant für was die Polizei an dem Tag so Zeit hat. Da sollte es wichtigeres geben.
     
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  21. Guten Morgen...
    Ich habe Vorgestern unser Ordnungsamt in Salzgitter angerufen und die Abbrandzeiten erfragt.
    BINGO den kompletten 31.12 und 01.01 erlaubt.
    Die Mitarbeiterin am Telefon war total locker und gab bereitwillig Auskunft.
    Auch mit der Polizei hier gibt es keine Probleme. Bin oft zu unterschiedlichen Zeiten am 31.12. und 01.01. beim Zünden angetroffen worden.
     
  22. Na dann leg dich mal mit den Polizisten an. Viel Spaß dabei. Denn mit Feuerwerk wirst du dann bestimmt keinen Spaß mehr haben...
     
    Vanillepudding gefällt das.
  23. Warum sollte ich keinen Spaß mehr haben? Ohne Rechtsgrundlage haben sie keine Handhabe. Ich treibe nichts illegales, halte die Sicherheitsabstände ein, halte Lagerbestimmungen ein und hole mir jedes Jahr schriftlich vom zuständigem Amt die erlaubten Zeiten fürs Abbrennen von PTG`s der Kategorie F2. Da ich noch nie Einschränkungen hatte galt immer §23 Abs. 2der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV § 23 ).
     
    F1N4L_V gefällt das.

  24. Wenn Du, was ich voraussetze, nichts verbotenes dabei hattest, hätte ich es darauf ankommen lassen. Unterstellung einer Straftat ist auch bei der Polizei verboten. Ist halt ein Dre.cks.taat.
     
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