Böller & Pfeifen Funke Luftheuler in F2

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Zelfi, 20. Dezember 2016.

  1. Das kann doch aber nicht die Lösung sein!
    Wenn ein Shop Artikel „A“ 11 Monate im Jahr anbietet, sollte man doch wohl auch die Lieferung erwarten können?

    Und für viele waren die Bodenfontänen einer der Gründe für die Bestellung.
     
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  2. PYROWEB - ÄRGER DAS GANZE JAHR!
     
  3. das sollte dann nicht noch ein 3 mal passieren andere Shop die Teile kaufen und gut ist
     
  4. Wird bei pyroweb wohl zur Tradition?





    Alle Jahre wieder... :rolleyes:
     
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  5. Ich habe extra bei verschiedenen Shops welche bestellt und sie überall erhalten inkl. Pyroweb. Letztes Jahr auch so, allerdings gab es danach ja jene Mails in der man aufgefordert wurde die Heuler zu vernichten oder zurückzusenden.

    Auch wenn ich nicht betroffen bin, finde ich es enttäuschend wie hier Pyroweb wiedermal handelt. Es scheint doch schon länger was mit den Heulern zu sein, sonst wären sie im November nicht plötzlich wieder komplett ausgelistet worden. Zu diesem Zeitpunkt hätten sie die Kunden informieren MÜSSEN. Einfach nicht zu liefern und drauf zu schreiben "behördlich gesperrt" und das auch noch ohne eine Quellenangabe / Statement jener Behörde.... Find ich nicht nett, also mein Beileid an die Betroffenen!

    Wegen verschiedener Vorfälle in diesem Jahr werde ich Pyroweb nicht mehr nutzen. Meine Alternative heißt nun Postenhandel Nord.
     
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  6. Postenhandel Nord - wir wollen bundesweiten Versand!
     
  7. Wenn ich es nochmals hervorheben darf... meine wurden vermutlich auch gestrichen daher das Interesse. :)
     
  8. Also nun habe ich zwar eine Sendungsnummer von Pyroland bekommen, aber die ist ja 0 Aussagend von Flexpress :confused:
    Da steht nur es wurde noch kein Zustellversuch unternommen. Ja wahnsinn, das intressiert mich doch erst mal nicht, sondern mich intressiert wann das Paket kommt ! Davon steht da ja gar nix drin.
     

  9. Dein Kommentar wundert mich jetzt nicht wirklich,denn...
    ...Deine Meinung zu Pyroweb ist nicht zu übersehen!
    Aber hilfreich ist das nicht.
     
  10. Vielleicht steckt ja noch was anderes dahinter, als ihre ominösen Behörden.
    Vielleicht haben die ja irgendeinen Grosskunden, so einen dem man keinen Wunsch verweigern darf, der hat in der letzten Woche November geordert diese Luftheuler.
    Dann hat Pyroweb gemerkt, Mist wir haben nicht mehr genug, also erstmal Artikel von der Website genommen und die fehlenden Pakete aus den Bestellungen der anderen Kunden zugefügt.
    Kann sein, oder irgendwas anderes nicht nachvollziehbares.
    Wenn es um einzelne Bundesländer ginge, dann würde ja der Hinweis auf der Webseite genügen, "Achtung! Wegen behördlicher Anordnung Lieferung dieses Artikels nicht in folgende Bundesländer. NS ,NRW, usw.
    Alternativ kann Computer automatisiert die Postleitzahl der Lieferadresse prüfen, dann Hinweis an den betroffenen Kunden.
    Macht der Computer alles alleine, braucht niemand zusätzlich.
    Aber da werden alle Bestellungen angenommen, Artikel verschwindet von Webseite, Kundeninfo null.
    Info ist auf dem Lieferschein, der so knapp vor Silvester kommt das es keine andere Möglichkeit mehr gibt, Ersatz anderswo zu holen.

    Pyroweb, nein danke.
    Kommendes Jahr bestelle ich, wo auch geliefert wird, was ich bestellen konnte.
     
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  11. Kann ich auch nicht ganz verstehen wenn man weiß das es schon letztes Jahr Probleme gab, dann hätte ich die Dinger dort gleich weggelassen aus der Bestellung.
    Wenn man natürlich nur dort bestellt ist es eine andere Sache, dann ist es schon scheisse.
     
  12. Bei mir waren sie dabei 65 Packungen, wanm hast du bestellt?
     
  13. vielleicht waren auch einfach nicht mehr genügend für alle da:shok:...aber auch das wissen wir nicht. eigentlich wissen wir nichts genaues...weitere spekulationen sind aufgrund fehlender transparenz dennoch denkbar.

    pyroweb möge da bitte einmal öffentlich position beziehenwakeup, damit dieser nebulöse vorgang nachvollziehbar wird...
     
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  14. Mal eine Frage: Hab bei irgendeinen Feuerwerk Onlineshop (wüsste jetzt nicht genau bei welchen) in den AGBs gelesen, dass man einen alternativen Artikel zugeschickt bekommt, falls ein anderer nicht (mehr) lieferbar ist.

    Wie kann man dann überhaupt den Artikel noch zum bestellen im Shop anbieten ? Ich meine, der Händler weiss doch genau, wieviel Stück er auf Lager hat. Oder er nimmt halt wirklich nur soviele Vorbestellungen an, wie er sicherlich auch bekommt.

    Für mich sieht es so aus, dass Pyroweb mehr Vorbestellungen angenommen hat, als was er letztendlich vom Hersteller/Distributor geliefert bekam und jetzt eine Ausrede parat hat.

    Wird in anderen Branchen ähnlich gehandhabt. Hab auch schon erlebt, dass z.B. bei einer neuen Spielekonsole immer noch Vorbestellungen angenommen wurden, obwohl das Geschäft zu diesen Zeitpunkt das zugesagte Kontingent vom Hersteller wusste, aber halt damit kalkuliert dass der ein oder andere Vorbesteller wieder storniert...
     
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  15. So, jetzt mal kurz die Erklärung hierzu. Letztes Jahr hatte so ein Held Pyroweb bei der BAM angezeigt. Derjenige war äußerst "besorgt", dass doch bitte sein Name geschwärzt würde, weil man ihn wohl in der Szene kennen würde..
    Leider bisher keine Zeit gehabt, mal mit Anwalt da auf Herausgabe des Namens zu drängen, und die Behörde hat den wie verlangt geschwärzt - hier hat nicht jemand zufällig die nötigen Kenntnisse / Lust, das mal aus dem Scan/Screenshot zu rekonsturieren? Würde mich mit der betreffenden Person gerne mal persönlich unterhalten ;) Gerne bei mir melden per PN.

    Naja zurück zum Thema. Gab damals Ende 2018 eine Anzeige betreffender Person bei der BAM, dass der Artikel nach §20 SprengG nur an Personen mit Erlaubnis abgegeben werden dürfe, und Pyroweb die illegal verkaufen würde (Anzeige gezielt gegen Pyroweb, nicht gegen uns, nicht gegen andere Händler, da wollte also wohl jemand gezielt Pyroweb schaden..). Die BAM hat der Person dann mitgeteilt, dass sie nicht zuständig sei, und das Sache der Aufsichtsbehörden wäre. Also wurde die Anzeige nochmals bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt, die dann wiederum bei Pyroweb aufgeschlagen ist und die Heuler versiegtelt / gesperrt hat.

    Jetzt wusste ich natürlich von diesem Paragraphen, und hatte 2016, bevor der Artikel in den Handel kam, mich diesbezüglich bei der BAM informiert. Ich hatte dazu mit Frau Fink telefoniert, die meinte, der Paragraph sei nicht so klar formuliert, es richte sich aber gezielt gegen Luftheuler, die auch als solche zugelassen seien - Wenn wir eine Zulassung als Fontänen hätten, dürfe der Artikel verkauft werden, auch wenn die BAM selbst uns diese Zulassung nie gegeben hätte. Das ganze wollte ich dann auch noch schriftlich haben, wurde mir aber verwehrt mit der Aussage, dass die BAM hierfür nicht zuständig sei, sondern die Marktaufsicht.
    Auf meine Anmerkung hin, dass die Marktaufsicht aber lokal organisiert sei, und ich demnach mitunter dort bei dutzenden oder hunderten lokalen Aufsichtsämtern etc anfragen müsste bzgl etwas schriftlichem, was quasi unmöglich ist, wurde nur wiederholt, dass die BAM trotzdem nicht zuständig sei, und nur bei Anfragen der Ämter gegenüber diesen die Einschätzung wiederholen würde / könne.
    Das habe ich jedenfalls auch dann gegenüber den Händlern immer so gesagt, da besagter §20 halt sehr allgemein formuliert ist, und so gesehen je nach Auslegung sämtliche Pfeiffontänen, Pfeifraketen etc nicht verkauft werden dürften, was jedenfalls nach Auskunft von Frau Fink damals eindeutig nicht die Intention des Paragraphen sei.

    Also wieder zurück ins Jahr 2018. Pyroweb hatte sich direkt bei mir gemeldet, und ich habe das ganze Pyroweb genau so erklärt, die wiederum dies an ihre zuständige Behörde weitergeleitet haben. Diese wiederum hat dann bei der BAM angefragt, wo man sich nicht in meinem Sinne zu der Angelegenheit äußern wollte.
    Ich habe dann auch den Sachbearbeiter bei der BAM, der für die Lagergruppen zuständig ist, zu der Angelegenheit befragt, der wiederum meinte ein anderer Kollege sei zuständig, den ich dann mehrfach versucht habe anzurufen, ohne Erfolg; und dem ich mehrere Mails geschrieben habe, ohne Antwort. Für die Behörde war er zur gleichen Zeit jedoch offenbar mehrfach erreichbar..
    Als jedenfalls gesagt wurde, die BAM wolle das so nicht bestätigen wie es mir dort 2016 gesagt worden war, habe ich Pyroweb gebeten mal vorsichtig zu fragen, was denn dann mit anderen Pfeiffontänen, Pfeifraketen etc am Markt sei, und ob nun auch bei allen Discountern Deutschlandweit die Artikel versiegelt würden? Denn wenn es wirklich nicht so wäre, wie Frau Fink es mir 2016 erklärt hat, wäre das die logische Schlussfolgerung.

    Letztlich kam dann erstmal nichts mehr. Nach mehreren Monaten wurden die Luftheuler dann Mitte 2019 bei Pyroweb von Behördenseite wieder freigegeben. Bis heute habe ich selbst auf meine Mails von der BAM keine Antwort erhalten. Frau Fink ist mittlerweile auch in Rente, und somit muss man sich dort quasi an andere wenden.
    Danach hat Pyroweb sie dann jedenfalls wieder weiter verkaufen können.

    Jedoch ist noch etwas anderes passiert, was zur aktuellen Problematik führt: Die Luftheler hatten Anfangs eine CE von Funke Polen, und dazu einer Lagergruppe in 1.4G. Dieses CE-Zertifikat haben wir jedoch zwischenzeitlich kopiert auf Funke China (Da sich dort die Batchtests effizienter durführen lassen). Bei einer neuen CE-Nummer muss man jedoch, selbst wenn es der gleiche Artikel ist / es sich um eine Kopie des alten CE Zertifikats handelt, eine neue Lagergruppe beantragen.
    Hier haben wir, für den gleichen Artikel, wo nur das Zertifikat kopiert wurde, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in 2018 plötzlich eine Lagergruppe in 1.3G bekommen.
    Das heißt, die ADR ist nachwievor 1.4G, aber die Lagergruppe eben abweichend 1.3G. Da vieles im Zusammenhang mit der aktuellen Lagergruppen-Diskussion dieses Jahr unklar war, und es generell eine Menge Trubel gab, hat sich Pyroweb dann dazu entschieden, die Luftheuler dieses Jahr aus dem Sortiment zu nehmen und bei uns zu retournieren, um möglichen weiteren Problemen vorzubeugen.

    Eine irgendwie geartete behördliche Sperrung, wie auf den Packzetteln vermerkt, gibt es jedoch eindeutig nicht! Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme von Pyroweb, die Spekulationen hier sind wohl auf die mangelnde Kommunikation seitens Pyroweb zurückzuführen.

    Da ich trotz mehrfacher Nachfrage übrigens keine Antwort der BAM mehr bekommen habe nach der Situation im letzten Jahr, habe ich mich entschlossen, die Heuler einfach, um möglichen Problemen beim Verkauf vorzubeugen, in F1 zu produzieren dieses Jahr.
    Wir hatten uns zwar 2016 im Gegensatz zu vielen anderen Firmen am Markt dagegen entschieden, da ich F2 für geeigneter halte, allerdings war es Anfang 2019, als ich die Produktion für dieses Jahr planen musste, ja Unsicherheit was nun seitens der BAM passieren würde, da ich, wie erwähnt, keinerlei Antwort erhalten habe.
    Es ist aber offenbar so, dass man auf Behördenseite alles andere als begeistert ist von der F1 Zulassung (was einerseits verständlich ist, ich würde sie ja selbst lieber in F2 verkaufen; andererseits aber auch wieder nicht, da der Artikel den gültigen Richtlinien für F1 entspricht, und bereits viele Firmen Luftheuler in F1 anbieten; ich zudem kaum eine Wahl hatte, da ich ja bis heute keine Auskunft vom zuständigen Herrn bei der BAM erhalten habe. Hinzu kommt, dass der Artikel eh nur im kleinen Maßstab im Fachhandel gehandelt wird, was durch 1.3G noch verstärkt wird, und somit quasi eh nur von einer geringen Personenzahl gekauft wird, welche sich mit Feuerwerk auskennt. Es wäre ja nicht so, als würden die Teile jemals im Kiosk um die Ecke oder im Supermarkt liegen..).
    Die F1 Heuler haben jedenfalls auch wieder eine 1.3G Lagerguppe erhalten, und wir haben uns entschlossen, diese in Deutschland nicht auszuliefern, bis mit den Behörden alles geklärt ist / wir da ein OK haben, um Ärger vorzubeugen, auch wenn es kein mir bekanntes Gesetz / keine Richtlinie gibt, die dagegen sprechen würde. Wenn es den Behörden wirklich so ein massiver Dorn im Auge ist, werden wir die ggfs dann auch garnicht in Deutschland verkaufen. Letztlich bringt es uns auch nicht weiter / kostet uns eine Menge Energie, die man besser in andere Sachen investieren könnte, wenn es deswegen wieder unnötig Ärger gibt.
    Neue F2 will ich aber aktuell auch nicht produzieren, da, wie gesagt, ich hier bis heute keine aktuelle Stellungnahme habe (außer von der Aufsichtsbehörde bei Pyroweb, dass diese wieder für den Verkauf freigegeben seien).

    Die F1 Heuler haben wir deswegen teilweise nach Belgien zu Zena geliefert, da wie gesagt nicht absehbar ist, ob es in Deutschland zum Verkauf kommen wird..

    So viel zur aktuellen Lage.
    Da die Luftheuler aber einer meiner Lieblingsartikel sind, noch folgendes abschließendes Zitat:
    "Aut viam inveniam aut faciam"
    ;)
     
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  16. Also dieses Jahr sehr sparsam umgehen, Luftheuler sind quasi wieder weg vom Markt...:mad:
    1.3G um den Verkauf stark zu beschränken oder ist da wirklich was dran?
     
  17. Naja, sie sind nicht wirklich weg vom Markt, was da ist kann verkauft werden; ich weiß halt nur nicht, ob ich die F1 Teile, die aktuell bei uns am Lager sind, werde ausliefern können.

    Zum 1.3G - da soll sich jeder seinen Teil zu denken. Immerhin können wir mit Stolz sagen, dass wir die einzigen 1.3G Fontänen Europas (oder sogar der Welt?) haben :D:D
     
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  18. #1194 F1r3w0rk3r, 29. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2019
    Würde mich nicht wundern, wenn der Postenhandel Nord in 2020 noch "größer" wird .:p


    Gut jedenfalls, dass ich noch jeweils einmal 10 rote und blaue Heuler habe.
    Dazu noch etliche "lose" vom letzten Jahr, das dürfte erstmal reichen zum genüsslichen Fontänen bewundern ;)
     
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  19. Also Pyroweb kneift, obwohl es keine gesetzliche Grundlage gibt, dazu von Pyroweb Falschinfo an Besteller via Packzettel, "Behördlich gesperrt". Keine sonstige Info an Kunden, in einer Zeit in der man noch anderweitig hätte bestellen können.
    Dazu inkonsequente Durchsetzung ihres selbst verhängten Versandverbots. Manche bekommen ihre Luftheuler, andere nicht.
    Super Laden, vielen Dank.:bad:

    Vielen Dank an Funke für die ausführliche Information. So geht Kommunikation. :applause:
     
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  20. wird echt Zeit, dass die LGZ als illegales Handelshemmnis gekippt wird. Die Nutzung zur Einschränkung des Verkaufs von legalen Artikeln ist jedenfalls nicht im Sinne des Erfinders, die 1.3G-Einstufung kann fachlich nicht richtig sein. Stichwort Schadensersatzklage
     
  21. Daran sieht man doch mal wieder, welchem Bürokratenwahn Deutschland verfallen ist. Da will man absolut nicht zuständig sein, mit Verweis auf jemand anderem. Die Verantwortung schön wegschieben.
    Warum? Entweder haben die kein Bock, oder was ich eher glaube, selbst keine Ahnung von dem, was sie da eigentlich machen...
    Und alles nur, weil irgend so ein hirnamputierter - sorry für die Wortwahl - sein Maul nicht halten konnte.
     
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  22. Genau so ist es!
    Bloss keine Entscheidung fällen....lieber Problem weiterschieben.:rolleyes:
     
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  23. Un. Glaub. Lich.
    Das ist dann das Endstadium von den Kiddies die den YouTube-"Pyros" ihre Streams DDoS'en und die Polizei in die private Wohnung bestellen .Was geht in solchen Leuten vor? Mir fällt kein Grund ein der so ein Handeln rechtfertigen würde. Wie verbittert muss man sein?
     
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  24. Dann hat sich das Problem mit Pyroweb aufgeklärt. Trotzdem ein starkes Stück, wenn man jetzt die Hintergründe weiss.
     
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