Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. November 2009.

  1. Weiß jemand, wie es mit eventuellen Einschränkungen im PLZ-gebiet 50126 aussieht? Das Bemühen von Google ergab leider keine Ergebnisse.
    Direkte Anfragen bei den Behörden sind leider nicht mehr möglich :unsure:

    Welche Behörde ist für sowas eigentlich zuständig? Das Ordnungsamt oder die Stadtverwaltung?
     
  2. Einfach mal bei der nächsten Polizeiwache vorbeigehen und fragen, ob es einen offiziellen Erlaß der Stadt gibt. der das Abbrennen regelt. Wenn auf das "normale" Gesetz verwiesen wird, ist die Antwort klar, wenn auf die ominöse 18-1Uhr-Regel verwiesen wird, dann frage nach der Quelle. Wird da auch wieder das "normale" Gesetz genannt, ist auch hier die Antwort klar. Dran denken : Laß die einfach reden und nimm die Antworten so hin. Auch wenn sie Quatsch reden. Speziell bei der 18-1-Regel ;)
     
    Schizo und DRAGON-FIRE-FAN gefällt das.
  3. Danke für den Hinweis. Schöner wäre natürlich allgemein ein Amtsblatt der Stadt zum Ausdrucken. Für den Fall der Fälle, falls so ein vernarrter Klima,- Tier, -und Umweltaktivist ankommt und mir die Backen vollnörgelt.
     
  4. wenn auf der Gemeinde-Website nichts zu finden ist, gibt es keine Einschränkungen.
     
    mysticmox und Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  5. ist aber so auch nicht richtig , auf der Website kann alles mögliche stehen , das amtsblatt ist verbindlich.
     
  6. Der nörgelt auch mit ausgedrucktem Papier ;)
    Haters gonna hate, egal was Du denen vorlegst.
     
  7. In einem Ort, an dem die rechtskräftigen öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde nicht online verfügbar sind, möchte ich nicht leben.
     
    xPyro und Athlon 63 gefällt das.
  8. Ich fürchte, da hast du Recht. Nunja, derweil habe ich mich mit einem bekannten von mir in Verbindung gesetzt. Dessen Frau arbeitet hier in der örtlichen Wache als Hauptkommissarin und denen ist dort kein Erlass bekannt. Sieht also ganz nach 48 Stunden Dauerfeuer aus. :cool:
     
    mysticmox und OxymoronDUS gefällt das.
  9. Guten Abend!

    Weiß hier vielleicht jemand, ob es für Berlin derzeitig irgendwelche aktuellen amtlichen Bekanntmachungen (Gesetz- und Verordnungsblatt) gibt, die das Zünden von Kl. II Feuerwerk ohne ausschließlichen Knalleffekt am 1. Januar zeitlich einschränken? Oder gilt hier das Sprengstoffgesetz grundsätzlich ohne Einschränkungen?
     
  10. Gegenstände ohne ausschließlichen Knalleffekt können von der Stadt nicht zeitlich eingeschränkt werden!
     
    Maro und PyroRick81 gefällt das.
  11. 18-7uhr, im Amtsblatt vom 6.12.19 auf Seite 95 steht auch dass diese Beschränkung nur für reine Knallartikel gilt. Die übliche Googlesuche führt meist zu der Info von Treptow Köpenick und dort wird fälschlicherweise eine allgemeine Beschränkung von 18-7uhr angegeben
     
    Maro und Bazingat gefällt das.
  12. Danke!!!
     
  13. Auch hier ein Danke Schön!
     
    PyroRick81 gefällt das.
  14. Nochmal zu Berlin in der Pallasstraße(Schöneberg),Alexanderplatz & am Brandenburger Tor ist strengstes Feuerwerksverbot es werden 140 Polizisten an den drei Standorten sein um zu kontrollieren 8 Leute wurden gestern in der Pallasstraße in Schöneberg festgenommen.
    Es dürfen dort nur Knallerbsen und Wunderkerzen benutzt werden alles andere wird einkassiert. Das Verbot gilt von 18-6 Uhr
    Sonst darf in Berlin von 18 - 7 Uhr geknallt werden.
     
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  15. Die Betonung sollte auf GEKNALLT liegen :) Auch in Berlin gilt wie woanders auch das was im Sprengstoffgesetz steht. Nur Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen regional zeitlich eingeschränkt werden :)

    siehe in diesem Berliner Amtsblatt vom 6.12.19 auf Seite 95
    https://www.berlin.de/landesverwalt...-fuer-berlin/abl_2019_50_7633_7832_online.pdf

    Ich weis dass ich mich wiederhole aber das ist wirklich wichtig zu wissen
     
  16. Das Veranstaltungsgelände am Tor ist jedoch was anderes, da gelten die Hausregeln des Veranstalters. Und wenn der nunmal sagt "Nee, hier nix" dann ist das so. Das hat dann mit dem SprengG nichts zu tun. Merken.
     
  17. Also kann ich in den anderen Zeiten Batterien zünden??
     
  18. Ihr dürft jetzt alles außer reine Artikel die nur knallen schießen. Denkt daran. Vögel, Raketen, Bombenrohre mit Feuertöpfen etc. pp. Lasst euch da nichts verbieten.

    Edit: achja, wo es keine zeitlichen Einschränkungen gibt sind auch reine Knallartikel jetzt schon erlaubt!
     
    PyroRick81 und Hatta91 gefällt das.
  19. Könnte wichtig werden, bin nämlich krank- so kann ich zumindest die Batterien noch morgen verballert.
     
  20. Habe schon Mitte November bei der Stadt angefragt und folgende Antwort bekommen:

    "Sehr geehrter Herr [...],

    die entsprechende Rechtsgrundlage finden sie in § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV):

    § 23 1. SprengV - Einzelnorm

    Eine zeitliche Begrenzung ist dort nicht vorgesehen, jedoch gilt am 01.01. ab 22.00 Uhr wieder die übliche gesetzliche Nachtruhe, die Störungen ab 22.00 Uhr verbietet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    gez. [...]

    Kreisstadt Bergheim
    Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    Bethlehemer Straße 9-11
    50126 Bergheim"
     
  21. Die zeitliche Einschränkung für reine knall Artikel lässt sich aber durch P1 bzw. Böller mit vorbrenner auch relativ leicht umgehen und somit eigentlich sinnfrei :rolleyes:
     

  22. Danke für die Info! Darf man fragen woher du kommst, wenn du bei der Stadt Bergheim Anfragst?
     
  23. Ist doch irgendwie voll dämlich. Ich darf tagsüber keine Plöpp Böller zünden aber starke Salut Rohre mit Feuertopf.
    Hää? :D
     
    Schizo und H3ISENB3RG gefällt das.
  24. Nun Plöpp-Tonschleudern sind ja auch eine Beleidigung eines jeden Feuerwerkkörpers :applause:
     
    H3ISENB3RG und PyroFreak! gefällt das.
  25. Selbst Bombenrohre, Raketen und Batterien OHNE Aufstieg und mit reinem Blitzzerleger (auch wenn ich persönlich keine kenne) dürfte man dennoch zünden, da der Blitz aus pyrotechnischer Sicht als ein Effekt gewertet wird und somit automatisch diese Klausel umgeht.
     
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