Handhabung & Technik Pyrotechnik 2020 entfall von SP

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von BoellerMarkus, 2. Januar 2020.

  1. Hallo,
    ich habe hier irgendwo gelesen dass 2020 das SP welches z.B. für Bombetten benötigt wird entfallen soll.
    Mal ne ganz doofe Frage - wie kommen die neuen Pyros dann an das Pulver?

    Oder entfällt für die neuen ein ganzer Artikelzweig?
     
  2. #2 SirBorbarad, 2. Januar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2020
    Hallo,
    ich habe das Gefühl das du hier mit dieser Frage absolut falsch bist.
     
  3. Ich habe mir die Frage jetzt 5 mal durchgelesen, verstehe aber nicht was du jetzt wissen willst. Bombetten ohne Pulver? Wie kommen die neuen Pyros dann an das Pulver?
     
    Christoph und DirtyHenri gefällt das.
  4. Warum das? Falsche Stelle oder was meinst du?

    Nicht das SP in den Bombetten sondern unter Diesen!
    BoellerMarkus spricht von Verladeartikeln in F4, für die man loses SP als Lift benötigt.

    @BoellerMarkus
    Gehört hab ich auch davon, dass die "neuen Scheinis" mit 20 Helfernachweisen, kein SP mehr eingetragen bekommen sollen und das auch schon vor 3-4 Jahren.
    Wenn dem so wäre, dann sind für diese Personen Verladeartikel nicht zu gebrauchen, da hast Du recht.
    Ob das aber wirklich so ist oder so kommt weiß ich leider nicht.
    Evtl. musst Du dich mal an einen Lehrgangsträger (Thüringer Feuerwerkerschule zB) wenden und da nachfragen.
     
    Pyro und BoellerMarkus gefällt das.
  5. In Österreich ist SP nicht im PTG geregelt. Wir können angeblich einen Befugnis Schein bei der Behörde beantragen, damit können wir dann angeblich wieder SP einkaufen.
    Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege!

    Schöne Grüße,
    Daniel
     
  6. Alles klar habe ich falsch verstanden. Sorry.
    Das nächste mal bitte angeben das es um F4 Artikel geht und nicht um den Versuch irgendwie an Schwarzpulver zu kommen.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  7. Wenn man seinen Schein jezt neu macht, wird wohl keine Fachkunde für das "Verarbeiten" und das "Bearbeiten" erteilt.
    Siehe hier: Bestimmung - NEUE Lehrgangsgrundsätze
    Das Verladen würde ich allerdings laut Begriffsdefinition eher zum "Verwenden" zählen:

    Zum Verwenden gehören auch die Vorbereitungsarbeiten zum bestimmungsgemäßen Verbrauch von explosionsgefährlichen Stoffen, wie Fertigen von Schlagpatronen, Einbau von pyrotechnischen Gegenständen in Flugkörper und Geräte, Laden von Kartuschen, Vorderladerwaffen und Böllern.

    Auch wenn hier im ersten Teil von explosionsgefährlichen Stoffen und nicht direkt von pyrotechnischen Gegenständen die Rede ist...



    Definition Bearbeiten:

    Als Bearbeiten sind die Arbeitsvorgänge anzusehen, durch die der Stoff in eine andere Form ge-bracht wird. Hierzu zählen z. B. das Pressen, Patronieren und Verpacken in die kleinste Verpa-ckungseinheit.

    Definition Verarbeiten:

    Unter Verarbeiten sind die Verfahren und Arbeitsvorgänge zu verstehen, die entweder den Stoff in seiner chemischen Substanz verändern oder mit anderen Stoffen vermengen oder vermischen oder ihn durch andere Stoffe lösen oder zum Schmelzen bringen.


    Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)



    Wenn ich mich da versehe, lasse ich mich natürlich gerne korrigieren.
     
    Ronald, T.o.1 und Pyro gefällt das.
  8. Wird ja immer witziger. Finde die nötigen Helferstunden schon völlig übertrieben..
    Für mich hat sich der 27er bei den Bedingungen jedenfalls erledigt.

    Weiß jemand wie es da in anderen Teilen Europas aussieht? Vielleicht kann man den im Ausland gemachten Schein ja übertragen
     
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  9. pingufreak83 gefällt das.
  10. Mir würde auch kein Grund einfallen, der es einem untersagt, als Scheininhaber innerhalb der europäischen Gemeinschaft das erworbene und bestätigte Fachwissen auch auszuüben, mit den in der europäischen Gemeinschaft geprüften und zugelassenen PtG....

    Was steht denn dazu in dem SprengG
     
    Mopar gefällt das.
  11. schneiper gefällt das.
  12. Deine Erwartungshaltung war schlicht falsch. Auch wenn die Silvesterfans das Forum "beherrschen" dreht sich nicht alles um Silvesterfeuerwerk. @BoellerMarkus hat schon die richtige Rubrik gewählt, die ist eindeutig:

    upload_2020-1-2_14-11-29.png

    Danke an @T.o.1 und @PyroEagle!

    Vielleicht kann @Thüringer-Feuerwerkerschule noch etwas dazu und zum verlinkten Thema sagen:

     
    BoellerMarkus, T.o.1 und PyroEagle gefällt das.
  13. #14 Thüringer-Feuerwerkerschule, 6. Januar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2020
    Liebe Pyros, (danke für die Einladung Markus)

    für die Wartezeit darf ich mich höflich entschuldigen, da ich erst heute aus dem Urlaub zurück gekommen bin.

    Das Problem liegt etwas tiefer. Mit Inkrafttreten der neuen Lehrgangsgrundsätze im sprengstoffrechtlichen Bereich hat der Gesetzgeber versucht eine bundeseinheitliche Linie etwa in die exakten Bezeichnungen der verschiedenen Grund- und Sonderlehrgänge nach SprengG zu bringen. Leider wurden hierbei einige sehr gute Ansätze nicht zu Ende gedacht und auch fachlicher Unfug verzapft. Den "Machern" dieser neuen Grundsätze hätte aus unserer Sicht gut getan mindestens 1 bis 2 "alte" Pyrohasen mit in Ihr Gremium einzuladen um jeden Ihrer Schritte auf praktischen Realismus prüfen zu lassen. Aber hierüber lässt es sich sicher trefflich streiten, zum Thema:

    Der "neue" Grundlehrgang Namens "Abbrennen von Feuerwerken" berechtigt gemäß Vorgabe des Anhanges B20 der aktuell gültigen Lehrgangsgrundsätze zur Verwendung von:

    1.) pyrotechnischen Gegenständen der Kat. F4 und T2
    2.) pyrotechnischen Gegenständen der Kat. P2 beschränkt auf Anzündmittel
    3.) pyrotechnischen Gegenständen gem. §20 Abs.4 d. 1. SprengV
    4.) pyrotechnischen Sätzen der Kat. S2

    Ein rechtlich heikler Punkt ist hier nicht nur die fehlende Umgangsform "Verarbeiten", sondern insbesondere die Tatsache, dass der Teilnehmer dieses Lehrganges aufgrund seiner eindeutigen Vorgaben erst gar kein Treibladungspulver mehr in die Hand bekommt.

    Obwohl im Lehrplan die Handhabung von Schwarzpulver sowie (wahnwitzigerweise!!) sogar jene von Nitrocellulose involviert ist, erlangt der Absolvent dieser Ausbildung kraft Gesetzes KEINERLEI Fachkunde zum Umgang damit. (Treibladungspulver Schwarzpulver (TS) ist gem. Sprengstoffrecht definitiv Fachkundepflichtig)

    Somit darf ein Pyrotechniker mit diesem "Neuen" Abschluss streng genommen nicht mehr mit Treibladungspulver Schwarzpulver hantieren. Eine Verwendung von Bombetten entfällt daher posthum.

    Es gab hierzu bereits vor längerer Zeit Ansätze das nötige Schwarzpulver für die Pyrotechniker als "pyrotechnischen Satz S2" zu deklarieren, um etwa die Verwendung von Bombetten rechtssicher zu ermöglichen, ein entsprechender Erfolg ist dieser Variante jedoch nach unserem Wissen nicht beschieden.

    Diese Posse ist leider nur eines von vielen Problemen welche sich mit der völlig unausgereiften Umstellung der Lehrgangsstrukturen in Deutschland ergeben. Derzeit beginnen sogar ganze Bundesländer sich gegen die Neuordnung zu streuben und haben den vom Bund genannten Termin zur Umsetzung bewusst nicht eingehalten. Somit wäre der eigentliche Sinn dieser Maßnahme - die "Feinheiten" Bundesweit gleichzuziehen -schon gar nicht mehr gegeben.

    Ich persönlich wäre die Sache von Grund auf über einen anderen Weg angegangen. Vor jedem "zweiten Schritt" gehörten zunächst einmal alle einzelnen Vollzugsbehörden ordentlich geschult. Dann müssten neben den Rechts-Theoretikern in einer Kommission - welche die zugegebenermaßen überfällige Renovierung unseres Sprengstoffrechtes in die Hand nimmt - zwingend auch mehrere "verdiente" Kollegen aus der Praxis sitzen.

    Ich bin der Überzeugung: Hier gibt es definitiv Nachholbedarf und der "letzte Schuss" hat das Rohr in dieser Sache noch nicht verlassen liebe Kollegen.

    In diesem Sinne, Euch eine gesundes und erfolgreiches neues Jahr aus Körner!
     
    böllerfan, xPyro, Royan und 5 anderen gefällt das.
  14. mhmm,,

    ich hatte schon mal "ungestüm ohne Fachwissen" über Schwarzpulverkissen in P1 oder P2 daherfantasiert als Ersatz für "direkte" händische !verfüllte! Treibladungen. Diese P1 P2 "Kissen" mit SP wären demnach etwas "anderes" Allerdings !voll! an der Problematik vorbeigeschleust und ohne bodenständigen Sinn. ""Ihr"" solltet da echt beharrend dranbleiben auf das ihr direkte Anbindung findet, sonst wird "dieses" Thema über die Zeit hin auch ein Endloswirrwarr mit allem unmöglichen Ausmaßen die ihr euch JETZT noch nicht vorstellen könnt.....
     
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