Besucher Wer darf P1 zünden?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von MaxS07, 12. Februar 2018.

Schlagworte:
  1. Der war kurz mal P1
     
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  2. Genau der. Schwarz/dunkel braune Hülse mit Goldener Aufschrift.
    Richtig. Eine Charge davon war P1.
    Jetzt ist er wieder in F4.

    Beste Grüße
     
  3. Die Frage ist dann natürlich ob die wirklich P1 waren oder ob die wie die Funke Match Cracker P1 werden sollten dann aber die Zulassung doch nicht bekommen haben aber schon hergestellt waren
     
  4. Bei den wird das noch wieder anders gelaufen sein. Die gab es das Jahr davor schon in F4. Dann hat Klasek von der Möglichkeit in P1 Wind bekommen und diese in P1 zugelassen.

    Die Verpackung war aber schon fertig, mit der F4 Aufschrift. Die Knaller haben einen Aufkleber in Schwarz/Weiß über dem Backcover für P1.

    Bevor Klasek die ganze P1 Geschichte auf die Füße fällt (Gerüchte der Begrenzung 120db auf 15m) haben sie den Dumbum-P1-Ausflug wieder beendet.

    Die CE ist 1395-P1-0481/2017.
    Habe die mal gegooglt und bin bei verschidenen tschechischen und polnischen Onlinehändlern gelandet, die diese anbieten.

    Beste Grüße
     
    Mathau und KohleGold gefällt das.
  5. Unter der CE findet man aber andere Dum Bums im klassichen Design
     
  6. Auch wieder schön zu sehen, wie hier der Sicherheitsabstand von 15m eingehalten wurde........
     
    psymon, JonnyThunderkong und Mofafreund gefällt das.
  7. Ab Minute 7:37 kann man echt nicht mehr zusehen....:eek:
     
    psymon, Christoph und chr gefällt das.
  8. Das Grillvideo auf dem Kanal schlägt alles an Dummheit. :confused:
     
    Mofafreund gefällt das.
  9. Wie erklärt man das seiner Versicherung....
     
  10. In etwa so: ich wollte eig. nur eine Wurst grillen... drehte das Gas auf und dann wollte ich den anmachen aber irgendwie gab es wohl eine Fehlfunktion, wie dem auch sei... Scheibe kaputt, Grill kaputt - alles kaputt" :D
     
    Steve Seeve und Mofafreund gefällt das.
  11. Ist mir auch schon aufgefallen. Klasisches Design 110g NEC. Könnte aber möglicherweise eine Familienzulassung sein.

    Die Funke Titanblitz 5 und die PS5 haben auch die gleiche CE Nummer.
    Die Titanblitz haben einen Gipsstopfen und die PS5 einen Platikstopfen. Von den unterschiedlichen Vorbrennern mal abgesehen.

    Der Funke Piraten und die Spezial Piraten haben trotz unterschiedlicher NEM auch die selbe CE-Nummer.

    Von daher halte ich so eine Familenzulassung für im Bereich des möglichen. Müsste man wohl mal den Vertrieb von Klasek kontaktieren.

    Beste Grüße
     
  12. Ich wollte nicht extra ein Thema öffnen, ich fahr in 1 Woche nach Polen, darf ich p1 Artikel mitnehmen? Und wenn ja wie viel nem maximal? Und was ist wenn der Zoll einen anhält, können die ein was
     
  13. Mitnehmen - Ja ab 18 Jahren
    NEM - P1 ist auf 10gr beschränkt
    Gesamt kommt auf Klasse an (1.1.G 1.3G oder 1.4G)
    Der Zoll kann die Artikel einbehalten, joa. Kommt darauf an wie gut die sich in der Materie auskennen. Im besten Fall ist alles futsch
     
  14. Also futsch ist es definitiv nicht, wenn man sich an die Bestimmungen hält!
    Wird vielleicht vorübergehend konfisziert, mehr aber auch nicht!
     
    Christoph gefällt das.
  15. Danke für die Infos. Ich habe mal auf Anhieb keine Gesetzestexte dazu gefunden. Kann mir jemand da weiterhelfen? Mir gehts darum welche Verwendungszwecke es sonst noch so gibt und was dort sonst noch so steht. Gibt es offizielle Seiten mit Gesetzestexten zu diesem Thema?
     
  16. DIN EN 16263 sowie die EU-Direktive 2007/23/EC. Darauf basiert das deutsche Sprengstoffgesetz.

    In der Norm sind verschiedene Gegenstandstypen festgelegt, einer von ihnen ist der Schallerzeuger. Da gibt es erst einmal keine Zweckbindung.

    In der EU-Regelung ist z.B. Feuerwerk als PtG, die zu Unterhaltungszwecken dienen, definiert. Oder T1+T2 als Pyrotechnik für Bühne, Theater und Film.

    In der Kategorie P1 und P2 gibt es dann quasi "unterkategorien", nämlich die Anzündmittel, und PtG für den Einsatz in KfZ. Die kriegen jeweils ihre eigenen Normen.

    In der DIN EN 16263 ist alles "sonstige" geregelt, was danach noch übrig blieb, darunter die Schallerzeuger.
    Von dem Typ Schallerzeuger gibt es dann noch einige Untertypen, und das ist das, was viele Leute wohl als Zweckbindung verstehen. Da sind "Blitzkartuschen" (a.k.a. Vogelschreck), Paintball-Granaten, und noch ein paar andere Sachen dabei, das ist aber eigentlich egal, denn:

    Man kann etwas auch als generischen Schallerzeuger zulassen, wenn es in keinen der Untertypen passt.
    Genau das wird bei den meisten P1-Böllern gemacht, und diese Zulassung als generischer Schallerzeuger bedeutet dann quasi "Feuer frei" (so lange man sich an die Bedienungshinweise hält).
     
  17. Jeder der im Forum P1 schreibt sollte automatisch ein Popup bekommen das diesen Post anzeigt!
     
    PyronautGruzi, schneiper, TOMQX und 5 anderen gefällt das.
  18. Top, Danke für die Infos!
     

  19. Hallo maikatze,

    womit kannst du denn verifiziert belegen, dass das Verbringen innerhalb der EU - in vorliegendem Fall nach Deutschland - erlaubt ist??

    Meine Erfahrung ist eine andere:

    Der Zoll untersagte mein Verbringen aus PL nach D von "Exploder4" sowie "Exploder 5" in P1 und mit CE einzig aufgrund von nicht in deutscher Sprache verfassten Sicherheits- und Gebrauchshinweisen!

    Ich bitte mal um Aufklärung...
     
  20. 1. Die Leute beim Zoll wissen auch nicht alles immer komplett
    2. Kann es sein, dass du nicht glaubwürdig darstellen konntest, dass du dich mit der Materie auskennst
    3. Kann es sein, dass die Gebrauchsanweisung nicht in einer Sprache vorhanden waren, die du beherrscht
    4. Kann es sein, dass nicht eindeutig klar war, dass alles, was du dabei hattest, ausschließlich für den Eigengebrauch gedacht war.
    5. Kann es sein, dass du dich einfach nicht optimal angestellt hast.
     
  21. Da hätte ich es aber drauf ankommen lassen. Sowas sollte nur für gewerbliche Händler von Relevanz sein.
    Warum fragt man sowas überhaupt nach? Es reicht hier die Gesetzeslage zu kennen.
     
  22. Kauft doch einfach Schallerzeuger von Funke. Die haben alle eine deutschesprachige Gebrauchsanweisung...

    Beste Grüße
     
    PyronautGruzi, H3ISENB3RG und Jacki99 gefällt das.
  23. Stimmt und teilweise auch erst in der Verpackung drin, zb. bei den PS5.
     
  24. Ich habe es drauf ankommen lassen! Das war keine Nachfrage sondern eine Kontrolle!

    Weiterhin wurden jeder mitgeführte Artikel von den Beamten vor Ort per Telefon vom Fachdezernat abgefragt und freigegeben - oder auch nicht.
    Da wird man im Rahmen einer Kontrolle nicht um seine Meinung gebeten oder die Gesetzeslage eruiert, also bitte nicht auch mutmaßen wie- und ob- und was ich hätte können.
     
  25. Hattest Du noch andere P1 Artikel dabei, die im Rahmen der Kontrolle freigegeben wurden?
     
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