Ich habe mal bei der BezReg. Köln nachgefragt (in eigenem Interesse) O-Ton: ".....wir haben niemanden angewiesen Verlängerungen zu verweigern und haben auch keine Informationen darüber erhalten. Bisher also alles Gerüchte." Frag da doch spaßeshalber nochmal bei deinen Sachbearbeiter nach, von wem er explizit seine Informationen hat
Als bald "Neu-27er Scheininhaber" weiß ich, dass mit dem Schein so einige Pflichten verbunden sind. Habe mich selbstverständlich auch schon mit den entsprechenden Gesetzestexten und über die Suchfunktion hier im Forum damit auseinandergesetzt. Nun meine Frage: F3 Feuerwerk muss ja auch zu Silvester angezeigt werden. Bisher habe ich diese Informationen gefunden. § 23 1. SprengV - Einzelnorm Hat von euch vielleicht jemand einen allgemeinen Vordruck oder ein paar wichtige Hinweise für mich, wie ich so eine Anzeige formell korrekt bei meiner zuständigen Gemeinde stellen kann? Gerne auch als PN. Liebe Grüße und schon mal Danke!
Hi, ja der Suchfunktion ist schon ein geiles Feature hier im Forum Bitte sehr: Sonstiges - Nicht alle 27er brennen ihr Feuerwerk einfach so ab
Ruf dich einfach beim zuständigen Sachbearbeitern an und frag wie er es den haben möchte. So hab ich es gemacht. Meine Erlaubnisscheinbehörde wollte nur wissen Wann und Wo. Die Gemeinde wollte wissen Wann, Wo (und ob eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers habe) und wie die Sicherheitsvorkehrungen aussehen. Ich hab den ganzen Kram den dort höchstpersöhnlich hingebracht und eine Empfangsbestätigung hab ich mir auch gleich untetschreiben lassen (für dem Fall der Fälle). Beste Grüße
Hab die letzten Tage viel gelesen zum Thema Befähigung nach §27, und eine Frage konnte ich nicht 100%ig klären: Ist der 27er anzeige- oder genehmigungspflichtig? Laut meiner Interpretation des SprengG ist der 27er wie der 7er nur anzeigepflichtig, jedoch bin ich mir da nicht 100%ig sicher. Und wenn anzeigepflichtig, wo? Bei der Gewerbeaufsicht wie beim 7er macht ja wenig Sinn, da Privatperson... Das würde dann ja auch für private Veranstaltungen unter dem Jahr gelten.
Mal soll sich was ändern, mal wieder nicht. Fakt ist, dass da was im Busch ist. Was sich letztendlich wann und wenn ja wie ändern wird, kann noch keiner sagen. Meine Vermutung ist das sich wohl die Anzeigepflicht in eine Erlaubniserteilung wandeln wird.
Die Fachkunde fürs "Böllern" macht überhaupt keinen Sinn. Er bringt für die PTGs genau soviel wie ohne, nämlich nichts. Das ist leider nicht überall so. In RLP gibt es eine Abteilung die (meine die war bei der Gewerbeaufsicht angesiedelt) die die Anzeigen eines 7er entgegennimmt. Der 27er muss dagegen die Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Manchmal habe ich auch einfach das Gefühl, dass die uns absichtlich an andere verweisen, um Zeit zu schinden....
Das kann aber auch unter anderem daran liegen dass das in anderer Bundesländern/Gemeinden und/oder Städten anders gehandabt wird. Bei uns ist das die gleiche Anlaufstelle: Fachbereich 4 - Recht, Ordnung Sachgebiet Allgemeine Ordnung, Gewerbe, mit dem etsprechendem Zuständigkeitsbereich: Landeshundegesetz, Märkte, Kirmes, Fundtiere (nix Sprengstoff)
Dass ich "Böllern" in Anführungszeichen gesetzt habe, war wohl nicht eindeutig genug. Hätte aus dem Kontext eigentlich erkannt werden müssen. Ich bin davon ausgegangen, dass der Fragesteller diese Fachkunde (Schützen) meint... Beim 27er geht es eben nicht nur um die Wiederlader, sondern eben auch um die, welche mit PTGs umgehen wollen.
@TIE Fighter : Zuständige Stelle die Gemeinde-/Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Abbrennortes als Ortspolizeibehörde. Hinweis: Gehört der Abbrandort zu keiner Gemeinde, ist die Anzeige an die jeweilige Kreispolizeibehörde zu erstatten. LG
Mit Böllern im Zusammenhang mit dem 27er ist per Definition der Böllerschütze gemeint und nicht das "Böllerwerfen" welches im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Böllern bezeichnet wird.
Kann unterschiedlich dauern. Ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. So zumindest wird es hier im Thread beschrieben
Genau davon habe ich doch gesprochen!? Deswegen ist diese Fachkunde ja irrelevant für die Art der Verwendung des 27er, um die es hier geht...
hallo, so da bin ich jetzt auch gespannt , hab für April auch ein Feuerwerk angezeigt , mit den erforderlichen Grundlagen , Kopien , Google Maps Ausschnitte mit gekennzeichneten Abbrennplatz . Sicherheitsvorkehrungen etc. aber bis ich zu richtigen Stelle und Ansprechpartner gekommen bin , naja ... erst über die Gemeinde , dann zur Kreis und Stadtverwaltung , die wiederum zur Kreisstadt Polizeibehörde bzw zuständigen Ordnungsamt ... nun malsehn was passiert
Ohne besonderen Anlaß zb. runder Geburtstag, Hochzeit dürfte es schwierig werden, insbesondere auch deshalb, weil Dein Termin in die Brut und Setzzeit vom 15. März bis zum 15. Juli fällt. Wenn es irgendwie geht würde ich diesen Zeitraum für private Feuerwerke meiden, da die Tierschützer und Feuerwerksgegner da ganz besonders sensibel reageiren.