Besucher Aufbewahrung Silvesterfeuerwerk im Keller

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von IlikeFireworks, 6. März 2020.

  1. Hallo,

    ich weiß dazu gibt es schon einige Themen. Nun folgende SItuation:
    Krankheitsbedingt konnte ich letztes Silvester unerwartet mein bestelltes Feuerwerk nicht genießen. Plus Reste vom Vorjahr (zugegeben auch ein paar (5) gebunkerte Funke Schinken) hat sich nun im ("privaten" zur Wohnung gehörenden) Keller einiges angesammelt (befindet sich aber im Rahmen der gültigen Regelungen - ich hatte zuerst Sorge weil 10KG nicht nach so viel klang, aber nach Recherche fand ich heraus dass es sich auf die NEM bezieht).
    Nun haben das ein paar Nachbarn mitbekommen und naja....

    Frage 1:
    Dazu habe ich nicht wirklich was gefunden, oder ich habe die falschen Suchbegriffe benutzt... Darf der Vermieter beispielsweise über eine Hausordnung oder wie auch immer "verbieten" dass ich Feuerwerk im Rahmen der Kleinstmengenregelung im Keller aufbewahren? Meine Vermutung aktuell, ja dürfen sie. Sie dürfen ja auch Haustiere verbieten also warum nicht auch Feuerwerk....
    Hängt euch bitte nicht zu sehr an dieser Frage auf, natürlich will ich mich weiter mit Vermietern und Nachbarn gut (bzw. "normal") verstehen.

    Frage 2:
    Fallen euch anderweitige Möglichkeiten zwecks Aufbewahrung bis zu nächstem Silvester ein? Gerne im Raum Bremen und Umgebung. Ich habe in Bremen bspw. das Unternehmen "HomeBox" gefunden. Da sind aber keine Preise öffentlich, müsste man anfragen. Ich weiß aber nicht ob man da Feuerwerk aufbewahren darf, das dürfte die Sache wahrscheinlich komplizierter machen.
    Hat Jemand Erfahrungen mit was für Kosten ich rechnen müsste?

    Ich Danke euch schon jetzt und hoffe auf unterstützende Antworten :)
     
  2. Lass mich raten: Die Nachbarn mit Alkoholproblem habens mitbekommen. Die, welche statistisch für mehr als 90% aller Hausbrände verantwortlich sind. Naja die 10kg Lagermenge gelten pro Brandabschnitt, also wenn dein Lagerraum ein großer Raum ist unterteilt durch Käfige gilt dass für alle Parteien zusammen im Raum.
    Keine Hausverwaltung oder Vermieter hat das aufm Radar. Nur wenn du nachfragst gibt es direkt ein klares Verbot. Schau in die Hausverwaltung und dann ignorier lieber die Nachbarn die es mitbekommen haben oder vermittele ihnen deutlich wer die wahre Gefahrenquelle ist.
     
    Lutzmannrollerfahren und KracherFan gefällt das.
  3. Hast du denn ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn oder eher flüchtig ? Haben Sie Mißtrauren dir gegenüber oder haben Sie was zu dir gesagt, das du es aus den Keller entfernen sollst ?
     
  4. Ich würde das Zeug neutral verpacken und die Nachbarn unauffällig wissen lassen, daß es "bei Freunden" untergebracht ist. Du kannst es ja Publikumswirksam ins Auto verladen und damit wegfahren. Wenn das die richtigen mitkriegen weiss es 15 Minuten später das ganze Haus. Nach ein paar Tagen kommen dann die neuen Ikeaschränke die du vorerst im Keller parkst bis deine Wohnung umgeräumt ist ;)

    Ansonsten kann ich das was @PeonyMontana sagt nur unterstreichen.
     
    ViSa und Shizm gefällt das.
  5. Ich würde es so lagern wie es richtig ist. Auch die Menge würde ich nicht überschreiten, denn wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung ! Wenn Du zu viele Sachen hast dann verteile es doch einfach. Eltern, Bekannte ..... etc.
    Alles andere wäre meiner Meinung nicht korrekt, aber wenn etwas passiert und Du damit im reinen Gewissen bist dann naja........
     
  6. Moin,

    also die Partei unter mir sind schwer in Ordnung, die direkt über mir eigentlich auch aber da arbeitet die Frau wenn ich das richtig verstanden habe bei einer Behörde und hat etwas mit Brandschutz zu tun, die schlimmsten (völlig ohne Vorurteile) sind aber die ganz oben. Beide Lehrer....

    Naja ich werde mal schauen. Über externe Lager-Nein-AUfbewahrungsmöglichkeiten würde ich mir aber trotzdem machen, rein Platz-technisch... Der Kellerraum ist halt nicht sooo riesig und Anderes muss da ja auch Platz finden, inkl. meiner Wenigkeit ;)
    Also wenn ihr noch auf meine zweite Frage eingehen könnt, sofern ihr da was wisst würde ich mich freuen :)
    Im Zweifel würde ich schauen ob ich das bei Freunden und Verwandten vereilen kann, aber lieber wäre mir erstmal unabhängig davon zu sein.
     
  7. Wie gesagt würde ich das im Zweifel probieren. Habs da leider nicht so leicht, was Feuerwerk angeht sind die in meinem Umfeld *durch die Blume gesagt* nicht positiv eingestellt. Vor allem meine Eltern halten da nichts von, genau wie meine zwei Geschwister...
     
  8. Dann fragst du einfach, ob du was bei ihnen abstellen kannst. Musst ihnen ja nicht sagen was drin ist. Hol noch Unauffällige Kartons on die die UN Kartons passen und gut ist.

    Begründung warum du das bei ihnen lassen möchtest: Dein Keller ist zu klein.

    Solche Lager-Vermietungen, wie von dir angeführt, haben eigentlich immer die Aufbewahrung von Explosivstoffen ausgeschlossen.

    Beste Grüße
     
    KracherFan gefällt das.
  9. Quatsch, ganz gewaltiger Blödsinn.
    Mittlerweile haben fast alle Gebäudeversicherungen (prüfe Deine und wechsel falls nicht!) grobe Fahrlässigkeit mit drin. Nur Vorsatz fällt raus, also wenn Du den Brand selbst legst.
    Immer wieder dieser Stuß mit "Da zahlt keine Versicherung"....
     
    xgkx und piefke gefällt das.
  10. Es geht hier um einen vermieteten Keller.....mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig, selbt wenn die Versicherung vom Eigentümer einspringt, geht es immer noch um deren eventuellen Regressforderungen....
     
    tribun77 gefällt das.
  11. Was in einem Keller lagert, sollte für Nachbarn nie ersichtlich sein. Ob es nun Feuerwerk ist, das 2000€ Bike, teures Werkzeug o.a.
    Warum ist denke ich klar....
    Also erstmal den Punkt klären und abstellen. Wie kann das ein Nachbar "sehen" und "mit bekommen"?
    Dann das Zeug auslagern, Freunde, Familie usw.
     
  12. #12 tribun77, 7. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2020
    Nicht ganz einfach, da nicht jeder ein eigenes Kellerabteil/eigenen Kellerraum hat. Oftmals hat man nur einen abgetrennten Bereich, den man aber einsehen kann. Und es hat auch nicht jeder die Möglichkeit seinen Kram woanders unterzubringen. Ist sicher nicht optimal, aber gang und gebe.
     
    KracherFan und Excalibur75 gefällt das.
  13. SprengLR410:
    In Mehrfamilienhäusern sind Keller- und Dachräume nur dann geeignet, wenn der Aufbewahrungsraum feuerhemmend von den übrigen Räumen abgetrennt ist. Räume ohne Druckentlastungsfläche können benutzt werden, wenn keine anderen Aufbewahrungsmöglichkeiten bestehen und die Höchstmenge um die Hälfte gemindert wird.

    Ohne jetzt deinen Keller im speziellen zu kennen sollte damit das Thema "Keller" aber erledigt sein. Sorry.
     

    Anhänge:

    Matze85 und progres99 gefällt das.
  14. die SprengLR410 hat mit 1.4 G nichts zu tun und richtet sich nach meiner Meinung nicht an Privatpersonen
     
  15. Ja, die SpregLR410 hat nichts mit LGZ1.4G oder überhaupt einer Gefahrengruppe zu tun, sondern umschreibt wie eine Aufbewahrung nach Kleinmengenregelung zu geschehen hat und das für jeden der explosionsgefährliche Stoffe aufbewaren möchte, egal ob gewerblich oder privat. Es soll ja nun mal Gefahrstoff sicher aufbewart werden.
    Wieviel ich wo aufbewahren darf regelt die 2.SprengV in Anlage7 für den nicht gewerblichen oder in Anlage6 für den gewerblichen Bereich und da werden auch die unterschiedlichen Gefahrstoffgruppen bzw Untergruppen behandelt.
    Wieso du meinst das die SprengLR410 für privat nicht gelten soll erschließt sich mir nicht. Genau so wenig wie immer behauptet wird (jetzt nicht von dir) das ADR für privat nicht gilt. Aber macht ihr mal. Mich würde nur mal interessieren, wenn die SprengLR410 nicht gilt, was gilt den dann?????
     
    Gothic Light und progres99 gefällt das.
  16. #16 Excalibur75, 7. März 2020
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2020
    eben nicht.....weil ein Privater nicht lagert....LR = Lagerrichtlinien
    in der LR sind natürlich auch Lagerungen in Kleinmengen außerhalb von Lagern geregelt, was ja auch Sinn macht.....aber von gwerblichen, deswegen ja auch immer beim Gewerbeaufsichtsamt oder bei BG´s aufgeführt....wenn ich privat am Lenkrad meines Autos schraube brauche ich auch kein Lehrgang nach SprengLR 240...
    Du hast es ja schon richtig gesagt, im privatem Bereich regelt es die Anlage 7 der 2. SprengV
    Ich denke du hast bei der LR einen (aber entscheidenden Satz) einfach überlesen.
    "Diese Richtlinie gilt für die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines Lagers (kleine Mengen) nach Nummer 4 des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2.SprengV) in Verbindung mit Anlage 6 zum Anhang der 2. SprengV." IN VERBINDUNG MIT ANLAGE 6
     
  17. Der gewerbliche lagert auch nicht. Das ist genau so ein Ammenmärchen.
    Der Begriff "Lagern" existiert nicht im SprengG oder SprengV. Es gibt die Begrifflichkeit des Lagers, also der Ort. In einem Lager wird immer (und zwar für jeden) Aufbewahrt.
    Aber auch dass ist schon so oft kommuniziert worden und hält sich so hartnäckig wie "Blattspinat hat viel Eisen".
    Ich gebe dann mal auf. Ist mir auch ehrlich gesagt egal was ihr da so macht oder glaubt.
    Ihr seid von eurer Meinung überzeugt und ich von meiner ;)
    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende, viel Spaß und immer gut Schuss.
     
    Gothic Light, progres99 und pingufreak83 gefällt das.
  18. Dann lese noch mal bitte nach, dir auch ein schönes Wochenende....hab oben noch ein paar Dinge aufgeführt. Und selbstverständlich wird im gewerblichen Bereich gelagert....Dafür gibt es Richtlinien...u.a. die SprengLR....Der Begriff lagern hat auch nichts mit Feuerwerk zu tun....ich glaube du verwechselt gerade ein paar Begriffe
    Ein wirkliches Ammenmärchen ist das Libellen stechen :D
     
  19. OK, so was kenne, kannte ich bisher nicht. Entweder ein komplett geschlossener Raum mit Tür, oder diese einzelnen "Abteile" mit Holzlatten. Letzteres habe ich aktuell auch. Da halte ich es so wie alle Nachbarn, von innen macht man Decken, Kartons o.ä. dran, damit keiner sieht was darin ist.
     
  20. Und Rosen Dornen haben :confused: Es müsste eigentlich "Stachelröschen" heißen :whistling:
     
  21. Quelle bitte :)! In einem Lager wird aufbewahrt.
     
    TIE Fighter gefällt das.
  22. och nöööö
    Lagern ist nach VDI 2411 jede geplante unterbrechung im Materialfluss. Lagern ist das Aufbewahren von Gütern zur Abgabe an Dritte. Im privaten Bereich hat das mit der genannten LR410 soviel zu tun wie Ingel Meysel mit einem Porno.....:D:D:D
    Der Deutsche braucht immer ne Erklärung, ein Gesetz, eine Richtline....
     
    Clef gefällt das.
  23. Ich sehe es wie TIE. Die LR410 sagt aus wie etwas aufbewahrt wird, die Anlage 6 bzw. 7 sagt dir wie viel. Wurde mir so auch schon von verschiedenen Stellen bestätigt.

    Wo der Begriff "Lagern" herkommt ist mir auch ein Rätseln. Einlagern ja, aber Lagern gibt es so nicht, es heißt Aufbewahren.

    Gelagert gibt es auch, das hat aber mit dem Aufbewahren nichts am Hut, sonder mit Kugellagern und Co...

    Beste Grüße
     
    TIE Fighter gefällt das.
  24. und Nochmal:
    Diese Richtlinie gilt für die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines Lagers (kleine Mengen) nach Nummer 4 des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) in Verbindung mit Anlage 6 zum Anhang der 2. SprengV.


    IN VERBINDUNG MIT ANLAGE 6.......heißt gewerblich.
     
  25. Ich habe vorhin irgendwas von einem "Gefällt mir nicht" Button gelesen. Die Idee von einem "Gefällt mir nicht" Button "Gefällt mir" gut!
     
    Teufelslogo und Unvirtual gefällt das.
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