Bestimmung Keine Ausnahmegenehmigung Privatfeuerwerk F2 / Dennoch möglich über Pyrotechniker?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Saul.Goodman, 2. April 2020.

  1. Ich habe eben wieder eine interessante Antwort von meinem zuständigem Sachbearbeiter bekommen.
    Nachdem man bereits meinen F3 (F2+ 75g Raketen) Versuch mit nötigen Helferscheinen beantwortete.. nun die nächste Sonderheit.
    Ausnahmegenehmigungen sind für Hochzeiten gedacht oder Geburtstage ab 60... werde leider erst 40. :confused:

    Nach den Inhalten von 2 Mailantworten innerhalb von 8 Wochen -da bin ich sicher- hilft da auch keinerlei Argument.

    So stellt sich mir doch die Frage:
    Wenn ich es nun bei einem gewerblich agierendem Feuerwerker buche muss er es doch nur Anzeigen (F2)?
    Gäbe es da eine Möglichkeit es zu Untersagen?
    Örtlichkeit, Platz, Zusage des Grundbesitzers etc sind kein Problem.
     
  2. Hi,

    über einen Pyrotechniker bist du auf der sichereren Seite, denn hier muss lediglich angezeigt werden, wie du richtig vermutet hast.
    Natürlich können auch dem Pyrotechniker Auflagen auferlegt werden, allerdings muss hier ein triftiger Grund vorlegen. Demnach hast du mit einem Pyrotechniker immer bessere Karten.
     
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  3. Sehr schön, vielen Dank für die Bestätigung.

    Einen Pyrotechniker zum BBQ herzulocken klingt viel angenehmer als mich mit Beamten rum zu ärgern. :D
     
  4. Grundsätzlich geht immer Telefonieren über email bei sowas.
     
  5. Ich war sogar schon persönlich da, mangelndes Fachwissen dürfte es auch nicht gewesen sein.
    NRW ist da leider etwas Sonderfall. :confused:
     
  6. Darf ich fragen wo in NRW?
     
  7. #7 Saul.Goodman, 2. April 2020
    Zuletzt bearbeitet: 2. April 2020
    Münster.

    Finde es halt recht bescheuert für 75g Raketen oder evtl 1Kg 30mm Cakes / 50mm Batterien tagelang Shells in Rohre verladen zu sollen.
    Da habe ich weder Interesse noch "die Balls" zu. :D
     
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  8. Danke!
    Zu Münster kann ich leider nichts sagen aber ich habe auch schon mitbekommen dass Verwaltungen Genehmigungen wenn überhaupt z.B. nur nach ausführlicher, schriftlicher Begründung erteilen.
     
  9. Ja, leider sehr spezielles Thema. Siehe edit oben. :)
     
  10. Zieh dein Ding durch mit dem 27er, gleiches Recht für alle!:)
    Wo steht denn Geburtstage nur ab 60 Jahren? Viele erleben das doch leider gar nicht!
    Freundlich drum bitten mal mit dem Dienstvorgesetzten sprechen zu dürfen könnte Dich nach der ersten Hürde deutlich nach vorne bringen! Arbeite selber im öffentlichen Dienst und es kochen auch hier alle nur mit Wasser. Don`t give Up mein lieber!;)
    Wenn Du das entsprechende Alter hast, nicht relevant Vorbestraft bist oder keine gravierenden Körperlichen sowie geistigen Einschränkungen hast, mit welchen Begründungen kann man Dir den Schein verwähren?
     
  11. Die Ausnahmegenehmigungen für nicht-Erlaubnis-Inhaber, unter dem Jahr F2 Feuerwerk zu zünden, wird regional sehr unterschiedlich erteilt. Oder für Hamburg als Beispiel, gar nicht. Da wird sogar auf im Internet darauf verwiesen:

    Genehmigungen für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk fallen in die Zuständigkeit der bezirklichen Verbraucherschutzämter bzw. der Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt . Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg hat ein entsprechender Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Alle Anträge auf Feuerwerksgenehmigungen wurden bisher von den Bezirksämtern abgelehnt.
    Feuerwerksgenehmigungen Hamburg
     
  12. Ich habe gar keinen Bedarf mehr für F3.
    Den Punk geb ich mir da nicht.
    Ua auch durch den Wegfall der 50mm Diamond Rohre war der Gedanke damals geboren.
    Kurz darauf starteten auch schon Funke, Evo, Bothmer usw durch und es kamen sehr geile Verbünde und Batterien in F2.
    Die Zink 905er waren auch bald nicht mehr das gelbe vom Ei.

    Wenn ich da nochmal Bedarf verspüre sollte melde ich mich vorher in einen passendem Bundesland an.
    Komische Regelungsspielchen kann ich zur Not auch. ;)
     
  13. Kannst noch ein bisschen froh sein.
    In unserer Gemeinde in Bayern wurde die Ausnahmegenehmigung abgelehnt mit den Worten: ,,Das lehnen wir so und so prinzipiell ab, sonst hätten wir hier jeden zweiten Tag ein Feuerwerk''

    Argumente und mehrfaches Nachhaken brachte auch hier nichts.

    Dann war halt der 50ste ohne Feuerwerk :rolleyes:
     
  14. In unserem oberschwäbischen Kuhkaff war das genau so. 2015 wollten wir ein Hochzeitsfeuerwerk für einen Bekannten elektrisch zünden. Wir haben uns bei der zuständigen Nummer gemeldet und dort hieß es dann direkt, dass man keine Ausnahmegenehmigung erteilt, da hier sonst an jedem Wochenende ein Feuerwerk sei. Die Frau hat uns nicht einmal ausreden lassen und dass wir elektrisch zünden, Feuerlöscher parat haben, großzügig absperren, genug Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Zuschauern haben und Ahnung von der Materie haben, hat sie nicht interessiert. Aber Hauptsache auf der Internetseite großartig schreiben, dass man hier anrufen kann, sofern man eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

    Wenn aber die ganzen Bauern (nicht die Landwirte gemeint) anrufen, die in der Stadt bekannt sind, weil sie einen Betrieb haben, irgendwelche Faschingspräsidenten sind oder beim Stadt-/ oder Gemeinderat hocken, dann bekommen die direkt eine Genehmigung. Man will denen ja nicht ans Bein pissen. ;)

    Ist für mich dann unverständlich, wenn ich sehe, dass die ihre überteuerten Muggelverbünde teilweise fast direkt neben Gebäuden oder fast unterhalb von Baumkronen zünden, während man es den Leuten mit dem "Know-How" verwehrt. :bad:
     
  15. Deine Argumente verstehe ich sehr gut und glaube dir auch. So lange du in Deutschland aber kein
    "Know-How" auf einem Amtlich beglaubigten Stück Papier nachweisen kannst, kannst du so viel Fachwissen haben, wie du willst, darfst es aber nicht anwenden.
     
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  16. Deutschland war schon immer so, dass man auf Papier braucht, dass man X und Y darf, was nicht unbedingt heißt, dass man es kann.
    In meinem Fall ging es übrigens nur um F2.
     
  17. Das glaube ich dir sofort. Diese Erfahrung habe ich vor einigen Jahren auch schon machen dürfen...
     
  18. Hi,

    wir haben im vergangenen Herbst ein Feuerwerk für die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster geschossen.

    Da gab es keinerlei Probleme seitens der Behörden. Es scheint also lediglich an dir als Privatperson zu liegen.
     
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  19. Ja, Privatperson ist das Stichwort.
    Ich wohne 1km von der Hochschule entfernt.
    Hier am Hotel werden auch jährlich mehrere Hochzeitsfeuerwerke geschossen.
    Auf der Kanalinsel ebenso.

    Macht aber auch gar keinen Sinn sich damit rum zu ärgern.
    So gebe ich meine Wunschliste nun einem Pyrotechniker, er kauft den Kram, zeigt es an und stellt sich daneben.

    Ohne dieses Forum kämen da für mich nur abstruse Mehrkosten bei raus.
    Das aus Willkür eines Amtsträgers, schöne Gesetze. :applause:
     
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  20. Hallo,
    vor über 20 Jahren (damals war noch eine Genehmigung der Ordnungsbehörde notwendig) sollte ich ein Feuerwerk für einen betuchten Tennisclub, im Kölner Raum schießen. Nach Anmeldung untersagte mir das Amt die Genehmigung. Daraufhin informierte ich den Tennisvereinsvorsitzenden telefonisch. Er sagte mir, ich solle nur ein paar Minuten warten, es würde alles in Ordnung gehen. Nur 10 Minuten später rief mich der Bürgermeister persönlich an. Es gäbe eine Absprache zwischen den umliegenden Ordnungsbehörden, keine privaten Feuerwerke zu genehmigen, nur solche aus öffentlichem Anlass. Er bat mich doch im Antrag den Anlass umzuschreiben auf ein in der Nähe stattfindendes öffentliches Fest. Dort schoß Weco am gleichen Abend. Man sieht, das mit ausreichendem polit. Einfluß alles genehmigt werden kann.
     
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  21. Es gibt hier bei uns von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Ansichten und somit "Spielregeln" was privates Feuerwerk unterm Jahr betrifft. Ich habe genug Kunden die eine Genehmigung erhalten und bei mir Ihr Feuerwerk kaufen - zuletzt erst im März für einen 50. Ich helfe aber meinen Kunden auch beim Antrag und viele Behörden in meiner Umgebung kennen mich und wissen das ich meine Kunden entsprechend berate und gewissenhaft Feuerwerk anbiete und verkaufe. Ich schau mir idR. auch den Platz an um passende Feuerwerkskörper anzubieten und eine Abfolge vorzuschlagen.

    Als Firma hatte ich bisher noch keine grossen Probleme mit der Anzeige und Durchführung eines Feuerwerks. Es gibt bestimmte Vorschriften wo auch wir nicht dürfen und wenn unvorhergesehen grosse Trockenheit herrscht dann sagt der normale Menschenverstand das man das Feuerwerk einschränken oder ganz unterlassen muss... oder auch mal meine Kameraden von der Feuerwehr mit einem Tanklöschfahrzeug zum bewässern mit zum Abbrennplatz nehme... :)
     
  22. Ihr habts zum Teil echt gut.
    Bei unserer Gemeinde gibt es grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung.
    Gezündet wird bei uns trotzdem
     
    JonnyThunderkong gefällt das.
  23. Vitamin B ist schon was tolles.

    Als kleiner Knopf war mein Zimmer über dem Bäckerreieingang des großelterlichen Betriebs.
    Im Morgengrauen vom Spielmannszug des Schützenvereins geweckt zu werden war keine Seltenheit. Rumtata und Kopp in Nacken-Sprüche am frühen Morgen. :crash:
    Tanzmariechen hatte man mit ~8 leider noch nicht auf dem Schirm. :D

    Unter alkoholisierter "Anleitung" mit schulterabreißenden Gewehren auf Holzvögel zu schießen war zu der Zeit natürlich normal. :shok:

    Mir fehlt vllt der Geburtsname meiner Mutter. :narr:
     
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  24. Eigentlich nicht gerade schlau von den Gemeinden.
    Lieber bewilligen und noch schön eine Gebühr absahnen statt verbieten, obwohl dann trotzdem gezündet wird.
     
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  25. wir hatten zum 60 ( Tante ) und 90 ( Oma ) eine Genehmigung bekommen , laut Aussage von der Gemeinde lehnen die andere Anlässe auch generell ab.
    waren kaum mit dem Feuerwerk fertig , wer kommt mit highspeed um die Ecke geschossen , die Polizei !
    gibt es unter den Behörden da keine absprache wenn sowas genehmigt wurde ?
     
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