Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Habe meinen Schein auch im Dezember beantragt und erst jetzt die Zusage bekommen. Abwarten und Tee trinken
     
  2. Moin Leute,

    wollte jetzt demnächst den Schein beantragen. Lese mir vorher alles gründlich durch. Meine Frage ist jetzt, wie es dann abläuft? Sende ich denen den Antrag zu und die laden mich dann zu einem Gespräch ein oder wie lief das bei euch ab? Ich weiß, das kann überall anders sein, aber damit ich mal so eine kleine Vorstellung habe, was da auf mich zu kommt. Ich beantrage ihn in Schleswig-Holstein, vielleicht gibt es hier ja welche, die es in SH hinter sich haben. Bin zwar erst 18, vielleicht erwische ich ja eine netten Sachbearbeiter. Kenne auch jemanden der 18 ist und den Schein schon besitzt. Man kann ja hoffen. :)
     
  3. Du wirst sicher einen netten Sachbearbeiter finden hier in Schleswig Holstein, aber sicher keinen unwissenden . Und Tatsache ist das sich viele an Hamburg ein Beispiel nehmen und den 27er mit Auflagen versehen. Und die sind nicht ohne.

    Kannst dich bei den 27ern bedanken die der Ansicht waren sie können ein paar Euro verdienen in dem sie für andere Leute als sich selbst ein Feuerwerk abbrennen und sich dafür in irgendeiner Form bezahlen lassen . Und sei das das der Kollege oder sonst wer "nur" dein Material bezahlt.

    Der Ablauf ist wie du schon sagst immer ein anderer .. es kann so oder so laufen. Damit du deine gewünschte Vorstellung hast . Einfach aktiv werden und du siehst dann ja wie man dir begegnet

    Grüße
     
    progres99 und TIE Fighter gefällt das.
  4. Ich versuche es einfach mal, mehr kann ich ja sowieso nicht machen. Hast du den Schein denn schon? :)
     

  5. Ja ich habe meinen " Schein" schon. Für dich ist aber eine andere Behörde zuständig, als für mich als gewerbsmäßiger Pyrotechniker
     
  6. Persönlich vorstellen ist meistens besser, damit kann man zumindest nen guten Eindruck hinterlassen. Füll den Antrag aus und bring den vorbei. Ich bin angeblich der erste in meinem Landkreis, der den Schein ausgestellt bekommen hat. Der Mann vom Ordnungsamt war wirklich sehr streng. Entweder haben die anderen also alle etwas auf dem Kerbholz oder ich habe einfach den besseren Eindruck gemacht (wenns drauf ankommt, bin ich darin ausgezeichnet). Natürlich habe ich mich umfassend vorher informiert und das Gespräch entsprechend vorbereitet. Auf Rückfragen war ich vorbereitet und ich hatte noch ein zwei obligatorische Fragen im Gepäck, damit der Gesprächsstoff nicht ausgeht und zu erkennen ist, dass ich wirklich ein rundum Vertrauenswürdiger, lieber, braver Bürger bin. Auch nicht unbedingt mit Baseballcap und Kaugummi da aufkreuzen, weißte bescheid. Wenn du nichts angestellt hast müssen die dir auch im Prinzip ausstellen. ;)

    - Egal wie dus machst, bitte mach keinen Blödsinn mit dem Schein, aber das sollte man hier im Forum ja eigentlich nicht sagen müssen. ;) glhf
     
  7. Aber erst mit 21. Mit 18 liegen noch Versagensgründe vor :rolleyes:
     
    Amonshie und DRAGON-FIRE-FAN gefällt das.
  8. Bei mir hat es auch funktioniert und ich war auch nicht 21.
     
  9. (5) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
     
  10. Glück gehabt.
    Versuche das Mal in NRW :rofl::rofl::rofl::rofl:
     
    KnatterBall gefällt das.
  11. Warte schon ewig auf meinen Schein seit Nikolaus. Alles ist gerade beim Verfassungsschutz und die können mir nicht sagen wie lange das noch dauert. Hatt jemand einen Tipp wie man es beschleunigen könnte?
     
  12. Beim... Verfassungsschutz? Der hat ja wohl garnix damit zu schaffen... Da hat wohl wieder ein Sachbearbeiter keine Ahnung... Normalerweise kann man da nix beschleunigen, außer durch vollständige und schlüssige Angabe aller Daten bzw. einer Erklärung (am besten gleich beim Antrag vor Ort) was man von denen eigentlich will...
     
  13. @allos81

    Rufe beim Landratsamt Karlsruhe bei Herr Gottschalk an und frage dort mal nach.
    Ein sehr kompetenter Mitarbeiter der kann Dir eventuell weiterhelfen
     
    Wumbaba gefällt das.
  14. Irrtum, der hat sehr wohl damit zu tun. Wer z,.B. Mitglied in einer verfassungsfeindlichen " Gruppe, Verein" ist, wird keine Chance haben, den 27er zu bekommen.
     
    Strobe, ViSa, Matze85 und 3 anderen gefällt das.
  15. Das kann ich mir kaum vorstellen. Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst, kein Amt das irgendwas genehmigt. Der Verfassungsschutz ermittelt gegen die von dir genannten Gruppen und leitet Daten dann an die Behörden/Polizei etc. weiter. Wenn entsprechendes vorliegen würde, würde das Amt das sicherlich schon mitbekommen wenn sie das Führungszeugnis oder ähnliches überprüfen würden... Das der Verfassungsschutz 27er verteilt, habe ich jedenfalls noch nicht gehört...
     
  16. Wo habe ich geschrieben, dass der Verfassungsschutz die 27er verteilt ??
     
  17. SprengG 8a

    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.
    die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, die Auskunft aus dem Erziehungsregister und im gewerblichen Bereich auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister;
    2.
    die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Straftaten;
    3.
    die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nummer 4 ein;
    4.
    die Auskunft der für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz des Betroffenen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig;
    5.
    bei Personen aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, in der Regel auch die Auskunft der Ausländerbehörde.
     
    Brakelmann, ViSa, Mr. Botte und 3 anderen gefällt das.
  18. Der Post auf den sich meine erste Aussage bezieht sagt folgendes:
    Das heißt für mich, seine Dokumente sind beim Verfassungsschutz welcher dann den 27er entsprechend ausstellt. Das stimmt aber nicht, da der Verfassungsschutz keine Scheine ausstellt.
    Daher schrieb ich, er habe damit (Der Ausstellung der Dokumente) nichts zu tun. Siehe:
    Eine Auskunft kann selbstverständlich eingeholt werden, dass er Daten an die Behörden weiterleitet habe ich ja schon geschrieben:
    Es wird ja auch eine Auskunft bei der Polizei eingeholt, da ist dann aber auch zu keinem Zeitpunkt "alles bei der Polizei"...
    Sollten also die Dokumente wirklich beim Verfassungsschutz sein, hat der Sachbearbeiter wohl einfach keine Lust gehabt (oder keine Ahnung) und nach dem Motto "sollen die das mal machen" gehandelt. Auch das Zitat von @tommihommi1 gibt mir da ja wohl recht. Denn der Verfassungsschutz ist nur für die Erteilung der AUSKUNFT, nicht aber der Erlaubnis nach §27 zuständig. Siehe:
    Hätte @allos81 in seinem Post geschrieben, alles HÄNGT gerade am Verfassungsschutz (Da die sich mit der Erteilung der Auskunft Zeit lassen) würde die Aussage Sinn machen. Aber alles ist beim Verfassungsschutz macht für mich keinen Sinn, da ja nichts dort ist und die auch nix mit der eigentlichen Erteilung des 27er zu tun haben. (Außer eben auf Nachfragen der Behörden Auskunft zu erteilen)
     
  19. Natürlich hat der seit der letzten Novelle des Waffenrechts etwas damit zu tun. Das hat man dann wohl durch die Hintertür dann auf alle Waffenrechtlichen/Sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ausgeweitet.

    Aber was wurde ich hier angegangen, das das angeblich hier niemanden betrifft. Naja lernen durch Selbsterfahrung........

    Achja, wusstet Ihr, das Ihr durch den 27er freiwillig auf einen Teil Eurer Grundrechte verzichtet?

    Tja Jungs, so sieht das aus, klingelt Morgen die Behörde an Euer Tür und will Euer Lager Kontrollieren, das müsst Ihr das der Behörde ermöglichen.
    Tja und wenn die Behörde dabei an Eurer Glasvitrine mit den Dummys/Dekos vorbei geht, dann sollten da auch nur Dummys/Dekos drin sein.
    Ebenso ist es von Vorteil, wenn das Luftgewehr ausserdem nicht einfach hinter dem Fensterrahmen lehnt.
     
    TIE Fighter und progres99 gefällt das.
  20. Bevor du den Antrag stellst, mach einen Termin mit dem Sachbearbeiter und sprich mit ihm. Nicht das du Pech hast und es heißt: "Mit 18 ist nicht" und du noch Bearbeitungskosten hast.

    Um dir etwas Mut zu machen: Ich hab meine Pappe mit 19 in SH bekommen.

    Ansonsten kann ich Benny nur zustimmen.

    Beste Grüße
     
  21. Also mittlerweile glaub ich echt den 27er Schein zu bekommen ist leichter als die 21er Abnahme für meine neuen Felgen...:dontthinkso::oops:
     
  22. Da kann tatsächlich was dran sein.
    Ich hab den Schein vor Jahren mal auf "blöd" beantragt weil es hier mal ein Thema gab in welchem es in meinem Zuständigkeitsbereich angeblich nur Probleme geben würde und sich gesperrt würde.
    Von wegen, wurde so durchgewunken, hat mich nur Geld gekostet obwohl ich den Schein gar nicht brauche.
    Mir ging es lediglich darum herauszufinden wo die angeblichen Probleme im Amt meiner Behörde liegen und hatte mich schon auf Konfrontation mit der zuständigen Behörde eingestellt, leider Fehlanzeige.
    Von dir oben beschriebene Probleme beim Tüv für die Eintragung einer Rad- Reifenkombination für seltene Fahrzeuge können wesentlich nervenaufreibender sein, das hab auch ich festgestellt.
    Sofern man dem jeweiligen Prüfer egal welcher Behörde aber sachlich und fachkundig gegenüber tritt geht eigentlich immer was.
    Hab also auch meine Rad- Reifenkombi per Einzelabnahme eingetragen bekommen obwohl es für diese Kombi nie ein Gutachten für mein Fahrzeug gab.
    Fazit, bedränge den zuständigen Prüfer egal welcher Behörde angehörig nie mit Anwalt oder anderen Maßnahmen, suche einen für beide Seiten verträglichen Weg.
    Hast Du einmal das rote Tuch ausgeworfen wird es dich selber einhüllen und Du bist raus.
     
    TIE Fighter gefällt das.
  23. Die Abfrage beim Verfassungschutz gibt es schon länger, vor allem die die den Lehrgang für die Sachkunde nach dem SprengG absolvieren wollen. Der ja auch benötigt wird, wenn du mehr als F3 Eingetragen bekommen möchtest. Ich durchlaufe mitlerweile die 3 Überprüfung innerhalb von 2 Jahren, das erste mal im Rahmen des Dienstherren, das zweite mal für den Lehrgang und aktuell immer noch und das schon das dritte mal für den 27 und ich warte jetzt seid ende Januar/anfang Februar darauf.
    Ganz komisch ist es, wenn du einen nach §7 oder 20 Benatragst ist die Auskunft vom VS innerhalb von max. 6Wochen da!
    Bei den kommunalen Behörden dauert das eine Ewigkeit...................................
     
  24. Einfach eine Prüfestelle weiter fahren.
    TÜV, Dekra, Küs, GTÜ.. Einer trägt es immer ein. :D
     
  25. Soll ich ihn dann ganz stumpf fragen, wegen des Alters?
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden