Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #2701 Digi-Quick, 4. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2020
  2. @Digi-Quick: Die Urteile, die hier erwähnt werden haben praktisch alle mit dem Wettbewerbsrecht und Abmahnanwälten zu tun. Lediglich der Aspekt mit den 30 Artikeln bzgl. gewerblichen Handelns könnte hier in die Nähe unserer Thematik kommen bzgl. Umsatzsteuerrecht, da hier der Unternehmerbegriff weiter gefasst ist als überall sonst (bspw. braucht es hier wie oben erwähnt keine Gewinnerzielungsabsicht).
     
  3. Darum ging es; vor Gericht wird unternehmerisches / gewerbliches Handeln teilweise komplett anders bewertet, als es die Gesetzeslage vordergründig vermuten läßt.
     
  4. Das hängt nun wirklich stark vom Gesetz ab, dass jeweils in Frage steht. Die meisten Vergehen, die im Falle von 27ern geahndet werden sind halt Umsatzsteuervergehen. (aus genannten Gründen) Mir ist, auch nach Recherche, kein Fall bekannt, in dem eine Straftat gem. SprengG verfolgt wurde, weil ein 27er gewerblich gehandelt hat. Hat jemand ein Aktenzeichen, in dem eine solche Straftat verfolgt wurde?
     
  5. Hey,

    Ich bin seit gefühlt Silvester endlich mal wieder aktiver im Forum.

    Langsam beginnt es wieder bei mir in den Fingern zu kribbeln und die erste Bestellung ist auch schon aufgegeben.

    Jetzt hab gibt es hier im Raum Berlin/Brandenburg für mich leider bisher nur begrenzt Möglichkeit an F3 Feuerwerk zu kommen.

    Daher meine Frage: Gibt es in 2020 irgendetwas, was sich zum verbringen von Feuerwerk aus den Nachbarländern geändert hat?

    Mir ist noch bewusst, dass dieses Jahr irgendwann die Ausnahme für Privatpersonen auslaufen müsste, dass sie keine Beförderungspapiere oder so dabei haben müssen, wenn sie Feuerwerk nach ADR Kleinmengen verbringen. Ist das einfach ausgelaufen oder gab es dafür eine Verlängerung?

    Und noch etwas, es gibt ja diese immer wiederkehrende Thematik mit der LGZ beim verbringen, leider wird man mit steigendem Alter meist vorsichtiger und so ist es bei mir auch .. also nehmen wir an, ich Fahre nach PL, weil ich unbedingt die Explosive eins habe mag und in meinen Schein auch F2 steht. Diese müssten dann doch zwangsweise in der BAM Liste stehen, die zur Zeit aufgearbeitet wird und gefüllt wird mit dem F2 Feuerwerk der letzten 4 Jahre oder?
    Da ich davon ausgehe, dass die Teile keine LGZ haben, wäre es wohl am schlausten, sich nur Artikel mitzunehnen, die in der Liste zu finden sind oder wenn man es sich einfach macht, einfach Artikel zu kaufen, die man auch in Deutschen Shops bekommt.

    Oder liege ich da falsch?

    Ich möchte verhindern, dass ich mich aus Unwissenheit strafbar mache aufgrund so einer Geschichte ..

    Ich hoffe, dass mir jemand eine zutreffende Antwort geben kann.

    Vielen Dank
     
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  6. @Fireworker2020 Selbst wenn du vom Sprit bis zu den PtG alles selbst zahlst, gibt es Probleme, wenn dein Kollege sagt 'Danke, dass du mit deinem Hobby meinen Hochzeitstag versüßt hast. Komm doch noch auf ne Bratwurscht mit rein ...' und du mit gehst.

    Wir reden hier nicht davon, dass du Holzfiguren aus Brennholz schnitzt und verhökerst, sondern vom deutschen Sprengstoffgesetz. Und das differenziert knallhart. Es geht sogar soweit, dass du deinen Schein verlieren, kannst, wenn du zu oft geblitzt wirst, weil du dadurch die geistige Reife nicht bringst
     
    Benny-Zink gefällt das.
  7. Melde dich gerne mal hier

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    Schönes Kat 3 Sortiment
    Oder bei meinem Kollegen vom Klasek Vertrieb für Berlin und Brandenburg

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    Vielleicht kannst du dir die Fahrt nach Polen sparen.

    Liebe Grüße
     
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  8. Die Ausnahme heisst 18 (S). Wenn man das googelt landet man schnell hier:
    ELWIS - Ausnahme 18 (S)
    und sieht das die Ausnahme noch bis zum 30.06.2021 gilt .Danach wird sie wohl, wie schon so häufig, verlängert.
     
  9. Hey genau das meinte ich. Ja gut hab ich mich um ein Jahr vertan.
    Vielen Dank
     
  10. #2710 PyroWolle, 7. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juli 2020
    Mit dem SprengG ist tatsächlich nicht zu Spaßen. Wie du schon geschieben hast, wenn jemand zu oft geblitzt wird oder betrunken Auto fährt ist man i.d.R. seine Zuverlässigkeit los. Das ist aber nicht nur im SprengG so.
    Vielen ist wahrscheinlich gar nicht bewusst welche Rechte man so abgibt...

    Ich bin der Meinung, dass sich jeder selbst ein Bild der Dinge machen soll. Bei dem Thema 27er und "Entschädigung" bin ich aber selbst noch nicht auf einen grünen Zweig gekommen.
    Ich persönlich Interpretiere das SprengG nicht ganz so hart wie manch ein Vorredner. Ich verurteile keinen 27er, der seiner Mutter zum runden Geburtstag oder seinem Bruder zu Hochzeit ein Feuerwerk schießt und dafür z.B. etwas fürs Material bekommt.
    Das hat für mich nichts mit Gewerbsmäßigkeit oder einer wirtschaftlichen Unternehmung zu tun, sondern kommt für mich der Gefälligkeit gleich, bei der ja durchaus eine geringe Aufwandsentschädigung zulässig ist.

    Diese Grenze ist jedoch sehr schwammig und jeder sollte das Risiko für sich selbst abwägen.

    Das Beispiel von @Benny-Zink ist auch für mich absolut inakzeptabel. Meine Helfertätigkeit habe ich in Unternehmen gemacht, die auch viele kleine Aufträge hatten, welche mit Sicherheit auch bei einigen anderen Pyrotechnikern wichtige Einnahmequellen sind.
    Ich bin da völlig dabei, wenn da dann Pyrotechniker auf die Barrikaden gehen und den 27er verteufeln. Bis eben der Gesetzgeber nachjustiert und die Allgemeinheit wieder einmal kollektiv bestraft wird.
     
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  11. #2711 Dobi, 7. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juli 2020
    Mal ganz nüchtern betrachtet. Was soll ein privater 27er Erlaubnisinhaber einem gewerblich tätigen Pyro wegnehmen?
    Wenn, dann ist es einer von denen, welche die Pyrotechnik mit der 7er als Nebenerwerb (z.B. Kleingewerbe) betreiben.
    Die Firmen, die ausschliesslich von der Pyrotechnik leben (müssen), werden kaum einen 27er als ernsthaften Mitbwerber sehen.
    Denn um große, aufwändige und gewinnbringende Shows zu realisieren, braucht es mehr, als einen geliehenen Kastenwagen und gute Freunde als Helfer.
    Allein die monatlichen Fixkosten wären da schon eine große Hürde. Dazu die Warenbeschaffung, das Equipment, Bunker, Personal, Fahrzeuge, Zwischenlager und Vorbereitungsräume usw. All das wäre nötig, um als 27er konkurrenzfähig zu sein.

    Darin sehe ich auch das Problem, dass es Helfer schwer haben, eine Stelle in einem 1 Mann Unternehmen zu bekommen, weil die Angst besteht, man könnte seinen zukünftigen Mitbewerber ausbilden, da er ja schon die Kunden und Plätze kennen gelernt hat.
     
  12. Könntest du mir den Artikel nennen? Bevor ich mich jetzt fürchterlich tot suche..:)
     
  13. Es gibt ja durchaus einige Pyrotechniker die das nebenberuflich machen. Wenn ich so an die ganzen kleinen Aufträge denke, ist es einem 27er natürlich schon möglich da was ab zugreifen.
    Der Pyrotechniker muss eben Bunker, Versicherung, Personal usw. vorhalten und bezahlen.
    Meinst du der 27er der widerrechtlich daraus Profit schlagen möchte kümmert sich darum? Glaube ich weniger...

    Für die größeren Shows gebe ich dir natürlich recht. Da steht ja allein die Hardware in keinem Verhältnis mehr.
    Kleinvieh macht aber bekanntlich auch mist und ich es sind glaube ich die Pyrotechniker mit den kleineren Aufträgen, die sich da auf den Schlips getreten fühlen.

    Das mit den Helferstellen habe ich ich am eigenen Leib erfahren, habe damals mehrere Firmen angeschrieben, die meisten haben mir noch nicht mal geantwortet.
     
  14. Sicher ist es möglich, allerdings bewegt sich der 27er damit auf ganz "dünnem Eis". Und ich sehe schon einen Unterschied darin, ob ein 27er das Fw für Omas Geburtstag macht und sich am Buffet bedienen darf, oder ob ein 27er seine Arbeit öffentlich bewirbt und sich dann sein Hobby bezahlen lässt. Im ersten Fall kann man wohl kaum von Gewinnabsicht sprechen. Und darum geht es doch primär.

    Und zum Thema "kleine Aufträge".
    Gerade in diesem Bereich gibt es (und gab es), reichlich Nebenerwerbspyros, die mit abenteuerlichen Versprechungen und Dumpingpreisen, den Markt kaputt gemacht haben. Ich kenne sehr viele Nebenerwerbspyros, die echt gute und anspruchsvolle Fw schiessen, aber wenn solche Mitbewerber jeden Preis unterbieten, geben sie irgendwann auf. Und das finde ich mehr als bedauerlich.
    Denn jedes noch so kleine Fw, das diese "Pyros" abgegriffen haben, fehlt den Leuten, die es wirklich verdient haben.

    Meiner Meinung nach, sollte man den Schuldigen nicht immer bei den 27ern suchen.
     
  15. Genau das ist auch meine Auffassung.

    Jop, da kenne ich auch einige Geschichten... Abenteuerlich beschreibt es ganz gut.

    Das kam wohl falsch rüber. Ich hatte mit meinem ursprünglichen Post den 27er gemeint, der aktiv seine "Dienste" beworben hat.
     
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  16. §8 SprengG und §20 SprengV.
     
  17. Haben wir hier eigentlich keine Jurist*innen im Forum?!
     
  18. Die gibt es sicher, aber ein echter Jurist kennt und hält sich an die Spielregeln, was Rechtsberatung angeht. Die ist nämlich - im Gegensatz zu so manchen Dingen im Dunstkreis des SprengG - sehr konkret rechtlich geregelt und nicht jedem Juristen gestattet. Ohne konkreten Fall und Mandat wird da kaum jemand etwas sagen. Zudem zeichnet es Juristen aus, so ziemlich jeden Standpunkt mehr oder weniger schlüssig begründen zu können, so dass sich vermutlich immer einer finden ließe, der zunächst die eigene Meinung teilt - Bezahlung vorausgesetzt.

    Man kann sich selbst in den entsprechenden Texten informieren, aber Dinge wie die auf den letzten Seiten intensiv diskutierte Thematik werden vermutlich erst ausgiebig juristisch aufbereitet, wenn irgendwann jemand vor Gericht geht und dort ein Urteil gesprochen wird. Und selbst das bezieht sich dann nur auf den konkreten Einzelfall und würde in ähnlich gelagerten Fällen nicht zu 100% garantieren, dass genauso entschieden wird, von Gesetzesänderungen, die bestimmten Urteilen folgen ganz zu schweigen. Die Damen und Herren wollen sich ja nicht verzichtbar machen.
     
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  19. Ein Jurist gibt eine Einschätzung, dahingehend sind hier genug juristische Aussagen vertreten - was du suchst ist ein Urteil. Richter schaffen Fakten, nicht die Anwälte. Und wie @zuendlER84 richtig sagt, geht es dann durch die Instanzen. Also spielt nicht mit dem Feuer, wenn ihr es euch nicht erlauben könnt euch zu verbrennen. Ansonsten ist hoffentlich jedem klar, wenn das Gesetz uneindeutig ist, entscheidet das letztendlich ein Richter. Da können wir alle uns noch so lange den Kopf zerbrechen hinsichtlich hätte-würde-könnte und ggf. auch über die richterliche Entscheidung. An der Realität ändern wird es aber nichts.
     
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  20. Die eigentliche Frage ist doch: Wieso wird hier keine Rechtssicherheit geschaffen? Man schaue sich allein die aktuellen Stände der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an:

    SprengG: 10. September 2002 (teilweise geändert aufgrund anderer Gesetze bis 2017, allerdings keine echten grundlegenden Anpassungen der für uns relevanten Regelungen)
    1. SprengV: 31. Januar 1991 (teilweise geändert aufgrund anderer Gesetze bis 2017, allerdings keine echten grundlegenden Anpassungen der für uns relevanten Regelungen)
    2. SprengV: 10. September 2002 (teilweise geändert aufgrund anderer Gesetze bis 2017, allerdings keine echten grundlegenden Anpassungen der für uns relevanten Regelungen)
    LR410: 10. Dezember 1981 (Update Februar 1982)
    SprengVwV: 10. März 1987

    Dabei wurden im Grunde immer nur im SprengG und max. in den Verordnungen Änderungen vorgenommen und dann auch nur so halbherzig, dass heute viele der Vorschriften nicht mal mehr richtig aufeinander verweisen oder aber schlicht ins Leere gehen / ihre Bedeutung verloren haben. Was besonders ins Auge fällt: An einem Punkte wurde die alte Anlage 6 zur Aufbewahrung kleiner Mengen (gewerblich UND nicht gewerblich) einfach in Anlage 6 und 7 (gewerblich und nicht gewerblich) aufgeteilt. Dies geschah ohne richtige Begründung und ohne Änderungen in den Texten der Verordnung selbst.

    Zwar scheinen diverse Entwürfe von Neufassungen, insbesondere von der SprengVwV zu existieren, aber die werden den eigentlich betroffenen offenbar nicht mal auf Nachfrage ausgehändigt. Insgesamt wird das Feld meines Erachtens nach zunehmend rechtsunsicher weil sich die gesetzgebenden Organe einfach nicht kümmern. Der Bundesrat hat nunmehr vor über 10 Jahren die Forderung gestellt, dass die SprengVwV DRINGEND überarbeitet werden muss. Passiert ist nichts.
     
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  21. Sie sind doch an einer umfassenen Novellierung dran.
    Und in der Politik ist das eben so. Wo viele Köpfe zusammensitzen und jeder seine eigene Vorstellung der Dinge hat, kommt am Ende nicht immer was vernünftiges raus sondern ist oft halt ein Kompromiss.
    Ansonsten wären wir in einer Diktatur und da gäbe es bestimmt auch jede Menge zum meckern.
    Was sollen denn die ganzen Juristen und Gerichte mit angestellten machen wenn alles einfach, verständlich und abschließend geregelt wäre. 100.000de Arbeitslose :eek:
     
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  22. Moin, ich habe gerade zufällig noch dieses Formular für meinen Kreis gefunden. Muss ich dies 100% ausfüllen und mitschicken? Da ich ja sowieso nicht "lagern" will, sondern mich an die Kleinmengenregelung halten möchte, ist dies ja eig irrelevant oder nicht? ReadSpeaker® docReader™
     
  23. Der liebe Kreis Pinneberg .

    Da die nette Dame ( ich glaube es war eine Frau ) im ständigen Kontakt zur Stadt Hamburg steht bezüglich dieser Geschichten und im Zweifelsfall IMMER bei Herrn Dickmeiss anruft ( zuständiger von Amt für Arbeitsschutz)

    Solltest du diesen Bogen lieber ausfüllen. Ja eine LR410 geht prinzipiell niemanden etwas an und ist nicht Genehmigungspflichtig soweit die Theorie. Aber gerade in der Ecke Pinneberg und Hamburg gibt es einige "Sorgenkinder" im 27er Kat.3 Bereich.

    Ich würde dir empfehlen, wenn es dir möglich ist einen Termin bei ihr zu bekommen und kurz vorzusprechen. Oder du rufst an und erklärst ganz freundlich die Sachlage das du gemäß LR410 aufbewahren möchtest .

    Grüße ✌️
     
    tommihommi1, progres99 und Micha87 gefällt das.
  24. Hast du zufällig auch den Schein und hast ihn dort gestellt oder woher weisst du das so genau? Bin schon mega aufgeregt:unsure:
     
  25. Ich bin gewerblicher Pyrotechniker.
    Ich kenne die Leute dort
     
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