Bestimmung Vermieter "verbietet" / reglementiert die Aufbewahrung von Kat.2 zu Silvester im Keller

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von FDFireworks, 31. Juli 2020.

  1. Meine mal was von 2 kg NEM in der Wohnung gelesen zu haben , daran hat sie bei allen die ich kenne nie einer dran gehalten , sprich alles in die Bude , dürften immer über 10 kg nem bei denen sein
     
  2. Waren es nicht 2kg nem 1.3G oder 10kg nem 1.4G ? Sofern 1.3G und 1.4G zusammen aufbewahrt werden maximal 2,5kg nem.

    sofern falsch bitte meine Antwort ignorieren.
     
  3. was sind denn gängige Haustiere ? das muss schon genau definiert sein !
    Haustiere sind nähmlich auch :“ Als Haustiere gelten also nicht nur Hunde, Katzen, Kaninchen oder Aquarienfische, sondern auch Hühner, Gänse, Enten, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde.“
     
  4. Gibst du bitte auch eine Quelle an wenn du zitierst?
     
  5. Ich stimme dir insofern zu, dass hier meinem Eindruck nach die österreichische Regelung zitiert wird und das dann selbstverständlich nicht auf andere Länder übertragbar wäre.
    Aber da du selbst anscheinend auch schon Zweifel bzw. einen Anfangsverdacht hast, kannst du diesen auch einfach aussprechen. Dann hätten wir alle was davon und müssen nicht jeder wieder von Null beginnen.
     
  6. Ich habe keinerlei Verdacht. Eine solche Bestimmung ist mir lediglich komplett neu, daher würde ich dafür gern die Quelle sehen.
     
  7. Das Verbot von sämtlicher Tierhaltung ist genauso unzulässig, da hierunter auch Kleintiere fallen; und die sind immer erlaubt.
    Siehe z.B. hier: https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/tierhaltung/53-tierhaltung-hamster-hund-katze.html

    Aber das wird dann jetzt zu off topic :)
     
    lotusXback und Unvirtual gefällt das.
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