Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Dein Wunsch in allen Ehren und so verständlich er auch ist, ist das kaum umzusetzen.
    Das SprengG und die SprengV´s sind nichts statisches, sondern einem ständigen Wandel unterworfen, z.B. das SprengG:
    Ausfertigungsdatum: 13.09.1976 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 das zuletzt durch Artikel 232 der Verordnung vom 19. Juni 2020 geändert worden ist; Neugefasst durch Bek. v. 10.9.2002; Zuletzt geändert 11.6.2017. Änderung durch Art. 4a G v. 17.2.2020 Änderung durch Art. 232 V v. 19.6.2020 ist berücksichtigt (gekürzt wiedergegeben).
    Wie du siehst ändert sich da alle naselang etwas. Ähnlich wie in der StVZO. Da muss sich jeder selber auf dem Laufenden halten.
    Ich mir kaum vorstellen dass sich jemand Hobbymäßig damit auseinandersetzt und alle Änderungen in einer Zusammenfassung tagesaktuell auf den Stand bring nur damit sich einige Antragssteller nicht die Arbeit machen müssen. Da heißt es einfach die Ärmel hochkrempeln, sich die Gesetzte ausdrucken und loslegen.
    Im Umkehrschluss bedeutet es nämlich auch das die Informationen vom Anfang des Thraeds aus dem Jahre 2015 evtl. gar nicht mehr aktuell sein müssen.
     
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  2. Das ist auch richtig so. Röder wird sich nicht wegen ein paar € Gewinn eine Konventionalstrafe von mehreren 1000€ einhandeln.
    Die F2 Raketen mit mehr als 20g fallen unter §20 Abs4 der 1. SprengV und sind gerichtlich abschließend Behandelt nur den Scheininhabern mit Befähigung vorbehalten.
     
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  3. Und trotzdem kann man doch auf gut Glück F2 mit beantragen, was spricht dagegen? Mein Ansprechpartner beim Amt war auch der Meinung, dass die Regelung unsinnig ist und hat mir F2 mit eingetragen.
     
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  4. Na klar. Gegen F2 ist nicht nur nichts einzuwenden, sondern sogar erstrebenswert. Bringt einen zwar mit "F2+" nicht weiter aber macht einem in allem anderen das Leben leichter ;)
     
  5. Prinzipiell kann man doch aber auch versuchen § 20 (4) mit zu beantragen?
    Manche bekommen es ja auch ohne Fachkunde eingetragen.
     
  6. Joa, aber ist ja überschaubar. Ich kenne nur Zink-Raketen die so eingestuft sind. Und ne Fachkunde ist nicht erforderlich.
    Auszug §20 der 1. SprengV Abatz 4 : (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden
     
  7. Siehe Gerichtsurteil 21 ZB 12.1070 RO 4 K 11.1413 vom 29.10.2012.
    Dieses Urteil hat so lange Bestand bis jemand erfolgreich dagegen klagt.
    Zitat:
    ......... jedoch wurde die beantragte Erlaubnis nicht für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nach § 20 Abs. 4 1. SprengV wegen fehlender Fachkunde erteilt....... Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.........
    Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)......
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Kläger keinen Anspruch darauf hat, dass ihm der Beklagte eine uneingeschränkte sprengstoffrechtliche Erlaubnis für den Umgang und den Erwerb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 und 3 erteilt.
     
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  8. Na ja, vielleicht in dem Bezirk. Kann in einer anderen Stadt, bzw. auch in einem anderen Bundesland ganz anders aussehen.
    Kenne das aus dem Kfz-Bereich, wieviel sich mit Versicherungen gestritten wird und es deutschlandweit zig Urteile um die gleiche Sache gibt. Und teilweise mit deutlich unterschiedlichen Urteilen bzw. Auffassungen der Gerichte.
     
  9. Danke, genau das meinte ich in meinem letzten Beitrag hier. Ich war bloß zu faul das alles rauszusuchen.

    In ganz Bayern, egal in welcher Region wird genau deswegen kein F2 eingetragen. Ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist, dass es bis jemand erfolgreich dagegen klagen sollte, so bleibt.
     
  10. Naja das Urteil ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, also braucht man es in ganz Bayern mit F2+ nicht versuchen.
    Aber ja, im Rest Deutschlands kann das ganz anders aussehen.

    Edit: @Feuerkappe war schneller.
     
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  11. Vollkommen richtig zumindest was andere Bundesländer angeht. Kleinstaaterei ist doch etwas "wunderbares". :rolleyes:
     
  12. Hehe, für die Kosten des Gerichtsverfahrens hätte er auch gleich einen F4 Schein machen können :D.
     
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  13. #2813 TIE Fighter, 11. August 2020
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2020
    Das in Bayern prinzipiell kein F2 eintragen wird ist aber auch nicht richtig, da ja im Urteil nur die PTG nach §20 abs4 1. SprengV betroffen sind (umgangssprachlich F2+). Normal F2 kann natürlich eingetragen werden und ist im besagten Gerichtsverfahren ja auch so praktiziert worden.
    Zitat: "Der **** geborene Kläger beantragte am 11. Juli 2011 die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und 3. Mit Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 1. August 2011 wurde diesem Antrag im Wesentlichen stattgegeben, jedoch wurde die beantragte Erlaubnis nicht für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nach § 20 Abs. 4 1. SprengV wegen fehlender Fachkunde erteilt."

    Der richtige Eintrag in der Erlaubnis ist/wäre:
    Herr/Frau ….. erhält hiermit ….. die Erlaubnis zum/zur……… von/mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 und F3 ausgenommen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 gemäß §20 Abs4 1. SprengV.
     
  14. #2814 Silberblau, 11. August 2020
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2020
    Teilweise richtig, genau so habe ich auch argumentiert. Dennoch wird Bayern weit nur F3 eingetragen. Was würde es denn bringen, wenn F2 eingetragen wäre, genau der Satz den du genannt hast, aber auch drin steht? So, wie er eben auch bei mir enthalten ist? Richtig, ich darf dennoch keine F2 Raketen mit mehr als 20 Gramm und F2 Bodenknallkörper mit bks kaufen, (Was doch aber eben die meisten wollen, weil diese Produkte eben nicht Anzeige Pflichtig sind.)
    aber alle anderen F2 Produkte darf ich kaufen.
    Genau deswegen wird der F2 Eintrag verwehrt.
    20200811_132221.jpg

    Eben das war auch die Begründung der Behörde, bei der ich gefragt habe. Originalsatz der Bearbeiterin: Auf Grund des Gerichtsurteils von 2012 wird Bayern weit generell kein F2 eingetragen.

    Dieses Gerichtsurteil wurde ganz nebenbei, bei mir um die Ecke entschieden- leider...

    Diskussionen bingen da leider nichts, auch wenn es hier unterhalten mag.

    Wie @Kooikerfreund richtig schrieb: (ich zitiere nur Sinngemäß) 5.000 Euro Gerichtskosten um dann nicht mal recht zu bekommen, war es mir doch nicht Wert, nur um auch F2(+) eingetragen zu bekommen. Bzw. eben doch nicht eingetragen zu bekommen.

    In F3 gibt es genug tolle, wenn auch Anzeige pflichtige Artikel. Von daher streite ich nicht mit Behörden bis aufs Messer, bringt nichts.
    Selbst wenn ich recht haben sollte, heißt es von staatlicher Seite noch lange nicht, dass ich dieses Recht auch bekomme.
    Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, oder so ähnlich. :)
     
  15. Schon komisch von Bundesland zu Bundesland in bw sind die nicht so streng
     
  16. Ach ist das Thema F2+ nicht schön?

    Ich hab es zwar selber im Schein mit eingetragen, weiß aber, dass es nichts bringt, dass es im Schein mit drin steht. Es gibt Händler und Hersteller die Verlangen dass man die Fachkunde nachweißt.

    Es macht zwar rein logisch überhaupt keinen Sinn, darüber müssen wir nicht streiten, aber leider ist der Ansatz der Bayern rechtlich der richtige. Zugegeben, man könnte F2 mit eintragen und unter den Einschränkungen "F2+" wieder rausnehmen.

    Meine Meinung dazu: Wer F2+ ohne Fachkunde mit im Schein hat, gut, wenn er auch einen Händler hat, der F2+ rausgibt, schön.
    Diejenigen sollen sich freuen in den Genuss zu kommen. Solange nichts passiert ist ja alles gut. Ihr wisst ja, wo kein Kläger, da kein Richter, gell?
    Wenn aber was passiert, ggf. sogar mit Personenschaden, dann ist es dem Staatsanwalt und auch der Versicherung völlig Bratei was in eurem Schein steht. Dann zählen die Gesetzte und da steht nunmal schwarz auf weiß, dass ihr F2+ nur mit Fachkunde haben dürft.
    Wenn ihr dann noch sagt: Händler sowieso hat mir die aber verkauft, dann reißt ihr diesen mit in den Abgrund.

    Ich will hier ja keinem den Spaß verderben, aber so ist es nunmal. Ich hab selber auch F2+ gekauft und gezündet.

    Beste Grüße
     
  17. #2817 ArneKoe84, 18. August 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2020
    Hallo zusammen,

    nur mal kurz gefragt:
    Wie lange hat bei euch der Prozess von Antragstellung §27 mit F3 ggf. F4 bis hin zur Aushändigung gedauert, ggf. noch Bundesland dazu schreiben?

    Bitte nur kurz und knapp dazu Antworten, vielen Dank.

    *Edit - Hier in Trier aktuell ca. 7 Monate+

    Grüße aus Trier
    Arne
     
  18. Bei mir hat es 2 Monate gedauert in Hessen.
     
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  19. Bei mir hat es knapp 5 Wochen gedauert! (Bayern)
     
  20. Bei mir hat es 2 Wochen gedauert in NRW
     
  21. 5 Wochen in Sachsen.
     
  22. Erstmal Glückwunsch! :)
    Aber wurde da vielleicht aus Versehen keine UBB gemacht? Allein die dauert ja meist schon ein paar Tage.
     
  23. Eine UB ist für den 27er eigentlich nicht notwendig. Eine UB wird auch normalerweise von der Person selbst beantragt.

    Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit. Ist zwar inhaltlich das gleiche, aber mMn ist das eine andere Verfahrensweise.
    Denn bei der Zuverlässigkeit macht das Amt das eigenständig und wenn die ein Abfragesystem dafür haben, ist das schnell erledigt.
     
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  24. Ah ok, danke für die Erklärung. :)
     
    PyroWolle gefällt das.
  25. Doch wude durchgeführt war nach 2 Tag schon durch. Der Beamte war selber sehr verwundert und sagte so schnell hätte er es ja noch nie erlebt. Da sieht man was ich für ein braver Bürger bin ;)
     
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