Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Moin Leute, hab gestern n Email von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Der Schein ist auf dem Weg zu mir Ich bin sooooo happy!!!
     
    schnix, ArneKoe84, TIE Fighter und 2 anderen gefällt das.
  2. Herzlichen Glückwunsch :)

    Wie lange hat's bei dir gedauert?
     
  3. Danke :)
    Von Antrag verschicken-Schein bekommen ca. 5 Wochen
     
    Kooikerfreund gefällt das.
  4. Da es aufeinmal so schnell ging, muss ich mir jetzt noch eine Versicherung suchen. Wie sind eure Erfahrungen bzgl Preis etc?
     
  5. Warte, verstehe ich es richtig, dass du den Schein bekommst ohne eine Versicherung vorher nachgewiesen bekommen zu haben?

    Bezüglich Preise sind doch die letzten par Seiten par Infos gekommen.
     
  6. Musst du nicht zwingend bei jedem Amt.

    Ja grad gesehen, danke :)
     
  7. Mein Amt wollte auch keine Versicherung sehen, hatte Sie zwar in den Unterlagen aber hätte ich nicht gebraucht. Die Sachbearbeiterin meinte nur, wenn ich ein Feuerwerk anzeige muss ich dass ja vorlegen das reicht.
     
    Amonshie gefällt das.
  8. Ich heu

    Ich heul jetzt mal eine Runde :(:(:(:(:(:(:(:(:(:(

    Bei mir hängst am LKA, liegt vll, auch daran das ich F4 und Umgang mit SP haben will!

    Dann mal viel Spaß damit, ps. wegens der Versicherung, ich bin bei der LVM und da ist FW bis F4 bei rein Privat nach der SprengVwV 4.1 Abs. 9.3 abgedeckt.

    Grüße
     
    pingufreak83 gefällt das.
  9. Ich heul mit ;).

    Irgendwann klappts bestimmt.
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  10. Bei mir hat es auch gedauert bis ich das SP eingetragen bekomme habe.
    Bei mir wollten sie unbedingt ein Bedürfnisnachweis, den gibts für den 27er so eigentlich nicht, aber am Ende konnte ich sie überzeugen.
     
  11. Sorry aber was labert ihr für einen Müll? Natürlich gibt's für den 27er einen Bedürfnisnachweis. Der 27er ist hauptsächlich für Böller - und sportschützen gedacht und eben diese können ein Bedürfnis nachweisen, weil sie Mitglied in einem Verein sind, wo sie mit SP hantieren wollen. Aber mal ehrlich, wofür braucht ihr als pyros schwarzpulver?
     
    Oberknaller gefällt das.
  12. Les dir dazu mal die SprengVwV an, dann siehst du, dass der 27er für PTGs eben nicht direkt dort genannt ist und es somit etwas schwieriger wird das zu erklären...

    Hier ging es um die 27er für PTGs, die Böllerschützen sind im Bedürfnis namentlich verankert.

    Also kein Müll, sondern Tatsache.

    Der ausgebildete Pyrotechniker weiß für was er SP braucht....
     
    ArneKoe84 und Amonshie gefällt das.
  13. Viele Behörden, besonders von kleineren Städten und Gemeinden kennen den 27er nur als Erlaubnis für Vorderlader, Wiederlader und Böllerschützen. Einige Behörden stellen sich dabei leider quer indem sie eine Fachkunde einfordern, ob bewusst oder unbewusst.

    Fakt ist, ein Bedürfnis bzw. eine Fachkunde entfällt hier in unserem Fall.
     
  14. Aber faktisch nicht, wenn ein 27er mit Fachkunde SP eingetragen bekommen möchte. Dann braucht er schon ein Bedürfnis, ist aber halt nicht so einfach, da es nicht so klar formuliert ist, wie der 27er dieses Bedürfnis erklären/nachweisen soll.

    Beim Böllerschützen steht das ganz klar im Gesetz.
     
  15. Ja wenn man SP mit eingetragen haben möchte, braucht es natürlich ein Bedürfnis. Ich selber habe zwar auch die erforderliche Fachkundeprüfung absolviert, aber momentan kein Bedürfnis für SP.

    Ich würde sagen, in dem Fall muss man sozusagen 2 Mal den 27er beantragen. Einmal für die Pyrotechnischen Gegenstände und einen 27er für SP.

    Man könnte natürlich all dies in einem Schein verankern, wird von Behördenseite aber wahrscheinlich leider zu selten gefordert und außerhalb der Norm liegen. Vermutlich werden dabei auch höhere Kosten zustande kommen.
     
  16. Und warum zwei!?
    Ich habe einen 27er weil ich PTGs bis F3 verwenden will.
    Wenn ich zusätzlich die Fachkunde habe, dann kann ich bis F4 und eben SP und Sätze eintragen lassen. Dazu brauche ich ein Bedürfnisnachweis.

    Verstehe das mit den zwei Scheinen nicht.
     
  17. Also ich habe in meinem Schein SP und f3 drin stehen
     
  18. #2868 Lutzmannrollerfahren, 30. August 2020
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2020
    Ja normal sollte man beides problemlos in einem Schein eingetragen bekommen , aber wie gesagt besonders bei kleineren Gemeinden, wo die zuständigen Behörden nicht ganz vertraut mit sowas sind, ist es am besten man führt ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

    Ein zweiter 27er wäre nur eine weitere Option, falls sich die Behörden querstellen PTG und SP in einem Schein auszustellen.
     
  19. Moin, ich möchte Anfang Dezember ein Geburtstagsfeuerwerk schießen. Habt ihr das schonmal gemacht? Was habt ihr für Auflagen bzgl Kat 3., Sicherheitsabstand etc bekommen? Wie sah eure Anzeige in etwa aus? Wäre cool wenn ihr berichten könntet.
     
  20. Nur als Info:

    Zink-Bombetten-System ;););)
     
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  21. Soo eben wieder mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Der Antrag wird voraussichtlich Mitte September gestellt, da ich noch auf ein paar Unterlagen warten muss. Ab da dauert es dann 3-4 Wochen.

    Die Kommunikation mit der Sachbearbeiterin läuft insoweit sehr gut und sie ist auch relativ feuerwerksfreundlich, jedoch scheint sie in manchen Belangen F3 und F4 etwas zu verwechseln bzw. da sie heute des öfteren von Kugelbomben und mehr als 100m Sicherheitsabstand bzw. Bestimmen des Sicherheitsabstands an Hand der Steighöhe etc. sprach, schien ihr nicht bewusst, das es sich bei F3 Feuerwerk im Prinzip ja auch um Consumer Feuerwerk handelt.

    Ich bin allerdings auch der erste im Landkreis der einen §27er für Feuerwerk beantragen möchte.
    Sie hat mir angeboten sich noch etwas weiter einzulesen.

    Bezüglich der Anzeigepflicht meinte sie jedoch, dass ich jedes Feuerwerk dass ich Abbrenne auch bei ihr anzeigen muss und sie dann mit einer Checkliste auf den Abbrenner kommen würde, um alles zu kontrollieren. Außerdem müsste ich einen Abbrennplan, eben mit Steighöhe etc. einreichen.

    Nun ist es so, dass die Sachbearbeiterin quasi in der Kreisstadt meines Landkreises sitzt, ich jedoch selbst etwa 20km entfernt in einer kleineren Stadt wohne.
    Ich bin bisher davon ausgegangen, ich müsste das Feuerwerk lediglich bei meiner Stadt anzeigen (mit Ort, Datum, Skizze bzw. Google Maps Ausschnitt des Abbrenners mit eingezeichnet Sicherheitsabständen etc.), jedoch nicht dass da jemand rumkommt und sich das ansieht.

    Nicht dass ich mir nicht auf die Finger schauen lassen möchte, aber zeitlich an Silvester zB einfach nicht machbar.
    Auch habe ich das so vorher noch nie gehört.
    Ich hoffe dass sie sich auch hier wiedermal in der Kategorie geirrt hat und das eventuell nur bei F4 der Fall ist?

    Naja ich werde bevor ich den Antrag stelle, nocheinmal mit ihr sprechen.
    Bis dahin wollte sich sich auch nochmal schlau machen.
     
    Trolltrace und Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  22. Naja ich sehe das locker. Untersagungsgrund gibt es dabei ja so gut wie eh nicht, da du ja "nur" anzeigst. Wenn sie vorbeikommen will ist doch okay, aber ich sehe nicht, dass du dich da nach ihr "richten" musst. Gerade an Silvester ist da ja wenig Zeit.

    Ich finde es im Gegenteil eigentlich ganz cool weil es wirklich scheint, als ob sie interessiert sei was das Thema angeht.
     
  23. Bei mir ist das ähnlich gelagert.
    Anzeige erfolgt bei der Stadt.
    Der Sachbearbeiter für die §27er kommt vom Kreis, möchte aber auch immer eine „Anzeige“ bekommen. Also wird er einfach mit in cc genommen, genau wie die Feuerwehr und die Polizei. Rechtlich ist das alles eigentlich nicht ok, aber was soll´s. Ich habe mir damals bei meiner Diskussionsrunde auf dem Amt gedacht „mer muss och jünne künne“ und ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, da null Mehrarbeit.
    Artikelliste gehört mit zur Anzeige.
    Aber zur Kontrolle auf dem Abbrenner dürfen meines Wissens nur Mitarbeiter der BezReg. Polizei, Feuerwehr und sonstige Mitarbeiter von Ämtern brauchst du keinen Zugang in den Sperrbereich gewähren.
     
    Amonshie und Kooikerfreund gefällt das.
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