Sonstiges Nicht alle 27er brennen ihr Feuerwerk einfach so ab

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Dexter, 20. November 2018.

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  1. Prinzipiell würde das schon gehen, jedoch wäre die Frage, wer das machen würde.
    Wenn das kein Freund/Bekannter von dir ist, lässt sich das als "Auftragsfeuerwerk zählen und da ist es mit dem 27er sicher schwierig.
    Angezeigt bekommt er es, aber es wird für den 27er dann schwer jemandem der nachhakt zu erklären, warum er für einen "unbekannten" ein Feuerwerk schließt. Ganz zu schweigen, das er für dein Feuerwerk mit seiner Privathaftpflicht haftet, falls was passiert....
    Ich denke du findest keinen, der das macht...

    Der richtige Weg ist entweder selbst den 27er zu beantragen, oder sich einen Pyrotechniker zu holen....
     
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  2. Er zeigt es an und haftet, dann wenn du Kot baust ;-) ich würde es nicht machen. Wenn du wüsstest was bei einer Anzeige alles im Hintergrund läuft. Bei mir wurde damals Polizei - Feuerwehr - Bürgermeister informiert, die wussten gar nicht, was bei ihnen läuft, da sie noch nie so etwas hatten. Da kam, der Bürgermeister ganz erstaunt er bekam einen Brief von der Regierung XY. Da hat man schon große Verantwortung das nichts schief läuft.
     
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  3. Ich würde das auf gar keinen Fall für dich machen. Auch für sonst keinen. Einfach weil der Grad des "privaten Feuerwerks" einfach viel zu schmal ist.
    Wenn ich etwas für mich mache ist jedem klar dass das privat ist. Wahrscheinlich auch noch das Feuerwerk zum 80sten meines Vaters oder zur Hochzeit meines Bruders, wobei hier schon Diskusionsbedarf seitens der Behörden entstehen kann.
    Wenn ich einen Dienstleistung (egal welche) für jemand anderen mache (auch ohne Verdienstabsichten) kann das nicht mehr unter "privat" fallen.
    Es wird mir keiner glauben (auch keine Behörde) das ich für dich (den ich nicht kenne und mit dem ich in keinem wie auch immer geartetem Verhältniss stehe) erst eine Platzbesichtigung mache, eine Show erstelle, die Anzeige mache (die evtl. mit Kosten verbunden ist), die Pyrotechnik erwerbe, meine Technik zur Verfügung stelle, für dich 10-15 Stunden tätig bin, meine Versicherung dafür hergebe und Fahrtkosten habe ohne eine einzige Gegenleistung dafür zu erhalten (das erhalten von Geld für Ausgaben wie Einkauf, Gebühren, Fahrtkosten etc. zählt schon zu den Gegenleistungen)? Da habe ich schneller ein Steuerstrafverfahren am Hals als mir lieb ist. Womöglich (eher wahrscheinlich) währe mein 27er futsch. Und das alles wofür??
    Möglicherweise wird es da wo du herkommst nicht ganz so streng geregelt. Oder auch doch. Aber hier im Einzugsgebiet der BezReg Köln auf jeden Fall. Dafür wurde der 27er viel zu oft für solche "Konstrukte" missbraucht. Im übrigen macht sich auch der Auftraggeber für Schwarzarbeit strafbar. In diesem Sinne: Viel Spaß.
     
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  4. Erst mal danke für alle Rückmeldungen. Gedacht habe ich natürlich an einen Bekannten.
    Aber man sieht dann mal wieder, wie wenig Gedanken man sich da eigentlich macht.
    Somit wäre das definitiv ausgeschlossen, da natürlich niemand irgendein Risiko eingehen soll.
     
  5. Das ist aber doch in der 1.SprengV unter Paragraph 23 Absatz 3 geregelt.
    Wenn ich mich recht entsinne.
     
  6. Einspruch!
    So pauschal kann man das nicht sagen.
    Entscheidend ist immer, ob Geld fließt oder nicht.
    Beispiel 1:
    Ein Freund feiert Geburtstag, Du zeigst als 27er ein Feuerwerk an, erwirbst ALLE Artikel selbst - kein Geldfluss -> legal
    Beispiel 2:
    Ein Freund feiert Geburtstag, Du zeigst als 27er ein Feuerwerk an, der Freund kauft alle Artikel -> indirekter Geldfluss -> illegal
    Beispiel 3:
    Ein Freund feiert Geburtstag, Du zeigst als 27er ein Feuerwerk an, kaufst alle Artikel und Dein Freund gibt Dir das Geld -> direkter Geldfluss -> illegal
     
  7. Beispiel 4: Ein Freund feiert Geburtstag, du zeigst als 27er ein Feuerwerk an, kaufst alle Artikel und dein Freund SCHENKT dir ein paar Tage später zufällig in der Höhe der gekauften Artikel Geld, als Zeichen eurer Langjährigen Freundschaft - > Schenkung - > legal
     
    Christoph und Kooikerfreund gefällt das.
  8. Hm.. das wäre ich SEHR vorsichtig mit.
    Der Zusammenhang könnte hergestellt werden, dann ist es ein Verstoß und der Schein ist weg...
    in der Theorie stimme ich Dir hier zu... aber in der Praxis? Nee, würde ich die Finger von lassen.
    Bei mir gibt es nur dann Feuerwerk wenn auch von mir...
     
    rommels und H3ISENB3RG gefällt das.
  9. #59 Kooikerfreund, 31. August 2020
    Zuletzt bearbeitet: 31. August 2020
    Eine Frage mal bzgl. der Anzeige von F3 Feuerwerken.
    Ich hab noch keinen 27er, werde diesen jedoch voraussichtlich in ein paar Wochen erhalten.

    Wenn ich jetzt an Silvester zu Hause Feuerwerk zünden will:

    Ich wohne noch bei meinen Eltern, auf dem gleichen Grundstück wohnen auch meine Großeltern, im Haus nebenan.

    Das Grundstück auf dem ich sonst zünde/ dieses Jahr auch wieder zünden will gehört zum Teil meinen Großeltern, zum Teil meinen Eltern und zum Teil mir.

    Meint ihr ich muss mir jetzt von der ganzen Familie eine schriftliche Genehmigung einholen bzw. will die Behörde die immer sehen?
     
  10. Du wirst ja wohl, wenn du dort Feuerwerk zünden willst, gut genug mit allen Familienmitgliedern auskommen, oder?

    Lass halt alle einfach eine kleine Bestätigung unterschreiben, dass sie grundsätzlich nichts gegen Feuerwerk auf dem Grundstück haben. Das kannst du ja gern jedes Mal mit einreichen. Dann brauchst du es nur einmal von allen einfordern :)
     
  11. Natürlich, das ist nicht das Problem.
    Ich finde es nur etwas paradox, auch wenn ich mir das schon gedacht habe.

    Danke dir für deine Antwort :)

    Edit: Problem ist fast eher, dass keiner so genau weiß, welcher Teil offiziell wem gehört, da wir alles zusammen nutzen.
    Muss ich mich wohl mal durchwühlen :D
     
  12. Du kannst ja auch mal nett bei der zuständigen Behörde anfragen, was sie gerne hätten in dem Fall ;)

    Dann kommst du auch nicht in Bedrängnis, wenn du die Frist zur Anzeige des Feuerwerks ausreizt und denen dann Unterlagen fehlen und sie das Feuerwerk deshalb untersagen (einer der wenigen Gründe, wieso sie es komplett verbieten könnten, wenn die Unterlagen nicht ausreichend sind)
     
  13. Ich brauchte beim Amt bisher noch keinen schriftichen Nachweiß. Die Aussage bzw. Angabe das ich die Genehmigung vom Bauern habe habe war völlig ausreichend.
     
    Kooikerfreund gefällt das.
  14. Quelle?
     
  15. Meine neusten Recherchen haben ergeben: Eine Erlaubnis nach § 7 SprengG ist bereits erforderlich sobald man die pyrotechnischen Gegenstände im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung verwenden möchte. Zitat aus der SprengVwV zur Definition: "Wirtschaftliche Unternehmung ist jede von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenommene Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks, wenn hierdurch eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet." Sodass "Adnan Meschuggi" hier mindestens recht hat. Sofern andere Voraussetzungen als ein reines Geschenk vorliegen müsste man unter Umstände sogar die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr bejahen, sodass auch dann der 27er nicht mehr ausreichen würde. Bspw. wenn man etwas unentgeltlich für ein Fest einer Stadt macht. (was viele als "ein Pyrotechniker hätte es ja für Geld machen können" oder "ein 27er darf einem Pyrotechniker keine Konkurrenz machen" interpretieren, dies gilt aber nur wenn eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr tatsächlich stattfindet)

    ACHTUNG: Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
     

  16. Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte, dass das Ziel der Erwirtschaftung eines nachhaltigen Ertrages signifikantes Kennzeichen einer wirtschaftlichen Unternehmung wäre. Ich bin aber absolut nicht vom Fach...
     
  17. Hier ist sicherlich zwischen einer Einnahmenerzielungsabsicht (also generell was dafür bekommen) und Gewinnerzielungsabsicht zu unterscheiden, wobei diese Begriffe meines Erachtens nach hauptsächlich Teil der Definition von "Unternehmen" (Umsatzsteuergesetz) bzw. "Gewerbe" (Einkommensteuergesetz etc.) sind. Die wirtschaftliche Unternehmung stellt meines Erachtens nach hingegen im Grunde komplett auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ab, was bspw. schon mit einer Anzeige bei Ebay-Kleinanzeigen der Fall wäre, selbst wenn da stehen würde, dass man es unentgeltlich macht. (Der Fall wurde hier ja an anderer Stelle schon mal diskutiert) Ganz streng genommen würde man ja schon während man ein Geschenk für einen Freund an seiner Hochzeit daraus macht am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, da für einen unwissenden Gast nicht ersichtlich ist, ob das nun eingekauft wurde oder eben nicht. Daher rührt auch die "Definition" einiger Leute hier, dass man es wirklich NUR für sich selber machen darf ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

    Wirklich interessant wäre doch: Wenn man einen 7er beantragt, dann braucht man für rein F2 und F3 ja auch keine Fachkunde und kann sich den Umgang und das Erwerben etc. ja in den 7er mit eintragen lassen. Ein Fachkundelehrgang muss hier meines Erachtens nach nicht besucht werden. Aber: Es muss eine gewerbliche Haftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen, da man so automatisch aus der privaten Haftpflichtversicherung in Negativabgrenzung heraus fällt, wenngleich man ja gem. Defintion des §7 nicht unbedingt gewerblich tätig sein muss, aber eben im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung. Das könnte ja bspw. der Fall sein, wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht hat. (dann würde meines Erachtens nur das Umsatzsteuergesetz relevant sein) Wichtig ist natürlich, dass dann alle weiteren Rechten und Pflichten eines 7ers für mich auch gelten: Aufbewahrung nach Anlage 6 (höhere Mengen), Gefährdungsanalyse bei Anzeige eines Feuerwerks vorlegen, dokumentierte Aufklärung der Helfer und alles was noch so im § 24 SprengG steht, etc. Die Beurfsgenossenschaft ist noch eine andere Frage, aber solange man nur "Praktikanten" hat fällt man hier auch raus und muss nur eine Auskunft über seine Daten geben.

    Abermals: Das ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.
     
    John Mc Clane gefällt das.
  18. Untersagungsgründe meines OAs:
    Feinstaubbelastung
    Tierschutz
    politische Lage
    Bürgerbegehren
    Man überlegt für nächstes Jahr,alle Feuerwerke unter dem Jahr zu verbieten.Dieses Jahr sowieso wegen Corona.Es finden halt bei uns zu viele Feuerwerke statt.
    Anmerkung:letztes Jahr war es 1 Feuerwerk in der Kernstadt.....
     
  19. Keiner der genannten Gründe ist ein Schutzzweck aus dem SprengG oder den SprengVs. Da muss man dagegen halten. Als Erlaubnisinhaber ist es Dir grundsätzlich erlaubt Feuerwerke zu schießen. Du bist nur verpflichtet Bescheid zu sagen, dass du es auch tust, damit keiner überrascht wird (bspw. Ordnungsbehörden) und sie die Gelegenheit haben Dir zu sagen was du an Auflagen zu beachten hast (bspw. Brandschutz etc.). Selbstverständlich musst du in der Anzeige auch alle erforderlichen Angaben machen und sonst alle Regeln des SprengG und der SprengVs (und ggf. der SprengVwV und anderer Gesetze) beachten.

    Wenn Dir ein ANGEZEIGTES Feuerwerk (in Form einer Anzeige wie in der SprengV verlangt) verboten wird ohne, dass ein Schutzzweck vorliegt, dann kannst du gegen diesen gesetzwidrigen Verwaltungsakt vorgehen. Wenn dir der Sachbearbeiter keine schriftliche Absage oder ein schriftliches Verbot zukommen lassen möchte ist das der erste Hinweis, dass er weiß, dass er das nicht darf. Wenn er was schriftliches schickt, dann den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass du Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht dagegen einreichen wirst. So meine Erfahrungen ;-)
     
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  20. So wie jedes Jahr wie es sein soll
     

    Anhänge:

  21. Bei meiner Behörde wurde bei Antrag des 27er nichtmal ne Versicherung verlangt. Die Anmeldung eines FW besteht aus ner formlosen Mail wo ich Adresse, datum, und Zeit angebe. Kein Luftbild, kein Formular mit irgendwelchen Schutzmaßnahmen ausfüllen, herrlich.
     
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  22. Kann sein, in MV ist das Landesministerium Lagus zuständig für F3 ! Anzeige kann über ein Formular erfolgen. Kostet dann 75,00 € Gebühr-
     
  23. Heiliger BimBam, ich bin hier im Südlichen Sachsen-Anhalt
     
  24. Ja, dachte auch ich hör nicht richtig, aber naja soll ja alles seine Richtigkeit haben. Auch fragt das Ordnungsamt nach den mindestens 2 angezeigten Feuerwerken pro Jahr ab. Dann einmal an Silvester und 1 mal unterm Jahr.
     
  25. Same here ;)
    bst.png
     
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