Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Vielleicht ist das nur ein Vorwand um das Feuerwerk sehen zu können ;)
     
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  2. Irgendwie scheint man bei der Behörde nur zu denken, dass ich wenn ich den §27er habe plötzlich dauernd ein Feuerwerk veranstalten will.
    Mir gehts in erster Linie nur um F3 Artikel, sowie darum bereits früher die Ware kaufen zu können.

    Kann mir nicht vorstellen, dass ich abgesehen von Silvester mehr als 1-2 Feuerwerke pro Jahr zünden werde.
     
  3. Grundsätzlich bekommt die Anzeige nur derjenige, der dafür zuständig ist!
     
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  4. Also es ist ganz normal das die Anzeige sowohl bei der Gemeinde/Stadt gemacht wird, als auch bei der zuständigen Erlaubnisscheinbehörde.

    Ein Abbrennplan darf sie auch haben wollen, sowie sich ein Bild von Abbrenner machen wollen.
    Ich würde hier zu einer Luftaufnahme (Google Earth) raten. Da zeichnest du dann eben dein Positionen ein und den Schutzbereich.
    Stell dir dann noch einen oder auch gerne mehrere Feuerlöscher auf den Abbrenner, dazu noch Rückenspritze mit Wasser und einen Verbandskasten.

    Wegen Abbrennplan würde ich sie fragen, wie umfangreich sie es denn gerne hätte. Ob ihr nur die Steighöhe wichtig ist oder sie das volle Programm haben will, mit CE jedes Artikels, NEM, Winkel der Fächerung (Bei 2er Fächern) und so weiter.

    Beste Grüße
     
  5. Ich wüsste nicht, was es meine ausstellende Behörde angeht, wo ich meine Feuerwerke zünde....
     
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  6. Ich weiß es ganz genau. Sollte eigentlich auch jeder 27er wissen. Steht in §23 der 1. SprengV.
     
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  7. Es gibt eine ausstellende und eine zuständige Behörde....

    Wenn ich (wohnhaft in Ba-Wü) zur Hochzeit meiner Schwester (in Bayern) oder zum 70. Geburtstag meines Vaters (in Hessen) ein Feuerwerk zünde, dann geht das meine ausstellende Behörde rein gar nichts an...
     
  8. Dann bin Ich wohl der einzige Erlaubnisscheininhaber, der ne Anzeige auch an die ausstellende Behörde schickt. Steht jedenfalls so in meinem 27er auch als Auflage drin. Mehrere Kollegen haben übrigens die selbe Auflage von anderen Behörden in anderen Bundesländern bekommen.

    Aber wir sind uns doch einig, dass es nicht wirklich Umstände macht, der Erlaubnisscheinbehörde mit Copy + Paste den selben Wisch zu schicken wie der Gemeinde, oder?
     
  9. Ich schicke es sogar per Post, einmal an die zuständige Behörde (wenn ich in meinem Bundesland bleibe also gleichbedeutend mit ausstellender Behörde), und zusätzlich an die Gemeinde, in der das Feuerwerk stattfindet und das dort zuständige Ordnungsamt. Damit einfach jede Behörde mal was dazu in der Hand hält. Wobei ich entsprechende Auflagen zum Feuerwerk nur von der "zuständigen Behörde" akzeptiere, sollten welche kommen (war letztes Jahr nicht der Fall, da kam einfach gar keine Antwort von den Ämtern für mein Silvesterfeuerwerk).

    Ist einfach nur ein Rundumschlag, damit hinterher keiner sagen kann, er wusste von nix, wenn es Beschwerden über das Feuerwerk gäbe.

    Klingt nach vielen Meldungen, aber ob ich jetzt einen Brief oder drei Briefe zur Post bringe, ist dann auch schon egal
     
    Christoph und progres99 gefällt das.
  10. Ob derlei Auflage aus Datenschutzgründen überhaupt zulässig ist, möchte ich ernsthaft bezweifeln!

    Ich teile der Führerscheinstelle ja auch nicht mit wo ich mit dem Auto unterwegs bin....
     
  11. #2886 progres99, 4. September 2020
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2020
    Wo liegt den das Problem, wenn die Behörde wüsste, wo du dein Feuerwerk machst?
    Wenn du nichts zu verbeegen hast, kann dir das doch völlig Lattenhagen sein.

    Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Erlaubnisbehörde nachvollziehen kann, wozu man den Schein hat. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du damit Feuerwerke abbrennst, könnten sie dir den Schein sogar entziehen.
     
  12. Genau deswegen verlangt meine Sachbearbeiterin die Feuerwerksanzeigen und Bestätigungen für eine Dauer von 5 Jahren aufzubewahren, und bei verlangen vorzulegen
     
    progres99 gefällt das.
  13. Wie sieht das ganze denn aus, wenn ein F3 Treffen an einer Location stattfindet, wo nur ein einzelner angezeigt hat? Dürfen da andere 27er überhaupt ihre eigenen Sachen abrennen, oder muss jeder andere mit 27er ebenfalls anzeigen?
     
  14. Andere dürfen auch abbrennen, die Verantwortung trägt jedoch derjenige, der anzeigt.....
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  15. Diese Argumentation ist gefährlich, weil konsequent zu Ende gedacht der Tod jeder Privatsphäre. Es gibt gesetzliche Regelungen, wo man anzuzeigen hat und was die Anzeige enthalten muss. Klar, wenn ich Lust dazu habe, kann ich jeder Behörde in Deutschland eine Kopie der Anzeige schicken und noch ein ganzseitiges Inserat in Bild, FAZ, Welt und SZ setzen, aber wenn ich das nicht will und mich einfach nur an die Vorgabe halte, darf daraus eben auch kein Nachteil entstehen.

    Auf Basis welcher Grundlage? Es gibt einen §11 SprengG, der aber gemäß §28 SprengG nicht auf die Erlaubnis nach §27 anwendbar ist. Bedürfnisnachweis gibt es beim 27er fürs Abbrennen von Feuerwerken ebenfalls nicht. Du kannst, wenn du Lust darauf hast, das Ding beantragen, es darf dir bei Erfüllung aller Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Alter, körperliche Eignung) nicht verwehrt werden und dann kannst du es fünf Jahre in der Schublade liegen lassen und dann wieder verlängern. Das ist nicht sinnvoll, aber von den geltenden Gesetzen gedeckt.
     
  16. Auch ich habe heute meinen Schein im Briefkasten gehabt. :crazy:
    Ausgestellt ausschließlich auf Kategorie F3, was in Bayern/Oberbayern aber wohl Standard ist. Das Ganze hat nicht ganz 3 Wochen gedauert.
    Im Zuge dessen möchte ich mich hier ganz herzlich bei @Megaknall bedanken, der mich bei der Beantragung echt super unterstützt hat. Vielen Dank! :) :friendsdrink:
     
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  17. Willkommen im Club :)
     
    tribun77 gefällt das.
  18. HGW und viel Spaß :friendsdrink::friendsdrink::friendsdrink:
     
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  19. So ist das eigentlich auch "AUßER" wenn deine austellende Behörde (je nach Bundesland anders) es als Auflage in deiner Befähigung eingebracht hat! Viele machen es eigentlich nur um dich im Auge zu behalten und zu sehen ob und wie viel du in die Luft ballerst. Du musst ja auch damit rechnen das die auch mal unangemeldet vor der Tür stehen können und sehen wollen ob und wie viel Pyro du daheim hast und dann musst du die auch rein lassen!
     
    progres99 gefällt das.
  20. Warum sollten die dir Antworten, du Zeigtst ja nur an! Die melden sich nur bei Bedenken oder Unstimmigkeiten.
    Post bekommste nur wenn du ein FW genehmigen lässt (wenn man das FW bei der örtlichen Gemeinde beantragt und nicht bei der nach SprengG zuständigen Behörde), was man ja nur ,macht wenn man keinen Schein hat!
     
  21. Schon klar, das war ja auch keine Kritik an den Behörden, sondern nur eine Faktendarstellung, dass mir keine der Behörden Auflagen gestellt hat.
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  22. Auch die ausstellende Behörde muss sich an geltende Gesetze halten, alles andere wäre Willkür.....
     
  23. Ich weis, leider ist es regional Abhänig aber doch noch anders vor allem wenn die ausstellende Behörde aus der kommunalen Ebene ist und nicht auf Landesebene.

    Oder wie mit der Verbrauchsmenge! Dafür gibts rechtlich auch kein anhaltspunkt aber wird dennoch öfters Eingetragen.

    Aber man muss sich ja auch immer noch vor Augen halten das der §27 ja eigentlich mal von den Schützen kahm und dort gibts andere Auflagen als wie für die Feuerwerker nur wissen das nicht immer alle SB der ausstellenden Behörde, leider.
     
  24. Da muss ich dir zum Teil leider wiedersprechen. Du musst keine Behörde einfach so bei dir rein lassen nicht mal die Polizei! Es sei denn sie haben einen Richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
    Wir sind ja nicht im Wilden Westen hier.
    Klar könnte man jetzt sagen ich habe eh nicht's zu verbergen und lasse sie rein, aber genau das ist falsche!
    Die Behörden haben sich an Deutsches Recht zu halten genau wie ich auch und fertig.
     
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  25. Angenommen du bist nicht zu Hause. Bei einem Durchsuchungsbeschluss werden sie deine Tür aufbrechen.
    Wenn das die Behörde bei einer Routinekontrolle machen würde, würde dass eine Schadensersatzklage mit sich bringen.
     
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