Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. das ist nur der Fall, wenn dieser Satz im Vertrag steht, per Default wärst du gleich Eigentümer.
     
  2. kenne keinen wo es nicht in den AGB steht :) Ist auch egal, im Normalfall kommt bei uns der 1. Fall zum tragen und da hast du Recht, wollte es nur anmerken :D
     
  3. Also das mit dem Eigentumsübergang ist tatsächlich eine nicht ganz unkomplizierte Geschichte, aber ich glaube wir fangen jetzt lieber nicht mit dem Thema Sachenrecht an ;)

    Alles andere würde ich an und für sich auch so sehen. Beruhigend, dass ich da offenbar nicht der Einzige bin. Hatte damals einfach keine Lust mit dem Behördenmitarbeiter zu diskutieren, obwohl ich mich im Nachhinein ein wenig drüber geärgert habe, es nicht getan zu haben.
     
  4. Ich würde keinen Stein extra in rollen bringen ;)
    Im SprengG wird der Terminus Lagern nicht verwendet. Es gibt immer nur eine Aufbewahrung, ob nun Gewerblich oder Privat ist unerheblich. Aufbewahrt kann in einem zugelassenem Lager oder nach Kleinmenge.
     
    Kooikerfreund gefällt das.
  5. Bin kein Jurist. Sorry. Bitte alle Unklarheiten hier abklären oder wo auch immer:
    Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen
     
  6. Ich wollte es nicht drauf ankommen lassen. War mir zu dünnes Eis, also raus mit dem Eintrag ;)
     
  7. Hast du eine Garage, wo auch keine brennbaren Flüssigkeiten/Gase Lagern?
    Dann kannst du auch diese zur Aufbewahrung nutzen.

    Ich kann sowie so nicht Nachvollziehen, warum die Leute immer soviel daheim haben wollen!

    Für ein FW kann man heute doch auf den Tag genau Bestellen und Liefern/Abholen lassen.

    Mal eine andere Frage, wer hat eigentlich F4 und SP im Schein stehen?
     
  8. :D Ich habe das wenigste zu Hause im Keller....ne Laser, ein paar Bombenrohre, ein paar Böller und Pyromunition das wars.
    Also wenn die Behörde mal kommt (war noch nicht der Fall), sind die eher zufrieden oder enttäuscht :D
    Zu deiner Frage, hab weder noch drin stehen
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  9. Noch nicht, wird wahrscheinlich mein nächstes Thema werden, wenn die ausgefallenen Kurse nachgeholt werden. Gibt aber heutzutage nur noch F4, SP wird nicht mehr gelehrt :(
    Bin gespannt ;)
     
  10. Kann ich schon irgendwo nachvollziehen. Dann können die Leute schonmal mit den Vorbereitungen beginnen, wie etwa dem Verleiten der Batterien, was bei einem Silvesterzündler ohne Zündanlage mit 30+ Zündkanälen doch auch ne Menge Arbeit ist. Letztes Jahr hab ich z.B. alles ohne Helfer verleitet, was mich gute drei Tage beschäftigt hatte.

    Bzgl. unterm Jahr alles Zuhause haben, darauf kann ich auch verzichten. Ich hab z.B. aktuell nur zwei Schachteln Böller Zuhause, mit einer NEM von 180g 1.3G.

    Beste Grüße
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  11. Im Lehrgang Großfeuerwerk wurde früher SP auch nicht explizit gelehrt, sondern war Bestandteil der praktischen Prüfung in Bezug auf den Umgang mit Verladeartikeln (Wickelware) in den verschiedenen "Kästen".
    Eingetragen sind bei mir außer XXXXXX noch Nitro- und SP, sowie ptG und ptS, aber ohne Hinweis auf die Klassifizierung.
    Aber das ist auch schon einige Monde her. Wenn ich lese, was heute die Ämter teilweise für alberne und rechtsunwirksame Beschränkungen eintragen.......alle Achtung:rolleyes:. Bei soviel Fachkompetenz sollten diese Leute besser in einer Imbissbude arbeiten.
     
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  12. Oder man Arbeitet in Bereichen wo die Verkaufstage und der 31.12. zum halbwegs normalen Arbeitstag gehört. Da kommt man erst Nachmittags nachhause.
    Welcher Importeur oder Händler liefert denn einem Endkunden am 31.12. Termingerecht, just in time die Ware auf den Abbrenner?
     
  13. Um den 31.12. ging's mir nicht wirklich, FW unter dem Jahr! Allein dafür und noch ein paar andere Gründe habe ich den teuren Kurs zur Sachkunde gemacht.
    Zu Silvester will ich mich zurück lehnen und schauen wie die anderen die Euros in die Luft Verbalkern

    Im November folgt als Schnupperkurs ein 7-Tägiger Sprenglehrgang

    Außerdem kannste doch mit dem 27-Schein auch vorher bestellen!
     
  14. Nein, erst dann bist du auch Besitzer. Das Eigentum erwirbst du mit der vollständigen Bezahlung!
    Umgekehrt bleibt der Verkäufer Eigentümer von auf Rechnung gelieferter Ware bis zur Vollständigen Bezahlung derselben, der Besitzübergang ist aber Bereits mit der Lieferung der Ware erfolgt.
     
  15. Ok, dann gehen wir doch mal ein wenig ins Sachenrecht: §929 Satz 1 BGB

    "Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll."

    Das heißt, solange du eine bewegliche Sache (dazu gehört Feuerwerk natürlich) noch nie in der Hand hattest, kann das Eigentum auch noch gar nicht auf dich übergegangen sein. Grundsätzlich stimmt es schon, dass es Eigentum und Besitz gibt, aber der Übergang kann eben nur erfolgen, wenn du auch den Besitz an der Sache hast. Dafür spricht auch §929 Satz 2 BGB

    "Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums."

    Das ganze ist insgesamt natürlich nicht ganz trivial, aber du bist nicht automatisch Eigentümer, wenn du das Geld bezahlt hast. Du hast dann lediglich deine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt und der Händler/Verkäufer muss dann, irgendwann, so wie es vereinbart ist, seiner Pflicht nachkommen, dir das Eigentum an der vereinbarten Sache zu verschaffen. Das Eigentum hast du aber nicht sofort nach Pflichterfüllung von deiner Seite aus.
     
  16. Nur mal so als kleiner Einwurf.
    Im Sprengstoffrecht geht es in der Regel weniger um Eigentum und Besitz sondern eher um die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand.
    Viel Spaß noch.
     
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  17. Theoretisch ja.
    In der Praxis bitte vorher die Nutzungsänderung bei der entsprechenden Baubehörde beantragen ansonsten kommt noch ein findiger Zeitgenosse auf die Idee das in einer Garage ausschließlich das abstellen eines Fahrzeugs und deren Zubehör zulässig wäre.
     
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  18. Jup, i know. Wollte das für unseren Aufzugsschacht und Vorraum machen.
    Habe mich aber letztendlich dagegen entschieden.
    Ich werde mir wohl Zukünftig mit einem befreundeten Pyrotechniker eine Container besorgen und dort zusammen die Sachen Lagern.
     
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  19. Mit F4 und etwaig Pulver im Schein könnte das aber schnell zu eng werden. Ich habe über die Zeit festgestellt das es keine zu großen Lagerplätze gibt. :D
     
  20. @DerFuchs das stimmt allerdings, bei mir in der wird ende des Jahres ein Bunker frei, vll. hmm
    Bei Bitburg gitbs noch eine Anlage mit 5 Bunkern wo zwei 3 Davon noch eine Zulassung für mehrere Tonnen haben :shutup:

    Aber mal sehen, F4 will ich bzw. wir auch garnicht Aufbewahren, das kähme dann eh direkt vom Großhandel zum Abbrener.
    Da gibts die wenigsten Probleme, genauso wie mit dem SP, das würde ich auf Kommison kaufen.
     

  21. Was meinst du mit Zulassung? Entscheidend ist ja für was die Lagergenehmigung ausgestellt wird. Diese ist ja immer wieder neu vom jeweiligen Betreiber zu beantragen. In der Regel richtet sich die Genehmigung nach der Beschaffenheit der Anlage und der Umgebung , naja und bissel nach der Laune des Sachbearbeiters. :D

    Gibt es Anbieter die unverbrauchte Mengen SP wieder zurücknehmen? Oder wie meinst du das mit Kommission?
     
    Strobe gefällt das.
  22. Zulassung im folgendem Sinne: das der Bunker zugelassen für die Lagerung von Gegenständen die unter die SprengV und SprengG laufen. Soweit ich das weiß wird das nur einmal gemacht und das zu Beginn nach dem der Bunker gebaut wurde aber wer baut heute noch Bunker, keiner, viel zu teuer
    Das andere mit der Lager-Genehmigung, hast du zu 100% Recht

    Mit auf Kommission geht auch nur wenn du den Händler persönlich kennst und der die Möglichkeit hat auch angebrochen Gebinde zu Lagern.
     
  23. Würde mir ebenfalls gerne ein F3 Schein zum abrennen von Pyrosachen an Silvester beantragen wollen...

    Kann mir jemand behilflich sein bezüglich des richtigen Dokuments bzw Link zum Dokument für die Stadt Hamburg?

    Wäre sehr dankbar
     
  24. Damit geht es ja schon mal los...ein F3 Schein.....ein wenig Eigeninitiative wäre auch nicht schlecht, aber Viel Glück

    https://www.hamburg.de/contentblob/...431bf5583ff3d4/data/sprengg-erteilung-p27.pdf
     
    TMK und Mr. Botte gefällt das.
  25. Hamburg? Dann mal viel Spaß. Sachbearbeiter J. kennt sich sehr gut aus:)
     
    Jacki99 und Mr. Botte gefällt das.
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