Bestimmung Blitzknallkörper in F2 sind in Deutschland nicht erlaubnispflichtig

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von schmitzrocket, 19. Okt. 2020.

  1. Bei dem Titel denken sich jetzt alle WTF?
    Aber lest mal genau nach:

    In § 20 Abs 4 der 1. SprengV heißt es:
    (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:
    1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
    Hier wird offensichtlich Blitzknallsatz in einem bestimmten Typ von Feuerwerk nämlich in Knallkörpern erlaubnispflichtig gemacht.

    Der Norm nach enthalten Knallkörper allerdings eh nur Schwarzpulver.

    Es gibt noch weitere Typen von Feuerwerk in F2 wie Raketen, Batterien oder auch Blitzknallkörper, diese dürfen Blitzknallsatz enthalten ohne erlaubnispflichtig zu sein.
     
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  2. Ja, und wo liegt jetzt das Problem? Das bedeutet doch einfach dass F2 Böller mit BKS nur für Scheininhaber erlaubt sind, oder denk ich falsch?
     
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  3. Da hast du Recht, Knallkörper mit Blitzsatz gibt es nach Norm eigentlich gar nicht. So verbietet das deutsche Gesetz etwas, was es gar nicht geben kann.
    Ist nur die Frage ob diese Definitionen so zu 100% zwingend vom Gesetz eingehalten werden müssen (eigentlich ja schon) oder Blitzknallkörper hier einfach frei mit Knallkörpern eingeschlossen werden. Nach der Devise: Wenn man die Bowle erhitzt, wird sie dann automatisch Punsch? :spiteful:
     
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  4. Also ich hab schon an mir gezweifelt...
    Die Sinnhaftigkeit dieser Extrawurst-Regelung sei mal dahingestellt, aber es ist eindeutig festgelegt dass Knallkörper mit Blitzknallsatz erlaubnispflichtig sind. Das steht dort eindeutig drin und gilt leider auch! Und selbstverständlich gibt es Knallkörper mit Blitzknallsatz, es gibt ja auch Knallkörper mit Schwarzpulver... ;)
     
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  5. Hm, also meines Wissens nach gibt's kein 'Schlupfloch', sonst wäre das schon längst ausgenutz worden (siehe P1).

    Nope, gibt soweit ich weis keine Norm die sagt, in F2-Knaller muss/darf nur Schwarzpulver rein. Sonst könnten F2-Knaller mit Blitzsatz gar nicht zugelassen werden.

    Ich meine zu wissen, dass in F2 (glaube sogar auch F3) Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung verboten sind. Deswegen sind Salutsingleshots- und batterien immer ein 'Titanbuket' oder mit 'farbigem Aufstieg'.
    Aus diesem Grund kann man folgende beiden (möglichen) Schlupflöcher (nach deutschem Recht) wie folgt bewerten:

    F2-Rakete, welche keine Titanfunken oder Crackling im Aufstieg haben und als Effekt ausschließlich Blitzsatz haben können nicht zugelassen werden (und wenn doch, dann nur an Erlaubnisscheininhaber).

    Eine andere Möglichkeit wäre, Titan-Blitzböller als 'Titanball' zu verkaufen, wo der Blitzsatz gebraucht wird, um den Effekt zu erzeugen. Aber auch das würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nur für Pyrotechniker legal sein.
     
  6. zum ersten: Knallkörper dürfen nur Schwarzpulver enthalten, Blitzknallkörper nur Blitzknallsatz. DIN EN 15947.

    zum zweiten: Das ist quatsch, und steht nirgends. Aber bei hohem BKS-Anteil werden Artikel in höheren Gefahrgutklassen eingestuft, deshalb ist immer noch extra zeugs drin.

    ABER: Im deutschen Gesetz bezieht sich der Begriff Knallkörper sowohl auf "normale", als auch Blitzknallkörper.

    Wo man bei spaßigen Auslegungen ist, nach dem paragraphen sind 75g-F2-Raketen in Raketenbatterien für alle erlaubt. Schließlich steht bei den Knallkörpern explizit "Knallkörper und Knallkörperbatterien", bei den Raketen werden aber nur Raketen aufgeführt.
     
  7. Dann brauchen wir quasi eine 905 Raketenorgel :D
     
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  8. Geile Idee :D
     
  9. Da hätte man auch nicht das Problem mit dem Transport aus China :D

    Ich glaube, kein Hersteller hat Lust, so ein Produkt zu entwickeln, das wäre doch zu viel Risiko, sei es bloß einer Gesetzesänderung. Und es wären ja "nur" 5 oder 6 Raketen, wenn man ans Limit geht. 10x50g wäre schon eher was, mit kleineren Hülsen als die 905er. In die Zink Premium Hülse müsste das ja reingehen. Oder 12x40g, dann könnte man es in mehr anderen europäischen Ländern verkaufen, falls es in DE doch nicht geht :D
     
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