Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Und eine Versicherung brauchst du. Keine Artikel nach §20 abs 4, dafür F2 und F3. Bei den Beschränkungen und Auflagen musst du vorsichtig sein. Bei den Mengen macht er auch schon mal zicken :confused:
     
  2. Ok, dass bezieht sich ja dann nur auf Artikel die in F2 eingestuft sind. In F3 gibt's ja genug Sachen, da braucht man nicht unbedingt f2 Raketen mit 75g.

    Würdest du mir verraten welche Auflagen und Beschränkungen du eingetragen hast?

    Den 27er wollte ich vor ein paar Jahren schonmal beantragen aber da man in der Ausbildung zum Steinmetz nicht wirklich was verdient hab ich dass schnell wieder verworfen. Mittlerweile bin ich lang genug Geselle und könnte mir den Spass zu Silvester gönnen und vorallem auch leisten.

    Dann werde ich mich erneut in die SprengV einlesen und mal bei meiner Versicherung nachhören ob in meiner PHV auch F3 Feuerwerk drin ist.
    Schon mal vielen Dank dass ihr euch gemeldet habt.
     
  3. Ich war seinerzeit der erste im Kreis der den §27er beantragt hatte.
    Zu dieser Zeit war noch eine andere Bearbeiterin für diesen Bereich zuständig, die aber von der Materien keinen Plan hatte.
    Dementsprechend wurden bei den Auflagen/Einschränkungen munter Themen durcheinander geworfen, bei den zitierten Gesetzten kleine aber feine Punket weggelassen, aus dem Zusammenhanf gerissen, dazu gedichtet und nach persönlichen Einstellungen entworfen. Das waren ne ganze Menge. Einige gingen gar nicht. Gegen diese musste ich vorgegangen, da ansonsten der Schein unbrauchbar gewesen wäre. Andere sind zwar rechtlich nicht haltbar (z.B. den Brandschutz zu informieren oder eine Anzeigenkopie an Herr Billenwillms), kann ich aber mit leben.
    Hatte mich ein paar Nerven gekostet. Z.B. die beantragte Menge von 5kg auf 15kg auf 333kg. Oder bei der Beschränkung der PTG nach §20 Abs4 wurde der Verweiß auf die Kategorie F2 einfach mal weggelassen. Somit wären dann auch Raketen der Kat F3 mit mehr als 20g für mich verboten gewesen, oder F3-BKS-Böller. Kein verbringen aus dem Ausland, kein Verbringen nach ADR 1000 Punkte. :confused:
    Als dann Herr Billenwillms den Bereich übernommen hat, hatte er nach meinem Stand (glauben, nicht Wissen) den Schein für @Benedikt122 mit allen Auflagen/Einschränkungen einfach mal den kopiert. Wie da der Stand heute ist weiß ich nicht.

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  4. Was ist denn das für eine ekelhafte Angewohnheit mit den eingeklebten Zetteln? Ist das bei euch so üblich? Meinen Schein habe ich direkt von der Bundesdruckerei bekommen, die Qualität ist zwar auch nicht berauschend aber immer noch wesentlich besser als das...
     
  5. Das wird wohl recht häufig so gemacht, da ein spezieller Drucker wohl recht selten auf den Amtsstuben steht.
     
  6. Wie kannst Du einen Schein mit Originalunterschrift der auszustellenden Person, direkt von der Bundesdruckerei bekommen??
     
  7. Sowas eingeklebtes habe hier bisher einmal hier gesehen...

    Mein Amt hat so nen Drucker.
    Für mich ist die Waffenbehörde zuständig, die müssen ja auch z.B. die WBKs ausfüllen können...
     
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  8. Ja, das ist mir schon klar. Aber dann bekommt man den Schein sicher nicht von der Bundesdruckerei, sondern eben vom zuständigen Amt. Ich habe ja auch keine eingeklebten Zettel drin, aber halt eine Unterschrift vom Bearbeiter, dementsprechend habe ich den Schein auch vom zuständigen Amt bekommen.
     
  9. Danke für die ganzen Infos, mal sehen ob ich den Schein dieses Jahr noch bekomme.
     
  10. Wenn ich solch eine Erlaubnis nach §27 sehe kräuseln sich bei mir die Haar :eek:
    Diese Begrenzung mit den 333kg ist auch totaler quatsch.... auch ein Relikt von den Böllerschützen wo der Nachweis von SP anders geregelt ist aber immer noch gerne auf die Pyros übertragen wird. *kopfschüttel*
    Gut das die Nebenbestimmung unter Rö. II gestrichen wurde#
    Unter Rö. III
    Punkt 1, 2 und 4 sind legitim aber Punkt 3 totaler Schwachsinn mmn
    Punkt 5 kenn ich nur von den Gewerblichen
    Punkt 6 völlig legitim
    Punkt (7) gut das er raus ist, da hatte einer echt keine Ahnung das das nur für Hersteller ist :rolleyes:
    Punkt 7 auch Okay
    Punkt 8 ganz Gefährlich.... da würden sich hier einige Umschauen, aber selbst ohne diesen Passus dürfte das die Genehmigungsbehörde :D
    Punkt 9 auch Okay

    Bei dem ganzen Gekritzel und geistreiche hätten die dir aber ruhig ein neues Büchel machen können.
    Wenn ich solch einen Schein bei einer Kontrolle in die Finger bekommen würde, würde ich einiges hinterfragen!
    Aber das steht auf einem anderem Blatt geschrieben :)
     
  11. Jepp ist quatsch aber sie ließen sich beim besten Willen nicht davon überzeugen hier nichts einzutragen. Von daher bin ich mal auf Nummer-Sichergegangen. Sie wollten es ja nicht anders haben ;)

    Damit das gekritzel auch einen behördlichen Anschein bekommt ist am Ende im Heft noch eine Zusammenfassung wer, wann, was, warum geändert hat. Dazu gibt es für Behördenvertreter wie dich auch den passenden Bescheid :cool: Es ist ja nicht so dass man da selber etwas ändern könnte.
     
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  12. Da muss ich schon ein bissel schmunzeln :)

    :good::good::good::good::good::good::good::good::good:
     
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  13. Öhm, jetzt wo du es sagst
    Ich hab grad ernsthaft in meinem Schein nachgeschaut, ob er überhaupt abgestempelt wurde. Ab er muss er ja, ich war schon mehrfach damit einkaufen.
    Ist mir grad ein Rätsel, der Brief kam damals definitiv aus Berlin.
    Und so sieht das Ding aus:
    IMG_20201020_172053.jpg IMG_20201020_171837.jpg
     
  14. Du hast ne Erlaubnis ohne Gesamtmenge, super damit darfst du gar nix erwerben und verbringen darfst du auch nicht.
     
  15. Du beziehst dich aber nur auf SP und Treibladungspulver? Pyrotechnische Gegenstände steht doch auf Seite 1 unter Umgang und zwar so viel er möchte und so oft er möchte. So ist es auch richtig.
     
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  16. Kann mich TIE Fighter nur anschließen!
    Er darf selbstverständlich PtG erwerben, und in dem Fall sogar unbegrenzt viel! (Die Aufbewahrung macht jedoch nen Strich durch diese Rechnung) Eine festzusetzende Gesamtmenge gilt für Pyrotechnik im Gegenzug zu pyrotech. Sätzen nicht!
    Der Umgang mit PtG schließt zudem automatisch wie schon erwähnt den Erwerb, das Verbringen etc. automatisch mit ein!
     
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  17. Ganz genau. Der Bearbeiter war so nett und hat genau das eingetragen, was ich haben wollte. Inklusive F2 komplett.
    Da ich eh nicht mehr als Kleinmengen aufbewahren kann, ist der Schein für mich so ideal. Bunker sind teuer :(
     
    TIE Fighter und Christoph gefällt das.
  18. Na die Gesamtmenge wird festgesetzt auf nichts.
    Das mit dem Umgang ist etwas seltsam formuliert, weil in der Klammer Sachen aufgeführt werden die nicht zum Umgang gehören.
    Wenn das Umgang generell meint + die Klammer, außer Herstellen hätte die Erlaubnis so ohne Fachkundenachweis nicht erteilt werden dürfen.
     
  19. Gehören zu Umgang nicht auch Bearbeiten, Vernichten und Wiedergewinnen?

    Hatte das noch so im Kopf, da die drei ja teilweise auch bei einigen mit aufgeführt sind. Wiedergewinnen und Bearbeiten ist bei mir z.B. untersagt, Vernichten hingegen nicht.
     
    Jacki99 gefällt das.
  20. Für "das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3" braucht man keine Fachkunde.

    Umgang bedeutet in dem Kontext: Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten

    Gemeint war in dem Schein vermutlich, dass nur das in Klammern erlaubt sein soll, und Herstellen wurde dann nochmal extra ausgeschlossen
     
  21. Hallo noch Mal,

    Das mit der Seite wo die Mengen eingetragen werden, ist nicht für die Pyros gemacht. Das war und ist eigentlich ausschließlich für die Sportschützen, für die der 27 eigentlich mal war gemacht wurde.
    Man kann die NEM für Pyro nicht wirklich begrenzen! Da dies nicht wie bei den Sportschützen Planbar ist und wenn man wie ich z.b. SP drinnen haben will kann es sein das die Waffenbehörde aber eine Zahl drinnen haben will und da kommt bei mir 25kg rein. Weil das besser zu Kalkulieren ist.

    Ein klein bissel anders ist es wenn man auch die Lagerung mit genehmigt bekommen möchte. Aber da greift ja die Vorschrift für die Lagerung........

    Vll. hilft das noch mal!
     
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  22. Ich hatte heute ein interessantes Schreiben im Briefkasten vom Ordnungsamt, Sicherheitsbehörde womit ich ja gar nicht mehr gerechnet habe. Ich zitiere:

    die von ihnen beantragte Erlaubnis (Sprengstofferlaubnis) liegt in der Behörde im Zimmer XXXX bzw. XXXXXX unter Vorlage ihres Personaldokumentes zur Abholung bereit.

    Ich: freu:):):D

    zweiter Absatz:
    Die Verwaltungsgebühr beträgt 150,00 Euro und ist vor Ort zu entrichten. Bitter Vereinbaren sie einen Termin.

    Ich: Was zur ver..... Hölle:confused::confused:

    So, nun heist es tief in den Sparstrumpf greifen was eigentlich für etwas anderes Gedacht war, aber ich kann das Ding ja nicht ewig da Liegen lassen.
     
    TIE Fighter, PyroNetWorker und Hakky gefällt das.
  23. Was hast Du erwartet? Alles zwischen 100 und 200€ sind hier oft genannte "Preise".

    Viel Spaß damit!
     
    Jacki99, Firebird und Excalibur75 gefällt das.
  24. Viel Spass damit :) Ich warte noch auf ne E-Mail zwecks Terminvereinbarung da ich den Schein beantragen will. Werde morgen früh mal Anrufen.
     
  25. Ich darf meinen Schein nach 3 Monaten des Wartens nun auch endlich abholen. Mal sehen was es mich kostet.
     
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