Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ja, ich hatte auch schon gelesen das manche unter 100 Euro waren. Mann darf ja wohl mal hoffen dürfen;) Alles halb so schlimm.
    Morgen wird der Termin gemacht.
     
  2. So,
    Ich habe meinen Schein dann auch nach 3 Monaten abgeholt.
    Mit 110€ bin ich da ja sogar ganz gut weggekommen.
    Hab F2 und F3 eingetragen bekommen.
     
    Z-MANN, ArneKoe84, Westharzer und 6 anderen gefällt das.
  3. Mein 27er kam heute mit dem "gelben" Brief als Zustellungsurkunde... verlängert bis zum 26.10.2025 :p

    F2(F2+) & F3 ohne Einschränkungen

    Kosten: 150€

    Dauer: ca. 6 Wochen

    Mfg
     
  4. Ich habe nun einige Seiten durch und gesehen, dass einige keine Mengenbeschränkung eingetragen haben und andere doch. Habt ihr die Mengenangaben im Antrag einfach leer gelassen, durchgestrichen, kommentiert?
    Ist die Lagerung von ptG in nicht bewohnten Gebäuden nicht auf 1000kg beschränkt? Ist das nicht maßgebend?
     
  5. Wo hast du dass den her? 1000kg bekommst du nur in einem zugelassenem Lager hin.
     
    Sandy gefällt das.
  6. Meine Beschränkungen sind Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F1 bis F3. Steht da so drin . Sogar F1 müsste ich also Anmelden vom 2. Januar bis 30. Dezember so wie ich das Verstehe. :rofl:
     
  7. Ich finde die Seite leider nicht mehr. Allerdings habe ich einen ähnlichen Text auf Seiten der IHK gefunden. Es scheint sich in diesem Fall tatsächlich auf einen gewerblichen Umgang mit zertifizierten "Lagern" zu beschränken und nicht generell auf Lagerstätten

    Na dann lass ich die Mengentabelle einfach mal komplett frei
     
  8. #3083 Dobi, 30. Oktober 2020
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2020
    Die Mengentabelle bezieht sich ausschliesslich auf pyrotechnische Sätze und Nitrocellulosepulver und dient als Nachweis für die erworbene Menge bei Böllerschützen und Wiederladern. Für ptG gibt es keine Mengenbegrenzung.
     
  9. Moin leute aktuell hänge ich übger dem antrag zur verlängerung meines 27gers. Allerdings hab ich jetzt ein problem. Im Antrag wird nach Bedürfniss und Fackkunde nachweißen gefragt, die ich ja natürlich nicht habe. Beim erst antrag spielte das keine rolle da ich das ganze direkt auf der behörde gemacht habe und mit dem Sachbearbeiter sprechen konnte. Dieses mal geht das aber nicht das man aktuell wegen Corona keinen termin in der Kreisverwaltung des landkreises bekommt. Hat da jemand ähnliche probleme? Antrag sieht so aus
     
  10. Den Block Bedürfnis einfach durchstreichen.
     
  11. Habe genau den gleichen Antrag abgeschickt, habe das leer gelassen und unter Bemerkungen reingeschrieben:

    "Für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 wird vom Gesetzgeber ausdrücklich keine Fachkunde benötigt
    (wenn auch grundsätzlich im SprengG §8 gefordert), siehe 1. SprengV §4.
    Entsprechend existieren auch weder Kurse, noch Prüfungen für eine Fachkunde ausschließlich
    bis Kategorie F3.
    Ein Bedürfnis für den Umgang mit PtG der Kategorie F2/F3 ist nach §27 Abs 3 nicht erforderlich.
    Dies ist lediglich für Böllerschützen und andere Wiederlader notwendig."

    Das/Ob das zum Erfolg führt kann ich so aber nicht sagen.
     
    psymon gefällt das.
  12. Dann halt mich mal auf dem laufenden wenn du rückmeldung bekommst. Habe jetzt erstmal ne Email rausgehauen an die Kreisverwaltung und werde da morgen denke ich nochmal anrufen und mich durchfragen.
     
  13. Möchte eig am 5.12. ein kleines Geburtstagsfeuerwerk schießen. Hab bei der Hausverwaltung mal angefragt bzgl Einverständniserklärung der anderen Bewohner. Leider bekomme ich keine Antwort... Hoffe das klappt irgendwie noch... Wüsste auch nicht, wie ich das anders regeln soll.
     
  14. An sich brauchst du nicht die Einverständniserklärung der Bewohner. DU brauchst keine Genehmigung sondern, du zeigst das Feuerwerk an wofür keine Genehmigung erforderlich ist . Die einzige Genehmigung die du brauchst, ist die des Grundstückseigentümers.

    Aber das sollte man eig als 27er wissen ....
     
  15. Hi,
    aber dann hast Du es doch relativ einfach.
    Du kannst auch formlos eine Verlängerung beantragen.

    Einen netten Brief an Deine SBine oder den SB aufgesetzt mit der Bitte der Verlängerung, den alten 27er beigelegt, für Rückfragen E-Mail-Adresse und Telefonnummer beigefügt und ab per Einschreiben an die Behörde.
     
  16. Es kann doch trotzdem sein, dass die Hausverwaltung das Einverständnis der anderen Bewohner haben möchte.
     
  17. Das
    Ja, und das Einverständnis des Grundstückeigentümers kann ich halt nicht bekommen, wenn ich da keinen erreichen kann. Ich weiß ja leider auch nicht wem das Grundstück gehört.
     
  18. Wenn du zur Miete wohnst, müsste das doch eigentlich im Mietvertrag stehen, wem das Haus gehört?
     
  19. Nicht unbedingt. Wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt, steht im Mietvertrag dein Vermieter, also der Eigentümer der Wohnung. Die vielleicht im Mietvertrag genannte Hausverwaltung muss auch nicht zwangsläufig der Eigentümer des Wohngebäudes sein, kann da aber sicherlich nähere Auskunft geben, bzw. bei Bevollmächtigung des Eigentümers sogar die Erlaubnis erteilen. Die Verwaltung regelt sonst ja auch sämtliche Belange des Eigentümers, wenn sie es nicht selbst inne haben.
     
    Darnoc und PyroRobin25 gefällt das.
  20. Genau so ist es bei mir.
     
  21. Die sache ist die das ich schon angefragt hatte und die verlängerung nur mit ausgefüllten Formular geht! und das Formular so wie das heftchen beim Pförtner mit der entsprechenden abteilung abgeben!
     
  22. Was die Versicherungen anbelangt könnte ich kotzen.. 1,5 Wochen bis jetzt verschwendet wegen unwissenden Versicherungsfuzzis und gerade die nächste Versicherung gekündigt, bei der es vor Vertragsabschluss "absolut kein Problem" ist und ich jetzt wieder mit leeren Händen dastehe.
    Wird wohl doch auf Röder hinauslaufen, wobei der Preis im Hinblick auf die Deckungssummen schon echt frech ist
     
  23. Welche hast du denn schon ausprobiert? Hier wurden ja bereits einige Haftpflichtversicherungen genannte bei denen m.E. die Deckungssumme stimmt.
     
  24. Gothaer - ja, der Behörde aber zu allgemein gehalten. Keine explizite Benennung von F3.

    VHV - Antwort seit 3 Tagen ausstehend

    HUK - erst kein Problem, schlussendlich nur F2

    Adam Riese - ja, der Behörde aber zu allgemein gehalten. Keine explizite Benennung von F3

    DEVK - telefonisch unwissend, schriftliche Antwort seit 7 Tagen ausstehend

    Axa - telefonisch unwissend, schriftliche Antwort seit 2 Tagen ausstehend

    Provinzial - nein

    MKV - nein

    Hübner - F3 nur Lagerung abgesichert. Reicht weder der Behörde noch mir
     
  25. #3100 TIE Fighter, 6. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2020
    Ich denke mal, dass man das nicht alleine an der Versicherungsgesellschaft festmachen kann, sondern es wird vielmehr ein Ding des gewählen Tarifs sein.
    Bei mir war/ist AXA gar kein Problem und auch ohne zusätliche Kosten. Auch ein Versicherungsschutz für Feuerwerke unterm Jahr wurden anstandslos schriflich bestätigt.
    Ist aber halt der PHV-Landwirtschaft-Tarif für landwirtschafliche Hofstellen. Den können wir glücklicherweise nutzen, da wir uns in der Eifel eine alte Hofanlage, die auch noch als solche eingetragen war, gekauft haben und Vieh (Pferde) direkt auf dem Hof halten.
    Weingartshof
    Echt günstig und jede Menge geile Leistungen wie Gebäudehaftpflicht, Tierhalterhaftplicht inkl. Reitlehrerhaftplicht oder die 10.000 Liter Heizöllagerung. Obwohl wir jetzt auf Gas umgestiegen sind bleiben wir besser mal in dem Tarif ;)
     
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