Besucher Feuerwerk auf (privat)Parkplätzen?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von inter, 9. November 2020.

  1. Hallo,

    ich frage mich gerade, wie es eigentlich rechtlich, mit dem Abbrennen von Feuerwerk auf Parkplätzen wie z.b. von Aldi, Lidl und co. ist. Sollte eigentlich sicherer sein, als auf engen Straßen etc. allerdings sind die Parkplätze ja kein öffentlicher Grund?

    Ist da mit ärger zu rechnen, hat jemand damit Erfahrungen?
     
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  2. Gute Frage, interessiert mich auch ... wir haben hier ein Gewerbegebiet mit Obi, Multipolster und versch. anderen Shops auf drei Seiten mit riesigem Parkplatz in der Mitte (vierte Seite große Straße). Das ist frei zugänglich, keine Schranken oder so ... würde sich für ein Treffen unter Gleichgesinnten anbieten.
     
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  3. Das war für dieses Jahr auch meine Idee.

    Gab es schonmal bei jemandem Probleme diesbezüglich ?
    Klar ist, dass sämtlicher Müll von einem "Privatparkplatz" entfernt wird.
     
  4. Genau kenne ich die Gesetzeslage nicht, aber wenn es sich um ein privates Grundstück handelt, hier also ein Parkplatz, könnte man vom Eigentümer bzw. dessen Angestellten, z.B. ein Sicherheitsdienst, des Platzes verwiesen werden. Dagegen könnte man dann nichts sagen oder machen. In der Praxis sieht es hingegen so aus, dass die Parkplätze von Supermärkten oder Baumärkten nach Silvester wie ein Schlachtfeld aussehen.
    Fazit: wo kein Kläger, da kein Richter. Solange Dich keiner auffordert das Gelände zu verlassen, kannst Du dort inoffiziell böllern.
    Ach ja, das Saubermachen nicht vergessen!
     
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  5. Die Geschäfte haben Hausrecht. Auch auf den Parkplätzen. Wenn denen das nicht passt, das du dort zündest, und dort den Dreck hinterlässt dann musst du dort verschwinden. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  6. Die Geschäfte haben in ihrem Laden Hausrecht , auf dem Parkplatz der Eigentümer.
     
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  7. Habe letztes Jahr mit Freunden auf dem Parkplatz von Penny gefeiert. Am Neujahrsmorgen um 10.00 Uhr waren wir wieder dort mit Besen, Schaufel, und Bollerwagen. Viele der Mitarbeiter wussten das wir dort waren, und haben sich bedankt, das wir den angefallen Dreck entsorgt haben. (Wir haben nicht nur unseres beseitigt) Außer ein paar Brandspuren durch abgebrannte Cakes und ein paar ganz kleinteilige Schnibsel war nix mehr da.

    Allerdings haben wir dort auch nicht geböllert, sonden nur Batterien, Fontainen & Raketen geschossen.
     
  8. Ich denke wenn das an Silvester nach den Öffnungszeiten ist, die ja an dem Tag sowieso kürzer sind wird es in der Praxis kaum zu Problemen kommen. Wie schon gesagt sollte der Laden natürlich schon geschlossen haben, denke aber das versteht sich eigentlich von selbst. Aufräumen ist natürlich angebracht, gerade wenn es sich um größere Teile handelt, ist den meisten hier aber natürlich auch klar.
     
  9. Danke für Eure Infos und Erfahrungen, das klingt doch sehr zuversichtlich und bestätigt meine Vermutung (daß es problemlos funktionieren sollte).
     
  10. Das ist tatsächlich eine gute Frage denn auf diesen großen Parkplätzen hat man meistens seine Ruhe.
     
  11. Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird, und unter welchen Bedingungen, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden.

    ... ob dies als Berechtigung zum ausgelassenen zünden von PTG´s zählt, wage ich zu bezweifeln, denn eine Anfrage an dem Besitzer kostet kein Geld, sondern nur ein wenig fähige Kommunikation. Aus versicherungstechnischen Gründen, werdet ihr im Falle einer Beschädigung natürlich haftbar gemacht und zur Verantwortung gezogen. Nachbarn, oder die wachsame Bevölkerung, weiß in solchen Zeiten vorzugehen.

    Fragen kostet nichts und bewahrt vor unangenehmen Überraschungen!
     
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  12. Wichtig dabei: In vielen Fällen ist der Eigentümer des Parkplatzes nicht mehr gleich dem Eigentümer des Supermarktes/Baumarkets whatever. Diese Flächen können an Fremdeigentümer verkauft sein, die wiederum damit "Geld machen" (Kontrolle durch private Überwachungsfirmen, Knöllchen). Also einfach mal durchfragen. Wenn der Parkplatz einem anderem Eigentümer steht, ist dies meist auf einem gesonderten Schild zu erkennen.
     
  13. Das sind so Dinge wo ich diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen kann, einfach mal machen! Bei sowas würde ich gar keine Anfrage starten. Die offizielle Anfrage kann man sich sparen, eine Antwort steht doch schon vorher fest. Von daher, so kann man sich eher verzocken...
    Im neuen Jahr sieht der Parkplatz aus wie Sau, du warst es aber nicht sondern irgendjemand anderes. Na, wer wird dann wohl vermutet? Richtig! Derjenige mit der Anfrage, möglicherweise namentlich bekannt, hat dann ggf. eher ein Problem weil man denkt die waren es doch.

    Einfach mal machen, aufräumen und gut ist.
     
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  14. Jetzt denke ich mal weiter. Die Stadt verfügt ein Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen. Nehmen wir mal an, der Eigentümer erlaubt das zünden gegen einen kleinen Obolus. Es entsteht quasi ein Vertrag. Alles ist schriftlich festgehalten (unrealistisch aber mal so gedacht). Wenn dann Anwohner kommen und sich beschweren über die Lautstärke, und dann die Polizei rufen, dann bin ich quasi auf der sicheren Seite?
     
  15. Du weißt also das der Inhaber das nicht gut findet, machst es aber trotzdem? Sorry, aber wer auf fremden Grund zündet, sollte vorher fragen einfach weil es sich gehört. Wenn andere dann auch zünden kannst du sie drauf ansprechen, ob sie dafür überhaupt die Erlaubnis haben... Und sonst machst du's halt mit weg. Ansonsten muss der Inhaber das machen, der damit noch weniger zutun hat und wir haben wieder jemanden mehr, der gegen Feuerwerk wegen dem ganzen Müll ist.
     
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  16. Ich habe schon einige Silvester auf Parkplätzen bekannter Discounter verbracht :) Gemeckert wurde dort eigentlich nie. Müll haben wir auch immer weggeräumt wie es sich gehört.
     
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  17. :good::good::good:
    Ja da liegt der Schlüssel!!!
     
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  18. Weils einfach realitätsfern ist. Wie willst du denn z.B. bei dem Aldi Parkplatz ggü. den korrekten Ansprechpartner finden und dich dann mit sowas auseinandersetzen? Da weckt man doch nur unnötig schlafende Hunde. Feuerwerk hat keine große Lobby und deshalb bin ich der Meinung das jeder sowas bei einer Anfrage verneinen würde. Vielleicht auch irgendwo nachvollziehbar. Wenn man jetzt aber einfach mal hingeht und seinen Spaß hat, dort aufräumt als sei nichts gewesen, wird es auch am 2.1 morgens um 7 Uhr zur Ladenöffnungen niemanden stören! Hat ja schließlich niemand mitbekommen und alles ist gut.
    Ich verstehe nicht wieso man in Deutschland immer alles rechtlich, gesetzlich etc. aufs kleinste zerpflücken muss. Einige springen offenbar auf den eh schon gewollten und vorgegebenen Zug auf. Macht doch einfach mal und dann ist gut...
     
  19. Gelten die Antworten hier als Bestandteil der Sicherung "freies zündens"? Es gelten keine Vereinbarungen, welche öffentlich als Vertrag dargestellt werden, insbesondere nicht auf privaten Grund, da hier andere Gesetze und Vorschriften gelten. Bei Interesse, sollte man nicht hier irgendwelche Antworten einfordern, die im Zuge des Gesetzes verstossen könnten. § 23 1. SprengV - Einzelnorm , hier wird vieles geregelt, doch ist es auch hier wiederum den Komunen und Städten vorbehalten, solch Gesetze (Regelungen) entsprechender Situationen ausser Kraft zu setzen.

    Nein, bist du eben nicht! § 117 OWiG - Einzelnorm

    Dieser Thread steht in keinem Verhältniss und sollte daher geschlossen werden.

    ... wie @Böllerfreak schon schrieb...
     
  20. Auf (fast) allen Zufahrten zu Einkaufszentrenparkplätzen steht ein Tafel, wo man lesen kann, dass Parken, also benutzen NUR für die Dauer eines Einkaufes gestattet ist. Alles Ander ist Besitzstörung.
     
  21. Willkommen in Deutschland ;)
     
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  22. #22 warimono, 13. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2020
    Auch ich habe schon mal ein Feuerwerk auf einem privatem Parkplatz geschossen.Allerdings hatte ich vorher sogar eine schriftliche Erlaubnis und durfte als einziger dort schiessen.Andere wollten auch-aber Pustekuchen.Ich habe mein Krams wieder weggeräumt und ein Foto gemacht.Was dann nach mir geschah,war mir egal.Natürlich wollte man mir den Dreck anhängen.Aber aufgrund der Fotos vorher/nachher hat man mir aus Dank die Hand gereicht.Und ich habe nicht nur die Batterien entfernt,sondern auch die Fallout-Zone gefegt.
     
    ArisingPage, Maro und teufi12 gefällt das.

  23. Voraussetzung ist, dass die Fläche einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört und der Öffentlichkeit frei zugänglich ist,

    Öffentlicher Raum – Wikipedia

    wenn der Parkplatz einer Firma gehört , kann das kein öffentlicher Raum sein
     
  24. Das seid Jahrzehnten Parkplätze von Discountern dazu benutzt werden ist nichts neues . Ich finde eure 25 antworten auch nett nur hat niemand von euch den interessanten Kern der Sache begriffen . Die Frage ist nämlich in Bezugnahme auf Ausgangssperren respektive das zünden nur auf privaten Grund erlaubt ist .. tja .. hier wird es interessant und ich denke DAS ist die echte Frage die wir beantwortet haben wollen
     
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