Pläne & Erlebnisse P1 Artikel an Silvester zünden!

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Der Urknall, 11. November 2020.

  1. Hallo,

    da ich letztes Jahr in eine sehr feuerwerkskritische Nachbarschaft gezogen bin und bereits wegen einer umgefallenen Batterie die Polizei gerufen wurde- wollte ich mal eindeutig klären ob man P1 Böller nun an Silvester zünden darf?

    Offiziell steht ja drauf, dass man sie zu Vergnügungszwecken nicht zünden darf!?

    Verkauft werden sie ja überall, wie ist das also die rechtliche Lage?
     
  2. Auf welchen Artikeln steht das denn?

    Die Nachstellung eines historischen Silvesters ist doch auch kein Vergnügen.. das ist harte Arbeit und hoch Wissenschaftlich. :rolleyes::D
     
  3. Nicht schon wieder.......

    Lies doch bitte einfach nach, wurde gefühlte 3-Trillionen mal diskutiert.

    Ich würde es bei einer solchen Nachbarschaft nicht zünden.
     
  4. Ne ist kein Silvesterfeuerwerk.Besorge dir besser F2 für die Nachbarn damit bist auf der sicheren Seite.
     
  5. Was ist denn Silvesterfeuerwerk? F2 was Otto-Normal nur dann zünden darf?
    P1 darf nur an den restlichen 364 Tagen genutzt werden?

    Einfach dämlich diese Dauerdiskussion.
    Funke A in P1 sind mMn garkein Problem.
    Rechtlich wohl nicht einmal die ganz dicken P1.

    Es macht aber ganz sicher Sinn seinen Menschenverstand einzuschalten.
    Und ganz besonders den erhöhten Abstand einzuhalten.
    Die angegebenen 20-25m schließen die Nutzung in einer Häuserschlucht doch ohnehin schon aus.

    P.S.
    Bin kein Jurist und die Aussage beruht rein auf meiner persönlichen Meinung.
    Alles ohne Gewähr.
     
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  6. Gewehre gibt`s auch nicht in P1.
    Ich bin mit meinen Feldschlößchen durch. Ein weiteres Faß schaffe ich heute nicht mehr.
    :confused:
     
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  7. Entstand Sachschaden durch die Fehlfunktion der Batterie?
     
  8. Man kann darüber diskutieren, doch wer viel redet/schreibt, geht irr
     
  9. auf denen, die ich habe, steht das nicht drauf.

    Es gibt streng zweckgebundene Schallerzeuger, bei denen ausdrücklich ein Zweck draufsteht, zu anderen sind sie nicht zu verwenden. Es gibt auch allgemeine Schallerzeuger, die zu jedem Schallerzeugungszweck verwendet werden dürfen, so lange die Bedienungsanleitung eingehalten wird.

    Zum Beispiel sind Funke-Böller nicht zweckgebunden, bei der Zulassung wurde als Beispiel der Verwendung "Das Nachstellen historischer Silvesterfeierlichkeiten" genannt.
     
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  10. Du beantwortest doch selbst deine Frage, wenn diese gegen das Feuerwerk sind. Würde ich mich hütten Schallerzeuger zu verwenden. Nachher ruft dort einer an, und erzählt der Polizei von illegalen Böllern. Da diese Sorte von Mensch das nicht gewohnt ist. Such dir einen Ort wo kein Mensch ist, oder fahr zu jemandem wo die Leute feiern.
     
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  11. Kann deine Meinung nicht verstehen @Saul.Goodman.

    Du sagst doch schon Menschenverstand einschalten und daher rate ich ihm zu F2.

    Mit P1 Schallerzeugern an Silvester die Nachbarn ärgern halte ich für keine gute Idee.

    Du hast Recht mit den A-Böllern vermutlich wird da auch kein Hahn nach krähen.Ich hatte allerdings Funke SB2 und Tropic Exploder 4 und diese Konsorten im Hinterkopf.

    Die Teile dann munter in der Nachbarschaft zündeln und sich bei ner Kontrolle auf P1 zu beziehen halte ich für nicht machbar.(klug)

    Auch wenn es ,,erlaubt" ist muss man diese Sachen nicht ausreizen.
     
  12. Zündet es oder lasst es, aber macht doch nicht immer so ein Fass auf.
    Ob man diese Entscheidung nicht selbst treffen kann und dafür unbedingt einen weiteren Thread oder andere als Hilfe braucht ist für mich fraglich.
     
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  13. Seh ich auch so. Wenn man schon im Vorhinein bedenken hat was das angeht sollte man es vielleicht direkt lassen. Irgendwie kommt es mir so vor als ob das eigene Verantwortungsbewusstsein immer weniger wird. Denn wenn man dieses hat, dann kann man abwägen ob man das Risiko eingeht oder nicht und ggf. die Folgen trägt.
     
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  14. Ich würde mir rechtlich zu der P1 Thematik weniger Gedanken machen, sondern mehr darum wo du denn diese Teile anzündest.
    P1 gelten als Schallerzeuger z.b zur Wildvertreibung bei einer Gefahrsituation etc....
    Rechtlich ist es schwierig sich darauf zu berufen, da die wenigstens Polizisten davon eine Ahnung haben und es sofort als (illegale Polenböller) deklarieren bzw. ansehen. Alleine das wird dir dein Silvester verderben, bitte glaube mir.

    Such dir ein Ort der dir passt, aber wo du auch verantwortungsvoll deine P1 Dinger - vor allem die Bks-Böller - anzünden kannst.

    Andererseits will ich dir auch sagen, wenn deine Nachbarschaft ein Problem mit Silvester hat, ist es schlichtweg ihr PROBLEM! Versuche so gut es geht vernünftig zu sein, aber lass dich nicht komplett verscheuchen. Finde eine nachhaltige Lösung die dich zufrieden stellt.

    Soo, dass ist meine Meinung :)

    Beste Grüße
     
  15. #15 Saul.Goodman, 12. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2020
    Wenn der Platz es hergibt und man sicher sein kann das sich niemand in den Gefahrenbereich begibt...
    Fällt für mich halt ebenso unter Menschenverstand.
    Wer Mist baut dem wird auch F2 abgenommen.
    Zum Thema P1 werden die Beamten nach sovielen Jahren wohl auch mal gebrieft worden sein. Sonst können auch die Google benutzen oder beim Vorgesetztem anfragen.

    Bin mir nicht einmal sicher ob so ein SB2 17B in Entfernung X dann wirklich noch lauter ankommt als eine UZI, Titanium Salute etc.
    Denunzianten (Nachbarn) die derart unnütz unser (Polizei-)System belasten sollten zu Sozialstunden im Pflegedienst oä verknackt werden. :D


    Man darf auf das Thema einfach nicht Antworten. Dauer deja-vu. :D
     
  16. Gewehre nicht, Pistolen schon (Walther P1), wenngleich letztere auch nicht mehr hergestellt werden.
    Und trinke künftig gescheites Bier, davon schafft man einfach mehr.:p
     
  17. Mit Knarren kenne ich mich nicht aus. Das Bier ist nicht schlecht, bringt eben der Nachbar mit, und für Freibier ist das recht gut :D
    Werde demnächst mal wieder Braustoff o.ä. besorgen :friendsdrink:
     
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  18. Wenn Ich das immer lese mit dem Silvesterfeuerwerk , also hörst um punkt 00.00 Uhr auf ? ab 00.00 Uhr beginnt nämlich Neujahr !
     
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  19. Was soll die Polizei denn bitte machen, solange man das Feuerwerk anzeigt können die einem Sprengstoffrechtlich gar nix. Verstöße gegen die Verwendungshinweise sind nicht strafbar.

    Außerhalb eines Feuerwerks muss man das Verwenden sowieso nicht anzeigen, oder zeigt ihr an wenn euer Airbag auslöst.
     
  20. Falsch. Schallerzeuger der Kategorie P1 sind für das gedacht, was draufsteht. Sonst nichts.

    Bei vielen stehen da irgendwelche spezifischen Auflistungen, an die muss man sich dann auch halten, sonst zahlt zum Beispiel im Schadensfall die Versicherung eventuell nicht. Aber Regelungen dagegen gibt es nicht.

    Bei vielen, zum Beispiel den Funke-P1-Schwarzpulverböllern, steht nichts dergleichen drauf. Nach der Norm sind das Schallerzeuger, die dazu gedacht sind, Schall zu erzeugen, egal zu welchem Zweck. An Silvester Böllern ist damit vollkommen legitim.

    Bei T1-Bengalen schreit ja auch niemand, "das ist aber keine Theaterproduktion"

    Diese "Diskussion" kotzt mich einfach nur noch an.

    Grundsätzlich gilt jedenfalls immer: Keine dicken BKS-Böller mitten im Wohngebiet zünden. Das macht nur Leute wütend. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände kann alles mögliche sein, falls jemand unbeteiligtem das Ohr klingelt, ist es ne Straftat.
     
  21. Wie kann man sich an dem Wort denn so hochziehen? -_-
     
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  22. Versicherungstechnisch musst du erstmal nachweisen können, dass du eben das getan hast was als Verwendungszweck angegeben ist.
    Außerdem gibt es eine Grundregelung für Schallerzeuger wie ich sie gelistet habe, nun aber kann jeder Hersteller als Verwendungszweck das beziehen, was er für sinnvoll hält!

    Jeder sollte für sich entscheiden wo er die Dinger anzündet, sofern man verantwortungbewusst und sozial damit umgeht, ist doch alles gut!

    Immer dieses Drama mit P1......
     
  23. Äh, die Beweislast dürfte eher bei der Versicherung liegen...nunja...
    Wenn das so weitergeht, gibt es bald keine ungeöffneten Fässer mehr.
     

  24. Meine ich doch!

    Jup
     
  25. Nein, da steht was anderes, das Gegenteil...
     
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